Rechtzeitig neuen elektronischen Aufenthaltstitel beantragen
31.03.2022
Die
Ausländerbehörde des Landkreises Mayen-Koblenz weist darauf hin, dass in
Deutschland wohnhafte Ausländer für Auslandsreisen rechtzeitig einen
elektronischen Aufenthaltstitel beantragen müssen. Das gilt ebenfalls, wenn die
Gültigkeit des bisherigen Aufenthaltstitels bald abläuft. Aufgrund der
Ukraine-Krise kommt es aktuell zu erheblich längeren Wartezeiten.
Terminvergaben sind derzeit nur stark eingeschränkt möglich.
Weitere
Informationen gibt es bei der Ausländerbehörde per E-Mail an sowie auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter
www.kvmyk.de
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