Auch Personen, deren Infektion länger als sechs Monate zurückliegt, erhalten Bescheinigungen
26.05.2021
Personen,
deren nachgewiesene Infektion mit dem Corona-Virus länger als sechs Monate
zurückliegt, erlangen die Ausnahmeregelungen und Erleichterungen einer
„vollständig geimpften Person“ bereits mit einer einzigen Impfung. Um die
zurückliegende Infektion nachzuweisen erhalten alle betroffenen Bürger aus dem
Landkreis Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz eine entsprechende Bescheinigung
vom Gesundheitsamt. Die Schreiben werden gerade erstellt und sollen spätestens in
der kommenden Woche verschickt werden.
Alle Bürger
deren Corona-Infektion mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt,
gelten als immun und haben bereits Post vom Gesundheitsamt Mayen-Koblenz
erhalten.
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