29.12.2020 Terminvergabe für Corona-Schutzimpfungen ab 4. Januar 2021
Im Impfzentrum in der Stadthalle Speyer starten ab Montag, den 11. Januar 2021 die ersten Corona-Schutzimpfungen, wofür eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist.
Ab Montag, den 4. Januar 2021 ist die Termin-Hotline sowie die dazugehörige Online-Terminvergabe des Landes Rheinland-Pfalz freigeschaltet. Die Terminvereinbarung hat ausschließlich telefonisch unter 0800 - 5758100 oder online unter www.impftermin.rlp.de zu erfolgen.
Gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes können zunächst die priorisierten Gruppen, insbesondere die über 80-Jährigen, einen Termin erhalten.Oberstes Ziel ist es, Menschen mit sehr hohem und hohem Risiko, schwer zu erkranken oder zu versterben, vordringlich zu impfen. Daher finden bereits seit dem 27. Dezember in Rheinland-Pfalz einrichtungsbezogene Schutzimpfungen durch mobile Impfteams in Senioreneinrichtungen statt. Bis zum 13. Januar 2021 werden alle Speyerer Pflege- und Seniorenheime Impftermine durch die mobilen Teams des Deutschen Roten Kreuz erhalten.
29.12.2020 Corona-Schutzimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen bis Mitte Januar abgeschlossen
Am 28. Dezember 2020 konnten die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes die ersten Corona-Schutzimpfungen im Speyerer Seniorenheim „Am Adenauerpark“ vornehmen.
Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der dafür zuständige DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf Anfrage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nun mitteilten, werden bis zum 13. Januar 2021 die übrigen Speyerer Einrichtungen Impftermine erhalten.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich entsprechend zuversichtlich: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheime bereits Mitte Januar erfolgt sein werden. Ich bin dem Land und dem DRK angesichts der zuletzt hohen Infektionszahlen in Speyer sehr dankbar, dass die Impfungen so rasch durchgeführt werden können. Es ist schön zu sehen, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und ich hoffe, dass sich dies auch an den Infektionszahlen bemerkbar machen wird.“
Folgende Impftermine durch mobile Teams des DRK sind geplant: Am Mittwoch, 30. Dezember 2020 wird im „Haus am Germansberg“ und im „Bürgerhospital“ geimpft. Im neuen Jahr sollen am 4. Januar 2021 in den Einrichtungen „Burgfeld“ und „Salier-Stift“ sowie am 13. Januar im „Storchenpark“ Impfungen erfolgen.
Die Termine für die Einrichtungen „St. Martha“ und „Haus Edelberg“ folgen.
Bürgermeisterin Monika Kabs spricht an dieser Stelle ihren Dank an die Pfleger*innen und Einrichtungsleitungen aus: „Sie haben in den vergangenen Wochen ungeheure Kräfte und Energien eingesetzt und sind dabei auch oft an Ihre Grenzen geraten. Für diese Leistung haben Sie meine große Anerkennung und ich wünsche Ihnen, dass Sie nun zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen endlich etwas Licht am Ende des Tunnels sehen können.“
29.12.2020 Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21
Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.
Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.
Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“
29.12.2020 Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020
Gemeinsame Pressemeldung des Polizeipräsidiums Rheinpfalz, der Städte Ludwigshafen am Rhein, Frankenthal (Pfalz) und Speyer sowie des Rhein-Pfalz-Kreises vom 29. Dezember 2020
Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.
Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.
Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.
Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.
Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.
„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.
Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.
23.12.2020 ASB bietet zusätzliche Schnelltestmöglichkeit an Weihnachten an
In Absprache mit der Stadt Speyer ergänzt der Arbeiter-Samariter-Bund Speyer (ASB) das städtische Testangebot für Besucher*innen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen um ein Schnelltestangebot für den privaten und familiären Bereich, zunächst in der Zeit von Donnerstag, 24. Dezember bis Samstag, 26. Dezember 2020. Menschen, die beispielsweise vor einem gemeinsamen Weihnachtsfest mit den Großeltern noch einen PoC-Antigentest, also einen sogenannten Schnelltest, durchführen lassen möchten, können unter der Telefonnummer 0 62 32 – 69 59 96 7 das mobile Testteam des ASB Speyer anfordern. Dieses kommt dann zu den Anrufer*innen nach Hause und führt dort fachgerecht einen Schnelltest durch, dessen Ergebnis bereits nach 15 Minuten vorliegt. Für diesen Service wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 25 Euro erhoben, für Personen über 70 Jahren fallen 15 Euro an.
„Ich freue mich sehr, dass der ASB unser Schnelltestangebot so spontan um eine zusätzliche Testmöglichkeit erweitert. Dass der Bedarf besteht, haben zahlreiche Anrufe und Nachrichten gezeigt, die uns seit Montag erreicht haben. Ich möchte die Speyererinnen und Speyerer ermutigen, dieses Angebot wahrzunehmen, um für ein Weihnachtsfest im familiären Rahmen ein Stück mehr Sicherheit zu gewinnen und um letztendlich ältere und vorerkrankte Angehörige so gut es geht zu schützen“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dem ASB gilt für die spontane Unterstützung mein herzlicher Dank“, so die Stadtchefin weiter.
Sollte ein Schnelltest positiv ausfallen, so ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test durchzuführen und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich auch im familiären Umkreis weiterhin vorsichtig zu verhalten und die gängigen Schutzmaßnahmen zu beachten.
22.12.2020 Stadt Speyer bittet um aktive Mithilfe bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Betroffenen
Die Stadtverwaltung Speyer hat dem Gesundheitsamt im Rahmen der Amtshilfe Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt, um im Bereich der Kontaktnachverfolgung Unterstützung bieten zu können.
„Mit diesem wichtigen Schritt befinden wir uns auf dem richtigen Weg, Infektionsketten schnellstmöglich zu erkennen und entsprechend zügig reagieren und handeln zu können. Um diesen Weg zu Ende gehen zu können, sind wir aber auf die Mithilfe der betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen, wie uns auch noch mal der intensive Austausch mit unserem medizinischen Fachberater aufgezeigt hat“, verdeutlicht die Stadtchefin.
So sollen Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten, aber keine Symptome aufweisen, am fünften Tag der Quarantäne einen Termin im örtlichen Testzentrum vereinbaren.
Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Testergebnis von der Quarantänepflicht weder befreit noch die Quarantänezeit verkürzt, sondern dazu dient, gegebenenfalls weitere mit Corona Infizierte aufzuspüren und somit das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus maßgeblich zu verringern.
Symptomatische Kontaktpersonen sollten sofort ihre*n Hausärzt*in kontaktieren, um dort direkt getestet zu werden oder um an das zuständige Testzentrum weitervermittelt zu werden.
„Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen zählt jeder Tag. Sie ist seit Beginn der Pandemie eine zentrale Säule der Bekämpfungsstrategie, weshalb es wichtig ist, dass sich die Betroffenen aktiv und gewissenhaft an der Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategie beteiligen. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Pandemiebekämpfung“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Relevanz dieser Verfahrensweise auf.
Das Testzentrum in der Halle 101 ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 14 und 18 Uhr geöffnet.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 - 133 100 erfolgen.
22.12.2020 Unterstützungskräfte für Senioren- und Pflegeeinrichtungen dringend gesucht
Aufgrund der derzeit großen Belastung der Senioren- und Pflegeeinrichtungen sucht die Stadt Speyer dringend weitere Kräfte, um die Einrichtungen zu unterstützen. „Es fehlt an diesen Stellen schlicht an Personal, um den großen Herausforderungen der Pandemie vollumfänglich entgegenwirken zu können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Da wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon jetzt an ihre körperlichen sowie psychischen Grenzen kommen, sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.“
Der Aufruf richtet sich vor allem an alle Bürger*innen, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen. Gesucht werden Personen, die eine Ausbildung im Pflege- oder Gesundheitsbereich absolviert haben, die sich bereits in Altersteilzeit oder im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung befinden oder die eine berufliche Auszeit genommen haben.
Hierzu zählen:
· Altenpfleger/in
· Altenpflegehelfer/in
· Krankenpfleger/-schwester (Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
· Pflegehelfer/in (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in)
· Kinderkrankenpfleger/-schwester (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in)
· Fachkraft zur Pflegeassistenz
· Arzthelfer/in / Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
· Zahnarzthelfer/in (ZMFA)
· Operationstechnische/r Assistent/in (OTA)
· Heilerziehungspfleger/in
· Logopäde/in
· Ergotherapeut/in
· Physiotherapeut/inDie Freiwilligen werden im stationären Pflegebereich eingesetzt, wobei es nicht um Pflege im klassischen Sinne geht, sondern vor allem um die Durchführung von PoC-Antigentests, die sogenannten Schnelltests.
Die Rückmeldungen werden in einem Pflegepool gesammelt und an die entsprechenden Stellen weitervermittelt, um im Bedarfsfall auf geeignete Kräfte zurückgreifen zu können. Jede Anfrage und freiwillige Meldung wird auf die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten genau geprüft sowie darauf geachtet, dass ältere Unterstützungskräfte keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Nach der Vermittlung können die Helfer*innen eine mögliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung mit dem Träger klären, bei dem sie eingesetzt sind.
Darüber hinaus sind auch Personen, die nicht aus einem medizinischen oder pflegerischen Berufszweig stammen, eingeladen, zu helfen. So können neben der Hilfe für zu Hause lebende Senior*innen bei der Erledigung von Einkäufen oder einem Telefonbesuchsdienst, wie es bereits im Frühjahr der Fall war, nun auch die Seniorenheime unterstützt werden. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, Briefe für Senior*innen zu schreiben oder vorzulesen, sich die Zeit für ein Gespräch zu nehmen oder gemeinsam eine Partie Karten zu spielen – kurzum, das Personal in den Punkten zu unterstützen, für die gerade wenig Zeit zur Verfügung steht. Aber auch in anderen Bereichen wie der Essensausgabe werden dringend helfende Hände gesucht.
Bürgermeisterin Monika Kabs weist auf die seelischen und auch körperlichen Folgen der Pandemie hin: „Gerade jetzt, wo die Besuchszeiten in den Alten- und Pflegeeinrichtungen stark begrenzt wurden, sehen wir, wir sehr viele der Bewohner*innen darunter leiden. Deshalb möchte ich alle, die sich durch diesen Aufruf angesprochen fühlen, dringend bitten sich bei uns zu melden“, appelliert die Sozialdezernentin an die Bürger*innen.
Helfer*innen für den medizinischen als auch nichtmedizinischen Bereich füllen das Anmeldeformular unter www.speyer.de/helfen aus oder können sich alternativ per E-Mail an seniorenhilfe@stadt-speyer.de melden. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ute Brommer von der Speyerer Freiwilligenagentur (ehrenamt@stadt-speyer.de) und Ria Krampitz vom Seniorenbüro der Stadt Speyer (ria.krampitz@stadt-speyer.de) zur Verfügung.
21.12.2020 Stadt Speyer ermöglicht kostenfreie Schnelltests für Besucher*innen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen
Infolge der hohen Infektionszahlen in Speyer sind leider auch verschiedene Alten- und Pflegeeinrichtungen besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Stadt Speyer hat daher entschieden, ein kostenfreies Angebot an sogenannten Schnelltestungen für Besucher*innen von Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu schaffen, das den jeweiligen Einrichtungen über die Weihnachtsfeiertage Entlastung bieten soll und den Besuch der Angehörigen auch unter den derzeit hohen Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht.
„Die Anforderungen in den Einrichtungen sind für das Personal kaum noch zu bewältigen, weshalb trotz größtmöglicher Anstrengungen die Mitarbeiter*innen ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen“, bedauert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Daher wird die Stadt Speyer über die Weihnachtsfeiertage für Besucher*innen von stationären Senioren- und Pflegeeinrichtungen kostenfreie Schnelltests ermöglichen. Wir leisten damit einen Beitrag zum Schutz der Bewohner*innen und des Personals. Zugleich kann jede und jeder, der dies möchte, seine Angehörigen besuchen“, so die Stadtchefin weiter.
Das Schnelltestzentrum wird vom 24. bis 26. Dezember 2020 jeweils von 9.30 bis 13 Uhr im kleinen Saal der Stadthalle für Besucher*innen von oben genannten Einrichtungen geöffnet sein. Um sich dort kostenlos testen lassen zu können, erhalten die Betroffenen zuvor in der jeweiligen Einrichtung eine Bescheinigung, einen sogenannten „Besucherschein“. Mit diesem ist dann ein Besuch im Schnelltestzentrum möglich, wobei Wartezeiten entsprechend einzuplanen sind.
Am Dienstag, 22. Dezember 2020, findet neben der Testung von städtischen Mitarbeiter*innen von Schulen und Kindertagesstätten, die sich hierzu vorab freiwillig anmelden konnten, eine Schulung der Stadt Speyer statt, um einen reibungslosen Ablauf der Testungen während der Feiertage zu gewährleisten. Geschult werden ehrenamtliche Helfer*innen der Blaulicht-Familie sowie städtisches Personal, das sich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hat und über die entsprechende Qualifikation verfügt. Denn die Testungen mit PoC-Antigentests, die ein Ergebnis nach 15 Minuten anzeigen, können ausschließlich von Personen mit rettungsdienstlicher oder medizinischer Vorausbildung durchgeführt werden. Bei einem positivem Testergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich in den Einrichtungen mit FFP2-Masken aufzuhalten sowie die AHA-Regeln einzuhalten. Dies gelten weiterhin und sind unabdingbar, wenn es darum geht, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.
„Der Schutz der Bewohner*innen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen steht für uns an oberster Stelle, denn diese Einrichtungen sind von der Pandemie besonders schwer getroffen“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs. „Bund und Länder haben hier eindeutig zu lange gezögert, entsprechende Maßnahmen zu treffen, weshalb wir es als unsere Pflicht ansehen, hier zu protegieren.“
Die Stadt Speyer wird deshalb alles dafür tun, um die Einrichtungen bestmöglich zu unterstützen.19.12.2020 Stadt Speyer erweitert bestehende Allgemeinverfügung
Basierend auf der 14. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz sowie der am 18. Dezember 2020 veröffentlichten Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden ihre Allgemeinverfügung erweitert.
Die erweiterte Allgemeinverfügung der Stadt Speyer vom 19. Dezember 2020 ersetzt die Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2020. Die Regelungen gelten ab Montag, 21. Dezember 2020 bis zunächst 10. Januar 2020.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verdeutlicht den Entschluss zur Ergreifung von weiteren Maßnahmen am derzeitigen Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen: „Der regelmäßige Austausch mit den Alten- und Pflegeeinrichtungen in Speyer zeigt uns, dass die Lage sich immer weiter zuspitzt.
Bundesweit und auch in Speyer lässt sich erkennen, dass sich in vollstationären Einrichtungen und insbesondere in Seniorenheimen Infektionsketten nur schwer unterbrechen lassen, wenn sich ein*e Bewohner*in mit dem Coronavirus infiziert hat. Dies kann fatale Folgen für die Betroffenen haben, da diese Bevölkerungsgruppe ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf der Krankheit trägt. Da Speyer über eine hohe Dichte an Pflegeeinrichtungen verfügt und dazu in den letzten Wochen von horrenden Infektionszahlen betroffen ist, müssen wir weitere Maßnahmen erlassen."
Gemäß der erweiterten Allgemeinverfügung gilt weiterhin die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.
Des Weiteren müssen in allen Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen mindestens eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen, soweit FFP-2 Masken in ausreichender Stückzahl in den Einrichtungen verfügbar sind. Ausnahmen können von der Einrichtungsleitung in bestimmten Fällen zugelassen werden, z.B. für Mitarbeiter*innen ohne direkten Patientenkontakt, wenn dies aus medizinischen Gründen angezeigt ist.
Darüber hinaus sind die Betreiber beziehungsweise Leitungen aller genannten Einrichtungen verpflichtet, die in den Einrichtungen tätigen Personen sowie Besucher*innen im Hinblick auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 mittels PoCAntigen-Test zu untersuchen.
Eine Untersuchung des Personals muss dabei mindestens einmal pro Woche stattfinden, im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens zweimal pro Woche, und zwar im Abstand von mindestens drei Tagen.
Besucher*innen sind vor dem jeweiligen Besuch zu testen. Ein positiver Antigentest muss durch eine unmittelbar danach entnommene PCR-Untersuchung verifiziert oder entkräftet werden.
„Um sicherzustellen, dass Besucher*innen sich vor dem Betreten einer betroffenen Einrichtung testen lassen, bietet die Stadtverwaltung Speyer Unterstützung, indem sie Personal zur Testung schulen sowie die sogenannten Schnelltests kostenfrei für das Abstreichen der Besucher*innen zur Verfügung stellen wird. Hier befinden wir uns gerade in der Abstimmung, um zu gewährleisten, dass die Durchführung von Schnelltests bereits nächste Woche reibungslos ablaufen kann“, erläutert die Stadtchefin.
Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ergänzt: „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das Infektionsgeschehen in unserer Stadt einzudämmen und die Bevölkerungsgruppe, die besonders schutzbedürftig ist, vor der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Einrichtung und vor schlimmen Verläufen einer potenziellen Infektion zu bewahren. Hier ist ohne Zweifel unsere Solidarität besonders gefordert.“
16.12.2020 Stadt Speyer verlängert Allgemeinverfügung und passt Regelungen an
Basierend auf der vom Land Rheinland-Pfalz am Dienstag, 14. Dezember 2020 veröffentlichten 14. Corona-Bekämpfungsverordnung (14. CoBeLVO) hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden auch ihre Allgemeinverfügung angepasst und bis 10. Januar 2021 verlängert.
„Aufgrund der in Speyer weiterhin sehr hohen und tendenziell sogar steigenden Inzidenz, müssen wir im Rahmen unserer Allgemeinverfügung leider weiterhin Maßnahmen verfügen, die über die Regelungen des Landes hinausgehen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Hierfür bitte ich die Speyerer*innen um Verständnis und Mithilfe, um die Ausbreitung des Virus in unserer Stadt in den Griff zu bekommen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Mir ist bewusst, dass Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtstage und den Jahreswechsel bitter sind. Leider lässt uns das Infektionsgeschehen aber keine andere Wahl“, so Seiler weiter.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. Für die Weihnachtsage, also vom 24. bis 26. Dezember 2020, gibt es eine Ausnahmeregelung, gemäß welcher die Ausgangsbeschränkung nur in der Zeit von 24 bzw. 0 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt. Für Silvester gibt es keine entsprechende Regelung, das heißt der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch am 31. Dezember 2020 nur bis 21 Uhr ohne triftigen Grund gestattet.
Mit der 14. CoBeLVO hat das Land Rheinland-Pfalz ein generelles Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 veranlasst. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Allgemeinverfügung ausdrücklich darauf hin, dass dies auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet gilt.
In vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt vom 15. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.
Nach wie vor regelt die Allgemeinverfügung auch eine Maskenpflicht im Freien im Bereich der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr.
„In dieser kritischen Situation sind wir alle besonders gefordert, unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten – trotz der anstehenden Feiertage. Ich danke allen Speyererinnen und Speyerern schon jetzt für ihre Solidarität und das Durchhalten in dieser schwierigen Situation“, betont die Oberbürgermeisterin.
15.12.2020 Vorbereitungen abgeschlossen: Impfzentrum in der Stadthalle einsatzbereit
Wie vom Land Rheinland-Pfalz gefordert, konnte das Impfzentrum, das innerhalb von nur wenigen Wochen im Foyer und im Kleinen Saal der Stadthalle aufgebaut wurde, am heutigen Dienstag, 15. Dezember 2020, Einsatzbereitschaft melden. Der gestrige Probedurchlauf ist sehr erfolgreich verlaufen und hat nur kleine Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt. Das bedeutet, dass Impfungen durchgeführt werden können, sobald ein Impfstoff verfügbar ist.
„Ich bin sehr stolz und dankbar dafür, dass das Projektteam diese Mammutaufgabe trotz Zeitdruck so zuverlässig und schnell gestemmt und ein funktionsfähiges Impfzentrum komplett neu aufgebaut hat. Bis der Impfstoff zu Verfügung steht, werden wir die verbleibende Zeit nutzen, um weitere Probedurchläufe durchzuführen, Dienstpläne zu erstellen und unsere Abläufe vor Ort zu optimieren“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Ebenso am heutigen Tag hat Interims-Impfkoordinator und Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann die die Aufgabe des Impfkoordinators an Birgit Walther übergeben, die diese Funktion ausfüllen wird, bis die extern ausgeschrieben Stelle besetzt werden konnte. Unterstützt wird sie dabei von ihren Stellvertreterinnen Heidi Jester und Julia Weiß.
Um die Abläufe vor Ort zu sichern, werden neben dem Leitungsteam und zwei Verwaltungsmitarbeiter*innen zwei Ärzte bzw. Ärztinnen vor Ort sein, die die Impfungen überwachen und für persönliche Patientengespräche zur Verfügung stehen werden, medizinische Fachangestellte, die die Impfung verabreichen sowie ein Apotheker bzw. eine Apothekerin, die die Impfdosen vorbereiten werden und ein Sanitätsdienst. Darüber hinaus wird ein Security-Dienst das Gebäude rund um die Uhr bewachen.
Zusätzlich stellt das DRK Speyer mobile Impfteams, die einrichtungsbezogen beispielsweise in Seniorenheimen impfen werden. Das gewinnt besonders mit Blick auf den Entwurf der Ständigen Impfkommission an Bedeutung, gemäß welchem ältere Menschen und medizinisches Personal mit hohem Infektionsrisiko zuerst geimpft werden sollen.
Nach heutigem Stand soll das Impfzentrum ab Verfügbarkeit des Impfstoffs montags, mittwochs und freitags von 11:30 bis 18:30 Uhr sowie dienstags und donnerstags von 8:30 bis 15:30 Uhr geöffnet sein. Impfungen werden nur für Erwachsene und nur mit einem vorher fest vereinbarten Termin möglich sein. Die Terminvergabe für alle rheinland-pfälzischen Impfzentren wird über eine zentrale Hotline des Landes erfolgen. Die entsprechende Telefonnummer ist Stand heute noch nicht bekannt und wird zu gegebener Zeit durch das Land veröffentlicht. Die Terminvergabe wird rund eine Woche vor den Impfungen starten. Sollte der Impfstoff von BioNTech und Pfizer zugelassen werden, würden bei der ersten telefonischen Anmeldung gleich zwei Termine für die Erstimpfung und die Auffrischung nach vier Wochen vergeben werden.
Das Impfzentrum ist ab sofort über die Zentrale Rufnummer 0 62 32 – 14 11 50 erreichbar. Impfkoordinatorin Birgit Walther hat die Telefonnummer 0 62 32 – 14 11 61, ihre Stellvertreterinnen Heidi Jester und Julia Weiß die 0 62 32 – 14 11 62 bzw. – 14 11 63. Bürger*innen mögen bitte beachten, dass über diese Nummern keine Impftermine vereinbart werden können.
Den Großen Saal der Stadthalle hält die Verwaltung als räumliche Reserve für eine mögliche zweite Impfstraße vor. Das bedeutet leider auch, dass 2021 keine Veranstaltungen in der Stadthalle stattfinden können.
14.12.2020 Bund und Länder beschließen Lockdown ab Mittwoch - Hotspot-Strategie und Lösungen für den Kitabereich gefordert
Nach den gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, dass es ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, deutschlandweit zu einem sogenannten „harten Lockdown“ kommen wird. In diesem Zusammenhang ist bis spätestens zum morgigen Dienstag eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten.
„Es ist bedauerlich, dass es angesichts der leider weiter steigenden Infektionszahlen nun zu einem harten Lockdown kommen muss. Allerdings, das machen die Zahlen und insbesondere die Situation in unseren Krankenhäusern mehr als deutlich, ist der „Lockdown light“ gescheitert. Daher sind strengere Maßnahmen wichtig und richtig. Ich weiß, dass dies insbesondere in den Tagen vor Weihnachten ein harter Schlag ist – für die Einzelhändler*innen, die erneut ihre Türen schließen müssen ebenso, wie für Privatpersonen. Es ist nun zwingend notwendig, dass dieser neuerliche Lockdown auf allen Ebenen dazu genutzt wird, um Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass es noch ein weiteres Mal soweit kommen muss“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Für die Hotspots mit einer Inzidenz über 200 muss es eine festgelegte Strategie geben, die uns in die Lage versetzt schnelle und angemessene Entscheidungen zu treffen, um das Infektionsgeschehen eindämmen zu können. Es kann und darf nicht sein, dass wir für jede Einzelmaßnahme lange Diskussionen führen müssen, nur, um sie am Ende abgelehnt zu bekommen. Bei einer Inzidenz von 200 und mehr müssen wir in der Lage sein schnell zu reagieren. Unser lokales Pandemiebekämpfungskonzept ist ein Beispiel dafür, wie so etwas aussehen kann“, so Seiler weiter.
Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Angekündigt wurde gestern bereits, dass ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis Sonntag, 10. Januar 2021, der Einzelhandel schließen muss - ausgenommen sind die Geschäfte des täglichen Bedarfs (z.B. Supermärkte, Wochenmärkte, Drogerien Tankstellen, Tierbedarfsmärkte, etc.).
Die Kontaktbeschränkungen bleiben bis mindestens 10. Januar 2020 bestehen. Demnach sind weiterhin private Treffen von nur zwei Haushalten, aber maximal fünf Personen möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Vom 24. bis 26. Dezember 2020 darf ein Hausstand von vier weiteren Personen aus dem engsten Familienkreis besucht werden.
Weiterhin gilt ein Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester sowie ein generelles Verbot von Alkoholkonsum im öffentlichen Raum.An den Schulen endet die Präsenzpflicht generell am 16. Dezember 2020. Nach den Weihnachtsferien soll bis zum 15. Januar an allen Schularten Fernunterricht stattfinden. Für Kinder bis zur siebten Klasse wird eine Notbetreuung sichergestellt. Das Abitur findet wie geplant statt.
Die Kitas, so das Land, bleiben im Regelbetrieb. An die Eltern wird appelliert, die Betreuung möglichst zu Hause sicherzustellen. „Es ist bedauernswert, dass das Land Rheinland-Pfalz von den Bund-Länder-Beschlüssen abweicht und dass es somit im Bereich der Kitas erneut keine einheitliche Strategie gibt. Wir wissen aus den Berichten unserer Erzieherinnen und Erzieher, dass der vielfach beschworene Regelbetrieb de facto in keiner Kita mehr stattfinden kann, weil durch Krankheit, Quarantäne und andere Ausfälle, die nicht mehr kompensiert werden können, regelmäßig der Personalschlüssel unterschritten wird. Am schlimmsten ist jedoch, dass die mühsam aufgebaute Beziehung zwischen Kitas und Familien derzeit massiv beschädigt wird, indem in der Öffentlichkeit immer vom „Regelbetrieb“ die Rede ist, während man im Kita-Alltag tatsächlich meilenweit von einem solchen entfernt ist. Das stellt keinen zufrieden und setzt gerade die Eltern, die wegen systemrelevanter Berufe auf eine regelmäßige und zuverlässige Betreuung angewiesen sind, extrem unter Druck“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. Weil sie um die Situation wissen, haben Oberbürgermeisterin Seiler und Bürgermeisterin Kabs in den vergangenen zwei Wochen schon mehrfach über verschiedene Kanäle versucht das Benehmen mit dem Land herzustellen, um die städtischen Kitas in den jetzt dringend erforderlichen Notbetrieb zu schicken – bislang ohne Erfolg.
„Angesichts der nach wie vor kritischen Fallzahlen in unserer Stadt und der mehr als besorgniserregenden Situation an unseren beiden Krankenhäusern kann ich nur erneut alle Speyererinnen und Speyerer aufrufen: Seien Sie solidarisch, nehmen Sie Rücksicht und geben Sie auf sich und Ihre Mitmenschen in diesen Tagen Acht. Lassen Sie uns Kontakte reduzieren und wann immer möglich zu Hause bleiben, um endlich unsere Fallahlen zu senken und so die dringend notwendige Entlastung für unser Gesundheitssystem herbeizuführen“, so der Appell der Oberbürgermeisterin.
Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 - 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.
14.12.2020 Stadtverwaltung wird für Publikumsverkehr geschlossen – Bildungseinrichtungen schließen – Streaming-Konzerte abgesagt
Die Stadt Speyer informiert, dass die Verwaltung im Zuge des von Bund und Ländern beschlossenen harten Lockdowns ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen wird. Bereits vereinbarte Termine werden noch abgearbeitet. Neue Termine können in der Zeit bis Freitag, 15. Januar 2021 nur in dringenden Notfällen gemacht werden. Bürger*innen, die unsicher sind, ob es sich bei ihrem Anliegen um Unaufschiebbares handelt, sollten telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu den jeweiligen Abteilungen der Stadtverwaltung aufnehmen. Die Verwaltung wird zwischen den Jahren nicht geschlossen und bleibt per Telefon und E-Mail grundsätzlich erreichbar.
Weiterhin schließen ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 die Stadtbibliothek, die Volkshochschule sowie die Musikschule. Soweit noch nicht geschehen und wo immer möglich steigen die Einrichtungen auf Online-Angebote um. Weiterhin müssen die im Stadtgebiet aufgestellten Stände der Schausteller*innen schließen und die „Speyer.Kultur Xmas Special“ Streaming-Konzerte werden vorerst abgesagt.
11.12.2020 Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler fordert in einer Stellungnahme landesweit einheitliche Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung
„Das Infektionsgeschehen ist außer Kontrolle geraten – nicht nur in Speyer und in der Region, sondern landesweit. In enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf Landesebene ergibt sich die klare Feststellung, dass nur noch einheitliche Maßnahmen, die für das ganze Land Rheinland-Pfalz zielführend sind, erlassen werden müssen. Wir befinden uns im Austausch mit dem Ministerium und der Staatskanzlei und fordern einen landesweiten Erlass zu einem Lockdown.
Angesichts der extrem hohen Inzidenzzahlen sehe ich keine andere Möglichkeit, als das gesellschaftliche Leben komplett herunterzufahren – und zwar nicht nur hier in der Region, sondern in ganz Rheinland-Pfalz. Wir brauchen an dieser Stelle klare Vorgaben, denn wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer bin ich davon überzeugt, dass der Lockdown Light gescheitert ist.
In der Debatte um die Kontaktnachverfolgung müssen wir alle nun einen kühlen Kopf bewahren, um bestmögliche Entscheidungen zu treffen. Bei allen internen Diskussionen gilt es jetzt, gemeinsam zu agieren und Lösungen zu finden. Es steht außer Frage, dass die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes zur Zeit eine Herkulesaufgabe stemmen und außerordentliche Arbeit leisten. Die Belastung ist angesichts der hohen Infektionszahlen aber einfach zu hoch.
Die Städte ohne eigenes Gesundheitsamt haben das große Problem, dass ihnen wichtige Informationen fehlen. Es geht dabei insbesondere um das Wissen, welche Fälle sich hinter der täglichen Statistik des Landesuntersuchungsamts verbergen und wann welcher Test in die Statistik einfließt. Personen, die sich nicht im örtlichen Testzentrum oder durch das mobile Abstrichteam des DRK getestet werden, fallen durch unser Raster. Wir wissen nicht, wer wann wo getestet wird, wann welches Ergebnis vorliegt, aus welchem Arbeitsumfeld diese Person stammt und wo sie sich vielleicht angesteckt haben könnte. Diese Informationen sind aber essentiell, um rechtzeitig eingreifen, die Quarantäneverpflichtung überprüfen und Testungen veranlassen zu können. Wir tappen an dieser Stelle wirklich im Dunkeln. Diese Informationslücke muss daher unbedingt geschlossen werden, die Städte müssen umfassend eingebunden werden – und zwar jetzt. Das sind wir unseren Bürger*innen, für die wir Verantwortung tragen, schuldig.
Leider sind aber auch unsere Entscheidungsbefugnisse begrenzt. Wir als Stadt können und dürfen alleine keine Maßnahmen erlassen. Für alle Einschränkungen, die über die Corona-Landesverordnung hinausgehen, benötigen wir das Einverständnis des Landes. Für örtliche Reihentestungen in Einrichtungen benötigen wir die Beauftragung durch das Gesundheitsamt. Deshalb muss es nun, andere Bundesländer machen es vor, klare und landesweit einheitliche Regelungen geben, damit wir wieder eine Chance haben, vor die Lage zu kommen und die Kontaktnachverfolgung vollumfänglich und schnell durchzuführen.“
10.12.2020 Bürgerbüro in der Maximilianstraße ab 14. Dezember vorübergehend geschlossen
Ab Montag, 14. Dezember 2020, ist das Bürgerbüro in der Maximilianstraße in Speyer vorübergehend geschlossen. Grund hierfür ist eine situationsbedingte personelle Umstrukturierung, wonach zur Unterstützung der Mitarbeiter*innen im Impfzentrum dringend weiteres Personal benötigt wird.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler erläutert: „Mit der Öffnung des Impfzentrums nächsten Dienstag war und ist ein enormer organisatorischer Aufwand verbunden. Innerhalb kürzester Zeit wurde die Einrichtung eines Impfzentrums in der Stadthalle auf die Beine gestellt und damit eine große Herausforderung hinsichtlich geeigneter Infrastruktur und Logistik gemeistert.“
Um am Dienstag einen möglichst reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können und den nötigen Probebetrieb durchzuführen, ist die Stadt Speyer auf internes Personal angewiesen, unter anderem auf die Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros in der Innenstadt. Das Bürgerbüro in der Industriestraße ist zu den gewohnten Zeiten besetzt, sodass die grundsätzliche Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit gewährleistet ist. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis dafür, sollte es im Bürgerbüro Industriestraße aufgrund der besonderen Situation vorübergehend zu längeren Wartezeiten kommen.
„Der Kampf gegen die Pandemie ist ein ungeheurer Kraftakt, bei dem alle helfenden Hände gefordert sind“, so Stefanie Seiler. „Ich bin zuversichtlich, dass wir das Infektionsgeschehen eindämmen können, wenn wir gemeinsam anpacken, und bedanke mich bei den vielen Helferinnen und Helfern, die mit ihrer großen Einsatzbereitschaft einen wichtigen Baustein zur Bekämpfung des Coronavirus bilden.“
10.12.2020 Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler benennt Lücke bei der Pandemiebekämpfung und bittet die Bevölkerung um Solidarität und Kontaktreduzierung
„Zur Eindämmung der Pandemie und zur Überprüfung der Wirksamkeit unserer erlassenen Maßnahmen ist es unabdingbar, dass wir umfassend und schnell über das Infektionsgeschehen in unserer Stadt informiert sind. Nur dann haben wir die Möglichkeit, an den richtigen Punkten anzusetzen, Kontaktpersonen zu ermitteln, diese frühzeitig in Quarantäne zu schicken und so effektiv die Infektionsketten zu unterbrechen. Deshalb begrüßen wir die erlassene Absonderungsverordnung des Landes ausdrücklich. Wir sehen in der Tatsache, dass die Kontaktnachverfolgung seit Wochen nicht mehr oder nur noch unzureichend erfolgt den wesentlichen Grund dafür, dass die Infektionszahlen in Speyer und in der ganzen Region Vorderpfalz unverändert hoch sind und weit über dem Landesdurchschnitt liegen“.
Auch Peter Eymann, Stadtfeuerwehrinspekteur und (Interims-)Impfkoordinator teilt diese Auffassung: „Ich glaube nicht, dass es in unserer Region besondere Umstände gibt, die das Infektionsgeschehen hier mehr als anderswo antreiben oder dass die Vorderpfälzer*innen sich weniger an die Abstands- und Hygienerichtlinien halten würden, als die Menschen dies in anderen Regionen tun. Dennoch gelingt es uns zur Zeit nicht, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Durch das mobile und örtliche Testzentrum gewinne ich vermehrt den Eindruck, dass es häufig einen massiven Zeitverzug in der Kontaktaufnahme zu Infizierten und in der Ermittlung der Kontaktpersonen gibt. Neben den einschränkenden Maßnahmen müssen wir daher unbedingt an genau dieser Stelle ansetzen. Denn eine fehlende oder nicht ausreichende Kontaktnachverfolgung führt zu einem hohen Infektionsrisiko und damit letztlich auch zu den hohen Zahlen in unserer Region."
„Der Verwaltungsstab hat daher heute beschlossen weitere Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung dem zuständigen Gesundheitsamt im Rahmen der Amtshilfe zur Verfügung zu stellen. Wir sind nur handlungsfähig und in der Lage angemessen zu reagieren, wenn wir das Infektionsgeschehen in unserer Stadt kennen und wissen, wo sich die Menschen infizieren. Nachdem gestern intensive Gespräche mit Landrat Clemens Körner, dem Gesundheitsamt und der Landesregierung stattgefunden haben, soll die Informationslücke, die im Bereich des Infektionsgeschehen bei den Gebietskörperschaften ohne eigenes Gesundheitsamt de facto besteht, nun geschlossen werden. Das begrüße ich ausdrücklich. Darüber hinaus werden wir weitere Mitarbeiter*innen der Infektionsschutzbehörde zuteilen, damit diese im Bereich der Kontaktaufnahme und Quarantäneüberprüfung unterstützen können.“
Die Stadtverwaltung wird nach Erlass der neuen Absonderungsverordnung des Landes für SARS-CoV-2-Infizierte, krankheitsverdächtige Personen und deren haushaltsangehörige und Kontaktpersonen nun außerdem eine standardisierte Bescheinigung mit Informationen zur unmittelbar einsetzenden Quarantäne erarbeiten und diese all jenen Stellen in der Stadt zur Verfügung stellen, die Corona-Tests anbieten. Selbstverständlich werden diese dann auch im Testzentrum und bei eigenen Testungen mit dem mobilen Abstrichzentrum ausgegeben.
„Unsere ganze Energie muss nun ausschließlich in die Pandemiebekämpfung fließen. Das Infektionsgeschehen hat Tage, wenn nicht gar Wochen Vorsprung. Nach wie vor haben wir eine sehr hohe Inzidenz in Speyer. Die bisher erlassenen Maßnahmen gilt es nun genau zu beobachten. Bei den am Montag in Kraft getretenen Verschärfung wird sich erst mit Zeitverzug zeigen, ob diese ausreichend waren. Die Bürger*innen können aber sicher sein, dass ich und der Verwaltungsstab im engen und regelmäßigen Austausch mit der Landesregierung stehen. Wir plädieren beispielsweise dafür, als weitere sofortige Maßnahme die Notbetreuung innerhalb der Kitas und wenn möglich Hybridunterricht in Grundschulen bis zu den Weihnachtsferien einzuführen. Dennoch, die Situation in unseren Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen zeigt, dass wir alle nun verstärkte Kraftanstrengungen unternehmen müssen, um das Infektionsgeschehen überhaupt noch eindämmen zu können. Neben der Kontaktnachverfolgung ist deshalb für uns alle vor allem eines wichtig: Kontaktreduzierung. Deshalb möchte ich nochmals an die Speyererinnen und Speyerer appellieren: Halten Sie Abstand und reduzieren Sie Ihre Kontakte: Nur mit unserer Rücksichtnahme und Disziplin können wir die Lage mildern“, so Oberbürgermeisterin Seiler.
„Zudem muss nun endlich innerhalb des Gesundheitswesen für ausreichend Personal gesorgt werden. Hier wurde im Sommer auf allen politischen Ebenen, die Zeit nicht ausreichend genutzt, um einschränkende Maßnahmen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Es braucht jetzt mehr denn je eine ehrliche politische und gesellschaftliche Diskussion. Das Gesundheitssystem muss im Sinne des Sozialstaates wieder zu einem System im Dienste der Menschen werden und nicht für die Bilanz“, mahnt Seiler an.
09.12.2020 Stellungnahme von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Untersagung der für Samstag, 12. Dezember 2020 angemeldeten Versammlung auf dem Berliner Platz
„Nach eingehender Prüfung hat die Versammlungsbehörde der Stadt Speyer die für Samstag, 12. Dezember 2020 auf dem Berliner Platz angemeldete Versammlung unter dem Motto „Für das Grundgesetz, die Grund- und Menschenrechte“ mit einer zu erwartenden Teilnehmer*innenzahl von 150 Personen untersagt. Es ist mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen und die seit Wochen unverändert sehr hohe Inzidenz in unserer Stadt unangebracht und nicht vertretbar, eine solche Versammlung durchzuführen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie erklärt: „Selbstverständlich haben wir genau abgewägt. Wir waren und sind uns der hohen Bedeutung des Rechts auf Versammlungsfreiheit sehr bewusst. Angesichts der kritischen Infektionslage in Speyer und der ganzen Region sowie der mehr als prekären Situation in den ortsansässigen Krankenhäusern, in denen viele Ärzt*innen und Pflegepersonen täglich um die Leben von Covid-19 Patient*innen kämpfen, muss unbedingt verhindert werden, dass eine solche Veranstaltung schlimmstenfalls zu einem sogenannten Superspreading-Event wird, welches die Situation in der Stadt und dem Umland für uns alle weiter drastisch verschärfen würde. Insbesondere bei Veranstaltungen dieser Art, bei der die Teilnehmenden den infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen und Auflagen erfahrungsgemäß ablehnend gegenüberstehen und diese zu umgehen versuchen, sind mildere Auflagen, wie wir sie in der Vergangenheit angewendet haben, nicht dazu geeignet, eine wirksame Eindämmung der Virusausbreitung zu gewährleisten. Dies zeigen sowohl unsere eigenen Erfahrungen, als auch die anderer Städte. Der Schutz von Leib und Leben einer breiten Bevölkerung ist ein herausragendes verfassungsrechtliches Schutzgut, das in diesem besonderen Fall über das Recht auf Versammlungsfreiheit zu stellen ist. Bei all unseren Entscheidungen muss es unser vordringlichstes Ziel sein, die Infektionszahlen dauerhaft zu senken, um das Gesundheitssystem zu entlasten und wieder eine Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen. Nur so können wir Infektionsketten rechtzeitig unterbrechen und unsere Mitmenschen und allen voran die besonders gefährdeten Risikogruppen effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen“.
05.12.2020 Stadt erlässt erneut Allgemeinverfügung
Die Stadt Speyer erlässt in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 5. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2). Die neuen Regelungen, die insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie Beschränkungen beim Besuch von Alten- und Pflegeeinrichtungen betreffen, treten ab Montag, 7. Dezember 2020, in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020.
Grund hierfür ist die stetige Zunahme eines diffusen Infektionsgeschehens, das nicht mehr nur alleine auf die sogenannten Hotspots in Pflege- und Senioreneinrichtungen in Speyer zurückzuführen ist. In Abstimmung mit der Landesregierung, dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen, in der die Inzidenzwerte seit Wochen sehr hoch sind.Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Region im Kampf gegen die Pandemie. „Wir müssen alle Kraftanstrengungen unternehmen, um gemeinsam das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so die Stadtchefin.
Gegenstand der Allgemeinverfügung der Stadt Speyer ist neben der bereits bestehenden Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 bis 5:00 Uhr am Folgetag. Davon ausgenommen sind
- die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
- Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
- die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
- die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
- Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).
Folglich dürfen auch alle Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) nur zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet sein. Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wonach sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen dürfen.
Die Kontrollen erfolgen durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Speyer.
Hintergrund der Maßnahmen ist das weiterhin sehr diffuse Infektionsgeschehen in der Region, das ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen nötig macht. Private Treffen und Feiern (die insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden stattfinden) sollen damit weiter reduziert werden, da gerade hier zahlreiche Infektionen auftreten.
Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Alten- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt, wie schon Mitte November von der Stadt zum Schutz der Bewohner*innen und der Pflegekräfte gefordert wurden. Demnach sind Besuche nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „Wir bewegen uns nun wieder innerhalb des Stufenplans, der von der Stadt Speyer bereits im lokalen Pandemiekonzept von August vorgesehen und leider nötig war. Auch wenn die Maßnahmen drastisch sind und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sein können, lassen uns die alarmierend hohen Infektionszahlen keine andere Wahl.“
„Der regelmäßige Austausch mit den Kliniken und Senioreneinrichtungen hat mir noch einmal ganz deutlich gezeigt, dass die Situation mehr als prekär ist. Und zwar nicht nur in Speyer, sondern in der ganzen Region. Die Einrichtungsleitungen haben um klare Vorgaben und Unterstützung der Politik gebeten und nur gemeinsam werden die hohen Infektionszahlen senken können.Es sind weiterhin alle Speyererinnen und Speyerer gefordert, ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sowie die AHA-Regeln einzuhalten“, so die Stadtchefin weiter, die zugleich allen Bürger*innen für ihr Verständnis und ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation dankt.
04.12.2020 Geplante Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Zu den beabsichtigten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen fand heute, den 4. Dezember 2020, ein konstruktiver Austausch der Landesregierung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal statt. Es wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen und vorgesehen.
Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird die Stadt Speyer per Allgemeinverfügung eine Ausgangsbegrenzung in den Nachtstunden von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, eine allgemeine Ladenöffnungszeit in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr und ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit verkünden. Des Weiteren ist eine Verschärfung der Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum auf Personen eines Hausstands und zwei weitere Personen aus einem weiteren Hausstand vorgesehen. Außerdem soll eine Besucherbegrenzung in Seniorenheimen gelten. Besuche sollen auf maximal 1 Person pro Tag für den Zeitraum von 1 Stunde begrenzt sein.
Die Stadt Speyer wird nach Erlass des Landes die Regelungen per Allgemeinverfügung am Montag, 7. Dezember 2020 in Kraft setzen. Alle Regelungen sollen bis Sonntag, 20. Dezember 2020 gelten.
26.11.2020 Oberbürgermeisterin reagiert auf die Beschlüsse von Bund und Ländern – Zusammenfassung der kommenden Maßnahmen – Stringente Test- und Quarantänestrategie unabdingbar
Nach den gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde im Rahmen einer anschließenden Pressekonferenz verkündet, dass die Novembermaßnahmen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und zum Teil noch verschärft werden sollen. In diesem Zusammenhang ist eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die verkündeten Entscheidungen in eine gültige Rechtsgrundlage umsetzen wird.
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die von Bund und Ländern nun gefassten Beschlüsse unsere städtische Allgemeinverfügung unterstreichen und dass einige längst überfällige Maßnahmen verkündet wurden, für die wir noch vor wenigen Wochen nicht das Einvernehmen mit dem Land herstellen konnten. Dazu gehören insbesondere die einheitlichen und strengeren Regeln zum Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung an Arbeitsstätten“ führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Dass angesichts der hohen Infektionszahlen und der damit einhergehenden hohen Inzidenz in unserer Stadt viele Bürger*innen Ängste und Sorgen haben, ist verständlich. Allerdings sind die neuaufgetretenen Infektionen in den letzten Tagen größtenteils auf wenige Hotspots in Senioren- und Gemeinschaftsunterkünften zurückzuführen, in denen wir konsequent Reihentestungen veranlasst haben und für die nun glücklicherweise strengere Regelungen zum Schutz der Menschen erlassen wurden. Wir dürfen also hoffen, dass wir den Höhepunkt erreicht haben und sich die Zahlen in den kommenden Tagen und Wochen wieder rückläufig entwickeln werden“, so Seiler weiter. „Klar ist: eine stringente Test- und Quarantänestrategie ist unabdingbar für eine erfolgreiche Eindämmung der Pandemie“.
Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Bund und Länder betonen, dass in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen pro Woche sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept umgesetzt werden muss. Bei besonders extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen und einem diffusen Infektionsgeschehen sollen die bereits geltenden Maßnahmen im Zusammenarbeit mit der Landesregierung lokal weiter verschärft werden.
Kontaktbeschränkungen
Angekündigt wurde außerdem, dass ab Dienstag, 1. Dezember 2020, die kontaktbeschränkenden Maßnahmen verschärft werden. Demnach sind die Bürger*innen weiter angehalten, jeden nicht notwendigen Kontakt zu vermeiden und möglichst zu Hause zu bleiben. Private Zusammenkünfte sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen zu beschränken – Kinder unter 14 Jahren sind hiervon ausgenommen.
Weihnachten und Silvester
Für Weihnachten und die Tage zwischen den Jahren wurde bereits eine Ausnahmeregelung kommuniziert, gemäß derer zwischen dem 23. Dezember 2020 und dem 1. Januar 2021 Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis bis maximal zehn Personen möglich sein werden – Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgerechnet. Vor solchen Begegnungen, insbesondere mit älteren Familienangehörigen, ist es sinnvoll, in den fünf bis sieben Tagen zuvor stringent auf alle nicht notwendigen Kontakte zu verzichten und sich in eine Art freiwillige Quarantäne (Schutzwoche) zu begeben.
Zum Jahreswechsel 2020/21 empfehlen Bund und Länder, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten. Auf belebten Plätzen und Straßen wird die Verwendung von Pyrotechnik untersagt. Als örtlich zuständige Behörde wird die Stadtverwaltung nun prüfen, für welche Örtlichkeiten ein solches Abbrennverbot von Feuerwerk auszusprechen ist und zu gegebener Zeit entsprechend informieren. Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind untersagt.
Maskenpflicht
In geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- und Kundenverkehrs zugänglich sind, haben alle Personen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies gilt auch an allen öffentlichen Orten – auch unter freiem Himmel – an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten. Auch in Arbeits- und Betriebsstätten ist künftig grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen; dies gilt nicht am Platz, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen sicher eingehalten werden kann.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer, die unter anderem die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Innenstadtbereich regelt, bleibt weiter in Kraft und wird nach Veröffentlichung der Rechtsverordnung des Landes wenn nötig erweitert oder angepasst.
Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen
Das Offenhalten von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat weiterhin oberste Priorität, zumal Schulen weiterhin keine Infektionsherde sind. In Regionen mit einer Inzidenz von deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen gilt auf dem Schulgelände aller Schulen dort, wo der Abstand nicht eingehalten wird sowie grundsätzlich im Unterricht in weiterführenden Schulen ab Klasse 7 für alle Personen eine Maskenpflicht. Eine solche kann auch in 5. und 6. Klassen sowie an Grundschulen eingeführt werden.
In Städten und Regionen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen wird das Land Rheinland-Pfalz weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung in den älteren Jahrgängen ab Jahrgangsstufe 8 (außer Abschlussklassen) mit den Schulen spezifisch abstimmen und umsetzen, damit die Umsetzung der AHA+L Regeln besser gewährleistet werden kann. Denkbar sind beispielsweise Wechsel- oder Hybridunterricht.Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „In der aktuellen Situation würden wir die Einführung von Wechsel- oder Hybridunterricht sehr begrüßen. Bürgermeisterin Monika Kabs und ich haben uns diesbezüglich bereits an die zuständigen Landesbehörden gewandt. Aktuell stehen wird in Kontakt mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) und haben von dort die Information erhalten, dass die ADD in Abstimmung mit dem Bildungsministerium des Landes in dieser Sache federführend ist und kurzfristig auf die Schulleitungen zugehen wird. Nach unserem Kenntnisstand sollen diese heute noch über das weitere Vorgehen informiert werden“.
Weiterhin sollen an Schulen künftig gezielt Antigen-Schnelltests eingesetzt werden, um Infektionsketten schneller nachzuvollziehen. Nach der Positivtestung eines Schülers oder einer Schülerin erfolgt demnach eine sofortige Clusterisolation der Klasse zu Hause für zunächst fünf Tage ab Diagnosetag des Indexfalls. Eltern und andere Haushaltsmitglieder der betroffenen Schüler*innen werden ebenso wie die jeweiligen Lehrer*innen nicht unter Quarantäne gestellt. Nur bei Auftreten von Symptomen tritt eine Haushaltsquarantäne in Kraft. Nach fünf Tagen erfolgt ein Antigen-Schnelltest, nach dessen Ergebnis negativ getestete Schüler*innen wieder zum Unterricht zugelassen werden. Positiv getestete Schüler*innen werden in dreitägigen Abständen erneut zur Wiederzulassung getestet.
Senioren- und Pflegeeinrichtungen
Das Land Rheinland-Pfalz hat zum Schutz besonders vulnerabler Bevölkerungsgruppen und aufgrund der Beobachtung, dass nach wie vor zu viele Infektionen in die besonders gefährdeten Alten- und Pflegeeinrichtungen getragen werden, angekündigt, dass die Besucher*innenzahl künftig auf nur noch eine Person bzw. maximal zwei Personen aus einem Hausstand pro Tag beschränkt wird. Besucher*innen müssen zum Schutz ihrer Angehörigen FFP2-Masken tragen. Außerdem sollen alle Mitarbeiter*innen in Pflegeheimen wöchentlich getestet werden. In Regionen mit besonders hohen Inzidenzen, die über dem Landesdurchschnitt liegen, soll zweimal wöchentlich getestet werden.
Der Bund wird den vulnerablen Bevölkerungsgruppen gegen eine geringe Eigenbeteiligung insgesamt 15 FFP2-Masken zur Verfügung stellen. Im Rahmen der nationalen Teststrategie werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 1. Dezember je Pflegebedürftigem 30 Schnelltests pro Monat vorgesehen.
Wirtschaft und Einzelhandel
Die Verlängerung der Novembermaßnahmen bedeutet auch, dass die seit 2. November geschlossenen Betriebe und Einrichtungen zunächst weiterhin geschlossen bleiben müssen. Betroffen davon sind beispielsweise Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Hotelleriebetriebe sowie weitere Freizeiteinrichtungen.
Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet. Für große Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche gilt, dass sich insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens eine Person pro 10 qm Verkaufsfläche und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 qm Verkaufsfläche befinden darf. Die Maskenpflicht gilt künftig auch vor den Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen.
Die finanziellen Hilfen von Bund und Ländern für von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen, Betriebe und Selbstständige, Vereine und Einrichtungen werden auf Basis der Novemberhilfen in den Dezember verlängert. Im Rahmen der Überbrückungshilfe III werden die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängert, um insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die Selbstständigen und die Reisebranche zu schützen.
Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 - 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.
23.11.2020 Corona-Pandemie und Personalsituation stellen Kitas vor große Herausforderungen
Aufgrund von vielen krankheitsbedingten Personalausfällen stehen die Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft aktuell vor großen Herausforderungen. Die Mitarbeiter*innen wurden aufgrund der Corona-Pandemie angewiesen, bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben, was dazu führt, dass in vielen Einrichtungen der Personalschlüssel unterschritten wird. Um das Infektionsrisiko einzudämmen, arbeiten viele Einrichtungen inzwischen in festen, voneinander getrennten Stammgruppen, um das Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 zwischen Erzieher*innen, Kindern und Gruppen zu reduzieren. So soll erreicht werden, dass bei Bekanntwerden eines SARS-CoV-2-Falls nur die betroffene Gruppe, nicht aber die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt und folglich geschlossen werden muss. Das führt allerdings auch dazu, dass Erzieher*innen nicht mehr gruppenübergreifend eingesetzt werden können und erschwert somit die Abfederung von Personalengpässen.
Bereits vor der Corona-Pandemie wurde zwischen dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz und den Kita-Trägern ein Notfallplan abgestimmt, der bei Unterschreitung des Personalschlüssels in Kraft gesetzt wird. Je nach Höhe des Personalausfalls werden demnach verschiedene Maßnahmen eingeleitet. Mögliche Folgen sind die unter Umständen starke Einschränkung der Öffnungszeiten, der Entfall von Früh- und Spätbetreuung sowie die vorübergehende Schließung einzelner Gruppen.
