Die Wertstoffhöfe im Rhein-Pfalz-Kreis haben die Funktion, den Kreiseinwohnern ein Entsorgungsangebot für bestimmte verwertbare Abfälle in haushaltsüblichen Mengen anzubieten. Diese kostenlose Anliefermöglichkeit wird über die allgemeinen Abfallgebühren finanziert. Das Entsorgungsangebot auf dem Wertstoffhof ersetzt daher nicht die Notwendigkeit, bei größeren Mengen private Entsorgungsbetriebe in Anspruch zu nehmen. Aus Gründen der Gebührengerechtigkeit und zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen werden für einzelne Abfallarten Höchstmengen für die Anlieferungen festgelegt.
Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt zur Sicherstellung eines
ordnungsgemäßen Betriebsablaufs bei der Anlieferung von Abfällen und zur
Konkretisierung des § 17 Abfallwirtschaftssatzung des Rhein-Pfalz-Kreises (AWS)
folgende Benutzungsordnung für die kommunalen Wertstoffhöfe im Kreisgebiet.