- Wie erfahre ich, dass mein Test positiv ist?
Wenn Sie sich in einer der Corona-Ambulanzen haben testen lassen und Ihre E-Mail Adresse angegeben haben, erhalten Sie per Mail eine Eingangsbestätigung. Somit ist sichergestellt, dass Ihre Daten beim Gesundheitsamt im Sytem sind. Sobald die Befunde aus den Laboren vorliegen, werden diese der entsprechenden Person zugewiesen.
Ist das Testergebnis positiv, erhalten Sie einen Anruf eines Mitarbeiters des Gesundheitsamtes, der mit Ihnen ein Beratungsgespräch durchführt. Er wird Sie über den weiteren Ablauf aufklären.
Ist das Testergebnis negativ, kann dieses ausschließlich über die Corona-Warn-App oder die Homepage des Labors Koblenz unter https://befunde.labor-koblenz.de/secuform/portal/Befund-Abfrage abgerufen werden.
Wenn Sie beim Hausarzt oder Krankenhaus getestet wurden, erhalten Sie von dort Ihr Testergebnis.
Der Arzt/das Krankenhaus übermitteln dem Gesundheitsamt ausschließlich einen positiven Befund. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht und auch die "Anordnung zur häuslichen Absonderung ".Wichtiger Hinweis:
Bitte erfragen Sie Ihr Testergebnis nicht über die Corona-Hotline oder das Corona-Postfach. Hier erhalten Sie keine Auskunft. - Wie werde ich unter häusliche Absonderung gestellt?
Nachdem Sie telefonisch über Ihren positiven Befund informiert wurden, erhalten Sie eine "Anordnung zur häuslichen Absonderung".
- Was muss ich beachten, wenn ich infiziert bin?
Wenn Sie mit Covid-19 infiziert sind, halten Sie sich bitte an einige Regeln innerhalb Ihres Haushaltes mit anderen Personen:
- Halten Sie sich nach Möglichkeit alleine in einem Zimmer auf.
- Räume, die gemeinsam mit anderen Haushaltsmitgliedern benutzt werden müssen (Flur, ev. Küche, Bad), müssen gut gelüftet werden.
- Wenn die Möglichkeit besteht, sollten Sie ein eigenes Badezimmer nutzen. Hygieneartikel sollten nicht geteilt werden. Die Wäsche sollte regelmäßig und gründlich, wie üblich, gewaschen werden.
- Nach Möglichkeit Abstand (min. 1-2 Meter) von Dritten halten, enger Körperkontakt sollte vermieden werden.
- Waschen Sie sich regelmäßig mit Wasser und Seife die Hände.
- Haushaltsmitglieder sollten sich ebenfalls häufig die Hände mit Wasser und Seife waschen.
- Empfangen Sie keinen Besuch.
- Achten Sie auf eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume.
- Haushaltsgegenstände wie beispielsweise Geschirr und Wäsche sollten Sie nicht mit anderen teilen, ohne diese zuvor wie üblich zu waschen.
- Husten Sie in die Ellenbeuge und benutzen Sie Einwegtaschentücher beim Naseputzen.
- Oberflächen im Haushalt, wie beispielsweise Tische oder Türklinken, sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.
- Wohin wende ich mich wegen des Verdienstausfalles?
Für einen evtl. durch die Absonderung erlittenen Verdienstausfall erhalten Sie auf Antrag eine Entschädigung nach den Regelungen des § 56 IfSG. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung.
- Wie und wohin melde ich meine Kontakpersonen, so dass diese informiert werden können?
Die Ermittlung der Kontaktpersonen der ersten Kategorie ist eine der wichtigsten Aufgaben, um das Virus einzudämmen. So kann vermieden werden, dass diese Personen als weitere potentielle Virusträger andere Menschen infizieren.
Als Kontaktpersonen der ersten Kategorie gelten Menschen, die mit labordiagnostisch bestätigten Infektionsfällen des Coronavirus in engem Kontakt standen. Dazu zählen Personen, die einen insgesamt mindestens 10-minütigen Face-to-Face-Kontakt, zum Beispiel bei Gesprächen, mit dem Infizierten hatten (z.B. Personen im selben Haushalt). Außerdem Personen, die direkten Kontakt zu Sekreten oder Körperflüssigkeiten eines bestätigten Covid-19-Falls hatten: Beispielsweise durch Anhusten, Anniesen, oder Küssen. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes.
Sind Sie mit dem Virus infiziert, müssen Sie dem Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der ersten Kategorie melden. Zudem sind positiv getestete Personen nach aktuell geltender Absonderungsverordnung dazu verpflichtet, ihre engen Kontaktpersonen unverzüglich selber zu informieren. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie vom Gesundheitsamt einen Link. Hier können Sie Ihre Kontaktpersonen mit den Daten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail) und auch dem Datum des letzten Kontakts melden.
Ansonsten können Sie auch eine E-Mail an das in der Anordnung genannte Postfach senden. Wer nicht die Möglichkeit hat per Mail Informationen zu den Kontaktpersonen zu senden, kann die Daten auch telefonisch übermitteln.
Bitte geben Sie immer das in Ihrer Anordnung genannte Aktenzeichen an.Wichtig:
Um möglichst schnell alle Kontaktpersonen zu informieren, bitten wir um zügige und möglichst vollständige Rückmeldung der Kontaktpersonendaten. - Wie werden meine Kontaktpersonen informiert?
Ihre Kontaktpersonen erhalten ebenfalls eine "Anordnung der häuslichen Absonderung". Aus Datenschutzgründen wird der Name der infizierten Person nicht genannt.
- Ich bin positiv getestet.
Wie kommen diese Daten in die App, so dass andere gewarnt werden?
Die Corona-Warn-App basiert auf dem sogenannten dezentralen Ansatz, das heißt der Abgleich von Kontaktketten findet nicht auf einem zentralen Server, sondern nur auf den Smartphones selbst statt. Gibt eine Person an, positiv auf COVID-19 getestet zu sein, werden ihre zufällig generierten Schlüssel der vergangenen 14 Tage an einen Server gesendet.
Die Schlüssel werden regelmäßig an alle Nutzer der Corona-Warn-App übertragen. In der Schnittstelle von Apple und Google werden die zu den Schlüsseln passenden IDs abgeleitet, die von den Smartphones der positiv getesteten Nutzer ausgesendet worden sind. Außerdem wird überprüft, ob sich IDs in der Liste der gespeicherten Kontakt-IDs wiederfinden. Als Nutzer erfahren Sie hierbei jedoch nicht die konkrete ID, sondern nur ob ein relevanter Kontakt mit einer infizierten Person stattgefunden hat. Die ID-Listen sind für die Warn-App-Nutzer nicht einsehbar. Auch die infizierte Person weiß nicht, welche Personen eine Warnung erhalten.