„Aktuell spitzt sich die Situation leider in allen Kitas in städtischer und freier Trägerschaft zu“, resümiert Sozialdezernentin Monika Kabs. „Dennoch sind wir überzeugt davon, dass die Arbeit in Stammgruppen insgesamt dazu führt, dass wir den Betrieb in den Einrichtungen besser und länger aufrechterhalten können. Ich verstehe die Sorgen und Nöte der Eltern, die auf die Betreuung und lange Kita-Öffnungszeiten angewiesen sind, möchte ihnen aber versichern, dass die Verantwortlichen alles dafür tun, um die Betreuung der Kinder so lange und so umfassend wie möglich zu gewährleisten. Dabei müssen wir jedoch stets das Wohl der Kinder und die Erfüllung der Aufsichtspflicht im Blick behalten“, so Kabs weiter.
Weiterhin sei darauf hingewiesen, dass aufgrund der aktuellen Situation in den Kinderhorten in Trägerschaft der Stadt Speyer eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für schulpflichtige Kinder und die pädagogischen Fachkräfte eingeführt wurde. Die Mund-Nasen-Bedeckung muss ausschließlich im Gebäude getragen werden. Die Pflicht entfällt am Sitzplatz bei der Hausaufgabenbetreuung und im Außenbereich. Ziel ist auch hier die Reduzierung des Infektionsrisikos sowie die konsequente Fortführung der in den Grundschulen geltenden Regeln.
23.11.2020 Veränderungen im Corona-Testzentrum: Sankt Vincentius Krankenhaus arbeitet nun zusammen mit dem DRK.
Speyer (ab): Der DRK Kreisverband Speyer e.V. hatte bereits im Frühjahr 2020 zusammen mit der Stadt Speyer das Abstrichzentrum in der Halle 101 ins Leben gerufen. In der ersten Welle der Coronapandemie haben die aus-schließlich ehrenamtlichen Helfer über 2.000 Tests durchgeführt. Jetzt hat das Land Rheinland Pfalz das Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer beauftragt ein Corona-Testzentrum für Speyer einzurichten. Der DRK Kreisverband Speyer e.V. betreibt die mobile Abstricheinheit.
Als Bestandteil der Teststrategie des Landes Rheinland-Pfalz zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist ab dem 1. November 2020 der flächendeckende Betrieb von örtlichen Testzentren in allen rheinland-pfälzischen Landkreisen und kreisfreien Städten geplant. Der Auftrag des Landes für Speyer ging nun an das Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer.
„Den Auftrag des Landes nehmen wir auf und wollen damit einen weiteren Beitrag zur Bewältigung der Pandemie für Speyer und die Region leisten“, erklärt Bernhard Fischer, Verwaltungsdirektor des Sankt Vincentius Krankenhaus Spey-er. Die Stadt Speyer hatte gleich zu Beginn der Pandemie im Februar 2020 gemeinsam mit dem DRK Kreisverband Speyer e.V. und dem medizinischen Fach-berater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch, das Testzentrum in der Halle 101 eröffnet und seitdem erfolgreich betrieben.
Mit Wresch, der zu diesem Zeitpunkt gerade als Ärztlicher Direktor des Sankt Vincentius Krankenhaus in den Ruhestand verabschiedet wurde, habe man auch weiterhin einen engen, persönlichen Kontakt, so Fischer. Daher sei es auch naheliegend, dass Wresch seit 1.11.2020 auch die medizinische Leitung des Corona-Testzentrums für das Krankenhaus übernimmt.
Fischer betont den hohen Grad an Flexibilität und Zuverlässigkeit des Roten Kreuz, das während dieser Pandemie seine Kompetenz und seine Fürsorge bewiesen habe und ergänzt: „Die vielen ehrenamtlichen Helfer*innen haben unseren größten Respekt verdient!“. Laut DRK waren Mitarbeiter und Helfer in den letzten Monaten mehrere tausend Stunden für die Bürger aus Speyer und dem Rheinpfalz-Kreis im Einsatz.
Mit dem Auftrag des Landes sei es nun möglich personelle, organisatorische und abrechnungsrelevante Anpassungen in Angriff zu nehmen, ergänzt Roger Munding, Präsident des DRK Kreisverbandes Speyer e.V. Er ist sich sicher, dass man durch die enge und kollegiale Zusammenarbeit der beiden Partner bestmögliche Synergien schaffen kann.
Zukünftig wird das Sankt Vincentius Krankenhaus das Corona-Testzentrum in der Halle 101betreiben. Der DRK Kreisverband Speyer e. V. wird eine mobile Abstricheinheit betreiben, die unter anderem in Schulen, Pflegeeinrichtungen etc. tätig wird. Munding: „Wir begrüßen den Auftrag des Landes an das Sankt Vincentius Krankenhaus, denn diese Kooperation wird zur wirksamen Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 beitragen!“
Der Dank der beiden Partner geht auch an die Stadt Speyer, Eigentümerin der Halle 101, sowie an den Rockmusikerverein, der die Halle 101 ursprünglich als Musikkulturzentrum betreibt und nun als Testzentrum zur Verfügung stellt.Alle Informationen zum Testzentrum auf einen Blick:
Wer kann sich testen lassen?
Folgende Personen nach vorheriger Terminvereinbarung:
• Kontaktpersonen von Patienten mit durch einen Abstrich bestätigten Infektion mit COVID-19 (= SARS-CoV-2 oder Corona-Virus)
Voraussetzung: Kontakt fand nicht mehr als 10 Tage nach dem Testergebnis statt
• Kontaktpersonen mit Info über die Corona Warn-App
• Reiserückkehrer aus Risikogebieten im Ausland (nicht im Inland!) in den letzten 10 Tagen
Voraussetzung: Beleg über Ort und Zeitpunkt der Reise
• Testungen auf Anordnung des Gesundheitsamtes
• Selbstzahler (Kosten etwa 130 €)
• Patienten mit Krankheitssymptomen sollen ihren Hausarzt anrufen, der entscheidet ob und wo der Abstrich durchgeführt wird; wenn Hausarzt nicht erreichbar, Terminvereinbarung über HotlineWie erfolgt die Anmeldung?
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich
Telefon: 0 62 32 – 133100; Montag bis Freitag 09.00 Uhr bis 13.00 UhrWann ist das Corona-Testzentrum geöffnet?
Aktuell: Mo, Di, Mi, Fr von 14.00 – 18.00 UhrWo ist das Testzentrum?
Halle 101, Am Neuen Rheinhafen 6, 67346 Speyer17.11.2020 Stadt erlässt Allgemeinverfügung
Die Stadt Speyer hat in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 17. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2) erlassen. Die neuen Regelungen, die insbesondere die Ausweitung der Maskenpflicht betreffen, treten ab Mittwoch, 18. November 2020, in Kraft und gelten zunächst bis zum 15. Dezember 2020. „Leider ein notwendiger Schritt angesichts der steigenden Infektionszahlen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Gegenstand der Allgemeinverfügung ist u.a. die Verpflichtung, eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zu tragen:
Maximilianstraße einschließlich Domplatz und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Große Sämergasse, Schulergasse, Schustergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.
Dies soll dazu dienen, dass an sogenannten „engen Bereichen“ in der Innenstadt der Abstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Ein pauschaler Erlass für den öffentlichen Bereich ist aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen.
Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
Außerdem ist es Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr untersagt, alkoholhaltige Getränke abzugeben.
Die übrigen Regelungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.
„Leider sind die Fallzahlen in Speyer derzeit so hoch, dass wir mittlerweile die meisten Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen haben. Wir nehmen die Lage sehr ernst und wollen mit der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen erlassen, um die Zahlen zu senken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. So schlagen sich unter anderem die Infektionen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) wie auch eine große Anzahl an Infektionen in Seniorenheimen und auch in Schulen in dem aktuellen Inzidenzwert von 352,0 nieder (Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen). Zudem wurden vom zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises in der vergangenen Woche etliche Fälle nacherfasst. Obwohl die Stadt Kenntnisse von den oben genannten Hotspots hat, bleibt das Infektionsgeschehen nach Auskunft des Gesundheitsamtes leider weiterhin sehr diffus.
Auch die erneute Inbetriebnahme des Abstrichzentrums in der Halle 101 hat zahlreiche asymptomatische Fälle aufgedeckt. „Diese Strategie und das verstärkte Testen ist mit Sicherheit der richtige Weg, denn auf diese Weise können Infektionsfälle rechtzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Dass das Infektionsgeschehen in den vergangen Tagen so rapide angestiegen ist, hat uns gezeigt, dass es höchste Zeit ist zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen, die kurze Entscheidungswege erfordern und dennoch effektiv sind“, so die Stadtchefin.
Da auch Kindertagesstätten immer mehr Infektionsfälle verzeichnen müssen, wird für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft die Verpflichtung und in freier Trägerschaft die Empfehlung ausgesprochen, feste, voneinander getrennte Gruppen zu bilden, um den Kontakt zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften zu reduzieren und folglich das Infektionsrisiko SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen zu reduzieren. Bürgermeisterin Monika Kabs konstatiert: „Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, da wir uns bewusst sind, dass damit voraussichtlich der tägliche Betreuungsumfang reduziert werden wird, was für viele Familien eine Herausforderung darstellt. Ziel ist es aber, die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten aufrecht zu erhalten, weshalb ich die Eltern um Verständnis bitte, die eingeleiteten Maßnahmen als Risikominimierung anzusehen. Wenn die Maßnahmen wirken und die Zahlen sinken, werden wir die Betreuung umgehend wieder anpassen.“
11.11.2020 Kontakttagebuch als vorbeugende Maßnahme zur Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten
Vielen fällt es schwer, sich im Detail zu erinnern, aus welchem Anlass sie in den letzten Tagen mit anderen Menschen zusammengetroffen sind. Ist der gefragte Zeitraum nicht auf wenige Tage begrenzt, sondern auf zwei Wochen angelegt, erscheint diese Aufgabe fast unmöglich.
In diesen Zeiten ist es jedoch essenziell, sich vergangene Zusammenkünfte ins Gedächtnis zu rufen, nämlich dann, wenn man positiv auf das Corona-Virus getestet wurde. Werden bei der Nachverfolgung Kontakte vergessen, können Betroffene nicht gewarnt werden, was zur Folge hat, dass sich das Virus weiter ausbreiten kann.
Um dem entgegenzuwirken, empfiehlt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, ein privates Tagebuch über die Kontakte zu führen: „Ein Kontakttagebuch ist eine sinnvolle vorbeugende Maßnahme, die die Nachverfolgung der Infektionskette enorm erleichtern und damit eine Identifikation von Clustern ermöglichen kann. Indem Sie täglich notieren, zu welcher Uhrzeit und über welchen Zeitraum Sie eine Person an einem bestimmten Ort mit oder ohne Mund-Nasen-Bedeckung, drinnen oder draußen getroffen haben, können Sie präventiv gegen das Vergessen steuern und sind für den Ernstfall vorbereitet. Auf diese Weise erleichtern Sie zum einen wesentlich die Arbeit der Gesundheitsbehörden und tragen zum anderen dazu bei, dass Ihre Mitmenschen geschützt werden und damit das Infektionsgeschehen einzugrenzen.“
Es empfiehlt sich, die Notizen nicht nur auf alltägliche Kontakte mit der Familie oder Freunden – die ohnehin nur auf das Nötigste reduziert werden sollten – zu beschränken, sondern auch unvermeidliche Situationen mit mehreren Menschen in einem geschlossenen Raum wie bei einer dienstlichen Besprechung festzuhalten, auch wenn hierbei eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen wurde. Denn neben dem Tragen eines MNS sind auch die Kriterien wie die Einhaltung des Mindestabstands sowie die Dauer des Kontakts relevant.
Wer gerne die digitalen Möglichkeiten nutzen möchte, kann auf entsprechende Apps zurückgreifen, sollte dabei aber auf die Gewährleistung von ausreichendem Datenschutz achten.
10.11.2020 100 Tage Ehrenamt – Stadt Speyer dankt dem DRK für seinen Einsatz
Am Freitag leistete das Deutsche Rote Kreuz (DRK) seinen 100. Einsatztag im Corona-Abstrichzentrum in der Halle 101. Seit Öffnung des Abstrichzentrums am 11. März 2020 unterstützen zahlreiche Freiwillige die Stadt Speyer bei den Testungen auf das Coronavirus und leisten somit einen wertvollen Beitrag im Kampf gegen das Infektionsgeschehen.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler wendet sich an die vielzähligen ehrenamtlich aktiven Speyerer*innen und dankt ihnen herzlich für ihr unermüdliches Engagement: „Wir stehen vor einer großen Herausforderung, aber mit Menschen wie Ihnen können wir der Pandemie gestärkt entgegentreten“, zeigt sich die Oberbürgermeisterin beeindruckt.
Um die Wertschätzung der geleisteten Arbeit zum Ausdruck zu bringen, soll nächstes Jahr ein Dankesfest zu Ehren aller helfenden Hände stattfinden: „Ich hoffe sehr, wir können nächstes Jahr mit ein wenig Abstand zurückblicken und Ihren Beitrag zur Pandemiebekämpfung gebührend würdigen“, so Stefanie Seiler.
09.11.2020 Positive Testergebnisse in der Gemeinschaftsunterkunft Birkenweg 94b
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen im Birkenweg 94b wurde vergangene Woche eine dreiköpfige Familie durch einen niedergelassenen Arzt positiv auf das Coronavirus getestet. Die Familie und eine Kontaktperson wurden umgehend separiert und unter Quarantäne gestellt.
Zuvor hatte die Familie allerdings Kontakt zu zwei städtischen Angestellten, die in der Unterkunft eingesetzt sind und in regelmäßigen Abständen Gespräche mit den dort untergebrachten Geflüchteten führen. Seit dem gestrigen Sonntag liegen nun von beiden städtischen Kolleg*innen ebenfalls positive Befunde vor. Da aufgrund dieser Konstellation nicht auszuschließen ist, dass sich das Virus innerhalb der Unterkunft weiterverbreitet hat, wird das gesamte Haus B unter Quarantäne gestellt. Darüber hinaus wird am morgigen Dienstag, 10. November 2020, eine Reihentestung durchgeführt.
In der Unterkunft sind derzeit 30 Asylbewerber*innen untergebracht.
06.11.2020 Oberbürgermeisterin ermutigt zu Einkäufen im ortsansässigen Einzelhandel
Die Wochen vor Weihnachten sind alljährlich eine stressige, aber auch eine sehr umsatzstarke Zeit für den Einzelhandel. Der gewohnte Andrang wird dieses Jahr jedoch mit Blick auf die Corona-Pandemie sicher kleiner ausfallen und hinter den Geschäften liegen bereits schwere Monate. Denn während der Onlinehandel weiterhin floriert, leidet der stationäre Handel mehr denn je. „Viele Menschen bleiben vorsichtshalber zu Hause und erledigen ihre Einkäufe lieber online. Gerade kleinere Läden, die einen Onlineshop bewusst oder auch aus finanziellen Gründen nicht anbieten, werden von dieser Entwicklung besonders hart getroffen“, warnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie ermutigt daher die Speyerer*innen unter Einhaltung der AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmaske –, ihre Einkäufe vor Ort zu erledigen. „Bitte unterstützen Sie den ortsansässigen Handel, der unsere Innenstadt so vielfältig und lebendig macht“, so Seiler.
Zugleich dankt die Stadtchefin den Mitarbeiter*innen, die seit dem Frühjahr unter erschwerten Bedingungen ihr Geschäft aufrecht erhalten: „Ich weiß, wie hart dieses Jahr für Sie ist und wie viel Sie tagtäglich leisten. Das Coronavirus hat uns in diesem Jahr nur eine kleine Verschnaufpause gegönnt. Für Ihren Einsatz und Ihr Engagement danke ich Ihnen daher sehr. Sie sind es, die das Einkaufen in Speyer so einzigartig machen.“ Deshalb gilt heute ganz besonders: „Support your local“ – unterstützen Sie den Einzelhandel vor Ort, der für Qualität und Fachberatung steht.
Für diejenigen, die dennoch lieber von zu Hause aus ihre Bestellungen aufgeben möchten, nehmen einige Speyerer Geschäfte auch online oder telefonisch Bestellungen entgegen. Unter www.speyer.de/lieferdienste befindet sich eine Übersicht der Speyerer Geschäfte sowie der Gastronomie, die Lieferdienste anbieten. Auch Gutscheine können online bestellt und bezahlt werden und damit die Gewerbetreibenden unterstützen. Auf www.lokal.help/speyer werden zahlreiche Möglichkeiten aufgezeigt, Freude zu bereiten – von Kosmetikstudios über Kinos bis hin zu den vielfältigen Einzelhandelsgeschäften.
04.11.2020 Oberbürgermeisterin bekräftigt Forderung nach eigenem Gesundheitsamt – „Nicht um jeden Preis am Status Quo festhalten“
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die entstandene Debatte um ihre Forderung nach einem eigenen Gesundheitsamt für die Stadt Speyer und bekräftigt diese auch nach der von Land und Kreis geäußerten vorläufigen Ablehnung.
„Die Corona-Pandemie und alle mit ihr einhergehenden Herausforderungen zeigen, dass die erhofften Vorteile der Umorganisation und Zusammenlegung der Gesundheitsämter leider ausgeblieben sind. Im Gegenteil: Aufgrund der räumlichen Distanz wird das Krisenmanagement sogar erheblich erschwert. Es ist daher an der Zeit, dass wir die Pandemie als Stresstest und Chance für unser Gesundheitssystem begreifen. Dazu gehört es einerseits, dass wir überdenken und öffentlich diskutieren, was wir unter einer ordnungsgemäßen und flächendeckenden Gesundheitsversorgung der Bevölkerung verstehen und andererseits, dass wir aus den jetzt gesammelten Erfahrungen die richtigen Schlüsse ziehen und notwendige Veränderungen in die Wege leiten. Wir befinden uns nicht nur wegen des Coronavirus in dieser Situation, sondern insbesondere, weil im Bereich des Personals und der Ausstattung des Gesundheitswesens jahrzehntelang an den falschen Stellen gespart wurde“, resümiert Seiler.
„Eine für mich ganz zentrale Lehre aus den letzten Monaten ist, dass es unverzichtbar für eine Stadt in der Größe von Speyer ist, einen direkten und kurzen Draht zur Gesundheitsbehörde mit einem festen Ansprechpartner oder einer festen Ansprechpartnerin zu haben, der oder die an den regelmäßigen Lagebesprechungen teilnehmen und die sich zum Teil täglich ändernde Situation zeitnah wie auch unmittelbar an die kommunalen Entscheidungsträger rückspiegeln kann. Denn nur, wenn wir Veränderungen der Lage rechtzeitig kommen sehen und Entscheidungen ohne lange Dienstwege treffen können, haben wir eine realistische Chance frühzeitig zu reagieren. Die von Landrat Clemens Körner getätigten Aussagen überzeugen mich nach den Erfahrungen der letzten Monate daher leider nicht“, betont die Oberbürgermeisterin.
„Ich weiß, dass es Zeit braucht, um getroffene Entscheidungen zu evaluieren und im Zweifelsfall auch zu revidieren. Umso überzeugter bin ich davon, dass unsere Forderung legitim ist. Politik darf nicht um jeden Preis am Status Quo festhalten, sondern muss zukunftsorientiert und auf Verbesserungen ausgerichtet sein. Wir haben erst angefangen uns für diese Forderung stark zu machen und werden in dieser Sache hartnäckig sein“, kündigt Seiler an. Zugleich verweist sie darauf, dass das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises mit Sitz in Ludwigshafen und einer Zuständigkeit für die Städte Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer sowie den Landkreis für mehr als 425.000 Einwohner*innen verantwortlich ist.
03.11.2020 Speyer.Kultur.Support macht sich weiter stark für die Szene!
Die Situation für Kulturschaffende und die Veranstaltungsbranche in Speyer ist nach wie vor für viele existenzbedrohend. Ausgefeilte Hygienekonzepte, reduzierte Sitzpläne, Kontakterfassung, Lüftungsgeräte, Desinfektions-Stationen haben in den letzten Monaten Veranstaltungen ermöglicht und dennoch ist die Kultur von einem zweiten Lockdown betroffen. Theater, Museen, Galerien, Kinos, Veranstaltungs-stätten mussten wieder schließen. Erneut fallen Veranstaltungen aus. Besonders bitter ist in diesem Zusammenhang die Geringschätzung einer ganzen Branche, auch wenn wir wissen, dass Maßnahmen zur Kontaktreduzierung jetzt unausweichlich sind. Niemand kann derzeit sagen, wie lange wir noch bei Kulturveranstaltungen mit Absagen, Abstandsregelungen, Hygienekonzepten und sehr begrenzten Besucherzahlen leben müssen.
Die vorhandenen Spielstätten (Stadthalle, Alter Stadtsaal, die großen Kirchen, Halle 101, Heiliggeistkirche, Historischer Ratssaal) waren vor dem zweiten Lockdown aufgrund der erforderlichen Hygienekonzepte und Abstandsregeln nur noch mit einem Viertel der normalen Platzkapazitäten nutzbar. Das macht eine wirtschaftliche Nutzung dieser Räumlichkeiten unmöglich. Das bedeutet aber auch, dass Vereine, private Kulturagenturen und Veranstalter dieses Risiko nicht mehr tragen können. In diesem Kontext kommt allen öffentlichen, staatlichen und kirchlich organisierten Kulturträgern eine ganz besondere Verantwortung zu.
Ja, es gab auch in Speyer während der Sommermonate wieder Veranstaltungen, aber leider ist die Zahl der Ausfälle immer noch groß und wird in den nächsten Wochen wieder wachsen. Dies beeinträchtigt weiterhin massiv die Lebensgrundlage freischaffender Künstler*innen. Deshalb ist es auch in den kommenden Monaten außerordentlich wichtig, die Speyerer Kulturszene zu unterstützen. Das bedeutet konkret, Kulturprojekte zu fördern und Auftrittsmöglichkeiten zu schaffen, die ohne finanzielle Hilfe in Zeiten von Corona nicht realisierbar sind - natürlich im Rahmen der jeweils geltenden Corona-Verordnungen.
„Speyer.Kultur.Support“ wird sich deshalb erneut für die Szene stark machen und freischaffende Speyerer Künstler*innen unterstützen.
Geplant sind in den nächsten Monaten folgende Aktivitäten:
- Eine erneute Soforthilfe im zweiten Lockdown für freischaffende Speyerer Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 500,- € pro Person. Diese kann ab sofort über ein einfaches Formular auf der Webseite www.speyer.de/kultursupport beantragt werden.
- Speyer.Kultur Xmas Special - Kleines Rock 'n' Jazz Festival am Wochenende vor Weihnachten in der Halle 101 in Kooperation mit dem Rockmusikerverein Speyer (18. bis 20. Dezember)
- Speyer.Kultur Klassik Special – Eine Reihe mit vier Benefiz-Konzerten von Ende Januar bis Anfang März 2021 in großen Speyerer Kirchen und in der Halle 101
- Projektorientierte Hilfen für Akteur*innen der Speyerer Kulturszene aus dem Härtefonds Kultur
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, Bürgermeisterin Monika Kabs und Fachbereichsleiter Matthias Nowack rufen deshalb erneut zu Spenden für den „Härtefonds Kultur“ auf. Zum Neustart der Spendenaktion hat der Speyerer Lions Club bereits einen Beitrag von 5.000,- € auf das Kultur.Support-Konto überwiesen. Weitere Unterstützung aus dem Bereich der Serviceclubs ist angekündigt.
Über die Internetseite www.speyer.de/kultursupport und das Online-Ticketportal Reservix können erneut Spendentickets in Stückelungen von 25,- €, 50,- €, 100,- € oder 200,- € erworben werden. Jede Spende hilft!
Direktspenden können unter Angabe des Verwendungszwecks "Kultur.Support. – 3794007" auf eines der Konten der Stadtverwaltung Speyer, DE20 5455 0010 0000 0015 86 oder DE44 547 900 000 000 043 052, überwiesen werden.
Zur Erinnerung
Unmittelbar nach dem Lockdown im März 2020 ermöglichte „Speyer.Kultur.Support.“ eine Soforthilfe für knapp 40 freischaffende Künstler*innen und Musiker*innen in Speyer, die umgehend ausgezahlt wurde. Die Stadt Speyer stellte eine Anschubfinanzierung zur Verfügung. Große und kleine Spenden von Speyerer Unternehmen und Privatpersonen haben diesen Spendentopf wachsen lassen. Die damit finanzierte Kampagne war von Beginn an auf Nachhaltigkeit angelegt.
Mit 13 Live-Stream-Konzerten aus der Speyerer Stadthalle, die von 19. April bis 28. Juni einschließlich eines mehrstündigen Ersatzprogrammes für die ausgefallene Kult(o)urnacht 2020 ins Netz gestellt wurden, hat Speyer.Kultur.Support. wichtige Auftrittsmöglichkeiten geschaffen. Solist*innen und Gruppen aus Speyer von Klassik bis Alternative Rock spielten für Gage in „Konzerten ohne Publikum“, die bemerkenswerten Zuspruch im Netz fanden.
Zwischen 14. August und 13. September 2020 organisierte Speyer.Kultur.Support. zusammen mit dem Bauverein der Dreifaltigkeitskirche wieder „echte“ Konzertveranstaltungen in Speyer - live, mit Publikum und an einem lauschigen Ort. Schauplatz war der malerische Paradiesgarten im rückwärtigen Bereich der Speyerer Dreifaltigkeitskirche, weshalb das Sommerprogramm den sinnigen Titel „Speyer.Kultur goes Paradise“ erhielt. Fünf Wochenenden, 14 Konzerte, traumhaftes Wetter und ein sehr ansprechender Veranstaltungsort haben dieses Sommerfestival zu einem großen Erfolg werden lassen.
An diese Erfolge wollen wir im Dezember, wenn sich die derzeitige Situation hoffentlich wieder etwas entspannt hat, mit den skizzierten neuen Aktivitäten anknüpfen. Die Soforthilfe wird unmittelbar nach Antragstellung ausgezahlt.
Für viele Speyerer*innen ist Kultur eine Herzensangelegenheit. Jede*r kann einen Beitrag leisten und im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten helfen. Alle Spenden fließen direkt in den „Härtefonds Kultur“!
29.10.2020 Oberbürgermeisterin Seiler reagiert auf die von Bund und Ländern verkündeten Eindämmungsmaßnahmen - Solidarität und Augenmaß gefordert
Nach den gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, dass es ab Montag, 2. November 2020, deutschlandweit zu einem „Wellenbrecher-Lockdown“ kommen wird, um den inzwischen exponentiellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. In diesem Zusammenhang ist im Laufe dieser Woche eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die von der Stadt Speyer verabschiedete Allgemeinverfügung ersetzen wird.
„Ich hätte mir bei den Maßnahmen eine stärkere Orientierung am tatsächlich stattfindenden Infektionsgeschehen und damit eine bessere Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewünscht - es sind kaum Infektionen aus Kinos, Theatern, Restaurants oder Fitnessstudios bekannt. Wir wissen aus den Erfahrungen, die wir mit unserem Abstrichzentrum gesammelt haben, dass die weit überwiegende Zahl der Infektionen in Privatwohnungen, bei Privatfeierlichkeiten und am Arbeitsplatz stattfinden, wahrscheinlich, weil man sich im Kreise der Familie und insbesondere im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle in falscher Sicherheit wiegt und eher dazu neigt, im Umgang mit den eigenen Kolleginnen und Kollegen die Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen. Das sind die Orte, an denen wir ansetzen müssten“, ordnet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ein. „Dass die Gastronomie und Freizeitbranche, die in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle die Hygieneregeln befolgt und die nötigen Vorkehrungen getroffen hat, nun erneut schließen muss, ist für alle trotz der parallel angekündigten Kompensationsmaßnahmen eine sehr bittere Pille“, so Seiler weiter.
Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Angekündigt wurde gestern bereits, dass ab Montag, 2. November 2020, wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten sollen. Demnach werden Bürger*innen angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt (maximal zehn Personen). Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels oder Pensionen, soll es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke geben.
