Das Protokoll
Wird die Landesflagge gehisst und der rote Teppich ausgelegt? Das ist nur eine der zahlreichen Fragen, um die sich das Protokoll kümmert. Das Protokoll der Landesregierung ist in der Staatskanzlei angesiedelt und beinhaltet das, was man früher „Hof- oder Staatszeremoniell“ nannte.
Somit ist das Protokoll dafür zuständig, für eine Veranstaltung, einen hochrangigen Besuch, eine Feier oder ein Geschenk eine würdevolle und angemessene Form zu finden. Das Protokoll organisiert beispielsweise die jährlichen Neujahrs- und Bürgerempfänge der Ministerpräsidentin, Staatsbesuche in Rheinland-Pfalz, Gemeinsame Kabinettssitzungen mit den Regierungen anderer Länder, Fest- und Trauerakte oder Gedenkveranstaltungen. Das Protokoll sorgt dabei dafür, dass bestimmte zeremonielle Regeln eingehalten werden.
Die Aufgaben
Die Bandbreite, dessen, was das Protokoll regelt, ist groß. Sie reicht von der Anwendung des staatlichen Protokolls, das die Beflaggung, das Auslegen eines roten Teppichs und eine Ehreneskorte der Landespolizei mit bis zu 15 Polizeimotorrädern für Staatsbesuche vorsieht bis hin zu der Festlegung von Details wie der richtigen Anrede eines Gastes, dessen Platzierung, der Auswahl eines Gastgeschenkes oder der Festlegung der servierten Speisen. Dabei obliegt es dem Protokoll, geschichtliche und kulturelle Hintergründe bei der Gestaltung eines Treffens oder Festakts zu berücksichtigen. Mit der sorgsamen Planung der Details trägt das Protokoll dazu bei, dass Veranstaltungen und Gespräche in einer guten Atmosphäre verlaufen. Das Protokoll ist zudem dafür verantwortlich, die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes zu steuern. Es gibt Anlässe, zu denen in Rheinland-Pfalz regelmäßig beflaggt wird. Eine Beflaggung zu einem anderen besonderen Anlass kann die Ministerpräsidentin im Einvernehmen mit dem Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur anordnen.