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Psychiatrieplanung - Gemeindepsychiatrie auf dem Prüfstand

Nach dem Landesgesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten die Planung und Koordination der Hilfen, die in einem Gemeindepsychiatrischen Verbund erbracht werden sollen. Es handelt sich hierbei um eine Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung.

Für psychisch kranke Personen soll eine bedarfsgerechte individuelle und institutionelle Hilfen im beratenden, ambulanten, teilstationären, stationären, komplementären und rehabilitativen Bereich gemeinde- und wohnortnah vorgehalten werden.

Der Landkreis Mayen-Koblenz und die Stadt Koblenz sind als Nachbarkommunen nach Inkrafttreten des PsychKG im Jahre 1996 schnell über gemeinsame Wege in der Gemeindepsychiatrie ins Gespräch gekommen. So wurde

  • 1997 eine gemeinsame Versorgungsregion und damit auch eine gemeinsame Psychiatrieplanung beschlossen
  • 1998 der gemeinsame Psychiatriebeirat von Stadt Koblenz und Landkreis Mayen-Koblenz und
  • 2001 die im PsychKG verankerte Koordinierungsstelle für Psychiatrie gebildet sowie
  • 2003 ein Gemeindepsychiatrischer Verbund Koblenz/Mayen-Koblenz (GPV KO/MYK) gegründet.

Im Rahmen des GPV KO/MYK haben die fünf regionalen Anbieter psychiatrischer Versorgung (Barmherzige Brüder Saffig, Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach, Stiftung Bethesda St. Martin gGmbH, Case Projekt Baar-Wanderath, Heinrich-Haus Neuwied-Engers) die Versorgungsverpflichtung für die Versorgungsregion Koblenz/Mayen-Koblenz übernommen und halten hierfür institutionelle und personelle Ressourcen vor. Die fünf Anbieter haben seit der Gründung des GPV wesentliche Grundlagen für die Qualitätsentwicklung in der Region geschaffen.

Vieles  konnte schon erreicht oder zumindest begonnen werden. Schwerpunkte der Arbeit im GPV KO/MYK sind u.a. die Vermeidung von Hospitalisierung, in dem die Leitlinie „ambulant vor stationär“ stets im Fokus steht. Die Voraussetzungen hierfür wurden geschaffen; nämlich die wirksame Vernetzung aller Angebote von stationär bis ambulant, die Vernetzung von Betreuung und Behandlung, die Einbeziehung des Sektors Arbeit und das ganze trägerübergreifend und gemeindenah.

Die Versorgungsverpflichtung und gemeindenahe Versorgung werden von allen Beteiligten ernst genommen; die  psychisch erkrankten Menschen werden in der Region versorgt. Es besteht insgesamt ein hoher fachlicher Standard.

Auf der Grundlage der Psychiatrieplanung der Jahre 1998 bis 2000, dem daraus resultierenden Bericht sowie den dargestellten Entwicklungen sollte nach mehr als zehn Jahren eine Fortschreibung erfolgen. Nach den ersten Beratungen im Psychiatriebeirat am 01.10.2009 wurde der Auftrag zur Fortschreibung der Psychiatrieplanung Ende 2011 an das Sozialplanungsbüro Kappenstein in Trier vergeben.

Die Fortschreibung der Psychiatrieplanung...

...ist insbesondere als qualitative Weiterentwicklung zu einer mehr als 10 Jahre zurückliegenden Planung zu verstehen

... ist der Leitidee der Gemeindepsychiatrie verpflichtet, die soziale Teilhabe und Inklusion psychisch beeinträchtigter Menschen Realität werden zu lassen 

...nutzt zur Umsetzung der Ziele den Trialog zwischen Psychiatrieerfahrenen, Angehörigen und Fachkräften.

Hieran orientiert fand Ende des Jahres 2011 in Koblenz die Auftaktveranstaltung mit dem Thema „Gemeindepsychiatrie auf dem Prüfstand“ mit regionalen Akteuren aus der Gemeindenahen Psychiatrie statt. Die Akteure waren eingeladen, sich in einen Gesprächszyklus einzubringen um den aktuellen Stand der Gemeindepsychiatrie in der Verbundregion zu analysieren und dort wo erforderlich, Empfehlungen für eine nachhaltige Verbesserung zu erarbeiten.

Anschließend wurden die gesammelten Themen gebündelt und vier trialogisch besetzte Arbeitsgruppen zu den Themen

  • Vernetzung und Teilhabe/Schnittstellen
  • Arbeit und Beschäftigung
  • Leben und Wohnen im Sozialraum
  • Prävention/Information/frühe Intervention

gebildet, die in insgesamt 18 Sitzungen tagten.

Die Arbeitsgruppen wurden vom Sozialplanungsbüro Kappenstein moderiert und die jeweiligen Sitzungen dokumentiert. Bei der Abschlussveranstaltung wurden einem breiten trialogisch besetzten Publikum erste Arbeitsergebnisse präsentiert. Das Sozialplanungsbüro Kappenstein hat die Endfassung des Abschlussberichtes im Frühjahr 2014 vorgelegt. Der Schwerpunkt des Berichtes liegt – anders als im ersten Planungsprozess – nicht auf einer Erhebung und Interpretation von Daten zu den Leistungen der verschiedenen Dienste, Einrichtungen und Kostenträger in der Verbundregion. Vielmehr steht die Bestandsaufnahme der Lebens-, Wohn- und Arbeitssituation psychisch beeinträchtigter Menschen und insbesondere die an sie gerichteten Versorgungsangebote des GPV im Fokus. Die „Architektur“ des GPV wird kritisch hinterfragt; „wird die aktuelle Struktur dem Ziel gerecht, psychisch kranken Menschen ein selbstständiges, selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu ermöglichen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben soweit und solange wir möglich zu gewährleisten“?

Im Ergebnis formuliert der Bericht 16 Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung der Versorgungsregion.

Der Abschlussbericht wurde vom Kreistag der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und vom Stadtrat der Stadt Koblenz im Sommer 2015 beschlossen.

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