Geschlossen werden sollen Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Spielhallen und Wettannahmestellen. Untersagt wird außerdem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen dann nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden.
Weiterhin sollen Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen geschlossen werden bzw. geschlossen bleiben - nur Take Away Angebote bleiben erlaubt. Weiterhin sollen Betriebe für Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoostudios und Massagepraxen schließen. Friseurbetriebe und medizinische Angebote der Körperpflege (beispielsweise medizinische Fußpflege, Physio-, Logo-, oder Ergotherapie) sollen unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben von den Schließungen ausgenommen werden. Ebenso bleiben Groß- und Einzelhandel unter Auflagen geöffnet.
Gelten sollen die Einschränkungen bis einschließlich Montag, 30. November 2020.
„Auch, wenn ich mir ein verhältnismäßigeres Maßnahmenpaket gewünscht hätte, müssen wir uns nun alle auf die beschlossenen Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen und weiterhin solidarisch miteinander sein. Um nicht in eine Endlosspirale aus Lockerungen und Lockdown zu geraten, muss aber auch klar sein, dass im Kampf gegen die Pandemie ein gut aufgestelltes Gesundheitssystem unsere stärkste Waffe ist. Wir müssen dafür sorgen, dass bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen geschaffen werden, um ausreichend Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in den Gesundheitsämtern zu haben. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit niedrigschwelligen Testangeboten und eine funktionierende Kontaktnachverfolgung, um Cluster und Hotspots rechtzeitig zu identifizieren. Das ist die Baustelle, die wir in den Griff bekommen müssen“, resümiert Oberbürgermeisterin Seiler.
Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 - 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.
28.10.2020 Stadtratssitzung ohne Publikum - Live-Übertragung im Internet
Aufgrund der aktuell dynamischen Infektionslage muss die Sitzung des Stadtrates am morgigen Donnerstag, 29. Oktober 2020, ohne Gäste und Publikum stattfinden. Um die nötige Öffentlichkeit herzustellen, bietet die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Speyer weiterhin eine Live-Übertragung der Sitzung an.
Der Live-Stream ist ab Donnerstag, 29. Oktober 2020, 17 Uhr unter https://www.youtube.com/user/WoSchu/ abrufbar. Darüber hinaus überträgt der Offene Kanal Speyer zum gleichen Zeitpunkt auch im Fernsehen (OK Speyer). Zu beachten ist, dass die Sendezeit hier auf maximal drei Stunden begrenzt ist – der Livestream läuft selbstverständlich bis zum Ende der Sitzung.
26.10.2020 Steigende Corona-Fallzahlen in Speyer: Warnstufe Rot erreicht
Am heutigen Montag, 26. Oktober 2020, hat die Stadt Speyer mit elf Neuinfektionen und einem Inzidenzwert von 59,3 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen die Warnstufe Rot des Corona Warn- und Aktionsplanes des Landes Rheinland-Pfalz erreicht.
Aus diesem Grund ist heute Abend der Verwaltungsstab der Stadt zusammengetreten, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Morgen werden dann weitere Beratungen mit dem Rhein-Pfalz-Kreis, der Stadt Frankenthal, die heute ebenfalls die Warnstufe Rot erreicht haben, und dem Land stattfinden, um weitere Maßnahmen gemeinsam abzustimmen und zu beraten.
„Ich kann nur erneut an die Bürgerinnen und Bürger appellieren: Bitte beachten Sie die geltenden AHA-Regeln - Abstand, Hygiene und Alltagsmaske -, vermeiden Sie unnötige Kontakte und nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Um die Zahlen in den Griff zu bekommen, müssen wir alle solidarisch sein und an einem Strang ziehen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Seit heute gilt neben der am vergangenen Freitag veröffentlichten Allgemeinverfügung der Stadt auch die fünfte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die zulässige Teilnehmer*innenzahl bei Privatfeierlichkeiten auf maximal 25 Personen beschränkt. Beide Dokumente können unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
23.10.2020 Corona-Warnstufe Orange: Stadt Speyer reagiert auf das aktuelle Infektionsgeschehen und erlässt Allgemeinverfügung
Am Donnerstag, 22. Oktober 2020, hat die Stadt Speyer die Warnstufe Orange des Corona Warn- und Aktionsplanes des Landes Rheinland-Pfalz erreicht und steht seit dem heutigen Freitag mit sieben Neuinfektionen und einem Inzidenzwert von 45,5 kurz vor der Stufe Rot.
Wie es der Corona Warn- und Aktionsplan des Landes vorsieht ist am Freitagnachmittag eine Task Force bestehend aus Vertreter*innen der Stadt Speyer, des Rhein-Pfalz-Kreises, der Stadt Frankenthal, des Gesundheitsamts, des Innen- und Bildungsministeriums, der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, der kommunalen Spitzenverbände und der Polizei zusammengetreten. Dabei wurden konkrete Maßnahmen abgestimmt, die nun in den Städten und im Kreis in eigenen Allgemeinverfügungen umgesetzt werden. Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer tritt am kommenden Montag, 26. Oktober 2020 in Kraft und gilt für vorerst vier Wochen bis einschließlich Freitag, 20. November 2020.
„Leider entwickelt sich die Lage momentan wieder sehr dynamisch, die Fallzahlen steigen deutlich an und das Infektionsgeschehen ist diffus. Das macht es erforderlich, dass wir nun Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, um die weitere schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wie auch schon im Frühjahr möchte ich eindringlich an die Menschen appellieren, sich an die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln zu halten und insbesondere im privaten Bereich, denn hier finden aktuell die meisten Infektionen statt, erhöhte Vorsicht walten zu lassen“, so Seiler weiter.
Mittels der Allgemeinverfügung werden ab kommendem Montag Veranstaltungen im Außenbereich auf maximal 100 Personen begrenzt, in geschlossenen Räumen auf maximal 50. Für Treffen im privaten Bereich gilt die dringende Empfehlung, sich mit nicht mehr als zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zu treffen. Der Alkoholausschank und –verkauf wird in der Zeit von 23 bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und Ausgabestellen generell untersagt. Weiterhin dürfen grundsätzlich keine Buffets mehr angeboten werden.
Sportliche Tätigkeiten im Freien dürfen dann nur noch mit maximal 30 gleichzeitig anwesenden Personen stattfinden. Diese wiederum sind in feste Kleingruppen aufzuteilen. Weiterhin sind keine Zuschauer*innen mehr zugelassen, Wettkampfsituationen und –simulationen werden ebenso wie Kontaktsport untersagt.
Im Innenbereich dürfen nur noch maximal zehn Personen unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zum Sport zusammenkommen – dies gilt auch für die Durchführung von Sportkursen beispielsweise in Fitnessstudios. Umkleiden sind generell nur noch von einer Person zu nutzen. Von den Regelungen ausgenommen ist neben dem Pflichtwettkampfbetrieb in allen Sportarten und Klassen auch der Trainings- und Wettkampfbetrieb im Spitzen- und Profisport.Messen, Ausstellungen und Floh- und Trödelmärkte, Spezialmärkten und ähnliche Märkte im Sinne des LMAMG, auf denen verschiedene Waren angeboten werden, können vorerst nicht mehr stattfinden. Wochenmärkte, die der Nahversorgung der Bevölkerung dienen, sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
22.10.2020 Steigende Corona-Fallzahlen in Speyer: Warnstufe Orange erreicht – 11. CoBeLVO bis 30. November 2020 verlängert
Am heutigen Donnerstag, 22 Oktober 2020, hat die Stadt Speyer Warnstufe Orange des Corona Warn- und Aktionsplanes des Landes Rheinland-Pfalz erreicht. Mit einem Inzidenzwert von 36 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen hat Speyer den Grenzwert von 35 knapp überschritten.
„Der schnelle Anstieg der Fallzahlen und der Wechsel von Grün auf zunächst Gelb und nun Orange innerhalb von nur zwei Tagen zeigt, wie dynamisch die Lage ist. Es gilt nun zu verhindern, dass wir in die rote Phase rutschen. Dazu kann jede und jeder einzelne von uns seinen Teil beitragen. Beachten Sie die bekannten AHA-Regeln, sorgen Sie in Innenräumen für eine regelmäßige und ausreichende Belüftung und nehmen Sie Rücksicht aufeinander“, appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.Gemäß den Vorgaben des Corona Warn- und Aktionsplans des Landes Rheinland-Pfalz wird am morgigen Freitagnachmittag eine Corona-Task-Force zusammentreten und über mögliche Maßnahmen zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus entscheiden. Die Stadt Speyer wird im Anschluss daran mittels einer Pressemitteilung und deren Veröffentlichungen unter www.speyer.de/corona über die weiteren Schritte informieren.
Bereits sicher ist, dass der Kommunale Vollzugsdienst ab sofort wieder verstärkt die Einhaltung der Regelungen der geltenden 11. Corona Bekämpfungsverordnung überprüfen wird. Darüber hinaus wird ab kommender Woche Montag, 26. Oktober 2020, die persönliche Vorsprache bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sein. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass in allen Verwaltungs- und Dienstgebäuden der Stadtverwaltung nach wie vor die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht.Weiterhin hat das Land Rheinland-Pfalz heute die Fünfte Änderungsverordnung zur Elften Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO) veröffentlicht. Demnach werden ab Montag, 26. Oktober 2020, private Feierlichkeiten und Zusammenkünfte nur noch mit maximal 25 gleichzeitig anwesenden Personen erlaubt sein – unabhängig von der jeweiligen Inzidenz. Dies gilt auch in angemieteten oder zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten oder Flächen unter Beachtung der allgemeinen Schutzmaßnahmen. Außerdem wurde die 11. CoBeLVO bis einschließlich 30. November 2020 verlängert.
Das Abstrichzentrum in der Halle 101 nimmt wie bereits mitgeteilt am morgigen Freitag seinen Betrieb auf. Personen aus dem Einzugsgebiet Speyer, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, können sich dann montags, mittwochs und freitags jeweils zwischen 15 und 18 Uhr in der Halle 101 auf SARS-CoV-2 testen lassen.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Diese ist von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 32 – 600 214 erreichbar.Die jeweils aktuellen Zahlen für Speyer sowie alle geltenden Rechtgrundlagen und Neuigkeiten zum Thema können jederzeit unter www.speyer.de/corona abgerufen werden.
21.10.2020 Abstrichzentrum in der Halle 101 wird reaktiviert
Aufgrund der steigenden Infektionszahlen wird die Stadt Speyer gemeinsam mit dem DRK Kreisverband Speyer und dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch, am kommenden Freitag, 23. Oktober 2020, das Abstrichzentrum in der Halle 101 reaktivieren.
„Nach wie vor ist es uns ein besonderes Anliegen, eine wohnortnahe und niedrigschwellige Testmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen und gleichzeitig Patientenströme sinnvoll zu steuern und die Praxen der niedergelassenen Ärzte zu entlasten. Die erneute Reaktivierung des Abstrichzentrums war für uns daher obligatorisch“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Ab Freitag, 23. Oktober können sich Personen aus dem Einzugsgebiet Speyer, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, montags, mittwochs und freitags jeweils zwischen 15 und 18 Uhr in der Halle 101 auf SARS-CoV-2 testen lassen.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Diese ist von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 0 62 32 – 600 214 erreichbar.
Wer kann sich testen lassen?
Personen, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, also:- Kontaktpersonen der Kategorie I nach Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall innerhalb der letzten zehn Tage
- Personen, die über die Corona-Warn-App über ein erhöhtes Infektionsrisiko informiert wurden
- Personen, die sich innerhalb der letzten zehn Tage in einem ausländischen Risikogebiet aufgehalten haben
- Personen mit Symptomen (Fieber, trockener Husten, Atemnot, Geruchs- oder Geschmacksverlust etc.) sollten sich wegen eines Testtermins telefonisch mit ihrem Hausarzt bzw. ihrer Hausärztin in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen besprechen.
Was kostet der Test?
Der Test ist für Personen, die von der Nationalen Teststrategie des Bundesministeriums für Gesundheit erfasst werden, kostenlos (s.o.).Wie erhalte ich mein Testergebnis?
Personen, die im Abstrichzentrum getestet wurden, können ihr Testergebnis in der Regel innerhalb von 48 Stunden elektronisch einsehen. Im Falle eines positiven Testergebnisses werden sie zusätzlich telefonisch informiert. Außerdem meldet sich dann auch das zuständige Gesundheitsamt.Die Stadt Speyer selbst hat aus datenschutzrechtlichen Gründen keinen Zugriff auf die Testergebnisse.
Was gilt als ausländisches Risikogebiet?
Als ausländische Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht. Für Reiserückkehrer*innen besteht eine Quarantäneverpflichtung.Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut.
Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html abgerufen werden.
Was sollten symptomatische Personen tun, die weder eine*n Hausarzt/Hausärztin noch eine der Hotlines erreichen?
Wenn nur leichte Symptome vorhanden sind, sollten Betroffene sich selbst isolieren, d.h. zu Hause bleiben und Kontakte meiden. Falls diese unvermeidlich sind, sollten die AHA-Regeln eingehalten werden (Abstand von mindestens 1,5 Metern - Hygieneregeln beachten - Alltagsmasken tragen). Sollten die Beschwerden zunehmen, sollte zunächst nochmals versucht werden, die bundesweite Rufnummer des Kassenärztlichen Notdienstes in Deutschland 116117 anzurufen. In Notfällen (z.B. Atemnot) ist umgehend der Notruf 112 zu kontaktieren.Werden Schnelltests, Antigen- oder Antikörpertests angeboten?
Nein, es werden ausschließlich PCR-Tests mit Labordiagnostik angeboten, da diese die genauesten Ergebnisse liefern. Antikörpertests sind darüber hinaus nicht dazu geeignet, eine akute Infektion mit dem Coronavirus nachzuweisen.20.10.2020 Stadtvorstand beschließt Verlängerung der zinslosen Stundung der Gewerbesteuer
Zur Unterstützung der durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie angeschlagenen Unternehmen ermöglicht die Stadt Speyer die zinslose Stundung der Festsetzung der Gewerbesteuer 2018 bis zum 31. März 2021. Dies hat der Stadtvorstand beschlossen.
Gewerbetreibende, die von diesem Angebot Gebrauch machen möchten, müssen einen erneuten Antrag bei der städtischen Steuerabteilung stellen, da bisher beantragte Stundungen zum Jahresende 2020 auslaufen. Der Antrag kann per E-Mail an peter.imo@stadt-speyer.de gestellt werden und muss eine kurze Begründung beinhalten, warum die Stundung beantragt wird (beispielsweise Umsatzausfall durch Schließung).
Die Festsetzung der Gewerbesteuer 2019 ist ohnehin bis zum 31. März 2021 zinslos.
„Wir befinden uns nach wie vor in einer Ausnahmesituation, in der viele Betriebe von unsicheren Zukunftsaussichten geplagt mit Sorge die tägliche Entwicklung der Fallzahlen beobachten, während sie gleichzeitig noch mit den Folgen des Lockdowns im Frühjahr kämpfen. Mit der Verlängerung der Möglichkeit der zinslosen Stundung der Gewerbesteuer möchten wir weiterhin unbürokratisch Entlastung ermöglichen, um die Auswirkungen der Corona-Pandemie wenigstens abzumildern“, erläutert Oberbürgermeisterin Seiler die Entscheidung des Stadtvorstandes.
Darüber hinaus kann für die Gewerbesteuervorauszahlungen 2021 beim zuständigen Finanzamt eine Herabsetzung bis auf null beantragt werden. Die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner*innen des Finanzamts finden Unternehmen auf ihrem Steuerbescheid.
15.10.2020 OBin erinnert an Einhaltung der Hygienerichtlinien und informiert über Testmöglichkeiten
Die Stadt nimmt den von der WHO ins Leben gerufenen Internationalen Händewasch-Tag am heutigen 15. Oktober zum Anlass, nochmals an die Einhaltung der AHA-Regeln zu erinnern und informiert über Testmöglichkeiten.
Zu den AHA-Regeln – Abstand, Hygiene, Alltagsmasken – zählt auch das regelmäßige und gründliche Händewaschen. Das mindestens 20-sekündige Einseifen der Hände schützt nicht nur vor dem Coronavirus, sondern vor Infektionsarten jeder Art und sollte zur täglichen Routine dazugehören. Empfohlen wird zudem auch das regelmäßige Eincremen der Hände zum Schutz der Haut vor allem in der kalten Jahreszeit.
Die AHA-Regeln sollten insbesondere beim Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und von Arztpraxen befolgt werden. „Es ist ganz normal, dass die nun beginnende kältere Jahreszeit eine Zunahme von Erkältungskrankheiten mit sich bringt und die Wartezimmer wieder voller werden. Bitte gehen Sie nicht ohne Termin und mit Krankheitssymptomen in eine Praxis, sondern vereinbaren Sie telefonisch einen Termin“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben oder aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehren, können einen Test auf SARS-CoV-2 zum jetzigen Zeitpunkt entweder beim Hausarzt oder der Hausärztin nach telefonischer Voranfrage oder, falls in der hausärztlichen Praxis nicht möglich, in der Fieberambulanz des Klinikums Ludwigshafen (Bremserstraße 88, 67063 Ludwigshafen, täglich von 8:00 bis 18:00 Uhr) erhalten. Hierbei gilt zu beachten, dass die Kosten für einen Test aktuell nur bei Infektsymptomen wie hohem Fieber, trockenem Husten und Halsschmerzen oder, wenn ein Test durch das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises angeordnet wurde, übernommen werden. Über ein mögliches Hochfahren des mobilen Abstrichzentrums in der Halle 101 als Testzentrum wird derzeit in Abstimmung mit dem Land, dem Kreisverband Speyer des Deutschen Roten Kreuzes sowie dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Peter Wresch, beraten.
14.10.2020 Stadt begrüßt Überprüfung von Risikogebieten und Beherbergungsverbot
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann begrüßen die Überprüfung von Risikogebieten und dem Beherbergungsverbot und erinnern zugleich an die Einhaltung der AHA-Regeln.
Die aktuell gültige Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde in den vergangenen Tagen mehrfach geändert. Dies führte auch bei vielen Speyer*innen zu Unklarheiten. Wie das Land nach Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden nun klarstellt, gelten die Quarantänereglungen nur für ausländische Risikogebiete. Weiterhin wird das Beherbergungsverbot so lange nicht umgesetzt, bis es eine bundesweite Regelung gibt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann begrüßen dieses Vorgehen, da ein Beherbergungsverbot ein falsches Signal aussendet und der ohnehin schon gebeutelte Hotellerie und Gastronomie schadet. „Um die Ausbreitung des Coronavirus auszubreiten, braucht es zielgerichtete lokale Maßnahmen, die auf der Corona Warn- und Aktionsplan beruhen“, so die Oberbürgermeisterin, die im stetigen Austausch mit dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) steht.
Die Pflicht zur Meldung beim Gesundheitsamt oder dem Ordnungsamt der Stadt Speyer gilt weiterhin für Reiserückkehrer*innen aus ausländischen Risikogebieten. Diese Personen müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten, es sei denn sie können ein ärztliches Zeugnis in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorlegen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Weitere Ausnahmen gelten unter anderem für Pendler*innen.
Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann weist ausdrücklich darauf hin, sich vor der Abreise auf den Seiten des Landes unter www.corona.rlp.de sowie der Robert Koch-Institut unter www.rki.de zu informieren, ob das Reiseziel als Risikogebiet gekennzeichnet ist. „Eine frühzeitige Information führt nicht nur zu entspannteren Urlaubsplanungen, sondern trägt auch dazu bei, die Ausbreitung des Coronavirus zu kontrollieren und einzudämmen“, erklärt Münch-Weinmann. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ergänzt: „Mir ist bewusst, wie gerne viele von uns in den Herbsturlaub gefahren wären. Wir müssen aber weiterhin alles tun, um die Infektionszahlen so niedrig wie möglich zu halten. Das bedeutet im Zweifelsfall auch von einer Reise in ein ausländisches Risikogebiet Abstand zu nehmen.“ Zugleich erinnerten beide an die Einhaltung der wichtigen AHA-Regeln - Abstand, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken und daran, Räume regelmäßig zu lüften. „Wir alle sind in diesen Tagen gefragt, um einen möglichen zweiten Lockdown zu verhindern“, so Stefanie Seiler und Irmgard Münch-Weinmann.
02.10.2020 OBin begrüßt Pandemie-Stufenplan des Landes RLP - Lokales Pandemiebekämpfungskonzept der Stadt bleibt weiter in Kraft
Am Montag, 28. September, 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz einen präventiven Stufenplan bei steigenden Infektionszahlen veröffentlicht. Diesem liegt ein Ampelsystem zu Grunde, welches den Gebietskörperschaften je nach Höhe der Sieben-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen unterschiedlich weiterreichende Maßnahmen empfiehlt. Die Stadt Speyer hat ihrerseits bereits am 28. August 2020 ein lokales Pandemiebekämpfungskonzept veröffentlicht, welches sich ebenso auf ein Ampelsystem stützt.
Künftig werden die beiden Konzepte parallel existieren und genutzt werden. Während die Stufe Gelb in beiden Konzepten deckungsgleich ist, sind die vom Land empfohlenen Maßnahmen in den Stufen Orange und Rot etwas milder, als die im Konzept der Stadt Speyer aufgeführten. Allerdings – und das wurde bereits bei der Vorstellung deutlich gemacht – ist das Speyerer Konzept nicht starr, das heißt die Maßnahmen treten bei Überschreitung der definierten Grenzwerte nicht automatisch in Kraft.
„Wir werden, sollte sich die Infektionslage verschärfen und die definierten Schwellenwerte überschritten werden, umgehend den städtischen Verwaltungsstab einberufen. Dieser wird beide Konzepte heranziehen, diese miteinander abgleichen und einzelfallbezogene Entscheidungen treffen, welche der vordefinierten Maßnahmen tatsächlich mittels einer Allgemeinverfügung umgesetzt werden“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns war es sehr wichtig, frühzeitig ein in Ruhe erarbeitetes und wohl überlegtes Konzept zu haben, auf das wir, sollte sich die Lage in Speyer schnell ändern, zurückgreifen können. Dass nun auch das Land eine ähnliche Handlungsempfehlung für die Städte und Kreise erarbeitet hat, ist ein gutes und richtiges Zeichen, welches uns in unserer Arbeit bestätigt“, so Seiler weiter.
Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann, der maßgeblich an der Entwicklung des städtischen Konzeptes beteiligt war und die beiden Stufenpläne in dieser Woche intensiv geprüft und miteinander verglichen hat, ergänzt und appelliert an die Speyerer*innen: „Zu Beginn der kalten Jahreszeit bereiten wir uns in der Verwaltung und der Gefahrenabwehr intensiv auf die Möglichkeit von steigenden Infektionszahlen und die daraus resultierenden Konsequenzen vor. Veränderungen werden von uns täglich beobachtet und bewertet. Ob es in Speyer zu einer Überschreitung von Grenzwerten kommt, liegt weitestgehend in den Händen unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir alle dürfen jetzt nicht müde werden uns an Hygienemaßnahmen und die AHA-Regel zu halten. Dann kann es uns gemeinsam gelingen, Einschränkungen zu vermeiden.
Weitere Informationen zum Stufenplan des Landes sind auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz zu finden. Das lokale Corona-Bekämpfungskonzept der Stadt Speyer kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox eingesehen werden.
15.09.2020 Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Mittwoch, 16. September 2020, tritt die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO) in Kraft, die weitere, moderate Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt und einen verbindlichen Rahmen für die Durchführung von Weihnachtsmärkten festlegt. Sie ersetzt die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.
„Die steigende Zahl an Corona-Infektionen in Zusammenhang mit der Urlaubszeit und den Reiserückkehrer*innen hat uns gezeigt, wie wichtig es nach wie vor ist, die gängigen Hygieneregeln zu beachten. Gerade mit Blick auf den anstehenden Herbst und die damit einhergehende Erkältungssaison kann ich nur an die Bürger*innen appellieren, weiterhin Rücksicht aufeinander zu nehmen und gemeinsam an der Eindämmung des Virus zu arbeiten. Jede und jeder von uns kann seinen Teil dazu beitragen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung bringt ein paar moderate Lockerungen mit sich, die uns einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität bringen - allerdings ohne unsere hart erarbeiteten Erfolge zu gefährden“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich und bietet damit wieder mehr Möglichkeiten, insbesondere für Sport- und Kulturveranstaltungen. Im Außenbereich dürfen unter Einhaltung der Hygienerichtlinien demnach wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen, im Innenbereich mit bis zu 250 Personen stattfinden. Eine Ausnahme gibt es im Bereich von Sportveranstaltungen: Sind feste Tribünenkapazitäten vorhanden, können mit Hygienekonzept bis zu zwanzig Prozent der Plätze belegt werden.
Im Bereich des Einzelhandels darf demnach künftig pro fünf Quadratmeter Verkaufsfläche eine Kundin bzw. ein Kunde zugelassen werden und damit insgesamt doppelt so viele wie bisher.
Weihnachtsmärkte können auf Grundlage der 11. CoBeLVo durchgeführt werden, allerdings in abgewandelter Form - beispielsweise in einem abgegrenzten Areal ("Weihnachtsdörfer") oder indem die Buden der Schausteller*innen großräumig in der Stadt verteilt werden. Die Stadt Speyer prüft derzeit die Durchführung eines kleineren Weihnachtsmarktes im unteren Domgarten, weil dort mehr Schausteller*innen die Möglichkeit zur Teilnahme hätten, als das bei einer verstreuten Aufstellung durch die Stadt möglich wäre. Analog zu den Hygienevorgaben für die sogenannten „mobilen Freizeitparks“ sind dann Maßnahmen wie Einzäunung und Kontaktdatenerfassung notwendig.
Weiterhin ändern sich mit dem Ablauf des heutigen Tages die Regelungen zu kostenlosen Corona-Tests für Reiserückkehrer*innen. Für Personen, die aus Nicht-Risikogebieten einreisen, endet die kostenlose Testmöglichkeit. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Reiserückkehrer*innen aus Nicht-Risikogebieten demnach nur noch, wenn ein konkreter Anlass vorliegt - wenn sie also Symptome haben oder durch ihren Beruf, beispielsweise im Gesundheitswesen, besonders gefährdet sind. Einreisende aus einem durch das Robert Koch-Instituts als solches klassifizierte Risikogebiet haben innerhalb von 72 Stunden nach Einreise weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test sowie auf einen Wiederholungstest fünf bis sieben Tage nach Ersttestung. Die Tests kann man beim Gesundheitsamt, an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten oder beim niedergelassenen Arzt durchführen lassen.
Die bereichsspezifischen Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte können unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ eingesehen werden.
Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
14.08.2020 Corona-Tests für Reiserückkehrer*innen im Abstrichzentrum – Informationen zur Befundmitteilung
Die Stadtverwaltung Speyer und das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Speyer informieren, dass durch die hohe Anzahl an Reiserückkehrer*innen, die sich aktuell auf SARS-CoV-2 testen lässt, momentan nicht gewährleistet werden kann, dass Getestete persönlich und zeitnah über negative Testergebnisse informiert werden. Sichergestellt ist jedoch, dass alle positiv getesteten Personen innerhalb von in der Regel 48 Stunden, spätestens aber 72 Stunden, telefonisch über das positive Testergebnis informiert werden. Auch das Gesundheitsamt meldet sich in diesem Fall telefonisch bei der betroffenen Person.
Personen, die im Abstrichzentrum waren und nicht innerhalb von 72 Stunden kontaktiert werden, wurden demnach negativ getestet.
Wer seinen schriftlichen Befund über das negative Testergebnis ausgehändigt bekommen möchte, kann sich frühestens 72 Stunden nach der Testung telefonisch bei der Hotline des DRK melden und einen Termin zur Abholung vereinbaren. Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 9 bis 14 Uhr unter den Telefonnummern 0 62 32 – 600 214 und 0 62 32 - 600 212 zu erreichen. Zur Abholung ist unbedingt das beim Test ausgehändigte Schreiben mit der persönlichen Identifikationsnummer mitzubringen.
