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Zensus 2022

Wie viele Einwohner hat Deutschland, wie leben und arbeiten die Menschen? Der Zensus 2022 gibt Antworten darauf und ist maßgebend für viele finanz- und gesellschaftspolitische Entscheidungen. Dabei liefert er wichtige Grundlagen für Politik, Wissenschaft und Wirtschaft. Wichtige Eckdaten werden dabei durch persönliche Befragungen erhoben. Um diese durchführen zu können, sind für den Landkreis über 200 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte unterwegs. Die Interviewer werden im Zeitraum von Mai bis August 2022 Befragungen mit Bürgern im Kreis durchführen. Die Auswahl der betroffenen Adressen wurde per Zufallsprinzip durch das Statistische Landesamt ermittelt.

  • Warum wird der Zensus 2022 durchgeführt?

    Mit dieser statistischen Erhebung wird ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basiszahlen für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. In erster Linie werden hierfür Daten aus Verwaltungsregistern genutzt, sodass die Mehrheit der Bevölkerung keine Auskunft leisten muss. In Deutschland ist der Zensus 2022 eine registergestützte Bevölkerungszählung, die durch eine Stichprobe ergänzt und mit einer Gebäude- und Wohnungszählung kombiniert wird. Mit dem Zensus 2022 nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil, die seit 2011 alle zehn Jahre stattfinden soll. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde der anstehende Zensus von 2021 in das Jahr 2022 verschoben.

  • Wie erfolgt die Befragung?

    Es werden immer alle Haushalte und deren Haushaltsmitglieder der ausgewählten Anschrift befragt.
    Die Erhebungsbeauftragten kündigen Ihren Besuch durch den Einwurf einer Terminankündigung und Informationsmaterial schriftlich an. Sollten Bürgen den genannten Termin nicht wahrnehmen können, sollte der Erhebungsbeauftragte angerufen werden, um einen alternativen Termin abzustimmen.

    Am Tag des Besuchs stellt der Erhebungsbeauftragte sich vor und weist sich mit einem Dienstausweis aus, der ein Dienstsiegel trägt und vom Leiter der Erhebungsstelle unterschrieben ist.
    Im Rahmen des dann folgenden Interviews, welches ca. 5-10 Minuten dauert, werden beispielsweise Fragen zu Namen, Geburtsdatum , Staatsangehörigkeit und Anzahl der Bewohner des Haushalts gestellt.
    Im Anschluss an die Befragung übergibt der Erhebungsbeauftragte je Haushaltsmitglied ein Anschreiben mit Zugangsdaten mit denen alle weiteren Fragen online beantwortet werden müssen. 

    Alternativ hierzu kann auch ein Papierfragebogen erbeten werden, der dann binnen 14 Tage an die Kreisverwaltung zurückgeschickt werden muss.

  • Darf ich als Bürger die Auskunft verweigern?
    Nein. Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht gegenüber dem Erhebungsbeauftragten und der Erhebungsstelle. Alle Mitarbeiter sind speziell geschult und vertraglich verpflichtet alle Daten geheim zu halten und ausschließlich im Zusammenhang mit dem Zensus 2022, unter strengen Datenschutzvorgaben, zu behandeln. Wer trotzdem die Aussage verweigert erhält eine Mahnung und im weiteren Verlauf ein Zwangsgeld.
  • Welche Daten werden voim Statistischen Landesamt und Auskunftspflichtige gespeichert?

    Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegenüber dem Statistischen Landesamt bei Vorliegen der Voraussetzungen unter anderem ein Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO. Auf der Bundesseite des Zensus2022 finden Sie unter dem Abschnitt Datenschutz/ Ihre Rechte einen Link unter dem Sie einen entsprechenden Antrag stellen können:  www.zensus2022.de/DE/Service/Datenschutz/_inhalt.html

  • Wohin kann ich mich als Haus- und Wohnungseigentümer wenden?

    Kontaktmöglichkeiten zum Statistischen Landesamt:

    Telefon 02603 71 - 4444 oder 02603 71 – 4004
    www.statistik.rlp.de


    Kontaktmöglichkeiten zum Statistischen Bundesamt:

    Telefon 0611 75 – 2022
    www.destatis.de

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