Autoschilder und Zulassungsbescheinigung © VRD/Fotolia

Kfz-Zulassung

Im Landkreis Mayen-Koblenz sind zur Zeit rund 195.000 Kraftfahrzeuge angemeldet, deren Verwaltung den Geschäftsstellen in Koblenz, Mayen und Andernach obliegt.

Hier geht's zur ZWINGEND notwendigen Online-Terminvergabe für die Zulassungsstellen in Koblenz und Mayen
HINWEIS: Bitte wählen Sie Ihren gewünschten Standort aus.
Hier geht's zur ZWINGEND notwendigen Online-Terminvergabe für die Zulassungsstelle in Andernach


Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Kraftfahrzeugsteuer

    Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bis März 2014 vom Land Rheinland-Pfalz  erhoben. Seit April 2014 ist die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind künftig die Hauptzollämter.

    Nähere Informationen, Merkblätter und Vordrucke erhalten Sie unter www.zoll.de .

    Es ist bei jeder Zulassung ist ein entsprechender Kontennachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug, etc.) vorzulegen.Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich durch den Zuständigkeitswechsel nichts und Sie brauchen nichts zu veranlassen. Bestehende Einzugsermächtigungen und Steuerbescheide haben unverändert Bestand.

    Ein Fahrzeug kann nicht zugelassen werden, solange Rückstände bei der Kraftfahrzeug-Steuerschuld bestehen. Bei Rückständen wenden Sie sich daher bitte an das Hauptzollamt Koblenz.

  • Steuervergünstigungen

    Informationen und Vordrucke über Steuervergünstigungen z. B. wegen Schwerbehinderung oder Land- und Forstwirtschaftlich genutzter Fahrzeuge erhalten Sie unter: www.formulare-bfinv.de  

  • Verweigerung bei Kostenrückständen

    Wir weisen daraufh hin, dass die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz als Zulassungsbehörde verpflichtet ist, die Zulassung von Fahrzeugen zu verweigern, wenn der Fahrzeughalter Kostenrückstände aus vorherigen Zulassungsgeschäften hat. Dies gilt auch für offene Forderungen anderer Zulassungsbehörden in Rheinland-Pfalz. Damit kann/darf, angelehnt an das seit Jahren praktizierte Verfahren bei rückständigen KFZ-Steuern, nur noch derjenige eine Zulassung erhalten, der seine Kostenrückstände bezahlt hat. Die Prüfung, ob Rückstände bestehen, hat unmittelbare Auswirkungen auf den Zulassungsvorgang. Insbesondere Dritte, zum Beispiel Zulassungsdienste und Autohäuser, müssen durch Vollmacht legitimiert sein, eine entsprechende Auskunft zu erhalten.

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