Reiserückkehrer*innen, die ihren Wohnsitz in Speyer oder dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) haben, können sich in der kommenden Woche Montag, Mittwoch und Freitag in der Halle 101 jeweils zwischen 16 und 19 Uhr kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die genannte Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Unbedingt zu beachten ist außerdem, dass ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt zum Testzentrum mitzubringen ist, beispielsweise in Form einer Hotelrechnung, eines Stempels im Reisepass oder ähnliches.
07.08.2020 Abstrichzentrum wird reaktiviert: Testmöglichkeit für Reiserückkehrer*innen in der Halle 101
Seit Samstag, 1. August 2020 können sich Reiserückkehrer*innen aus Risiko- und Nicht-Risikogebieten innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Für solche, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, wird die Testung ab Samstag, 8. August 2020 verpflichtend.
Die Stadt Speyer, der DRK Kreisverband Speyer und der medizinische Fachberater der Stadt Speyer, Dr. Klaus-Peter Wresch, reaktivieren zu diesem Zweck das Abstrichzentrum in der Halle 101 für die kommenden beiden Wochen.
„In den vergangenen Wochen und Monaten haben alle Beteiligten große Anstrengungen unternommen, um Patientenströme sinnvoll zu steuern und die Praxen der niedergelassenen Ärzte zu entlasten. Um diesen Erfolg nun nicht zu konterkarieren ist die Reaktivierung des Abstrichzentrums der einzig logische Schritt für uns“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Zwischen Montag, 10. August und Freitag, 21. August 2020 können sich Reiserückkehrer*innen, die ihren Wohnsitz in Speyer oder dem südlichen Rhein-Pfalz-Kreis (Römerberg, Dudenhofen, Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) haben, montags, mittwochs und freitags in der Halle 101 jeweils zwischen 16 und 19 Uhr kostenlos auf SARS-CoV-2 testen lassen. Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung über die Hotline des DRK ist zwingend erforderlich. Diese ist von montags bis freitags von 9 bis 14 Uhr unter den Telefonnummern 0 62 32 – 600 214 und 0 62 32 - 600 212 erreichbar.
Zum Abstrichzentrum ist ein Nachweis über den Auslandsaufenthalt mitzubringen, beispielsweise in Form einer Hotelrechnung.
Wer kann sich testen lassen?
Wer einreist und sich in den 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, muss nach der Testpflichtverordnung des Bundesgesundheitsministeriums auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamtes oder der sonstigen vom Land bestimmten Stelle entweder ein negatives Testergebnis auf SARS-CoV-2 nachweisen oder innerhalb von 14 Tagen nach der Einreise einen Test machen.Einreisende aus Nicht-Risikogebieten, können sich freiwillig testen lassen.
Was kostet der Test?
Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Einreisenden aus dem Ausland kostenlos. Fünf bis sieben Tage nach dem ersten Test ist ein Wiederholungstest sinnvoll. Auch für diesen zweiten Test werden die Kosten übernommen.
Wer muss in Quarantäne?
Für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, gilt die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben. Dies gilt nicht, wenn jemand nur durch ein Risikogebiet durchgereist ist und sich dort nicht aufgehalten hat.Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) die richtige Anlaufstelle. Personen mit Wohnort im Rhein-Pfalz-Kreis wenden sich an die zuständige Stelle des Landkreises.
Zu übermitteln sind folgende Daten:
· Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
· Reisedaten
· Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)Die Quarantäne wird aufgehoben, wenn ein negatives Testergebnis nachgewiesen werden kann.
Was gilt als Risikogebiet?
Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut.
Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden.
Was tun, wenn erst später Symptome auftreten?
Treten innerhalb von 14 Tagen nach Einreise typische COVID-19-Symptome (Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- oder Geschmacksverlust) auf, muss umgehend das städtische Ordnungsamt (E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) bzw. die zuständige Stelle des Landkreises informiert werden. Unklare Symptome sollten – auch wenn der Test negativ war – unverzüglich mit einem Arzt abgeklärt werden.Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.
15.07.2020 Weitere Lockerungen dank Disziplin und Rücksichtnahme möglich
Das Land Rheinland-Pfalz hat aufgrund der konstant niedrigen Infektionszahlen am Dienstag, 14. Juli 2020, die zweite Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) erlassen. Durch die Änderungsverordnung, die ab dem 15. Juli 2020 gilt, werden weitere Lockerungen im Bereich der Gastronomie und des Breitensports möglich. Zudem werden die Kitas ab August wieder in der Regelbetrieb zurückkehren. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler freut sich über die gemachten Fortschritte, betont aber auch: „Die weiteren Lockerungen sind das Ergebnis von viel Disziplin und gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Coronavirus ist noch lange nicht besiegt und wir dürfen bei unseren Schritten zurück in ein Leben mit dem Virus nicht nachlässig und unvorsichtig werden. Sonst werden die gemeinsamen Anstrengungen über kurz oder lang umsonst gewesen sein.“
Gemäß der zweiten Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung ergeben sich ab Mittwoch, 15. Juli 2020, folgende neue Regelungen:
- Sport: Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
- Gastronomie: Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.
- Kita:
Ab August werden die Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft zum
Regelbetrieb übergehen. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten
Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten
dieser Verordnung erfolgen. In Speyer werden die Kitas nach den
Sommerferien ab dem 17. August 2020 in den Regelbetrieb zurückkehren.
Die Rückkehr zum Regelbetrieb ist maßgeblich vom Infektionsgeschehen
allgemein und in der jeweiligen Kita abhängig.
Die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien sind weiterhin einzuhalten. Wo vorgeschrieben, sind außerdem Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und die Kontaktdaten zu erfassen. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen möglichst zu Hause bleiben und sich weder im öffentlichen Raum bewegen noch ohne telefonische Voranmeldung in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus gehen. Auch die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen, um im Ansteckungsfall oder bei einem Kontakt mit einer infizierten Person die Kontaktdaten schneller ermitteln zu können und die Infektionsketten zu unterbrechen.
Die einzuhaltenden spezifischen Hygienekonzepte für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ nachgelesen werden.
Die konsolidierte zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung gilt bis zum 31. August 2020.
06.07.2020 Von 164 Abstrichen nur vier positiv, davon zwei in Speyer
„Ich bin sehr froh, dass unter den 164 Personen, von denen wir Abstriche genommen haben, nur vier positiv sind. Das zeigt auch, dass in der Kita und den Schulen die Hygienekonzepte entsprechend eingehalten und umgesetzt werden. Die Lage ist aber nach wie vor fragil und wir müssen das Infektionsgeschehen im Auge behalten“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler mit Blick auf die Testungen der vergangenen Woche.
Alle Kontaktpersonen der vier positiv getesteten Menschen wurden kontaktiert und werden entsprechend getestet bzw. mussten sich in Quarantäne begeben.
Infolge von Infektionsfällen am Hans-Purrmann-Gymnasium, der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt und in der Johann-Joachim-Becher-Schule wurden im wiederhochgefahrenen Abstrichzentrum an der Halle 101 von Mittwoch bis Freitag alle Kontaktpersonen der Kategorie 1 sowie weitere Personen unabhängig von der Kita und den Schulen getestet. Von den vier positiven Fällen steht ein Fall einer Person aus Speyer im Zusammenhang mit der Johann-Joachim-Becher-Schule, die drei übrigen Fälle, davon ein Fall in Speyer und zwei im Rhein-Pfalz-Kreis stehen nicht in Verbindung mit den Schulen und der Kita.
03.07.2020 Erste Testergebnisse des Abstrichzentrums liegen vor – lokale Strukturen zur Pandemiebekämpfung von enormer Wichtigkeit
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass von den 110 Abstrichen, die am Mittwoch, 1. Juli 2020, im Abstrichzentrum in der Halle 101 genommen wurden, 108 negativ sind. Positiv getestet wurden zwei Erwachsene, die weder mit dem Hans-Purrmann-Gymnasium, noch mit der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt, noch mit der Johann-Joachim-Becher-Schule in Zusammenhang stehen. Die Betroffenen, wohnhaft in Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis, wurden durch den medizinischen Fachberater der Stadt Speyer, Dr. Klaus-Peter Wresch, bereits über die Testergebnisse in Kenntnis gesetzt. Die jeweiligen Kontaktpersonen werden nun abgestrichen und müssen sich umgehend in Quarantäne begeben.
Die negativ getesteten Personen werden im Laufe des Tages ebenfalls telefonisch von städtischer Seite informiert. Der schriftliche Negativbefund wird an die jeweilige Hausarztpraxis übermittelt, wo er in der kommenden Woche eingesehen und nach telefonischer Vorsprache auch abgeholt werden kann.
Aus präventiven Gründen bleiben alle Quarantäneverfügungen zunächst bestehen und gelten entsprechend.„Die Entwicklungen dieser Woche haben gezeigt, wie enorm wichtig die städtischen Strukturen der Pandemiebekämpfung sind und wie gut diese funktionieren. Mit einer Vorlaufzeit von gerade einmal drei Stunden wurde das Abstrichzentrum in der Halle 101 wieder hochgefahren, um so allen Betroffenen eine schnelle und unkomplizierte Testmöglichkeit zu bieten – auch an einem Mittwochnachmittag, an dem die Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte regelmäßig geschlossen sind“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Das ist eine hervorragende Leistung, für die ich mich von Herzen bei unserer Feuerwehr, dem Deutschen Roten Kreuz Speyer, dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch, sowie den ortsansässigen Kliniken bedanken möchte. Sie beweisen immer wieder, dass auf Sie jederzeit Verlass ist und dass die Kommunikationswege untereinander kurz und unmittelbar sind“, so die Stadtchefin weiter.
Durch die gute innerstädtische Vernetzung ist es der Stadtverwaltung bislang gelungen, umgehend auf neue Fälle zu reagieren. Wie wichtig das ist, betont auch die Oberbürgermeisterin: „Je schneller wir Maßnahmen ergreifen können, umso effektiver sind diese. Für uns als Infektionsschutzbehörde ist die kurze und unmittelbare Kommunikation relevanter Informationen daher die wichtigste Waffe in der Pandemie-Bekämpfung.“
Die Ergebnisse der 43 am Donnerstag genommenen Abstriche sowie der am heutigen Freitag noch folgenden Testungen werden am Montag erwartet. Die Stadt Speyer wird über diese entsprechend informieren.
02.07.2020 Abstrichzentrum auch am Freitag noch in Betrieb – Erste Testergebnisse morgen erwartet
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Abstrichzentrum in der Halle 101 in Zusammenhang mit den festgestellten Neuinfektionen in der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt und dem Hans-Purrmann-Gymnasium auch am morgigen Freitag, 3. Juli 2020, noch von 16:00 bis 18:00 Uhr in Betrieb bleibt. Die Verlängerung ist auch durch vier weitere positive Fälle an der Johann-Joachim-Becher-Schule, Berufsbildende Schule Speyer, infolge derer 12 Schüler*innen und vier Lehrkräfte, die Kontaktkategorie 1 gehören, getestet werden. Hiernach wechselt das Abstrichzentrum wieder in den Stand-by-Modus.
Darüber hinaus sei klargestellt, dass aus dem Hans-Purrmann-Gymnasium nur die direkten Mitschüler*innen und Lehrer*innen der betroffenen Schülerin aufgefordert sind, sich testen zu lassen. Dieser Personenkreis wurde bereits am gestrigen Mittwoch entsprechend informiert. Eine Testung der kompletten Schüler*innenschaft sowohl am Hans-Purrmann-Gymnasium, als auch an der Johann-Joachim-Becher-Schule, ist zum jetzigen Zeitpunkt weder sinnvoll noch angedacht, da keinerlei Kontakt zu den betroffenen infizierten Personen bestand.
Die Testergebnisse der insgesamt 110 am Donnerstag, 1. Juli 2020, im Abstrichzentrum genommenen Abstriche werden im Laufe des Freitags erwartet. Mit den Ergebnissen der Tests von Donnerstag und Freitag wird am Montag gerechnet. Sollten sich die Infektionszahlen im Zuge dessen dynamisch entwickeln, wird die Stadtverwaltung zeitnah weitere Maßnahmen ergreifen und entsprechend informieren. Derzeit besteht keine erhöhte Gefahr für die Bevölkerung, da unmittelbar nach Bekanntwerden der positiven Fälle die notwendigen Schritte ergriffen wurden.
Mit Blick auf das anstehende Wochenende appelliert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Bitte achten Sie auf die Hygiene- und Abstandsregelungen sowie die aktuell gültigen Vorgaben der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung. Diese ist sowohl auf der Homepage der Stadt unter www.speyer.de/corona als auch auf www.corona.rlp.de, der Homepage des Landes, auf der zugleich alle Hygienekonzepte stehen, einsehbar. Wir alle müssen nach wie vor sehr achtsam sein und verhindern, dass sich das Coronavirus weiter ausbreitet.“
„Mein großer Dank gilt der Feuerwehr Speyer und dem DRK Kreisverband Speyer e.V., die einmal mehr sofort zur Stelle waren und das Abstrichzentrum innerhalb von drei Stunden hochgefahren haben“, so die Stadtchefin weiter.
01.07.2020 Schüler*in und Erzieher*in positiv auf SARS-CoV-2 getestet
Am heutigen Mittwoch, 1. Juli 2020 wurde die Stadtverwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein*e Erzieher*in der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt sowie ein*e Schüler*in des Hans-Purrmann-Gymnasiums positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden. Die Protestantische Kindertagesstätte Villa Kunterbunt wurde daraufhin umgehend komplett geschlossen und alle Kinder und Erzieher*innen des betroffenen Betreuungssettings durch das Gesundheitsamt in Quarantäne geschickt. Im Falle des Hans-Purrmann-Gymnasiums müssen sich alle direkten Mitschüler*innen des/der Infizierten sowie alle Lehrer*innen der betroffenen Klasse in Quarantäne begeben.
„Aufgrund der aktuellen Entwicklungen haben wir uns entschieden, die Einrichtungen durchzutesten, um möglichst frühzeitig weitere Infektionsfälle zu erkennen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Zu diesem Zwecke und um die niedergelassenen Ärzt*innen zu entlasten, wird das Abstrichzentrum in der Halle 101 heute von 16:30 bis 20:00 Uhr und am morgigen Donnerstag von 16:00 bis 20:00 Uhr wieder hochgefahren. Alle Erzieher*innen und Kitakinder der Protestantischen Kindertagesstätte Villa Kunterbunt sowie alle Lehrer*innen und Schüler*innen der betroffenen Klasse des Hans-Purrmann-Gymnasiums werden gebeten, heute oder morgen das Abstrichzentrum aufzusuchen und sich dort testen zu lassen. Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, der Träger des Protestantischen Kindertagesstättenverbandes sowie Schulleitung und -träger des Hans-Purrmann-Gymnasiums haben mit den betroffenen Personen und Familien bereits Kontakt aufgenommen und diese informiert.
Weitere Kontaktpersonen, beispielsweise Eltern oder Großeltern, werden nur bei Vorliegen von akuten Erkältungssymptomen getestet.„Wir müssen die Testergebnisse abwarten“, mahnt Schuldezernentin Monika Kabs. „Im Moment ist das Infektionsgeschehen noch zu diffus, um weitergehende Schritte einzuleiten. Ich möchte jedoch an die Eltern, die die Möglichkeit haben, ihre Kinder zuhause zu betreuen, appellieren, dies vorerst zu tun und die Betreuungsangebote in den Kitas nur zu nutzen, wenn es keine Alternative gibt“, so Kabs weiter.
Die Stadtverwaltung wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises selbstverständlich weitere Schritte veranlassen, sollte es die Entwicklung des Infektionsgeschehens erforderlich machen.
26.06.2020 Land erlässt erste Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung – Oberbürgermeisterin Seiler mahnt zur Vorsicht bei Urlaubsreisen
Am Donnerstag, 25. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlassen. Sie tritt am Freitag, 26. Juni 2020 in Kraft und erweitert vor allem die bestehende Quarantäneanordnung für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
„Den großen Einfluss, den das Reisen auf die Ausbreitung des Coronavirus und das Infektionsgeschehen hat, haben wir eindrucksvoll gesehen, als sich das Virus ab etwa Anfang März in Deutschland ausgebreitet hat. Ich kann daher nur eindringlich an die Vernunft jedes und jeder einzelnen appellieren: Informieren Sie sich darüber, welche Regionen Risikogebiete sind und überlegen Sie sich genau, was sie vertreten können und in welcher Form sie in diesem Jahr ihren Urlaub verbringen. Oberste Prämisse muss nach wie vor die Eindämmung des Virus sein. Wir dürfen den Erfolg, den wir uns hart und unter massiven Einschränkungen erarbeitet haben, nun nicht leichtfertig verspielen“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.
Wer muss in Quarantäne?
Gemäß der geänderten Verordnung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Was gilt als Risikogebiet?
Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.
Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Welche Verpflichtungen haben Reisende und Reiserückkehrer?
Personen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen abzusondern. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keinerlei Begegnungen mit Personen stattfinden dürfen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Es ist nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Auch spazieren oder einkaufen gehen ist nicht möglich.
Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) der richtige Ansprechpartner.
Zu übermitteln sind folgende Daten:
· Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer
· Reisedaten
· Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)Darüber hinaus muss das Ordnungsamt auch dann unverzüglich informiert werden, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 14-tägigen Quarantänezeit grippeähnliche Symptome auftreten.
„Alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz zurückkehren oder aus anderen Gründen einreisen, müssen sich ihrer enormen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen bewusst sein. Seien Sie vernünftig, begeben Sie sich in Quarantäne und informieren Sie, wenn nötig, das Ordnungsamt. Nur so können Sie andere Menschen effektiv schützen und dazu beitragen, dass sich das Virus nicht unkontrolliert ausbereiten kann“, so der Appell der Oberbürgermeisterin.
Gibt es Ausnahmen?
Die Quarantäneverpflichtung entfällt für Reisende, die ein in Deutsch oder Englisch verfasstes ärztliches Zeugnis darüber vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Die dem Zeugnis zugrundeliegende Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein und darf bei Einreise höchstens 48 Stunden alt sein.
Auch Personen, die zur Aufnahme einer mehrwöchigen Arbeitstätigkeit aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen, wenn in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise geeignete Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden.
Ebenfalls nicht in Quarantäne begeben müssen sich Menschen, die
1. sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*innen von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
2. die täglich oder für bis zu fünf Tage aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen oder medizinischen Gründen in Rheinland-Pfalz einreisen,
3. die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.Die konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ im Wortlaut nachgelesen werden.
23.06.2020 Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Freitag, 19. Juni 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) erlassen, die weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 24. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.
„Ich bin froh, dass wir mit der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität gehen. Allerdings – und das habe ich schon mehrfach angemahnt – führen uns die aktuellen Ereignisse im Kreis Gütersloh eindrucksvoll vor Augen, wie fragil dieser Erfolg ist und wie schnell es wieder notwendig sein kann, gleich mehrere Schritte zurückzugehen. Damit das nicht passiert, möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, die Gefahr, die nach wie vor vom Coronavirus ausgeht, nicht zu unterschätzen und sich weiter an die geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu halten,“ so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Lassen Sie uns weiterhin achtsam bleiben und Rücksicht aufeinander nehmen, damit wir uns weiterhin in die richtige Richtung bewegen“, appelliert sie weiter.
Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Privatfeierlichkeiten, wie Hochzeiten oder Geburtstagsfeiern. Diese können mit maximal 75 Personen und einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis wieder in angemieteten Räumlichkeiten und auf angemieteten Flächen stattfinden. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Das Abstandsgebot und die Maskenpflicht sollen möglichst beachtet werden.
Für öffentliche Veranstaltungen wird die maximale Teilnehmerzahl in Innenräumen auf 150 Personen erhöht, im Außenbereich auf 350.
Weiterhin sind wieder Chor- und Orchesterproben und -auftritte sowie Gemeindegesänge in Gottesdiensten erlaubt. Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß ist der Mindestabstand zwischen Personen auf drei Meter zu verdoppeln. Die Landesregierung empfiehlt, solche Tätigkeiten in den Außenbereich zu verlegen.
In Gruppen von maximal zehn Personen werden darüber hinaus wieder das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf erlaubt – auch im Bereich der Kontaktsportarten (beispielsweise Judo).Die einzuhaltenden spezifischen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ nachgelesen werden.
Die Landesverordnung ist im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ zu finden.
19.06.2020 Oberbürgermeisterin appelliert an ADD verkaufsoffene Sonntage ohne Begleitveranstaltung zu ermöglichen
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler hat sich mit einem Schreiben an Thomas Linnertz, Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier, gewandt und die Ermöglichung von verkaufsoffenen Sonntagen auch ohne Begleitveranstaltung gefordert. Begleitveranstaltungen sind gemäß der gültigen Rechtslage Voraussetzung für die Durchführung von verkaufsoffenen Sonntagen in Rheinland-Pfalz. Nach den Ankündigungen von Bund und Ländern, das Verbot von Großveranstaltungen bis Ende Oktober 2020 auszuweiten, sind demnach auch die beiden im Oktober geplanten verkaufsoffenen Sonntage in Speyer gefährdet.
„Das Privileg einer attraktiven Innenstadt haben wir in erster Linie den zahlreichen Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern zu verdanken, die mit viel Liebe und Hingabe ihre Betriebe führen und sich häufig lokal engagieren. Dieses sind allerdings nach wie vor sehr stark von den Auswirkungen der Corona-Pandemie betroffen“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Durch ihre regelmäßigen Gespräche vor Ort wisse sie um die Sorgen und Nöte der Einzelhändler*innen, deren wirtschaftliche Situation ihr große Sorgen bereite. Trotz aller Hilfsmaßnahmen befänden sich viele Betriebe am Rande der wirtschaftlichen Existenz. „Daher ist jeder Verkaufstag und jede Möglichkeit, Umsatz zu generieren, zum jetzigen Zeitpunkt enorm wichtig“, führt die Stadtchefin weiter aus. Entsprechend unverständlich sei daher das Festhalten an der Verordnung des Landes zu den verkaufsoffenen Sonntagen in ihrer bisherigen Fassung. „Eine Auflockerung der Regelungen wäre mindestens für das laufende Jahr 2020 wichtig und ein richtiges Zeichen gegenüber dem stationären Einzelhandel. Dieser braucht nun solche Maßnahmen, um die Kommunen und ihre Innenstädte auch in Zukunft attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten“, so Seiler.
12.06.2020 Abstrichambulanz in der Halle 101 wird vorerst geschlossen
Das Abstrichzentrum in der Halle 101 wird aufgrund der kontinuierlich sinkenden Patientenzahlen vorerst geschlossen und stellt seinen Betrieb ein. Seinen letzten Öffnungstag wird das Abstrichzentrum am Samstag, 13. Juni 2020, haben.
Das Abstrichzentrum war am 18. März 2020 eingerichtet worden, seither wurden 1.244 Personen getestet, die einen begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) hatten und deren Hausarztpraxis in Speyer, Dudenhofen, Römerberg (mit Berghausen, Heiligenstein und Mechtersheim), Harthausen, Hanhofen oder Böhl-Iggelheim ansässig ist. Unter diesen Personen befanden sich 54 Frauen und 45 Männer, die positiv getestet wurden (Stand 11. Juni 2020).
Stellvertretend für die Stadt Speyer übte die Feuerwehr Speyer das Hausrecht im Abstrichzentrum aus. Betrieben wurde es von den niedergelassenen Ärzt*innen der PRAVO (Praxisnetzwerk Vorderpfalz) und dem DRK Kreisverband Speyer. Die ärztliche Leitung hatte Dr. med. Klaus-Peter Wresch, der medizinische Fachberater der Stadt Speyer, inne. Täglich waren zwei Ärzt*innen vor Ort, die in ihrer Arbeit durch ehrenamtliche Kräfte des DRK, Mitarbeiter*innen der Stadt Speyer und durch Kräfte der Feuerwehr unterstützt wurden. „Uns ist es gelungen, innerhalb kürzester Zeit mit dem Abstrichzentrum eine Anlaufstelle zu schaffen, die einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, dass wir bisher sehr glimpflich durch die Corona-Pandemie gekommen sind. Mein großer Dank gilt allen Personen, die sich ehrenamtlich zur Mitarbeit bereit erklärt haben und durch diesen unermüdlichen Einsatz erst ermöglicht haben, dass wir als Stadt ein eigenes Abstrichzentrum einrichten konnten. Wir alle können uns glücklich schätzen, dass es so viele Menschen gab und gibt, die ohne zu zögern Hilfe angeboten und sich in den Dienst der Sache gestellt haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die eine Reaktivierung des Abstrichzentrums im Bedarfsfall vorsieht.
Personen, die befürchten, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben, können sich künftig telefonisch bei Ihrem Hausarzt/Ihre Hausärztin vorstellen. Durch die mittlerweile bessere Ausstattung mit persönlicher Schutzausrüstung können die meisten Hausarztpraxen selbst Abstriche vornehmen und Patienten auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen. Nach wie vor sollten Patienten mit Krankheitssymptomen nicht ohne Termin und ohne vorherige telefonische Anfrage in Arztpraxen erscheinen.
12.06.2020 Stadt ermöglicht kostenfreie Freisitzerweiterung
Um die Gastronomie zu unterstützen und die Auswirkungen der notwendigen Kontaktbeschränkungen abzumildern, hat die Stadt Speyer zusätzlich zur Befreiung der Freisitzgebühren eine kostenfreien Erweiterung der bestehenden Freisitzflächen ermöglicht. Die Erweiterung erfolgte nach schriftlicher Anmeldung bei der Stadt und unter Einbeziehung der Feuerwehr sowie bei Einverständnis des unmittelbar betroffenen Anliegers/Anliegerin. Die Erweiterung der Freisitze ist bis 31. Juli 2020 vorgesehen.
„Unsere Stadt lebt von einer vielfältigen Gastronomie und es sind gerade die Freisitze, die den besonderen Charme ausmachen. Soweit dies vor Ort möglich war, haben wir daher allen bestehenden Freisitzen eine Erweiterung ermöglicht“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich bei der Café-Konditorei Schlosser zusammen mit Inhaber Thor Theile am Freitagnachmittag selbst einen Eindruck vor Ort verschaffte. Die Erweiterung bis Ende Juli ist kostenfrei und ergänzt die bereits vor einigen Wochen beschlossene Maßnahme zur Unterstützung der Gastronomiebetriebe, als die Stadt die Freisitzgebühren von April bis einschließlich Juli erlassen hat.
Die Betriebe profitieren auch von einer Änderung der Hygieneregeln für Gastronomie und Hotelerie, die das Land Rheinland-Pfalz, der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Rheinland-Pfalz sowie die Industrie- und Handelskammern gemeinsam vereinbart haben und wonach seit dem 10. Juni 2020 neben der Reservierungspflicht unter anderem auch die zentrale Zugangssteuerung und die Kennzeichnung des Außenbereichs wegfällt. Die aktuell gültigen Hygiene-und Schutzmaßnahmen für Gastronomie und Beherbergungsbetriebe finden Sie hier.
08.06.2020 Alternativprogramm der Jugendförderung in den Sommerferien – Noch freie Plätze
Die Jugendförderung der Stadt Speyer informiert, dass für die dezentrale Halbtagsbetreuung in den Sommerferien noch Plätze frei sind. Anmeldungen sind weiterhin über www.jufö.de und ab sofort auch für mehr als zwei Wochen pro Kind möglich.
Das Angebot richtet sich an Kinder zwischen sechs und zwölf Jahren. In Gruppen von maximal zehn Kindern kann in der Zeit von 8 bis 14 Uhr nach Herzenslust gespielt, gebastelt und getobt werden. Um den Tag gut gestärkt meistern zu können, wird es Frühstück und Mittagessen geben.
