Es
werden immer alle Haushalte und deren Haushaltsmitglieder der ausgewählten
Anschrift befragt.
Die Erhebungsbeauftragten kündigen Ihren Besuch durch den Einwurf einer
Terminankündigung und Informationsmaterial schriftlich an. Sollten Bürgen den
genannten Termin nicht wahrnehmen können, sollte der Erhebungsbeauftragte
angerufen werden, um einen alternativen Termin abzustimmen.
Am Tag des Besuchs stellt der Erhebungsbeauftragte sich vor und weist sich mit
einem Dienstausweis aus, der ein Dienstsiegel trägt und vom Leiter der
Erhebungsstelle unterschrieben ist.
Im Rahmen des dann folgenden Interviews, welches ca. 5-10 Minuten dauert,
werden beispielsweise Fragen zu Namen, Geburtsdatum , Staatsangehörigkeit und
Anzahl der Bewohner des Haushalts gestellt.
Im Anschluss an die Befragung übergibt der Erhebungsbeauftragte je
Haushaltsmitglied ein Anschreiben mit Zugangsdaten mit denen alle weiteren
Fragen online beantwortet werden müssen.
Alternativ
hierzu kann auch ein Papierfragebogen erbeten werden, der dann binnen 14 Tage
an die
Kreisverwaltung zurückgeschickt werden muss.