Landrat Dr. Alexander Saftig erklärt: „Wenn das Land an drei Tagen hintereinander die 50er-Marke überschreitet, dann müssen die Kreise und Städte, die ebenfalls über der Inzidenz von 50 liegen, strenge Allgemeinverfügungen erlassen. Das wollen wir absolut nicht, denn das wäre ein herber Rückschlag, den es unbedingt in Mayen-Koblenz zu vermeiden gilt.“ Nach der Muster-Allgemeinverfügung des Landes sind beispielsweise erneute Einschränkungen im Handel und Gewerbe vorgesehen, die individuelle Terminvereinbarungen vorschreiben. „Bitte verhalten Sie sich verantwortungsvoll und achten Sie streng auf das Einhalten aller Corona-Regeln. Insbesondere auch im privaten Bereich“, appelliert der Landrat.
Der Inzidenzwert beschreibt die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Die Berechnung orientiert sich an den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI). Maßgeblich sind die veröffentlichten Zahlen des Landes. Die aktuelle Übersicht gibt es im Internet unter https://kurzelinks.de/7TageWertRLP