An jedem Standort bzw. für jede Gruppe stehen drei Betreuer*innen aus dem Team der Walderholung zur Verfügung, die eigenständig und flexibel für ihre Gruppe die Woche planen. Die Wochenplanung ist daher in erster Linie von der Zusammensetzung der Gruppe, nicht aber vom gewählten Betreuungsstandort, abhängig.
Im Rahmen des Alternativprogramms können in den sechs Wochen Sommerferien so insgesamt 620 Kinder betreut werden.
Auf Ihrer Website beantwortet die Jugendförderung häufig gestellte Fragen rund um die Organisation des Angebots und die Corona-bedingten Hygienemaßnahmen: https://www.jufö.de/programm/kinder/sommerferien-in-der-walderholung.html.
Für Rückfragen steht die Jugendförderung unter Tel. 06232 14-1900 zur Verfügung.
Nachfolgend finden Sie eine Vorstellung aller Betreuungsstandorte:
Auferstehungskirche| Speyer-Süd
Die Kirche stellt der Jugendförderung einen über 150 qm großen Raum, inkl. Küche und eine eigene große, eingezäunte und beschattete Rasenfläche zur Verfügung. Wenn das nicht ausreicht, befindet sich in 30 Metern Entfernung der riesige Spielplatz „Haspelweg“. Dort gibt es eine Tischtennisplatte, einen Basketballkorb, einen Bolzplatz und unendlich viel Rasen für alle möglichen Spiele.Ägidienhaus | Speyer-Mitte
Etwas versteckt liegt der große Rasen hinter dem Ägidienhaus. Nicht nur für schlechtes Wetter steht ein großer Raum mit mehr als 100 qm Fläche und eine tolle Küche zur Verfügung. Zum Fußball- oder Volleyballspielen geht es zum nahegelegenen Schützengarten.ASV Speyer-Nord | Speyer-Nord
Eine Freiluftüberdachung mit ca. 150 qm Fläche bietet Schutz vor Regen und Sonne. Hier kann toll gespielt und gebastelt werden.
Der nagelneue Toilettencontainer bietet hervorragende Hygienemöglichkeiten. Als Highlight steht ein eigenes Fußballfeld zur Verfügung.
Christuskirche | Speyer-West
Der über 150 qm große Gemeindesaal bildet die Basis, eine gute Küche und ausreichend Toilettenanlagen runden das Angebot vor Ort ab. Der Garten ist zwar etwas klein, aber in der Nähe liegt die Siedlungsgrundschule. Mit etwas Glück kann der dortige Spielplatz in den Sommerferien mitgenutzt werden. Alternativ gibt es auch vor dem Gebäude viel Platz zum Spielen.Dreifaltigkeitskirche | Speyer-Ost
Die große Rasenfläche im Innenhof steht der Gruppe exklusiv zur Verfügung und wird teilweise mit Schirmen überdacht, sodass ein fast durchgehender Aufenthalt im Freien möglich ist. Zudem gibt es schöne Räume und eine Küche im Georgenhaus. Mit etwas Glück ist auch eine kleine und exklusive Führung durch die Dreifaltigkeitskirche möglich.Fifty‘s| Speyer-West
Eigentlich sollte das Fifty’s Jugendlichen ab diesem Jahr für Partys dienen. Nun darf die Jugendförderung - noch vor der Eröffnung - exklusiv die neu renovierten Räumlichkeiten inkl. Küche und Außengelände nutzen. Der Innenraum bietet mit über 80 qm den „sicheren Hafen“ bei schlechtem Wetter. Vor dem ehemaligen Vereinsheim befindet sich ein Fußballfeld, auf dem sich die Gruppe - mit Pavillons vor der Sonne geschützt – wunderbar aufhalten kann. Ans Ende des Fußballfeldes grenzt die Walderholung. Für Ausflüge stehen der Stadtwald und sicherlich auch mal die Kettcars zur Verfügung.Haus Pannonia | Speyer-West
Neben einem großen Raum mit über 100 qm Fläche steht dort ein teilweise überdachtes Außengelände mit eigenem Grill zur alleinigen Nutzung zur Verfügung. Küche und Toiletten sind natürlich auch vorhanden. Am naheliegenden Woogbach kann die Natur erkundet werden oder mal ein Boot auf große Reise geschickt werden.
Johanneskirche | Speyer-West
Eine knapp 400 qm große Rasenfläche steht der Gruppe dort exklusiv zur Verfügung und wird teilweise mit Überdachungen versehen. So gibt es viel frische Luft und viele Möglichkeiten zum Spielen.
Bei schlechtem Wetter kann in die Räumlichkeiten der Gemeinde ausgewichen werden. Neben einem großen Raum gibt es dort Toiletten und eine Küche.Jugendförderung| Speyer-Süd
Zwei große Räume mit jeweils über 120 qm Fläche stehen nicht nur für das Schlechtwetterprogramm zur Verfügung. Die große Freifläche auf dem ehemaligen Sportplatz vor der Jufö bietet die Gelegenheit zum Aufenthalt draußen. Eine kleine Küchenzeile und neue Toiletten runden das Angebot ab.Walderholung| Speyer-Süd
Nur in der über 13.000 qm großen Walderholung sind zeitgleich zwei Gruppen aktiv. Für schlechtes Wetter bietet der knapp 150 qm große Speisesaal einer Gruppe Unterschlupf. Für die zweite Gruppe stehen die zwei Schulsäle zur Verfügung. Das Außengelände wird unter den beiden Gruppen aufgeteilt, ebenso die Toilettenanlagen. Beide Gruppen werden sich aber auch hier überwiegend draußen aufhalten. Wie beim Fifty’s können kleinere Ausflüge in den Wald unternommen werden.08.06.2020 Bürgerbüros: Terminsituation und telefonische Erreichbarkeit
Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass es bei den beiden Bürgerbüros aufgrund der hohen Anfragelast aktuell zu längeren Wartezeiten sowohl bei der Terminvergabe als auch bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann. Die Problematik ist bekannt und es wird intensiv an Lösungen gearbeitet, um die Situation insgesamt zu entspannen und kurzfristig eine bessere telefonische Erreichbarkeit zu gewährleisten. Mittelfristig soll in einem der beiden Bürgerbüros wieder eine persönliche Vorsprache ohne Termin ermöglicht werden – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen. Sobald das Konzept steht, wird die Stadtverwaltung entsprechend informieren.
05.06.2020 Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Donnerstag, 4. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 10. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 23. Juni 2020 außer Kraft.
„Die kommende Woche in Kraft tretenden Lockerungen sind ein Erfolg, den wir der bisher stringenten Durchsetzung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zu verdanken haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns aufgrund der guten Entwicklung der Infektionszahlen, nicht in falscher Sicherheit wiegen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wir müssen achtsam bleiben, um den hart erarbeiteten Erfolg, der nach wie vor sehr fragil ist, nicht zu gefährden“, so die Stadtchefin weiter.
Im Zuge der neuen Rechtsverordnung werden die kontaktbeschränkenden Maßnahmen gelockert. Demnach ist es ab dem 10. Juni 2020 erlaubt, dass sich im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände, oder mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenfinden. Darüber hinaus sind Veranstaltungen im Innenbereich wieder mit bis zu 75 Personen möglich, im Außenbereich mit bis zu 250 Personen. Ermöglicht wird außerdem die Öffnung von Hallenbädern, Saunen und Wellnessangeboten, Messen und Freizeitparks. Auch Chor- und Orchesterproben können wieder stattfinden. Weiterhin können die Innenanlagen von Zoos und Tierparks geöffnet werden und Zirkusse und Spezialmärkte dürfen wieder im Innenbereich stattfinden. Auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen wird die Benutzung von gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen ermöglicht.
Bus- und Schiffsreisen können, anders als zunächst geplant, ebenfalls bereits ab 10. Juni 2020 wieder durchgeführt werden.
Außerdem entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Sitzens in Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie die Reservierungspflicht in der Gastronomie.
Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Schutzmaßnahmen sowie die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat die für die verschiedenen Bereiche geltenden Hygienekonzepte ergänzt und unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ veröffentlicht.
Über Eröffnungstermine des Bademaxx sowie der Seen und Badegewässer auf Speyerer Gemarkung werden die Stadtwerke und die Stadtverwaltung Speyer gesondert informieren.
Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
05.06.2020 Oberbürgermeisterin begrüßt Konjunkturpaket der Bundesregierung
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt das von der Bundesregierung am späten Mittwochabend verabschiedete Konjunkturpaket. Sie sehe darin eine große, dringend notwendige Entlastung für die Städte und Kommunen. „Das Paket ist ein großer Wurf und das richtige Signal gegenüber den Städten und Gemeinden sowie gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, weil es gleichermaßen die Belange von Wirtschaft, Bürgerschaft und Gebietskörperschaften berücksichtigt“, so die Oberbürgermeisterin. „Zum ganz großen Wurf fehlt mir persönlich der ursprünglich angekündigte Altschuldenschnitt, den insbesondere die hoch verschuldeten rheinland-pfälzischen Kommunen dringend benötigen würden“, erläutert die Stadtchefin weiter.
„Besonders erleichtert bin ich darüber, dass sich Bund und Land zu ihrer Verantwortung gegenüber den Kommunen bekennen und die zu erwartenden Steuerausfälle teilweise ausgleichen werden. Das ist notwendig, um unsere Handlungs- und Investitionsfähigkeit zu erhalten“, so Seiler. Nach Schätzungen der kommunalen Spitzenverbände müssen die Kommunen krisenbedingt allein mit Gewerbesteuerausfällen von bis zu 25 Prozent rechnen. Für die Stadt Speyer könnte das Einbußen von bis zu 10 Millionen Euro bedeuten.
„Das Konjunkturpaket lässt auch einen weiteren Punkt, für den die Stadt Speyer jährlich hohe Summen aufwendet, nicht außer Acht: die Sozialabgaben, die in Folge der Corona-Pandemie voraussichtlich ebenfalls ansteigen werden“, so die Oberbürgermeisterin. Der Bund will im Bereich der Grundsicherung dauerhaft 75 Prozent der anfallenden Unterbringungskosten für Arbeitssuchende übernehmen.
„Schon jetzt wissen wir, dass die Bewältigung der Corona-Pandemie sich massiv auf den städtischen Haushalt auswirken wird. Für die Haushaltsaufstellung 2021 erhalten wir durch das umfangreiche und milliardenschwere Konjunkturpaket des Bundes nun ein Stück der nötigen Planungssicherheit und finanzielle Hilfen, die wir sehr gut gebrauchen können. Wir stecken noch mitten in der Pandemie-Bekämpfung, trotzdem ist es nun an der Zeit, die angeschlagene Wirtschaft anzukurbeln, Investitionen auf den Weg zu bringen und die Zukunft unserer Stadt zu gestalten. Das Konjunkturpaket setzt mit seinen über 50 Einzelmaßnahmen Impulse an den richtigen Stellen“, resümiert Seiler.
Sobald der Verteilschlüssel vorliegt, wird die städtische Kämmerei prüfen, wie sich das Konjunkturpaket in den vielen unterschiedlichen Bereichen konkret für die Stadt Speyer auswirken wird.
03.06.2020 Bewohner*in der Gemeinschaftsunterkunft Engelsgasse positiv auf Sars-CoV-2 getestet
In der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen in der Engelsgasse wurde am heutigen Mittwoch, 3. Juni 2020 ein*e Bewohner*in positiv auf Sars-CoV-2 getestet. Der/die Betroffene befindet sich zur Zeit zur medizinischen Versorgung auf der Quarantänestation eines Speyerer Krankenhauses. Von allen übrigen Bewohner*innen werden nun Abstriche genommen. Bis die Testergebnisse vorliegen, steht die gesamte Unterkunft, in der zur Zeit insgesamt 28 Bewohner*innen untergebracht sind, vorsorglich unter Quarantäne.
Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit weiter berichten.
02.06.2020 Judenhof ab sofort wieder geöffnet
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass der Judenhof in der Kleinen Pfaffengasse ab sofort wieder täglich von 10 bis 17 Uhr geöffnet ist. Vor Ort wird ein entsprechendes Hygienekonzept vorgehalten und umgesetzt. Besucher*innen sind zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet.
29.05.2020 Alternativprogramm der Jugendförderung in den Sommerferien – Anmeldungen ab 2. Juni möglich
Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie musste vor wenigen Wochen bereits das Sommerferienangebot der Jugendförderung in der Walderholung abgesagt werden. Um den Kindern und Jugendlichen trotzdem ein aufregendes und spannendes Ferienprogramm zu bieten, hat sich die städtische Jugendförderung nun zwei Alternativangebote einfallen lassen.
„Schon mit der Absage des Programms in der Walderholung war mir und allen Beteiligten der Jugendförderung klar, dass wir ein Alternativangebot auf die Beine stellen wollen, welches den Kindern Abwechslung und den Eltern Entlastung bringt, gleichzeitig aber auch den Abstands- und Hygieneregeln Rechnung trägt. Dass dies nun gelungen ist, freut mich sehr“, so Bürgermeisterin Monika Kabs.
Für Kinder bis 12 Jahre wird es eine dezentrale Halbtags-Betreuung an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet geben. In Gruppen von maximal 10 Kindern kann in der Zeit von 8 bis 14 Uhr nach Herzenslust gespielt, gebastelt und getobt werden. Um den Tag gut gestärkt meistern zu können, wird es ein Frühstück und ein Mittagessen geben. Ein dreiköpfiges Betreuer*innen-Team plant das Wochenprogramm und überwacht die Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregeln.
Bei der Durchführung des Angebots kooperiert die Stadt Speyer sowohl mit der Katholischen Gesamtkirchengemeinde als auch mit der Evangelischen Kirche in Speyer und dem Forstamt Pfälzer Rheinauen.
Anmeldungen sind ab Dienstag, 2. Juni 2020, 18 Uhr online auf der Homepage der Jugendförderung möglich. (Direkt-Link zur Anmeldung: https://www.jufö.de/ueber-uns/programmuebersicht.html?&). Um möglichst vielen Kindern eine Teilnahme zu ermöglichen, kann eine Anmeldung für maximal zwei Wochen erfolgen.Für Jugendliche bietet das Jugendbüro an jedem Tag der Sommerferien einen Ausflug an. Eine Anmeldung ist jeweils eine Woche im Voraus unter www.jufö.de möglich. Teilgenommen werden kann an allen, oder nur an einzelnen Ausflügen.
Für Rückfragen steht die Jugendförderung unter Tel. 06232 14-1900 zur Verfügung.
29.05.2020 Corona-Ambulanz wechselt in Stand-by-Modus
Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Corona-Ambulanz im Erdgeschoss des ehemaligen Stiftungskrankenhauses ab der kommenden Woche bis auf Weiteres in einen „Stand-by-Modus“ wechselt und somit vorerst außer Betrieb geht. Die gesunkenen und in den letzten Wochen konstant niedrigen Infektionszahlen in Speyer und dem Umland haben die Stadtspitze und Dr. Maria Montero-Muth, die gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung für die Organisation der Praxisabläufe verantwortlich ist, zu dieser Entscheidung bewogen. Die Patient*innen, die positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden und einen Arzttermin benötigen, können künftig individuell von den niedergelassenen Ärzt*innen in ihren Praxen betreut werden. Die Corona-Ambulanz bleibt eingerichtet und mit medizinischen Utensilien ausgestattet, sodass der Betrieb, sollten es die weiteren Entwicklungen erfordern, schnell wieder hochgefahren werden könnte.
28.05.2020 Absage weiterer Veranstaltungen im September
Die Stadtverwaltung informiert, dass zur Schaffung der nötigen Planungssicherheit für die Organisatoren, Teilnehmer*innen und Aussteller*innen weitere Veranstaltungen im September 2020 abgesagt werden.
Darunter, neben dem Altstadtfest am 11. und 12. September, der Bauernmarkt am 19. und 20. September, das Kinder- und Jugendfest in der Walderholung am 20. September sowie der Kinder- und Jugendflohmarkt auf der Maximilianstraße am 26. September. Bei all diesen Veranstaltungen ist bereits heute absehbar, dass die durch die andauernde Corona-Pandemie nötige Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen nicht gewährleistet werden kann.
Gemäß den Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz wird die Stadt Speyer ab dem 10. Juni 2020 aber kleinere Veranstaltungen im Innenbereich unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen sowie mit begrenzter Teilnehmer*innen-Zahl zulassen. Dies trifft auch auf Veranstaltungen im Freien zu, wenn die genannten Auflagen erfüllt werden und gewährleistet werden kann, dass die vom Land vorgegebene maximale Personenanzahl nicht überschritten wird.
26.05.2020 Achte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Montag, 25. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung (8. CoBeLVO) erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 27. Mai 2020. Sie tritt mit Ablauf des 9. Juni 2020 außer Kraft.
„Mit den ab morgen geltenden Lockerungen gehen wir wieder einen großen Schritt zurück in Richtung des Alltags, den wir vor der Corona-Pandemie gewohnt waren. Die Schnelligkeit, mit der das nun geschieht, ist trügerisch, denn wir dürfen nicht vergessen, dass der Kampf gegen das Virus noch nicht ausgestanden ist und weiterhin ein Infektionsrisiko besteht“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Umso wichtiger ist es, dass wir uns alle unserer Verantwortung füreinander bewusst werden, Rücksicht nehmen und uns an die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen halten“, so die Stadtchefin weiter.
Gemäß der neuen Rechtsverordnung ist ab Mittwoch, 27. Mai 2020 wieder Sport in Innensportanlagen, beispielsweise in Fitnessstudios und Tanzschulen, erlaubt. Wettkampfsituationen oder -simulationen bleiben untersagt. Weiterhin dürfen Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen wieder öffnen. Der Einsatz eines Chores oder ähnlicher Tätigkeiten, die wegen besonderer körperlicher Anstrengung zu verstärktem Aerosolausstoß führen, ist untersagt. Darüber hinaus dürfen im Außenbereich wieder Veranstaltungen mit maximal 100 Personen stattfinden. Für die Gastronomie wird der bislang verbotene Thekenverkauf erlaubt. Zirkusse und Spezialmärkte, wie etwa Flohmärkte, dürfen wieder durchgeführt werden, sofern sie im Freien stattfinden. Auch Spielhallen und Spielbanken können wieder öffnen.
Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Abstands- und Hygienevorgaben, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat für jeden Bereich ein gesondertes Konzept erarbeitet. Zu finden sind diese gesammelt unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/.
Die angekündigte Öffnung von Freibädern kann in Speyer, wie bereits angekündigt, nicht zum 27. Mai 2020 erfolgen. Die Stadtwerke Speyer, Betreiber des bademaxx, arbeiten aktuell an der Umsetzung der Hygieneauflagen und werden sobald als möglich einen konkreten Eröffnungstermin nennen.
Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
26.05.2020 Absage des Altstadtfests 2020
Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat sich die Stadt Speyer für die Absage des Altstadtfest, welches am 11. und 12. September 2020 stattgefunden hätte, entschieden.
„Das Altstadtfest gehört zu den größten Veranstaltungen der Stadt, das jedes Jahr unzählige Menschen in die Gassen unserer Altstadt lockt. Aufgrund des erfahrungsgemäß hohen Besucheraufkommens ist es leider bereits heute absehbar, dass die zwingend notwendige Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen dort nicht gewährleistet werden kann. Um allen Beteiligten die nötige Planungssicherheit zu bieten, haben wir uns schon jetzt zu diesem Schritt entschieden, auch wenn das Land Rheinland-Pfalz Großveranstaltungen im Rahmen der Pandemiebekämpfung aktuell nur bis zum 31. August untersagt“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Auch wenn mich die Absage des Altstadtfests besonders schmerzt, ist sie in der aktuellen Situation der einzig vernünftige Schritt“, so die Stadtchefin weiter.
Das 45. Altstadtfest soll am 10. und 11. September 2021 stattfinden.
25.05.2020 Wochenmarkt weiterhin auf dem Festplatz
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass der Wochenmarkt an Samstagen bis auf Weiteres auf dem Festplatz verbleiben wird. Da die Abstands- und Hygienerichtlinien nach wie vor unverändert gelten, ist das größere Platzangebot des Festplatzes weiterhin Voraussetzung dafür, dass die Kund*innen jederzeit den Mindestabstand von 1,5 Metern untereinander einhalten können.
Selbstverständlich wird die Verwaltung die weiteren Entwicklungen im Blick behalten und zu gegebener Zeit eine Rückkehr des Wochenmarkts auf den Königsplatz evaluieren.
25.05.2020 Kostenfreies Anwohnerparken auf städtischen Parkplätzen endet am 31. Mai 2020
Im März hatte die Stadtverwaltung Anwohner*innen mit Anwohnerparkausweis erlaubt, kostenfrei gebührenpflichtige städtische Parkplätze zu nutzen. Diese Ausnahmeregelung tritt mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft. Festgestellte Verstöße werden demnach ab 1. Juni 2020 wieder entsprechend geahndet.
18.05.2020 Sporthallen zunächst bis 10. Juli für Vereinssport geschlossen
Aufgrund der coronabedingten Einschränkungen kann der Schulbetrieb zurzeit nur in modifizierter Weise stattfinden. Um die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien einhalten zu können, benötigen die Speyerer Schulen eine höhere Anzahl an Klassensälen, als vorhanden. Sie nutzen daher ihre Sporthallen zu Unterrichts- und Prüfungszwecken. Diese Problematik wird sich in den kommenden Wochen zunehmend verschärfen, wenn sukzessive weitere Klassen- und Jahrgangsstufen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand beschlossen, die Sporthallen bis mindestens 10. Juli 2020 für Vereinssport geschlossen zu halten. Danach muss die Situation neu bewertet werden. Auch wenn Sporthallen vereinzelt nicht sofort von den Schulen genutzt werden, werden diese freien Hallen als Ausweichreserve vorgehalten, um auch kurzfristig auf Engpässe reagieren zu können.
Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs wirbt um Verständnis bei allen betroffenen Sportler*innen, wohlwissend dass sie diese Entscheidung schwer trifft. „Als Schulträgerin ist die Stadt Speyer verpflichtet, den Schülerinnen und Schülern auch in dieser außergewöhnlichen Krisensituation einen sicheren Schulbesuch zu ermöglichen. Um dies zu gewährleisten, ist die getroffene Entscheidung leider notwendig“, so Kabs.
Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über das weitere Vorgehen informieren.
16.05.2020 Oberbürgermeisterin Seiler begrüßt geplanten „Kommunalen Solidarpakt 2020“
Am gestrigen Freitag, 15. Mai 2020 hat Bundesfinanzminister Olaf Scholz angekündigt, den Kommunen in Deutschland mit einem 57 Milliarden schweren „Kommunalen Solidarpakt 2020“ unter die Arme greifen zu wollen. Demgemäß sollen Bund und Länder die Altschulden der Kommunen vollumfänglich übernehmen und die wegbrechenden Gewerbesteuereinnahmen, eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden überhaupt, durch finanzielle Hilfen ausgleichen.
„Die Kommunen kämpfen bei der Eindämmung der Corona-Pandemie an vorderster Front. Es ist wichtig, dass wir handlungs- und investitionsfähig sind und bleiben, um angemessen und schnell auf neue Entwicklungen reagieren zu können. Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens wirken sich nicht nur direkt auf die Wirtschaft und die Unternehmer*innen aus, sondern, durch einbrechende Gewerbesteuereinnahmen, auch auf die Kommunen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die schon früh finanzielle Hilfen von Bund und Land für die Kommunen gefordert hatte. „Wir werden in den kommenden Wochen und Monaten unseren Haushaltsplan 2021 aufstellen. Dafür brauchen wir Planungssicherheit und müssen wissen, wie wir auf die zu erwartenden steuerlichen Einbußen reagieren können. Gerade in einer Ausnahmesituation wie dieser wäre es Wahnsinn, die sogenannten freiwilligen Leistungen, die maßgeblich die Lebensqualität in unserer Stadt steigern, dem kommunalen Sparzwang opfern zu müssen. Ich begrüße daher die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Städte und Gemeinden nachhaltig zu entlasten und so dafür zu sorgen, dass wir langfristig in der Lage sein werden, unsere Ausgaben und Leistungen konstant zu halten. Das ist die Solidarität, die wir zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger nun brauchen“, so die Stadtchefin weiter.
Nach Informationen des Deutschen Städtetags ist ein Kabinettsbeschluss noch vor der Sommerpause 2020 angestrebt. Die finale Beratung und Entscheidung über den „Kommunalen Solidarpakt“ könnte dann bereits im November 2020 erfolgen.
16.05.2020 Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Freitag, 15. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzen. Diese ersetzt die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Montag, 18. Mai 2020. Sie tritt mit Ablauf des 26. Mai 2020 außer Kraft.
„Die beschlossenen Lockerungen können wir nur umsetzen und durchhalten, wenn die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben. Ich appelliere daher eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die weiterhin geltenden Einschränkungen und kontaktreduzierenden Maßnahmen zu halten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Ab Montag, 18. Mai 2020 dürfen Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder Touristen und Privatreisende empfangen. Auch Camping-, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder zu touristischen Zwecken öffnen, wenn die Gäste ihre eigenen Sanitäranlagen nutzen. Betreiber*innen entsprechender Einrichtungen müssen sicherstellen, dass in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Gäste und Mitarbeiter*innen haben in den öffentlich zugänglichen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Mitarbeiter*innen können Ausnahmen gelten, soweit und sofern andere geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, beispielsweise durch das Anbringen einer Spuckschutzvorrichtung. Desinfektionsmittel ist zur Verfügung zu stellen. Außerdem besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten. Gemeinsame Beherbergungseinheiten (z.B. Zimmer, Ferienwohnung) dürfen nur von Personenkonstellationen bezogen werden, die gemäß der Bestimmungen zum Kontaktverbot erlaubt sind.
Außerdem öffnen Internetcafés unter Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien.
Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zeitplan für weitere Öffnungen und Lockerungen herausgegeben. Demnach sollen die Kitas in Rheinland-Pfalz in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet werden. Das heißt, dass alle Kinder, deren Eltern es wünschen, die Kita besuchen können. Anfang Juni soll dann zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt werden. Am Mittwoch, 20. Mai 2020 will das Land entsprechende Leitlinien vorlegen.
In den Schulen finden eine Notbetreuung und Präsenzunterricht mit Auflagen und in eingeschränktem Rahmen statt. Wie bereits mitgeteilt, werden am 25. Mai und am 8. Juni 2020 weitere Klassenstufen in den Unterricht zurückkehren.
Die weiteren angekündigten Öffnungen im Überblick:
Mittwoch, 27. Mai 2020
- Sport in Innensportanlagen, z.B. in Fitnessstudios oder Tanzschulen, kann unter spezifischen Auflagen wieder stattfinden. Wettkampfsituationen oder -simulationen bleiben untersagt.
- Kinos können unter Auflagen wieder öffnen.
- Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen dürfen unter spezifischen Auflagen wieder öffnen. Zunächst dürfen keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.
- Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 100 Personen stattfinden.
- Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmärkte) dürfen durchgeführt werden, sofern sie im Freien stattfinden.
- Spielhallen und Spielbanken können unter Auflagen wieder öffnen.
Mittwoch, 10. Juni 2020
- Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 250 Personen stattfinden.
- Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 75 Personen stattfinden.
- Messen können in einem ersten Schritt mit Auflagen geöffnet werden.
- Camping ist nun auch wieder möglich, wenn keine eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
- Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
- Innenbereiche von Tierparks und Zoos können wieder geöffnet werden.
- Zirkusse und Spezialmärkte können unter Auflagen wieder im Innenbereich stattfinden.
Mittwoch, 24. Juni 2020
- Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 150 Personen stattfinden.
- Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten können unter Auflagen wiederaufgenommen werden. Bei der Zielauswahl sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu beachten.
Zu den vom Land Rheinland-Pfalz angekündigten Öffnung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, haben die Stadtwerke Speyer am gestrigen Freitag eine gesonderte Pressemeldung herausgegeben.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ab Mittwoch, 27. Mai 2020 angekündigten Lockerungen zunächst der Erlass neuer Verordnungen durch das Land Rheinland-Pfalz erforderlich ist.
