- Wie erfahre ich, dass mein Test positiv ist?
Sofern Sie sich in der Fieberambulanz Mayen oder Koblenz haben testen lassen, wird die Probe an das MVZ-Labor Koblenz übersandt. Das Testergebnis können Sie über die Corona-Warn-App oder die Homepage des Labors unter https://befund.labor-koblenz.de/
Wenn Sie beim Hausarzt oder Krankenhaus getestet wurden, erhalten Sie von dort Ihr Testergebnis.
Der Arzt/das Krankenhaus übermitteln dem Gesundheitsamt ausschließlich einen positiven Befund. Von dort erhalten Sie eine "Anordnung zur häuslichen Absonderung ".Wichtiger Hinweis
Bitte erfragen Sie Ihr Testergebnis nicht über die Corona-Hotline oder das Corona-Postfach. Hier erhalten Sie keine Auskunft. - Wie werde ich unter häusliche Absonderung gestellt?
Sie sind im Falle eines positiven Testergebnisses verpflichtet, sich selbstständig unverzüglich in häusliche Isolierung zu begeben. Die entsprechende Anordnung erhalten Sie unaufgefordert per Post.
- Was muss ich beachten, wenn ich infiziert bin?
Wenn Sie mit Covid-19 infiziert sind, sind Sie verpflichtet sich unverzüglich in häusliche Isolierung zu begeben und alle engen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage zu informieren. Eine Meldung der Kontaktpersonen an das Gesundheitsamt ist nicht mehr erforderlich.
Halten Sie sich zudem bitte an die folgenden Regeln, wenn Sie sich mit anderen Personen einen Haushalt teilen:
- Halten Sie sich nach Möglichkeit alleine in einem Zimmer auf.
- Räume, die gemeinsam mit anderen Haushaltsmitgliedern benutzt werden müssen (Flur, ev. Küche, Bad), müssen gut gelüftet werden.
- Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Sie ein eigenes Badezimmer nutzen. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden. Die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich, wie üblich, gewaschen werden.
- Nach Möglichkeit Abstand (min. 1-2 Meter) von Dritten halten, enger Körperkontakt sollte vermieden werden.
- Waschen Sie sich regelmäßig mit Wasser und Seife die Hände.
- Haushaltsmitglieder sollten sich ebenfalls häufig die Hände mit Wasser und Seife waschen.
- Empfangen Sie keinen Besuch.
- Achten Sie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume.
- Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche sollten Sie nicht mit anderen teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen.
- Husten Sie in die Ellenbeuge und benutzen Sie Einwegtaschentücher beim Naseputzen.
- Oberflächen im Haushalt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
- Wohin wende ich mich wegen des Verdienstausfalles?
Für einen evtl. durch die Absonderung erlittenen Verdienstausfall erhalten Sie auf Antrag eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 IfSG. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
- Was muss
ich tun, wenn ich Kontakt engen Kontakt zu jemandem hatte, der sich mit dem
Coronavirus infiziert hat?
Laut aktuell geltender Absonderungsverordnung besteht für enge Kontaktpersonen keine Absonderungspflicht.
Folgende Maßnahmen werden engen Kontaktpersonen empfohlen, um eine Ansteckung weiterer Personen zu verhindern:
- Kontakte zu anderen Personen reduzieren
- Insbesondere in geschlossenen Räumen eine FFP-2 Maske oder eine Maske eines vergleichbaren Standards tragen
- Sich für einen Zeitraum von fünf Tagen täglich selbst testen
- Ich bin positiv getestet.
Wie kommen diese Daten in die App, so dass andere gewarnt werden?
Die Corona-Warn-App basiert auf dem sogenannten dezentralen Ansatz, das heißt der Abgleich von Kontaktketten findet nicht auf einem zentralen Server, sondern nur auf den Smartphones selbst statt. Gibt eine Person an, positiv auf COVID-19 getestet zu sein, werden ihre zufällig generierten Schlüssel der vergangenen 14 Tage an einen Server gesendet.
Die Schlüssel werden regelmäßig an alle Nutzer der Corona-Warn-App übertragen. In der Schnittstelle von Apple und Google werden die zu den Schlüsseln passenden IDs abgeleitet, die von den Smartphones der positiv getesteten Nutzer ausgesendet worden sind. Außerdem wird überprüft, ob sich IDs in der Liste der gespeicherten Kontakt-IDs wiederfinden. Als Nutzer erfahren Sie hierbei jedoch nicht die konkrete ID, sondern nur ob ein relevanter Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat. Die ID-Listen sind für die Warn-App-Nutzer nicht einsehbar. Auch die infizierte Person weiß nicht, welche Personen eine Warnung erhalten.
- Wie erhalte ich meinen Gesenennachweis?Der Genesenennachweis wird Ihnen zusammen mit dem Absonderungsschreiben unaufgefordert übersandt, sobald Ihr positives PCR-Ergebnis beim Gesundheitsamt eingegangen ist. Dieser ist ohne zusätzliche Corona-Schutzimpfung im Zeitraum vom 28. bis zum 90. Tag nach dem ersten positiven Test gültig.
Wird ein Genesenennachweis benötigt, muss nach den Vorgaben des RKI zwingend ein PCR-Test durchgeführt werden. Ein PoC-Test (Schnelltest) reicht nicht aus.
- Was mache ich bei einem positiven Selbsttest?
Fällt ein Selbsttest positiv aus, muss sich die positiv getestete Person unverzüglich absondern und einen PCR-Test vornehmen lassen. Ist auch das Ergebnis dieses Tests positiv, hat sich die positiv getestete Person weiterhin in Isolation zu begeben. Außerdem sind diejenigen Personen in Kenntnis setzen, mit denen sie engen Kontakt hatte.
- Wie lange dauert die Absonderung bei einem positiven Schnelltest?
Für positiv getestete Personen endet die Absonderung frühestens nach 5 Tagen ohne dass ein weiterer Test erfolgen muss. Die Absonderung endet ausschließlich dann, wenn 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine Symptome mehr vorlagen. Sollten weiterhin Symptome vorliegen, verlängert sich die Quarantäne auf höchstens 10 Tage. Die Absonderungsfrist beginnt am Tag der Durchführung des Tests.
Wenn das positive Testergebnis auf einem durch geschultes Personal vorgenommenen PoC-Antigentest beruht, dann gilt eine Ausnahme: Hier kann mit dem ersten nach dem positiven PoC-Antigentest vorgenommenen negativen PCR-Test die Absonderung beendet werden. Ein positiver PoC-Antigentest kann also sofort mit einem negativen PCR-Test widerlegt werden.
- Erhalte ich eine Quarantäne-Anordnung bei einem positiven Schnelltest?
Wenn die Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, erhalten die Infizierten den Quarantäne-Bescheid automatisch. Bei einem positiven Schnelltest wird das entsprechende Schreiben nur auf Antrag ausgestellt. Dieses kann per Mail an , unter Beifügung des Zertifikats über das positive Ergebnis, beim Gesundheitsamt beantragt werden. Ein Screenshot aus der Corona-Warnapp reicht nicht aus.