⇑ / Anmeldeformulare Kreismusikschule
Zuständige Mitarbeiter
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Anmeldeformular Musikmäuse (für kleine Leute von 18 - 36 Monate)
Anmeldeformular Rasselbande (für 3-jährige Kindergartenkinder)
Anmeldeformular Musikalische Früherziehung Notenwichtel (für 4- bis 5-jährige Kindergartenkinder,
2 Jahre vor dem geplanten Einschulungstermin)
Anmeldeformular Instrumentalunterricht (Instrumental-, Gesangunterricht u. Orientierungsstufe)
Information zur Verarbeitung von Unterrichtsteilnehmerdaten
Formular SEPA-Lastschriftmandat
Satzung der Kreismusikschule
Die Satzung der Kreismusikschule können Sie sich » hier anzeigen lassen.
Schulordnung der Kreismusikschule
Die Schulordnung der Kreismusikschule können Sie sich » hier anzeigen lassen.
⇑ / Gebühren
Leistungsbeschreibung
Anmeldegebühr bei Erstaufnahme: 20,00 €
Abmeldegebühr: 20,00 € (während des Schuljahres u. außerhalb der Probezeit)
Benutzungsgebühr für Instrument (1. Jahr) monatlich: 13,00 €
Benutzungsgebühr für Instrument (ab 2. Jahr) monatlich: 18,00 €
Benutzungsgebühr für Instrument (an externe Schüler) monatlich: 20,00 €
Die Gebührensätze bemessen sich unterschiedlich nach Unterrichtsart und -dauer sowie Gruppenstärke. Sie werden je Schüler/in wie folgt festgesetzt:
Klassenunterricht
Musik-Mäuse: 45 Min. wöchentlich, 192,00 €/Jahr
Rasselbande: 45 Min. wöchentlich, 192,00 €/Jahr
Musikalische Früherziehung:
(in Gruppen bis 8 Schüler/innen) 45 Min. wöchentlich, 253,00 €/Jahr
(in Gruppen ab 9 Schüler/innen) 60 Min. wöchentlich, 253,00 €/Jahr
Musikalische Grundausbildung: 60 Min. wöchentlich, 253,00 €/Jahr
Musiktheorie
(Mindeststärke 6 Schüler/innen)
(ohne Instrumentalunterricht): 45 Min. wöchentlich, 212,00 €/Jahr
Sonstiger Klassenunterricht 7 - 15 Schüler/innen: 45 Min. wöchentlich, 192,00 €/Jahr
Sonstiger Großklassenunterricht ab 16 Schüler/innen: 45 Min. wöchentlich, 135,00 €/Jahr
Instrumentalunterricht
Orientierungsstufe:
(inkl. Instrumente) 45 Min. wöchentlich, 350,00 €/Jahr
Gruppenunterricht:
in Gruppen mit 3-6 Schüler/innen: 45 Min. wöchentlich, 350,00 €/Jahr
Partnerunterricht mit 2 Schüler/innen:
30 Min. wöchentlich, 350,00 €/Jahr
45 Min. wöchentlich, 503,00 €/Jahr
Einzelunterricht
30 Min. wöchentlich, 570,00 €/Jahr
45 Min. wöchentlich, 844,00 €/Jahr
60 Min. wöchentlich, 1.082,00 €/Jahr
Ensembleunterricht
(für Schüler/innen ohne sonstiges Fach)
Ergänzungskurs/Kammermusik
30 Min. wöchentlich, 53,00 €/Jahr
45 Min. wöchentlich, 73,00 €/Jahr
Kinderchor
(Verkürzung der Unterrichtszeit
bei den Vorchören bei gleicher
Gebühr ist mögich)
60 Min. wöchentlich, 102,00 €/Jahr
Ensemblefach
60 Min. wöchentlich, 41,00 €/Jahr
90 Min. wöchentlich, 53,00 €/Jahr
135 Min. wöchentlich, 78,00 €/Jahr
Für Schüler/innen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht in einem Schul- oder Ausbildungsverhältnis stehen oder kein freiwilliges soziales Jahr ableisten, wird ein Zuschlag in Höhe von 30 % der Gebühr erhoben. Den Diensten des freiwilligen sozialen Jahres werden auch die sonstigen Freiwilligendienste auf Bundesebene gleichgestellt. Dieser Zuschlag entfällt für Inhaberinnen und Inhaber der Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter.
Hier finden Sie die Einzugsermächtigung
⇑ / Ermäßigungen
Zuständige Mitarbeiter
Frau Anke Röder
Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Für jedes zweite Kind aus einer Familie, das Unterricht bei der Kreismusikschule erhält und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird eine Geschwisterermäßigung von 25 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Ab dem 3. Kind einer Familie, das Unterricht bei der Musikschule erhält, wird eine Geschwisterermäßigung von 50 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Ab dem 4. Kind und jedem weiteren Kind einer Familie, das Unterricht bei der Musikschule erhält, wird eine Geschwisterermäßigung von 75 v.H. der jeweils festzusetzenden Gebühr gewährt. Bei gleichzeitiger Unterrichtsaufnahme von Geschwistern erhält das jeweils jüngere Kind die Geschwisterermäßigung, ansonsten gilt die Reihenfolge der Unterrichtsaufnahme.
Belegt ein Schüler/eine Schülerin mehrere gebührenpflichtige Unterrichtsfächer der Kreismusikschule, ermäßigt sich die Gebühr für jedes weitere Fach um 15 %. Erstfach ist das Fach mit der höchsten Gebühr, weitere Fächer sind solche mit jeweils niedrigerer Gebühr.
Für Kinder aus einkommensschwachen Familien können die Gebühren auf Antrag ermäßigt oder erlassen werden. Anträge auf Sozialermäßigung sind jeweils bis spät. 01.03. und 01.09. eines Jahres bei der Kreismusikschule einzureichen.