12.05.2020 "Speyer hält zusammen" - Antragsstellung noch bis 18. Mai 2020 möglich
Um das Speyerer Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie die freie Kulturszene und Unternehmen bei der Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zu unterstützen, hat die Stadt Speyer vor wenigen Wochen das 250.000 Euro schwere Hilfsprogramm „Speyer hält zusammen“ geschnürt. Die Antragsstellung ist nur noch bis Montag, 18 Mai 2020 möglich. Die ausgefüllten Anträge nimmt das Büro der Oberbürgermeisterin unter der Mailadresse speyerzusammen@stadt-speyer.de entgegen.
Unter www.speyer.de/zusammen sind die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Hilfsprogramm zu finden.
11.05.2020 Neue Regelungen für standesamtliche Trauungen und Trauerfeiern
Mit den behutsamen Lockerungen im Kampf gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie hat sich der Speyerer Stadtvorstand auch für entsprechende Anpassungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern entschieden. Diese gelten ab sofort.
„Gerade im Bereich des Standesamtes haben wir es mit hochemotionalen Momenten zu tun. Brautpaare haben nicht selten monatelang ihre Hochzeit geplant und möchten den schönsten Tag im Leben gemeinsam mit ihren Angehörigen feiern. Trauergäste haben indes einen schmerzlichen Verlust erlebt, möchten Abschied nehmen und finden Trost in der Anwesenheit von Familie und Freunden. Das sind Anlässe, die sich nur schwer - oder im Bereich der Trauerfeiern gar nicht - verschieben oder nachholen lassen. Da nun in vielen Bereichen erste Lockerungen der coronabedingten Einschränkungen in Kraft getreten sind, haben wir uns im Stadtvorstand auch für neue, gelockerte Regelungen im Bereich der standesamtlichen Trauungen und Trauerfeiern entschieden und hoffen, den Brautpaaren und Trauergemeinden hiermit ein Stück Normalität zurückgeben zu können“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Im Bereich der standesamtlichen Trauungen ist Gästezahl zwar weiterhin auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis beschränkt, allerdings dürfen gemäß der neuen Regelungen nun maximal neun Personen, inklusive Brautpaar und Standesbeamt*in, im Trausaal im Historischen Rathaus anwesend sein. Demnach darf jedes Brautpaar sechs Gäste mitbringen. Diese Zahl ergibt sich aus den räumlichen Gegebenheiten und dem einzuhaltenden Mindestabstand zwischen den Hochzeitsgästen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aus diesem Grund auch keine Stehplätze für weitere Gäste zur Verfügung stehen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Hochzeitsgäste, Trauzeug*innen und Fotograf*innen verpflichtend – ausgenommen von dieser Verpflichtung ist das Brautpaar selbst, solange es zu anderen Gästen den erforderlichen Mindestabstand einhält.
Die Trauerhalle auf dem Friedhof ist ab dem heutigen Montag, 11. Mai 2020 wieder für Trauerferien mit maximal 20 Gästen geöffnet. Um den Mindestabstand einhalten zu können, stehen auch hier keine Stehplätze für weitere Gäste zur Verfügung. Die Trauergäste sind darüber hinaus verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Alle weiteren bisher gültigen Einschränkungen und Schutzmaßnahmen bleiben in Kraft und können vollumfänglich auf der Seite des Standesamtes nachgelesen werden.
09.05.2020 Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft Am Freitag, 8. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die für ganz Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus festlegt. Diese ersetzt die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie gilt ab Mittwoch, 13. Mai 2020 und tritt mit Ablauf des 24. Mai 2020 außer Kraft.
„Durch die strengen Einschränkungen der letzten Wochen ist es gelungen, die Infektionskurve auf ein verträgliches Maß abzuflachen. Geschafft haben wir das nur durch die Mithilfe und das Verständnis der Bevölkerung. Das ermöglicht nun weitere Lockerungen. Um die Infektionszahlen weiter niedrig zu halten, ist es aber gerade jetzt umso wichtiger, die Abstands- und Hygienerichtlinien konsequent einzuhalten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und appelliert damit an das Verantwortungsbewusstsein jedes und jeder Einzelnen.
Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:
Ab Mittwoch, 13. Mai 2020
- darf die Innen- und Außengastronomie von 06.00 bis 22.00 Uhr wieder geöffnet werden. Dabei müssen stets strenge Abstands- und Hygienevorgaben sowie die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Beispielsweise besteht eine Dokumentationspflicht für Gästebewegungen sowie eine Pflicht zur Vorreservierung. Die genauen durch das Land Rheinland-Pfalz erlassenen Vorgaben finden Sie hier.
- dürfen weitere Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben und nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen, beispielsweise Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Piercing- und Tattoostudios.- dürfen Fahrschulen wieder öffnen.
- dürfen öffentliche und private Bildungseinrichtungen wieder öffnen.
- sind
wieder Tagesausflugsschifffahrten möglich.- dürfen Campingplätze für
Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtung
und Wohnmobilstellplätze geöffnet werden.
- ebenso
öffnen dürfen Museen, Ausstellungen und Galerien.- darf der
Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport wieder starten, soweit
die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erfolgt.
In allen Bereichen sind die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien einzuhalten. Wo vorgeschrieben, sind außerdem Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Auch über die in der Verordnung festgelegten Situationen hinaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum dringend empfohlen.
Außerdem werden ab Mittwoch, 13. Mai 2020 die geltenden Kontaktbeschränkungen gelockert. Demnach dürfen sich dann Angehörige eines Haustandes mit einem weiteren Hausstand treffen.
In einer Pressemeldung hat das Land Rheinland-Pfalz bereits weitere Öffnungen für Montag, 18. Mai 2020 angekündigt. Laut Ankündigung dürfen dann Hotelbetriebe, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder für touristische Zwecke öffnen. Darüber hinaus starten dann die Berufsbildenden Schulen in Abhängigkeit von den schulischen Abschlussprüfungen mit den Unter – bzw. Mittelstufen.
Am Montag, 25. Mai 2020 sollen dann die allgemeinbildenden Schulen mit den dritten Klassen der Grundschulen sowie den fünften und sechsten Klassen der Orientierungsstufe starten. Zwei Wochen später, am Montag, 8. Juni 2020, kehren dann alle übrigen Klassen an die Schulen zurück. Den genauen Plan zu den Schulöffnungen finden Sie hier. Der Unterricht wird mindestens bis zu den Sommerferien weiter im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht stattfinden.
Auch die Kitas sollen noch vor den Sommerferien für alle Kinder - wenn auch nur eingeschränkt, z.B. tage- oder stundenweise - öffnen. Die Kita-Spitzen, das Bildungsministerium und das Landesamt Soziales, Jugend und Versorgung sind gerade dabei hierzu gemeinsame Leitlinien für eine schrittweise Öffnung zu erarbeiten.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ab Montag, 18. Mai angekündigten Lockerungen zunächst der Erlass einer neuen Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Land Rheinland-Pfalz erforderlich ist.
08.05.2020 Gastronomie darf ab 13. Mai öffnen – Stadt erlässt Gebühren
Wie das Land Rheinland-Pfalz am Mittwoch, 6. Mai 2020 in einer Pressemeldung mitgeteilt hat, darf ab Mittwoch, 13. Mai 2020 unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln die Innen- und Außengastronomie wieder geöffnet werden. Eine Bewirtung ist indes nur an Tischen und nach Vorausbuchung durch die Gäste erlaubt. Außerdem muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden.
Der Speyerer Stadtvorstand hat darüber hinaus beschlossen, den Gastronomiebetrieben die Freisitzgebühren für weitere zwei Monate, nämlich für Juni und Juli, zu erlassen. Damit entfallen die Zahlungen für einen Zeitraum von insgesamt vier Monaten. Darüber hinaus werden für den Einzelhandel die Jahresgebühren für die Warenauslage im innerstädtischen Bereich erlassen. „Wir möchten damit der von den Einschränkungen der Corona-Pandemie besonders stark betroffenen Gastronomie- und Einzelhandelsbranche entgegenkommen. Selbstverständlich ist uns bewusst, dass damit nur einem Teil der Gastronominnen und Gastronomen sowie der Einzelhändlerinnen und Einzelhändler geholfen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und kündigt gleichzeitig an, in den kommenden Tagen und Wochen das Gespräch mit den jeweiligen Interessensverbänden zu suchen, um gemeinsam weitere kommunale Maßnahmen zu erörtern. „Klar sei allerdings auch“, so die Stadtchefin weiter, „dass diese Maßnahmen durch Hilfen von Bund und Land ergänzt werden müssen“.
Mit Blick auf die anstehenden weiteren Öffnung appelliert Seiler: „Wir haben es durch die strengen Maßnahmen der letzten Wochen geschafft, die Infektionskurve abzuflachen. Gerade wenn wir jetzt die verständlicherweise herbeigesehnten Öffnungen veranlassen, ist es umso wichtiger, dass wir alle auf die strikte Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien achten. Denn nur, wenn sich die Zahl der Neuinfektionen weiterhin im Rahmen bewegt, können wir die Einschränkungen weiter lockern und die bereits veranlassten Lockerungen beibehalten“.
Die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die die nötige Rechtsgrundlage schaffen wird, ist für den heutigen Freitagabend angekündigt.
07.05.2020 Stadtvorstand begrüßt Lockerungen zur Besuchsregelung in Alters- und Pflegeeinrichtungen
Der Speyerer Stadtvorstand begrüßt die vom Land Rheinland-Pfalz gestern in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen zur Besuchsregelung in Alters- und Pflegeeinrichtungen, die bereits ab dem heutigen Donnerstag, 7. Mai 2020 gelten. Demnach dürfen Bewohner*innen von Alters- und Pflegeeinrichtungen wieder Besuch von einer/einem Angehörigen oder einer sonst nahestehenden Person für maximal eine Stunde pro Tag erhalten. Dabei gelten weiterhin strenge Abstands- und Hygienerichtlinien. Besucher*innen müssen beispielsweise einen Mund-Nasen-Schutz tragen, sich die Hände desinfizieren und mindestens 1,50 Meter Abstand zur besuchten Person einhalten.
„Insbesondere mit Blick auf das anstehende Muttertagswochenende bin ich froh, dass die Landesregierung in diesem Bereich Lockerungen herbeigeführt hat. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Alters- und Pflegeeinrichtungen haben in den letzten Wochen besonders unter den seit Mitte April geltenden strengen Kontaktbeschränkungen und Besuchsverboten gelitten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Auch Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ist überzeugt, dass die Entscheidung für Lockerungen richtig ist: „Selbstverständlich ist es wichtig, die Ältesten und Schwächsten unserer Gesellschaft weiterhin effektiv vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. Dabei dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass das generelle Besuchsverbot schnell zur kompletten sozialen Isolation der Pflegebedürftigen führt. Diese Gefahr und die Folgen, die dies nach sich zieht, sollten wir auf keinen Fall unterschätzen. Ich bin daher überzeugt, dass hier einen Mittelweg finden müssen. Die nun veranlasste Lockerung ist dabei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“.Die entsprechende Rechtsverordnung des Landes-Rheinland-Pfalz gilt zunächst bis einschließlich 24. Mai 2020. Sie kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
06.05.2020 Kettcar-Spaß statt Langeweile – Neues Angebot der Jugendförderung
© JuFö SpeyerNach wie vor sind aufgrund der Corona-Pandemie Freizeiteinrichtungen geschlossen, was die Freizeitgestaltung von Familien zunehmend erschwert. Da kommt das neue Angebot der Speyerer Jugendförderung gerade richtig!
Ab kommendem Freitag, 8. Mai 2020, können sich Familien in der Walderholung kostenlos die Kettcars der Jugendförderung ausleihen. Für die Dauer einer Stunde kann dann gemeinsam das Gelände der Walderholung befahren oder eine Tour durch den Wald rund um das Gelände unternommen werden.
Ab Donnerstag, 7. Mai 2020, können sich Familien über die Website der Jugendförderung www.jufö.de die Kettcars für die gewünschte Uhrzeit buchen. Angeboten werden die Kettcar-Touren zunächst in den kommenden beiden Wochen jeweils dienstags, donnerstags, freitags, samstags und sonntags. Bei hoher Nachfrage wird das Angebot gegebenenfalls verlängert.
„Ich bin froh über die kreativen Ideen und deren spontane Umsetzung durch die städtische Jugendförderung. Gerade jetzt, wo viele Familien durch die weiterhin andauernde Schließung von Kitas und großen Teilen der Schulen besonders belastet sind, ist es wichtig, ihnen einen Ausgleich und kreative Ideen zur Freizeitgestaltung bei gleichzeitig hohem Infektionsschutz zu bieten“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs.
Aufgrund der weiterhin geltenden Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie können ausschließlich Familien, also Angehörige eines Haushalts, das Angebot wahrnehmen. Ehrenamtliche Helfer*innen werden die Kettcars auf dem Gelände der Walderholung an die Familien ausgeben und die Fahrzeuge nach jeder Benutzung gründlich desinfizieren. Durch die vorab gebuchten Zeiten ist gewährleistet, dass sich weder Warteschlangen bilden noch mehrere Gruppen auf dem Gelände zusammentreffen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass aus technischen Gründen bei der Online-Buchung auf www.jufö.de neben den Kontaktdaten auch eine Bankverbindung abgefragt wird. Dies liegt daran, dass das Anmeldeformular der kostenpflichtigen Ferienfreizeiten verwendet wird. Die Kettcar-Touren sind kostenfrei – das angegebene Konto wird demnach nicht belastet.
01.05.2020 Stadt begrüßt weitere behutsame Lockerungen - Spielplätze ab Sonntag geöffnet
Auf Grundlage der Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen hat das Land Rheinland-Pfalz am späten Donnerstag, 30. April 2020, die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die am 3. Mai 2020 in Kraft tretende Landesverordnung sieht weitere Öffnungsmaßnahmen vor, wonach unter anderem alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe und Spielplätze wieder öffnen dürfen.
„Ich begrüße die weiteren behutsamen Lockerungen, die das Ergebnis einer umsichtigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheitsrechten, wirtschaftlichen Auswirkungen und sozialer Teilhabe sind. Besonders freut es mich, dass wir in Speyer ab Sonntag die Spielplätze wieder öffnen können und somit auch die Interessen der Familien und der Kleinsten in unserer Gesellschaft Berücksichtigung gefunden haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns muss bei allen Öffnungsmaßnahmen aber bewusst sein, dass diese nur möglich sind, wenn sich weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an die wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen halten. Die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt auch der erste Todesfall einer in Speyer gemeldeten Person am Donnerstag. Abstand einhalten, auf die Hygiene achten und Kontakte reduzieren sind nach wie vor die Gebote der Stunde“, gibt die Stadtchefin zu bedenken.
Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ab Montag, 4. Mai 2020, können alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Die Betreiber müssen die gebotenen und von der Stadt vorgegebenen Hygienemaßnahmen erfüllen und sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. Zudem sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zu ergreifen, wobei bis 800 qm Verkaufsfläche eine Person pro 10 qm Fläche zulässig ist, ab 801 qm eine Person pro 20 qm. Entsprechend ergibt sich die maximale Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Verkaufsstelle aufhalten dürfen. Die Mitarbeiter*innen müssen ebenso wie die Kund*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
- Ab Montag, 4. Mai 2020, können Friseure und Fußpflegeeinrichtungen unter der Einhaltung von Hygieneregelungen wieder öffnen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter*innen und Kund*innen ist ebenso verpflichtend wie die Begrenzung des Zutritts, also eine Person pro 10 qm Fläche. Eine Unterschreitung des Mindestabstands zur Durchführung der Tätigkeit wird unter diesen Voraussetzungen zugelassen.
- Ab Montag, 4. Mai 2020, ist Musikunterricht, ausgenommen Gesangsunterricht, einzeln oder zu zweit wieder möglich. Wie bereits veröffentlicht wird die Musikschule der Stadt Speyer im Laufe der Woche unter den dargestellten Auflagen wieder öffnen und Unterricht anbieten können. Auch Volkshochschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen können bei Einhaltung des „Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ ihre Tätigkeit bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder aufnehmen.
- Ab Montag, 4. Mai 2020, können Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten umfangreichen Schutzkonzepte sind in der Landesverordnung nachzulesen.
- Ab Montag, 11. Mai 2020, können Museen, Ausstellungen und Galerien bei Vorlegung eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Das Land wird hierzu in der kommenden Woche entsprechende Gespräche führen.
- Bereits ab Sonntag, 3. Mai 2020, öffnet die Stadt Speyer alle Spielplätze im Stadtgebiet. Die Öffnung erfolgt ohne gesonderte Auflagen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen wird dringend empfohlen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten. Für Kinder, die auf dem Spielplatz spielen, wird eine Unterschreitung des Mindestabstands zugelassen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen sind aber dazu aufgerufen, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und Kontakte mit fremden Kindern soweit es geht zu minimieren, falls möglich zu unterlassen. Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer wird die Spielplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ein vollumfängliche und dauerhafte Kontrolle ist bei der Vielzahl an Spielplätzen in Speyer nicht realisierbar.
Mit Blick auf die Spielplätze sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „So sehr ich mich darüber freue, dass die Spielplätze wieder öffnen und wir Kindern ein Stück Normalität zurückgeben, so sehr muss ich auch an die Eltern und erwachsenen Begleitpersonen appellieren: Wir können die Spielplätze nur dann öffnen, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. Schützen Sie sich, Ihre Kindern und Ihre Umgebung. Zeigen Sie Verständnis füreinander und seien Sie umsichtig.“
Ob weitere Öffnungsmaßnahmen, besonders in der (Außen-)Gastronomie möglich sind, wird am 6. Mai 2020 in einer weiteren Telefonschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern beraten. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Eine genaue Definition von Seiten des Landes, welche kleineren privaten oder öffentlichen Veranstaltungen möglich sind, steht derzeit aufgrund der noch immer bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf das Infektionsgeschehen noch aus.
Die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter "Rechtsgrundlagen" eingesehen werden. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.
30.04.2020 „Speyer hält zusammen“ – Antragsstellung für städtisches Hilfsprogramm ab sofort möglich
Die Corona-Pandemie stellt die Gesellschaft und die Wirtschaft in unserem Land und weltweit vor große Herausforderungen. Das zur Eindämmung des Coronavirus notwendige Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt aber auch besonders auf das gesellschaftliche und kulturelle Leben aus.
Um das Speyerer Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie die freie Kulturszene und Unternehmen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hat die Stadt Speyer vor wenigen Wochen das 250.000 Euro schwere Hilfsprogramm „Speyer hält zusammen“ geschnürt. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020, dem Hilfsprogramm einstimmig zugestimmt. Unterstützung kann ab sofort und unkompliziert beantragt werden. Anträge nimmt das Büro der Oberbürgermeisterin bis Montag, 18. Mai 2020, unter der Mailadresse speyerzusammen@speyer.de entgegen. Ausführliche Informationen sowie die Anträge sind auf der Homepage der Stadt unter www.speyer.de/zusammen zu finden.
„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie werden uns als Gesellschaft noch über einen längeren Zeitraum begleiten. Aus diesem Grund war es mir wichtig, zusätzlich zu den bereits vorhandenen Bundes- und Landeshilfen passgenaue Lösungen für unsere Stadt zu finden und den ehrenamtlichen Organisationen und Initiativen ebenso wie der Kulturszene und den örtlichen Unternehmen unter die Arme zu greifen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich bin davon überzeugt, dass wir diese Krise nur gemeinsam bewältigen können und wenn Speyer zusammenhält. Genau dies tun wir mit unserem städtischen Hilfsprogramm“, so die Stadtchefin weiter.
30.04.2020 Schrittweise Öffnung der städtischen Dienstgebäude für den Publikumsverkehr
Ab Montag, 4. Mai 2020 öffnet die Stadtverwaltung schrittweise und zu den üblichen Bürozeiten wieder für den Publikumsverkehr. Zur Sicherheit der Mitarbeiter*innen und Besucher*innen und zur besseren Steuerung des Besucheraufkommens ist allerdings nach wie vor eine vorherige telefonische Terminvereinbarung erforderlich. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass alle städtischen Dienststellen nur noch mit einer Alltagsmaske bzw. einer Mund-Nasen-Bedeckung betreten werden dürfen. Es gelten die Ausnahmeregelungen des Landes, wonach Kinder unter sechs Jahren und Personen, denen die Verwendung einer Alltagsmaske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, keine Maske tragen müssen. Der gebotene Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zu Mitarbeiter*innen und anderen Besucher*innen ist jederzeit einzuhalten.
Leicht abweichende Regelungen und Öffnungstermine gelten für folgende Stellen:
Für die Bürgerbüros Industriestraße und Maximilianstraße können unter 14-1333 (Bürgerbüro Maximilianstraße) oder 14-1334 (Bürgerbüro Industriestraße) Termine vereinbart werden. In der Industriestraße werden nach wie vor nur Kfz-Angelegenheiten. Gegen Vorlage der Coupons können ab Montag in beiden Bürgerbüros wieder Müllsacke abgeholt werden – hierfür ist keine Terminvereinbarung erforderlich.
Die Tourist-Information steht ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr montags bis freitags von 10:00 bis 13:00 Uhr offen. Persönliche Vorsprachen außerhalb dieser Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Die telefonische Erreichbarkeit ist ebenfalls montags bis donnerstags von 09:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 bis 13:00 Uhr gewährleistet.
Die Stadtbibliothek bietet ihren Service wieder ab Dienstag, 5. Mai 2020 an. Geöffnet ist dort bis auf Weiteres dienstags und donnerstags von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie mittwochs und freitags von 11:00 bis 15:00 Uhr. Zur besseren Besuchersteuerung befindet sich der Eingang künftig auf der Rückseite der Villa Ecarius. Möglich sind die Rückgabe und Ausleihe von Medien sowie das Verlängern abgelaufener Benutzerausweise oder Neuanmeldungen. Bis auf Weiteres nicht verfügbar sind Zeitungen, PC-Arbeitsplätze, Onlinekataloge, Spielausleihe und Sitzmöglichkeiten. Aktuelle Zeitschriften sind entleihbar. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass es zu Wartezeiten am Eingang kommen kann. Mit Rücksicht auf die Wartenden wird die Aufenthaltsdauer im Gebäude beschränkt. Die Leihfrist aller bereits entliehenen Medien wurde auf Anfang Juni gesetzt, sodass nicht jeder, der bereits Medien entliehen hat, unbedingt in der ersten Öffnungswoche in die Bibliothek kommen muss.
Der Zugang zur Volkshochschule ist nach wie vor nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Kurse, die inzwischen online stattfinden, werden in dieser Weise weitergeführt. Kurse, die gar nicht erst aufgenommen werden konnten, werden für das laufende Semester eingestellt.
Das Stadtarchiv Speyer und die Musikschule der Stadt Speyer öffnen im Laufe der kommenden Woche unter Auflagen. Weitere Informationen hierzu folgen.
29.04.2020 Stadt öffnet Leichtathletikanlagen für Individualsport ab dem 4. Mai 2020
Unter Bezugnahme auf die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (4. CoBeLVO) vom 17. April 2020 öffnet die Stadtverwaltung Speyer ab Montag, 4. Mai 2020 das Rheinstadion, das Helmut-Bantz-Stadion sowie das Stadion am Judo-Maxx für Individualsport, das heißt für alle Leichtathletikdisziplinen, jedoch ausdrücklich nicht für den Mannschaftssport. Bei der Benutzung der Anlagen gilt weiterhin das Kontaktverbot und der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern. Die Ausübung des Sports ist zu Freizeit- und Trainingszwecken auf diesen Freiluft-Sportanlagen zulässig. Die Ausübung jeglichen Hallen- und Mannschaftssports bleibt bis auf Weiteres untersagt.
„Ich freue mich für die Sportlerinnen und Sportler, dass sie wieder ihrem Training nachgehen können, möchte aber auch ganz eindringlich an sie appellieren, die Abstands- und Hygienemaßnahmen zu ihrem eigenen Schutz und zum Schutze anderer einzuhalten. Nur wenn wir weiter konsequent sind, können wir die Ausbreitung des Coronavirus erfolgreich eindämmen“, betont Bürgermeisterin und Sportdezernentin Monika Kabs.
Bei der Durchführung der im Freien zulässigen Trainingseinheiten in diesen drei Stadien ist zur Reduktion des Übertragungsrisikos des Coronavirus (SARS-CoV-2) zwingend zu beachten, dass
1. Trainingseinheiten nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden dürfen;
2. während der gesamten Trainingszeit das Einhalten eines Abstands von mehr als 1,5 Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen, insbesondere zwischen Sportlerinnen und Sportlern sowie Betreuerinnen und Betreuern, zu gewährleisten ist. Training, bei dem ein direkter Kontakt erforderlich oder möglich ist, ist untersagt;
3. Trainingseinheiten ausschließlich individuell, zu zweit oder in Ausnahmefällen in kleinen Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen dürfen;
4. die Benutzung der Nasszellen und Umkleidekabinen untersagt ist;
5. Kontakte außerhalb der Trainingszeiten auf ein Minimum zu beschränken sind. Dabei ist ebenfalls die Einhaltung eines Mindestabstands von mindestens 1,5 Metern zu gewährleisten. Falls Räumlichkeiten (z.B. Materialräume) die Einhaltung dieses Mindestabstands nicht zulassen, sind sie zeitlich versetzt zu betreten und zu verlassen oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.Mögliche Fragen zur Benutzung der städtischen Sportanlagen beantwortet die zuständige Abteilung Schulen und Sport unter der Rufnummer 06232 14-2258.
29.04.2020 Abstrichzentrum am 1. Mai geschlossen
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Abstrichzentrum in der Halle 101 am Freitag, 1. Mai 2020, aufgrund des Feiertags geschlossen bleibt. Am Samstag, 2. Mai 2020, ist wieder regulär von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
29.04.2020 Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab 4. Mai 2020 – Schülerbeförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Nachdem diese Woche bereits die Schüler*innen der Abschlussklassen zurück in die Schulen gekommen sind, werden ab Montag, 4. Mai 2020 weitere Schulen in Speyer den Schulbetrieb für folgende Klassen- und Jahrgangsstufen wieder aufnehmen:
Grundschulen: Klassenstufe 4;
Realschulen Plus: Jahrgangsstufe 11 (FOS), Klassenstufe 10 und Klassenstufe 9;
Gymnasien: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufe 10;
Integrierte Gesamtschule: Jahrgangsstufen 12 und 11, Klassenstufen 10 und 9;
Förderschule im Erlich : Klassenstufen 10 und 9;
Berufsbildende Schule/Wirtschaftsgymnasium: Jahrgangsstufe 11; Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) und Berufsfachschule I (BF I).„Wir wünschen den Schülerinnen und Schülern einen guten und vor allem gesunden Start“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Sicher wird die Rückkehr und der Schulbetrieb unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsmaßnahmen zunächst ungewohnt sein. Zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie sind wir allerdings auf die aktive Mithilfe und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler angewiesen“, so die Stadtchefin weiter. Auch Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs schickt den Schüler*innen einen Appell mit auf den Weg: „Kommt bitte möglichst mit dem Rad oder zu Fuß zur Schule. Nutzt die öffentlichen Verkehrsmittel nur, wenn es unausweichlich ist und verzichtet, nicht zuletzt auch der Umwelt zuliebe, auf das „Elterntaxi““. Sollte der Schulweg mit den öffentlichen Verkehrsmitteln notwendig sein, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht.
Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Schule und Sport beantworten mögliche Fragen zum Schulbetrieb und zur Schülerbeförderung unter der Rufnummer 06232-14-2246.
Die DB Regio Bus hat indes darüber informiert, dass der Fahrplan ab Montag, 4. Mai 2020 wieder weitestgehend im Regelbetrieb laufen wird. Demnach entfallen bis auf weiteres nur noch alle Nachtfahrten ab 21:30 Uhr und alle Fahrten an Sonn- und Feiertagen.
