- Aufgaben und Ziele
Die Gleichstellungsstelle hat die gesetzlich verankerte Aufgabe, die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Landkreis Mayen-Koblenz und in der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz zu verwirklichen. Das bringt ein breites Spektrum von Themen und Aufgaben mit sich, die zum einen kontinuierlich anfallen, aber zum anderen auch wechselnd als Schwerpunktthemen bearbeitet werden.
Die tägliche Arbeit zeigt, dass in Sachen Gleichberechtigung in den letzten Jahrzehnten viel erreicht wurde, vieles selbstverständlicher ist, was früher undenkbar war. Die Erfolge sind sichtbar, aber es gibt immer noch viel zu tun gibt. Frauen sind gut qualifiziert, aber in Führungspositionen weit weniger zu finden und haben geringere Verdienstmöglichkeiten. Die Frauenerwerbsquote steigt stetig. Dennoch tragen Frauen die doppelte Last, wenn sie Familie und Beruf vereinbaren wollen. Das Rollenspektrum der Männer hat sich nicht im gleichen Maße erweitert wie das der Frauen. Die Familien- und Pflegearbeit ist vielfach männerfreie Zone.
Viele Themen der letzten Jahre bleiben daher weiterhin Bestandteil der Arbeit der Gleichstellungsstellen. Die Verwirklichung der Chancengleichheit braucht einen langen Atem und eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit Verwaltung, politisch Tätigen, Frauennetzwerken und vieler Institutionen und Organisationen im Landkreis Mayen-Koblenz.Die Gleichstellungsbeauftragte...
- macht auf Benachteiligungen von Frauen in Gesellschaft und Berufsleben aufmerksam und trägt zu ihrem Abbau bei.
- fördert das Bewusstsein in der Gesellschaft zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.
- tritt für Fraueninteressen bei kommunalen Entscheidungen ein.
- gibt Hilfestellung und Unterstützung für ratsuchende Menschen zum Thema Gleichstellung in Zusammenarbeit mit anderen Stellen und Einrichtungen.
- arbeitet mit Frauengruppen, Frauenverbänden und Frauenselbsthilfeorganisationen zusammen.
- setzt Akzente durch Veranstaltungen und Seminare.
- Für wen ist die Gleichstellungsbeauftragte da?
Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Mayen-Koblenz, insbesondere für alle Mädchen und Frauen, die
- sich in Partnerschaft und Familie, am Arbeitsplatz, im öffentlichen Leben, ihrer sozialen Situation benachteiligt fühlen
- bei einer Benachteiligung konkrete Hilfe oder Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte brauchen
- Information und Auskünfte benötigen
- Vorschläge haben, wie die Situation von Frauen im Landkreis Mayen-Koblenz verbessert werden kann.
Hinweis:
Alle Informationen und Anliegen werden selbstverständlich vertraulich behandelt!Daneben gibt es im Landkreis Mayen-Koblenz bei den einzelnen Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen haupt- bzw. nebenamtliche Gleichstellungsbeauftragte, an die Sie sich wenden können.
- Gesetzliche Grundlagen
Nach Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt (Gleichheitsgebot).
Nach vielen Jahren Erfahrung mit diesem Gleichheitsgrundsatz hat der Gesetzgeber erkannt, dass die Festschreibung des Gleichheitsgebotes in der Verfassung alleine nicht ausreicht, um diese auch faktisch zu erreichen. So wurde Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes 1994 um folgenden Satz ergänzt:
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Spätestens seit diesem Zeitpunkt unterliegt gerade die öffentliche Hand einer besonderen grundgesetzlichen Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern. In Rheinland-Pfalz findet diese Verpflichtung bezogen auf Landkreise ihre Ausformulierung insbesondere in- der Landkreisordung (§ 2 Absatz 9 LKO), wonach seit 1994 die Landkreise verpflichtet sind, Gleichstellungsstellen für die Bürgerinnen und Bürger des Kreises einzurichten und diese hauptamtlich zu besetzen,
- und im Landesgleichstellungsgesetz (LGG), wonach seit 1995 öffentliche Verwaltungen ab einer bestimmten Größenordnung verpflichtet sind, interne Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen und Fördermaßnahmen innerhalb ihrer Verwaltung durchzuführen.
- Thema: Frauen und Gewalt