/ Agrarförderung

Zuständige Mitarbeiter

Zugeordnete Abteilungen

Leistungsbeschreibung

Die Kreisverwaltung ist für die Antragsbearbeitung im Zusammenhang mit der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) für Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Kreisgebiet, sowie für die Städte Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer zuständig.

  • Wesentliches Merkmal der Reform:
    Beihilfen für z.B. Getreide oder Mutterkühe entfallen. Es erfolgt eine Entkopplung der bisherigen Zahlungen von der Produktion. Die neuen Beihilfen sind weitestgehend von der Bewirtschaftung von Flächen abhängig und von der Einhaltung bestimmter Umweltstandards.
    Weitere Informationen können in einem persönlichen Gespräch oder auch über das Internet eingeholt werden - siehe unsere Seite mit Links und hier vorzugsweise der Link zu agri-doc.
  • Termine:
    15.05.2013 Antragsende für dieses Jahr.

    Informationen zu
    • den festgelegten Fristen,
    • den Antragsvorausetzungen,
    • Beschreibungen der einzelnen Förderprogramme
    • Hinweise zu Förderprogrammen anderer Behörden
    finden Sie beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz.
    Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Kreisverwaltung gerne zur Verfügung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen werden im Normalfall immer benötigt:

  • Antrag Agrarförderung 2013,

  • Anlage Betriebsprämie 2013,

  • Flächennachweis 2013


optional:

  • Anlage Agrarumweltprogramme 2013,

  • Datenblatt Personengesellschaften, z.B. für GbR...

  • Vertretungsvollmacht, auch wichtig für Gesellschaften

Diese und weitere Antragsformulare erhalten Sie auf der Internetseite der ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion).  hier

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