Fächer im Theorieabschnitt

Die verschiedenen Lehrgänge behandeln die folgenden Lehrveranstaltungen:


    • Allgemeines Verwaltungsrecht

    In den Lehrveranstaltungen werden die allgemeinen Formen des Verwaltungshandelns vermittelt, ebenso, welche Konsequenzen fehlerhaftes Verwaltungshandeln mit sich zieht und welche Rechtschutzmöglichkeiten es dagegen gibt. Es wird außerdem die Stellung der Verwaltung in der Rechtsordnung herausgearbeitet und Verzahnungen zum besonderen Verwaltungsrecht (Kommunalrecht, Gefahrenabwehrrecht…) hergestellt.


    • Privatrecht

    Im Bereich des Privatrechts werden die Grundlagen auf dem Gebiet des Bürgerlichen Gesetzbuches geschaffen. Der Schwerpunkt liegt bei der Lösung von Problemen im privatrechtlichen Geschäftsverkehr, insbesondere in Bezug auf das Verwaltungshandeln.


    • Staats- und Verfassungsrecht / Europarecht

    Das Staats- und Verfassungsrecht beschäftigt sich mit den staatlichen Prinzipien (Rechtstaatsprinzip, Demokratieprinzip…), den staatlichen Organen (Bundestag, Bundesrat…)  und der Staatsorganisation, also beispielsweise, wie der Bundestag gewählt wird, was Parteien sind und wer für die Gesetzgebung zuständig ist. Im Mittelpunkt der Lehrveranstaltungen steht das Grundgesetz, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf den Grundrechten liegt.
    Solche Prinzipien, Organe (EU-Kommission, EU-Parlament…) und eine bestimmte Organisation, wie im deutschen Staatsrecht, wird auch auf der europäischen Ebene vermittelt.


    • Kommunalrecht

    Im Kommunalrecht wird vermittelt, welche Aufgaben die Gemeinden, Verbandsgemeinden und Kreise wahrnehmen und wie die Aufgabenwahrnehmung kontrolliert wird. Ein ebenso zentrales Thema ist, wer überhaupt die Organe der einzelnen Gebietskörperschaften sind, wie beispielsweise bei einer Ortsgemeinde, der Bürgermeister und der Gemeinderat.


    • Gefahrenabwehrrecht

    Unter den Bereich des Gefahrenabwehrrechts fallen über die Ausbildungsjahre verteilt die verschiedenen Lehrveranstaltungen: Gewerberecht, Polizei- und Ordnungsrecht.
    Ziel von den einzelnen Veranstaltungen ist es, zu erlernen, wie man Schäden an wichtigen Rechtsgütern, wie beispielsweise Leib und Leben, effektiv abwehrt. Es wird vermittelt, welche Maßnahmen der Verwaltung dafür geeignet sind und wie diese durchgesetzt werden.
    Es wird beispielsweise erlernt, wie man rechtlich mit einem Gewerbetreibenden umzugehen hat, der seine Kunden betrügt oder welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, um einen Obdachlosen im Winter vor Erfrierungen zu schützen.


    • Öffentliches Finanzmanagement

    In diesem Modul wird vermittelt, woher und wie die Verwaltung ihre Einnahmen bezieht, ebenso welchen Anforderungen es bedarf, um Ausgaben zu tätigen. Dies wird sowohl auf kommunaler Ebene (Gemeinden, Kreise…) sowie auf staatlicher Ebene (Land, Bund) vermittelt.


    • Öffentliches Dienstrecht (Beamtenrecht, Tarifrecht)

    In diesen Lehrveranstaltungen wird den Auszubildenden vermittelt, welche Rechte und Pflichten mit dem Beamtenverhältnis verbunden sind und welche Wirkung die Ernennung für sie hat. Genauso, wie die Rechtstellung von Beamten in der öffentlichen Verwaltung, wird auch die Rechtstellung der tariflich Beschäftigten erläutert.


    • Recht der sozialen Sicherung

    Im Bereich der sozialen Sicherung wird erlernt, welche grundlegenden Prinzipien vom Sozialstaat ausgehen. Es wird insbesondere auf die Sozialhilfe eingegangen, also welche Leistungen (Grundsicherung im Alter, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege…) in Betracht kommen und wenn ja, in welcher Höhe ein Anspruch besteht.
    Es kann danach beispielsweise geprüft werden, ob ein 70 jähriger, alleinstehender Mann mit einer Rente in Höhe von 1.100 € einen Anspruch auf einen Treppenlift (5.000 €) hat.


    • Baurecht

    Das Baurecht befasst sich vor allem mit dem Thema: Baugenehmigung. Also, ob überhaupt eine solche nötig ist und wenn ja, welche Anforderungen das Vorhaben bauordnungsrechtlich und bauplanungsrechtlich erfüllen muss, damit ein Anspruch auf eine Baugenehmigung besteht.


    • Volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Grundlagen des  Verwaltungshandelns (ÖBWL / VWL/ Rechnungswesen)

    Das gesamte Modul betrachtet allgemeine und besondere, wirtschaftliche Prozesse und in welchem Verhältnis diese zur öffentlichen Verwaltung stehen.
    Die öffentliche Betriebswirtschaftslehre beschäftigt sich mit den Besonderheiten der öffentlichen Betriebe, der Rechtsformwahl und deren Rechtsgrundlagen.
    Im Gegensatz dazu, wird in der Volkswirtschaftslehre die gesamte Marktwirtschaft betrachtet. Der Fokus liegt vor allem auf dem Zusammenspiel zwischen staatlicher Wirtschaftspolitik, den Unternehmen und den privaten Haushalten. Es werden wirtschaftliche Grundprinzipien erläutert, wie z.B. das Verhältnis zwischen Angebot und Nachfrage, und welche Einwirkungsmöglichkeiten der Staat dahingehend besitzt.
    Im Bereich des Rechnungswesens wird erlernt, wie man die Geschäftsvorfälle, die innerhalb einer Verwaltung anfallen, ordnungsgemäß verbucht.


    • Interaktion und Kommunikation

    In diesen Lehrveranstaltungen wird, anhand von psychologischen Prinzipien und Theorien, das Verhalten im Behördenalltag geschult. Es wird u.a. vermittelt, wie man sich optimal gegenüber den Bürgern, in verschiedenen Situationen, verhält, ebenso wie man einen guten Draht zu Kollegen herstellt und wie man als zukünftige Führungskraft den Ausgleich zwischen der erfolgreichen Aufgabenerfüllung und der Mitarbeiterzufriedenheit findet.


Der Stoffgliederungsplan der ZVS Rheinland-Pfalz gibt eine detaillierte Übersicht über den Lehrstoff der einzelnen Fächer.


In diesem Internet-Angebot werden Cookies verwendet. Mit der weiteren Nutzung dieser Seite erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.