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Gemeindepsychiatrischer Verbund

Das Landesgesetzes für psychisch kranke Menschen (PsychKG) sieht  vor, dass Hilfen im Rahmen eines gemeindepsychiatrischen Verbundes erbracht werden sollen. In Absatz 3 wird zudem die wünschenswerte Zusammenarbeit benachbarter Kommunen hervorgehoben. Der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz waren sich nach Inkrafttreten des Gesetzes schnell einig, dass sie sich zu einer gemeinsamen Versorgungsregion zusammenschließen werden. Somit war der erste Schritt gemacht, doch ein Gemeindepsychiatrischer Verbund deshalb noch lange nicht in Sicht. 

  • Der Auftrag

    Es folgte zunächst mit einem großen personellen und zeitlichen Aufwand die Erstellung des Psychiatrieberichtes. Dieser gab im Ergebnis einen klaren Autrag. In einem Punkt heißt es: "Die gemeinsame Versorgungsregion des Landreises Mayen-Koblenz und der Kreisfreien Stadt Koblenz bleibt bestehen und bildet einen gemeinsamen Gemeindepsychiatrischen Verbund nach § 7 PsychKG."

  • Die Versorgungsvereinbarung

    Im November 2002 konnte schließlich die Versorgungsvereinbarung unterzeichnet werden. Alle Beteiligten waren mit dem Ergebnis zufrieden, sich aber gleichzeitig einig, dass die eigentliche Arbeit, die Umsetzung der Vereinbarung nun erst begann. Die Akteure im Gemeindepsychiatrischen Verbund (GPV) waren da, doch musste dieser nun mit Leben gefüllt werden.

    Neben den beiden Kommunen sind heute folgende Leistungsanbieter Mitglied des Gemeindepsychiatrischen Verbundes:


    Kernpunkte der Vereinbarung sind:

    Versorgungsverpflichtung für alle Klienten aus der Versorgungsregion personenzentrierte Hilfen für den Klienten konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten Vorrang ambulanter Hilfen vor stationären Hilfen stetige Überprüfung der vorhandenen Kapazitäten

  • Die Umsetzung

    Die Versorgungsvereinbarung trat zum 01. Januar 2003 in Kraft. Bereits im selben Monat fand die erste Hilfeplankonferenz (so der damals gültige Begriff) statt. In dieser Konferenz sitzen alle Mitglieder des GPV an einem Tisch und beraten über die notwendigen und geeigneten Hilfen für die psychisch behinderten Menschen aus der Versorgungsregion. Menschen mit psychischen Erkrankungen oder Behinderungen sollen vernetzbare Hilfe erhalten. In einem individuellen Konzept sollen so beispielsweise Hilfen verschiedener Träger angeboten werden.

    Darüber hinaus wurden von den Trägern - soweit nicht schon vorhanden - gemeindepsychiatrische Betreuungszentren errichtet. Von dort aus werden bedarfsgerechte und wohnortnahe Hilfen aus den Bereichen Wohnen, Arbeit und Tagesstrukturierung angeboten. Aufgabe der Träger ist es, seine bestehenden Aufgaben und Strukturen flexibel für den regionalen Bedarf weiter zu entwickeln.

    Da die Umsetzung der Versorgungsvereinbarung ein stetiger Prozess ist, wurde eine sogenannte Steuerungsgruppe gegründet. Unter Leitung der Psychiatriekoordination treffen sich drei- bis viermal jährlich alle durch ein oder zwei Personen vertretenen Mitglieder des Verbundes. Die Gruppe beschäftigt sich mit der weiteren Realisierung der gemeindepsychiatrischen Versorgung und der Lösung besonderer Problemfelder.

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