Landrat Dr. Saftig: Schutz von Risikogruppen muss Priorität
haben
Trotz personeller
Aufstockung und erneuter Unterstützung durch die Bundeswehr drängt die vierte
Corona-Welle die Kontaktnachverfolgung von Infektionsketten durch das
Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz an ihre Grenzen. Um die
wichtige Kontaktnachverfolgung dennoch aufrecht zu erhalten, wird die Aufgabe
ab Mittwoch, 15. Dezember, an die Infizierten übertragen, die ihre
Kontaktpersonen selbst benachrichtigen müssen. Wie andere Gesundheitsämter in
Rheinland-Pfalz stützt sich die Kreisverwaltung damit auf Paragraf 5 der
Absonderungsverordnung des Landes. „Es war uns wichtig, die
Kontaktnachverfolgung so lange wie möglich in den Händen des Gesundheitsamtes
zu belassen, deswegen haben wir die seit Monaten bestehende Landesregelung
nicht schon viel früher genutzt. Diese Tätigkeit nun in weiten Teilen
einzustellen, ist in der jetzigen Phase der Pandemie aber ein notwendiges
Mittel, um insbesondere Risikogruppen zu schützen oder ohne Zeitverlust auf
größere Ausbrüche in Einrichtungen reagieren zu können“, sagt Landrat Dr.
Alexander Saftig und wirbt um Verständnis für diesen Schritt, der bundesweit in
anderen Gesundheitsämtern seit vielen Wochen Normalität ist.
Im Einzelnen bedeutet
das: Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, wird nach Eingang des
Laborbefundes durch das Gesundheitsamt kontaktiert und über Verhaltensregeln
und eine mögliche Quarantäne informiert. Nach wie vor sollen an Covid-19
erkrankte Personen ihre Kontakte per Formular ans Gesundheitsamt melden. Im
nächsten Schritt liegt der entscheidende Unterschied zur bisherigen
Vorgehensweise nun darin, dass nicht mehr das Gesundheitsamt diese Listen – die
nicht selten mittlere zweistellige Anzahlen von Personen aufweisen –abarbeitet,
sondern der Infizierte selbst. Die dafür notwendigen und weiterzugebenden Informationen
erhält die Corona-positive Person vorab vom Gesundheitsamt.
Gemäß
Paragraf 5 der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz müssen positiv
Getestete alle Personen unverzüglich unterrichten, zu denen sie in den letzten
zwei Tagen vor dem Test beziehungsweise vor Ausbruch typischer Symptome engen
persönlichen Kontakt hatten. Dazu zählen vor allem Personen, mit denen für einen
Zeitraum von mehr als zehn Minuten und mit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern
ein Kontakt bestand, bei dem beide keine Mund-Nasen-Bedeckung getragen haben.
Außerdem zählen Personen dazu, mit denen man sich über eine längere Zeit einen
schlecht oder nicht belüfteten Raum geteilt hat.
Alle
wichtigen Informationen sowie Dokumente für mit dem Coronavirus infizierte
Personen sowie Kontaktpersonen sind zum Umstellungstermin am 15. Dezember auf
der Internetseite der Kreisverwaltung unter www.kymyk.de/corona zu finden.