Abteilung II – Ordnungs- und Sozialverwaltung
Die Ordnungsverwaltung sorgt als örtliche Ordnungsbehörde dafür, Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenzuwirken. Hierunter sind Gefahren für Leben, Gesundheit und Eigentum der Bürger zu verstehen, die beispielsweise durch Obdachlosigkeit, Umwelteinflüsse, Tiere oder durch Personen, sogenannte Verhaltens- oder Zustandsverantwortliche, verursacht sein können. Daneben ist sie für gewerbe- und gaststättenrechtliche Angelegenheiten, Fundsachen sowie die zur Unterstützung der Freiwilligen Feuerwehren anfallenden Verwaltungsaufgaben des Brandschutzes zuständig und wird zudem als Straßenverkehrsbehörde einschließlich der Überwachung des ruhenden Verkehrs tätig. Als weitere Teilaufgaben der Ordnungsverwaltung werden das Einwohnermelde- und Passwesen beim Einwohnermeldeamt sowie das Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen beim Standesamt bearbeitet.
Der Aufgabenbereich der Sozialverwaltung umfasst die personenbezogene Beratung und Antragshilfe in Sozialversicherungs-, Schwerbehinderten-, Sozialhilfe- und Wohngeld- angelegenheiten einschließlich Rundfunkgebührenbefreiungen. Daneben werden Auskünfte in anderen sozialen Angelegenheiten erteilt wie z. B. Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Kinderzuschlag und Elterngeld. Hierin eingebunden ist zudem der Sozialarbeiter, der neben der allgemeinen Lebens- und Sozialberatung auch Einzelhilfen gegenüber einkommensschwachen Personen und Zuwanderern leistet. Desweiteren ist die Sozialverwaltung für die Unterbringung von Asylbewerbern sowie die Leistungsgewährung an diesen Personenkreis zuständig.