Die Kraftfahrzeugsteuer wurde bis März 2014 vom Land Rheinland-Pfalz
erhoben. Seit April 2014 ist die Zollverwaltung für die Festsetzung,
Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
Ansprechpartner zum Thema "Kraftfahrzeugsteuer" sind künftig die
Hauptzollämter.
Nähere Informationen, Merkblätter und Vordrucke erhalten Sie unter www.zoll.de .
Es ist bei jeder Zulassung ist ein entsprechender Kontennachweis (z.B. EC-Karte, Kontoauszug, etc.) vorzulegen.Für bereits zugelassene Fahrzeuge ändert sich durch den
Zuständigkeitswechsel nichts und Sie brauchen nichts zu veranlassen.
Bestehende Einzugsermächtigungen und Steuerbescheide haben unverändert
Bestand.
Ein Fahrzeug kann nicht zugelassen werden, solange Rückstände bei der
Kraftfahrzeug-Steuerschuld bestehen. Bei Rückständen wenden Sie sich
daher bitte an das Hauptzollamt Koblenz.