Hinweise für Winzer aus Mayen-Koblenz und der Stadt Koblenz
Vom 1. bis
zum 30. September 2021 können Winzer Anträge auf Gewährung einer Beihilfe für
die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2022
stellen.
Beantragt werden müssen alle Flächen
(auch Flächen in Flurbereinigungsverfahren), die im Herbst 2021 oder im
Frühjahr 2022 gerodet werden sollen und eine Förderung im Rahmen der
Weinmarktordnung geplant ist (Antragstellung Teil 1). Die Rodungsbescheide aus
Vorjahren verlieren ihre Gültigkeit, wenn die Rebflächen nicht bereits gerodet
wurden. Auch unbestockte Flächen sind zu melden, für die eine berechtigte und
genehmigte Bestockung beabsichtigt ist. Die Benachrichtigung, ob gerodet werden
kann, erfolgt Anfang Dezember 2021. Erst dann dürfen Veränderungen an den
beantragten Flächen vorgenommen werden. Darauf weist das Landwirtschaftsreferat
der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz hin.
Im Januar des
kommenden Jahres erfolgt, wie in den Vorjahren, dann die Antragstellung Teil 2.
Im Teil 2 können allerdings nur Flächen beantragt werden, die in einem Teil 1
bereits aufgeführt waren.
Anträge können über das Weininformationsportal
der Landwirtschaftskammer elektronisch gestellt werden. Für Antragsteller, die
diese Möglichkeit nicht nutzen wollen, stehen auf der Homepage des
Landwirtschaftsministeriums die Richtlinie sowie alle Antragsformulare zum
Download bereit.
Mehr Informationen und Beratung für
Winzer aus der Stadt Koblenz und dem Landkreis Mayen-Koblenz gibt es beim
Landwirtschaftsreferat der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz unter Telefon
0261/108-410.