28.04.2020 Sommerferienprogramm in der Walderholung fällt aus – Alternativangebot geplant
Aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie muss leider auch das beliebte Ferienprogramm „Sommerferien in der Walderholung“ der städtischen Jugendförderung in diesem Jahr ausfallen. Betroffen sind auch die Abenteuerwochen und das Ferienpass-Programm.
Um Kinder und Eltern dennoch zu unterstützen, plant die Jugendförderung derzeit alternativ ein dezentrales Betreuungs- und Spielangebot in den Stadtteilen.„Wir haben uns die Absage der Sommerferien in der Walderholung alles andere als leicht gemacht, gerade weil wir wissen, dass viele Eltern durch die coronabedingte Schließung der Kitas und Schulen schon seit Wochen besonderen Belastungen ausgesetzt sind und das Betreuungsangebot hier Erleichterung schaffen könnte. Trotzdem sind wir zu dem Schluss gelangt, dass eine Durchführung in bisherigem Umfang unter den geltenden Einschränkungen und Sicherheitsvorkehrungen nicht möglich ist“, erläutert Bürgermeisterin Monika Kabs die Entscheidung. „Der Gesundheitsschutz geht in diesem Fall einfach vor“, so Kabs weiter.
Auch Markus Zimmermann, Leiter der Jugendförderung, bedauert die Absage: „Die Familien zu unterstützen ist eine Herzensangelegenheit für uns. Deswegen werden wir ein dezentrales und reduziertes Betreuungsangebot in den Stadtteilen machen. Daran können zwar deutlich weniger Kinder teilnehmen, als normalerweise in der Walderholung, aber immerhin können wir den Eltern und Familien so ein wenig unter die Arme greifen“.
Sobald das Konzept zum Alternativangebot steht, wird die Stadtverwaltung entsprechend informieren. Anmeldungen werden voraussichtlich ab Ende Mai über www.jufö.de möglich sein. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.
28.04.2020 Kundeninformation der DB Regio Bus gmbh zu Fahrplanänderungen in Speyer
Die Kundeninformation der DB Regio finden Sie hier.
28.04.2020 Kultur trifft auf „Schorle-Dudd“ – Zehn weitere „Konzerte ohne Publikum“ geplant
Insgesamt zehn weitere „Konzerte ohne Publikum“, die im Rahmen der Kampagne „Speyer.Kultur.Support.“ live aus der Stadthalle Speyer gesendet werden, plant das Kulturbüro der Stadt bis zum Beginn der Sommerpause. Gestreamt wird ab sofort nicht mehr am Sonntagabend, sondern künftig als Matinée-Veranstaltung am Sonntagvormittag, 11 Uhr. Verknüpft wird das Musikprogramm aus dem Netz mit besonderen Aktionen, z.B. einem „Kult(o)urnacht Special“ am 5. Juni 2020. Geplant ist darüber hinaus die Zusammenarbeit mit der Speyerer Weinwunderbar bei den anstehenden „Frühschoppe“-Konzerten. Dort wird im Vorfeld der Konzerte eine „Schorle-Dudd“ gepackt, um das ins heimische Wohnzimmer übertragene Konzertgeschehen zu einem kleinen Happening in den eigenen vier Wänden zu machen. Die neue Serie von Livestreams beginnt am kommenden Sonntag, 3. Mai 2020, mit einem Konzert des Duos „Strings Y Voz“. Der Speyerer Gitarrist Christoph Stadtler und die in Haiti geborene Sängerin Lisbania Perez werden bei diesem Konzert die Melancholie und Sehnsucht, aber auch die Lebensfreude und Energie karibischer Klänge auf die Bühne der Stadthalle bringen.
Die ersten Erfahrungen mit Live-Streams aus der Stadthalle waren ermutigend, sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, sowohl was die Auftritte der Musiker*innen, aber auch die Reaktionen des Publikums angeht. Zahlreiche Mails haben Künstler*innen und Veranstalter erreicht, die sich für diese Art des Musikgenusses dankbar zeigten. Bis ins ferne Kalifornien gab es positive Reaktionen auf das erste „Konzert ohne Publikum“ mit Christine und Stephan Rahn.
Kulturbürgermeisterin Monika Kabs erinnert bei der Vorstellung des neuen Programmes an die Speyerer Kult(o)urnacht, die aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden kann. „Wir hätten in diesem Jahr das 20-jährige Jubiläum der Speyerer Kult(o)urnacht feiern können“, sagt Kabs. „Grund genug, am 5. Juni mit einem „Kult(o)urnacht Special“ ein besonderes Angebot ins Netz zu stellen“. Zahlreiche Kulturschaffende haben ihre Mitwirkung zugesagt, Überraschungen inbegriffen.
Es sind in erster Linie Speyerer Musiker*innen und solche, die sich der Domstadt verbunden fühlen, die an den kommenden Sonntagen für „Speyer.Kultur.Support.“ in der Stadthalle auf der Bühne stehen werden. Das vielfältige Musikprogramm reicht von Gitarrenkonzerten, Latin-Music, klassischer Musik, einem Konzert mit französischen Chansons bis hin zu einem Programm von Moritz Erbach und Andreas Krüger mit Songs von Rio Reiser. Auch ein Kinderkonzert mit Musiker*innen der Staatsphilharmonie steht am 4. Juli 2020, 15 Uhr, auf dem Programm.
Für alle Konzerte gilt: Die Künstler*innen erhalten eine Gage. Online werden spezielle Unterstützertickets angeboten, deren Erlös in den "Speyer.Kultur.Support.Fonds" fließt, der wiederum Künstler*innen aus der Domstadt zugutekommt. Alle Infos dazu unter www.speyer.de/kultursupport.
Die „Schorle-Dudd“ ist eine besondere Kreation der Speyerer Weinwunderbar. In die „Dudd“ kommt eine Literflasche Schorlewein zur Wahl: Riesling oder Weißherbst (halbtrocken) vom Weingut Muffang aus Venningen; oder Weißburgunder vom Weingut Schneider aus Godramstein. Dazu ein wunderbares Dubbeglas mit dem Logo der Weinwunderbar, eine Flasche Mineralwasser, eine Dose Hausmacher „Lewerworscht“ vom Metzger Hambel aus Wachenheim, Spundkäs, zwei Brezel und das ausführliche Konzertprogramm von „Speyer.Kultur.Support“ für die nächsten Wochen. Die „Dudd“ kann zum Preis von 30,- Euro jeweils freitags von 14 bis 18 Uhr und samstags von 11 bis 14 Uhr in der Weinwunderbar erworben werden.
Die Liste aller geplanten Konzerte finden Sie hier.
28.04.2020 Verkaufsoffener Sonntag fällt aus
Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass der am 3. Mai 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag aufgrund der weiterhin geltenden Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie entfallen muss. Wie bereits mitgeteilt, kann auch die Begleitveranstaltung, der Deutsch-Holländische Stoffmarkt, nicht stattfinden.
27.04.2020 Oberbürgermeisterin appelliert an Bürger*innen die Abstands- und Hygienerichtlinien einzuhalten
Leider hat das vergangene Wochenende gezeigt, dass die Bürger*innen die zur Eindämmung des Coronavirus weiterhin geltende Kontaktsperre sowie die Abstands- und Hygienerichtlinien im öffentlichen Raum nur noch bedingt einhalten. Während es in den Geschäften in der Innenstadt sehr ruhig und geordnet zuging, nutzten die Menschen auf der Maximilianstraße und an der Rheinpromenade vielfach Gelegenheiten zum Verweilen und verzehrten gemeinsam Speisen und Getränke.
„Ich verstehe natürlich, dass sich die Menschen draußen aufhalten und die sommerlichen Temperaturen genießen wollen. Viele scheinen aber zu vergessen, dass wir es in den letzten Wochen nur mit viel Disziplin geschafft haben, die Infektionskurve auf niedrigem Niveau zu stabilisieren. Damit das auch so bleibt, müssen wir unbedingt weiterhin die Abstands- und Hygienerichtlinien sowie die Kontaktsperre einhalten. Ich appelliere daher eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, sich dies bewusst zu machen, weiterhin solidarisch zu sein und ältere und vorerkrankte Mitbürgerinnen und Mitbürger vor einer Ansteckung zu schützen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont noch einmal, dass die Speisen und Getränke zur Mitnahme und zum Verzehr zuhause gedacht seien.
Gemäß der geltenden Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz ist ein Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Haushalt erlaubt. Darüber hinaus ist untereinander jederzeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Ordnungsbehörde wird weiterhin streng kontrollieren und Fehlverhalten entsprechend ahnden.
25.04.2020 Konkretisierung zur Verordnung zur Maskenpflicht des Landes Rheinland-Pfalz
Ab kommenden Montag, 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung beim Einkaufen in allen Supermärkten und Verkaufsstellen des Einzelhandels, beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Verpflichtung gilt für Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Besucher*innen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, beispielsweise ein sogenannter Spuckschutz, vorhanden sind.
Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass Kontrollen unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst erfolgen.
24.04.2020 Wilder Müll im Stadtgebiet nimmt zu – Appell an Rücksichtnahme und Eigenverantwortung
Seit am vergangenen Montag die ersten Lockerungen der Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft getreten sind, dominieren immer mehr wild entsorgte Einwegverpackungen das Stadtbild. Plastikeisbecher, Polystyrolboxen, Einmalgeschirr und Pizzakartons finden viel zu oft nicht mehr ihren Weg in den heimischen oder öffentlichen Mülleimer. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern beschert denjenigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die den fremden Müll aufsammeln müssen, einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Die Stadtverwaltung Speyer appelliert daher an alle Konsument*innen, ihr Verhalten zu überdenken sowie an die Verkaufsstellen des Einzelhandels, die diese Verpackungen in den Umlauf bringen, sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst zu werden und in Sachen Müllentsorgung aktiv auf ihre Kundschaft einzuwirken.
„Wir wissen, dass durch die Schließung der Gastronomiebetriebe für den Vor-Ort-Verzehr mehr Einmalverpackungen verbraucht und ausgegeben werden als zuvor. Trotz allem kann und darf es nicht sein, dass der städtische Baubetriebshof fast drei Stunden damit beschäftigt ist, die Rheinpromenade auf Höhe der Franz-Kirrmeier- und Hafenstraße, von achtlos weggeworfenem Verpackungsmüll zu säubern“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Denken Sie über mögliche Alternativen nach und nehmen Sie, sollte ein Mülleimer schon überfüllt sein, ihren Verpackungsmüll einfach noch ein Stück weiter mit. Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild haben wir nur, wenn jede und jeder Einzelne das eigene Verhalten reflektiert“, appelliert die Stadtchefin weiter an die Bürger*innen.
23.04.2020 Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes im Bereich des Sports
Am 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung (4. CoBeLVO) erlassen, die für Individualsport im Freien, beispielsweise für Rudern, Segeln, Tennis, Golf, Reiten, Luftsport etc., Lockerungen vorsieht, die die Ausführung der Sportarten ermöglichen sollen. Das Land stellt die Nutzung der Freiluft-Sportstätten allerdings unter den Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Träger der Sportstätten. Die Stadtverwaltung Speyer als Träger bereitet die Öffnung der Anlagen aktuell intensiv vor und erarbeitet ein Hygienekonzept.
„Ich kann den Wunsch der Sportlerinnen und Sportler, die schnellstmöglich wieder in ihr gewohntes Training einsteigen wollen, sehr gut nachvollziehen“, betont Sportdezernentin Monika Kabs. „Der Gesundheitsschutz muss jedoch nach wie vor oberste Priorität haben. Um ein Hygienekonzept zu erarbeiten und dieses auch umsetzen zu können, haben wir uns dazu entschlossen, die Sportstätten erst Anfang Mai zu öffnen. Das gibt uns auch die Chance die nächste Besprechung zwischen Bund und Ländern, die am 30. April 2020 stattfinden soll, abzuwarten“, so die Bürgermeisterin weiter.
Es gilt zu beachten, dass die 4. CoBeLVO ausschließlich Lockrungen für Freiluftsportarten vorsieht, nicht jedoch für Hallensport. Auch muss zwischen Individualsport und Mannschaftsport differenziert werden. Für den Mannschaftssport sieht die Landesverordnung zumindest im Breiten- und Amateursport keine Lockerungen vor. Für den Profi- und Spitzensport wurden in der Landesverordnung separate Ausnahmen geschaffen. Diese gelten primär für olympische und paraolympische Bundeskaderathlet*innen sowie für Profimannschaften der ersten und zweiten Bundesliga aller Sportarten. Das Vorhandensein eines ersten und zweiten Ligabetriebs alleine bedeute dabei nicht, dass die Sportler*innen von den erlassenen Lockerungen Gebrauch machen können. Es müsse sich auch um eine Mannschaft handeln, welche aus professionellen Sportler*innen – also solchen, die ihre Sportart tatsächlich als Beruf ausüben – besteht.
Die Stadtverwaltung bittet bei allen Sportler*innen um Verständnis, dass die Vorbereitung eines Hygienekonzepts Zeit in Anspruch nimmt. Nur so kann dem Gesundheitsschutz ausreichend Rechnung getragen und eine geordnete und durchdachte Öffnung der Sportstätten gewährleistet werden.
23.04.2020 Stadtverwaltung öffnet schrittweise für den Publikumsverkehr
Die Stadtverwaltung Speyer öffnet ihre Dienststellen schrittweise ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr. Für die Sicherheit der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen wird derzeit ein Hygienekonzept erarbeitet.
„Wir möchten nach und nach den gewohnten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger wiederherstellen, gleichzeitig aber dafür sorgen, dass sich sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher in unseren Dienstgebäuden gut geschützt fühlen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Mit der Einführung der Maskenpflicht ab Montag, 27. April 2020 im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, wird das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Maske auch zur Voraussetzung beim Betreten städtischer Dienstgebäude.
Die Stadtverwaltung wird im Laufe der nächsten Woche darüber informieren, wie der Zugang zu den Dienstgebäuden und notwendige Terminvergaben künftig organisiert werden.
23.04.2020 Wochenmarkt ab Samstag auf dem Festplatz – kostenloses Parken für Kund*innen und Beschicker*innen
Aufgrund des beschränkten Platzangebots auf dem Königsplatz findet der Samstagsmarkt ab kommenden Samstag, 25. April 2020 auf dem Festplatz statt. Die Verlegung bis zunächst 30. Mai 2020 ist nötig, weil nur so gewährleistet werden kann, dass sich die Kund*innen jeweils in 1,5 Meter Abstand zueinander bewegen und diesen Mindestabstand auch in den Warteschlangen einhalten können.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Besucher*innen und Beschicker*innen während der üblichen Markzeiten kostenlos auf dem Festplatz parken können. Diese Regelung gilt, solange der Markt auf dem Festplatz stattfindet.
22.04.2020 Stadtvorstand fordert Konzept zur Öffnung von Spielplätzen
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs fordern seitens der Landesregierung ein Konzept zur alltagstauglichen und schrittweisen Öffnung von Spielplätzen. „Es ist an der Zeit, dass wir die Familien und die Kleinsten in unserer Gesellschaft stärker in den Blick nehmen und ihnen allmählich wieder mehr Freiräume zum Spielen und für ausreichend Bewegung schaffen. Besonders für Familien in kleinen Wohnungen und ohne Garten wird die Situation mehr und mehr zur Belastung. Wir müssen hier Perspektiven bieten“, betont Oberbürgermeisterin Seiler.
Auch Bürgermeisterin Kabs ist davon überzeugt, dass ein solcher Schritt notwendig ist: „Über die Kleinsten in unserer Gesellschaft wird zurzeit einfach verfügt. Es ist wichtig zu bedenken, welche physischen und psychischen Folgen die weitgehende Isolation der 14 Millionen Kinder – darunter fast 4 Millionen Kleinkinder – in Deutschland hat und welchen Preis wir gesellschaftlich auf Dauer unter Umständen dafür zahlen müssen“.Der Speyerer Stadtvorstand appelliert daher eindringlich an die Landesregierung, diese Problematik in den Fokus zu rücken und Familien eine Perspektive zu bieten. „Die Kinder sind die kleinen Helden des Alltags. Sie stecken derzeit oft zurück und arrangieren sich mit vielen Einschränkungen, obwohl sie teilweise noch gar nicht verstehen, warum diese Maßnahmen getroffen werden mussten. Ihnen sind wir als Erwachsene und als politische Entscheidungsträger verpflichtet. Es gilt jetzt, unter weiterer Berücksichtigung des nach wie vor eminent wichtigen Gesundheitsschutzes, wieder ein Stück Normalität herzustellen“, sind sich Oberbürgermeisterin und Bürgermeisterin einig. Darüber hinaus sei Eltern durchaus eine realistische Einschätzung der Situation auf Spielplätzen zuzutrauen: „Wir setzen darauf, dass Eltern sich nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden, gut besuchte Anlagen meiden und darauf achten, dass ihre Kinder die geltenden Regeln einhalten“.
22.04.2020 Stadt informiert über sukzessive Öffnung der Schulen
Das Land Rheinland-Pfalz hat über die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen entschieden. Demnach können zunächst die Schüler*innen Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die vierte Klasse der Grundschule zurück in die Schule. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen. Alle Schüler*innen werden vom Land mit einer wiederverwendbaren Alltagsmaske und die Stadt als Schulträger mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Für alle anderen schulpflichtigen Kinder werden weiterhin Notbetreuungen angeboten und wie bisher alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt.
„Die sukzessive Wiedereröffnung der Schulen stellt uns vor große Herausforderungen. Auf allen Ebenen wird momentan auf Hochtouren gearbeitet, um einen sicheren und geordneten Schulstart zu ermöglichen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Dabei ist ganz klar, dass wir zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuge der sukzessiven Öffnung der Schulen auf die Mithilfe und das Verständnis der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind. In diesem Sinne möchte ich an alle Kinder und jungen Erwachsenen appellieren: Haltet euch an die Hygiene- und Abstandsregeln, tragt wenn möglich eine Mund-Nasen-Maske und schützt damit euch, eure Mitschülerinnen und Mitschüler und eure Familienangehörigen“, so die Stadtchefin weiter.
„Die größte Planungsherausforderung stellt für uns aktuell der Bereich der Schülerbeförderung dar, weil es hier besonders schwierig sein wird, die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig die benötigten Kapazitäten vorzuhalten“, ergänzt Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs. Auch sie setzt auf Eigenverantwortung: „Ich hoffe, dass sich viele Schülerinnen und Schüler das gute Wetter zu Nutze machen und den Schulweg alleine mit dem Fahrrad zurücklegen werden.“
Konkret bedeutet die schrittweise Öffnung der Schulen, dass ab dem 27. April 2020 die Prüfungsvorbereitungen bzw. der Unterricht für folgende Klassenstufen beginnt:
- 12. Jahrgangsstufe der G8-Gymnasien
- Kollegs und Abendgymnasien
- 12. Jahrgangsstufe der Realschulen Plus und Fachoberschulen
- 13. Jahrgangsstufe der Beruflichen Gymnasien
- Höhere Berufsfachschulen
- Berufsfachschulen II
- Fachschulen Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)
- 3. Ausbildungsjahr der Berufsschulen
- Dreijährige Berufsfachschulen
Am 4. Mai 2020 beginnt dann der Unterricht für folgende Klassen und Jahrgangsstufen:
- 4. Klassen der Grundschulen
- Jahrgangsstufe 11 der Realschulen Plus (Fachoberschulen), Klassenstufen 11 und 10 der Realschulen Plus
- Jahrgangsstufen 12 und 11 sowie Klassenstufe 10 der G9-Gymnasien
- Jahrgangsstufen 11 und 10 der G8-Gymnasien
- Jahrgangsstufen 11 und 10 sowie Klassenstufen 10 und 9 der Integrierten Gesamtschulen
- Klassenstufen 10 und 9 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen
- Jahrgangsstufe 12 der Beruflichen Gymnasien
- Alle Berufsvorbereitungsjahre und Berufsfachschulen I
Der Präsenzunterricht der genannten Klassen- und Jahrgangsstufen soll möglichst nach dem bekannten Stundenplan erfolgen – Anpassungen des Stundenplans können allerdings nötig werden. Um den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten zu können, werden die Klassen und Lerngruppen in der Regel aufgeteilt werden müssen. Nach derzeitigem Stand sollen die Lerngruppen nicht größer als 15 Schüler*innen sein. Der Unterricht findet dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischen Angeboten zum Lernen zuhause statt.
Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Lehrkräften und Schüler*innen, die selbst oder deren Angehörige des eigenen Haushalts an schweren Krankheiten leiden und die damit eine erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, empfohlen wird, zuhause zu bleiben. Lehrkräfte über 60 Jahren können auf freiwilliger Basis Unterricht halten.
Das Land Rheinland-Pfalz hat einen umfangreichen Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz erarbeitet, welcher Informationen zur persönlichen Hygiene, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, zum Infektionsschutz in den Pausen, zur Wegeführung, zu Konferenzen und Versammlungen sowie zur Meldepflicht enthält. Diese kann unter www.speyer.de/hygieneplan_schulen abgerufen werden.
22.04.2020 „Speyer hält zusammen“ – Stadt legt umfangreiches Soforthilfeprogramm auf
Bedingt durch die Corona-Pandemie stehen Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land und weltweit vor einer harten Bewährungsprobe. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt sowie das gesellschaftliche und kulturelle Leben aus.
Schon zu Beginn der Krise hat sich die Stadt Speyer ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen aktiv gestellt und frühzeitig wichtige Maßnahmen ergriffen. Nachdem die Stadt kürzlich eine Sonderzahlung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 1.264.775 Euro zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie erhalten hat, hat der Stadtvorstand beschlossen, davon einen Teilbetrag in Höhe von bis zu 250.000 Euro in ein neues Soforthilfeprogramm unter dem Titel „Speyer hält zusammen“ zu investieren. Unter Koordination von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sollen die Gelder in Form von städtischen Zuschüsse an besonders von der Krise betroffene Bereiche des örtlichen kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens zielgenau weitergegeben werden.
„Obwohl EU, Bund und Länder in einem beispiellosen Verfahren und mit enormer Geschwindigkeit breit angelegte Hilfspakete auf den Weg gebracht haben, bestehen nach wie vor Förderlücken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Es ist mir wichtig diese zu schließen und mit dem städtischen Soforthilfepaket insbesondere diejenigen Projekte, Vereine und Initiativen zu unterstützen, die in dieser Krisensituation gesellschaftlich enorm wichtige und unterstützenswerte Arbeit leisten, aber über die bisher aufgelegten Programme keine finanzielle Unterstützung erhalten können“, führt die Stadtchefin weiter aus.
Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020 über das Hilfsprogramm entscheiden. Dessen Zustimmung vorausgesetzt werden anschließend zeitnah wichtige Details festgelegt und Formulare erarbeitet, um eine unkomplizierte Online-Antragsstellung zu ermöglichen.
Folgende Bereiche sollen insbesondere über das städtische Hilfsprogramm gefördert werden:
- gemeinnützige ehrenamtliche Initiativen, die sich stadtweit für Hol-, Bring- oder Lieferdienste für besonders von der Pandemie betroffene Menschen engagieren
(pauschal je 1.250 Euro) sowie
- ehrenamtliche Vereine aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem Sozialen, die insbesondere durch neue, nicht-kommerzielle Angebote ihr bisheriges Angebot im Gebiet der Stadt Speyer verändert anbieten und einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Für beide Maßnahmen stehen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung.
- Organisationen wie DRK, DLRG und andere, die im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes auf dem Gebiet der Stadt Speyer umfangreiches Material und ehrenamtliche Helfer*innen vorhalten, zur Verbesserung der Ausrüstung pauschal je 5.000 Euro. Den gleichen Betrag erhält die Freiwillige Feuerwehr Speyer. Maximal werden 25.000 Euro bereitgestellt.
- Für die SEG (Schnelleinsatztruppe) der Stadt Speyer, das Praxisnetz Vorderpfalz (PRAVO) sowie weiteren Hilfsorganisationen, die zentral an der Pandemiebekämpfung mitwirken stehen 10.000 Euro zur Verfügung.
- Ausweitung des Sommer-Ferienbetreuungsangebotes der Stadt, um mehr Kindern eine pädagogische Betreuung zu ermöglichen, sofern der Zeitpunkt dies aus Sicht des Infektionsschutzes zulässt, in Höhe von 10.000 Euro. Alternativ für sonstige pädagogische Zusatzangebote der Jugendförderung.
- Für Organisationen und freie Träger im Handlungsfeld häusliche Gewalt, die durch die professionelle Beratungstätigkeit in Zeiten der Krise besonders gefordert sind oder sonstige Hilfsangebote für Familien in Höhe von insgesamt 50.000 Euro.
- Für Vereine und Initiativen in der freien Kulturszene, die ihren Wirkungskreis in Speyer haben und nicht bereits über sonstige Soforthilfeprogramme bezuschusst werden und durch die Corona-Krise betroffen sind, in Höhe von 50.000 Euro. Darüber hinaus hat die Stadt die Kampagne „Speyer.Kultur.Support“ erarbeitet, ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige im Kulturbereich.
- Digitale und sonstige geeignete ehrenamtliche Ersatzprojekte in den Bereichen Kultur, Sport und Medientechnik können auf Antrag gefördert werden. Hierfür werden 20.000 Euro bereitgestellt.
- Stadtmarketing Speyer zur Belebung und Förderung des Handels (beispielsweise Fortentwicklung des Stadtmarkenprozesses, Weihnachtsaktionen, Werbeaktionen oder ähnliches) in Höhe von 25.000 Euro.
- Zur Förderung und Belebung des Handels sowie des öffentlichen Lebens werden für Inhabergeführte Geschäfte, Start-ups sowie ortsansässige Schausteller*innen 50.000 Euro bereitgestellt.
- Sonstige nicht vorhergesehene Härtefälle in Höhe von 20.000 Euro nach Einzelfallprüfung.
Darüber hinaus wird die Verwaltung ergänzend zu Spenden aufrufen, um das Hilfsprogramm auf Grundlage der Gemeinnützigkeit möglichst in seiner Wirkung noch zu verstärken.
Sobald Details und Antragsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen und die Informationen auf www.speyer.de zur Verfügung stellen.
21.04.2020 Stadt ruft zum Tragen von Mund-Nase-Masken auf – Dank an Spender*innen aus Speyer und Fernost
Die Stadt Speyer ruft alle Bürger*innen dazu auf, überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, Mund-Nase- oder Behelfsmasken zu tragen. Dies ist besonders beim Einkauf im Lebensmittelmarkt, im Einzelhandel und auf dem Wochenmarkt, sowie im ÖPNV der Fall. „Selbstgenähte Mund-Nase-Masken sind eine gute Ergänzung zu den nach wie vor unabdingbaren Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen, besonders dann, wenn etwa im Supermarkt eine große Anzahl an Personen zusammenkommt. Durch das Tragen schütze ich meine Umgebung vor einer möglichen unentdeckten Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und zeige damit, dass ich für meine Umgebung Sorge trage“, so die Stadtchefin. Zertifizierte Schutzmasken sollten hingegen nach wie vor den Menschen vorbehalten werden, die im medizinischen Bereich tätig sind und diese dringend benötigen.
Dem Aufruf der Stadtverwaltung zum Spenden von Mundschutz und zum Nähen von Mund-Nasen-Masken Anfang April folgten viele Speyer*innen, aber auch ehemalige Gäste der Stadt aus der Provinz Guandong, und spendeten bis heute 250 selbstgenähte Masken, 1.400 Schutzmasken aus Asien und 50 Meter Stoff zur Herstellung von Masken. „Die Resonanz und die Solidarität innerhalb der Bevölkerung ist groß und darüber freue ich mich sehr“, erklärt auch Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die zusammen mit dem designierten Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann die 400 Masken aus der Provinz Guandong und 1.000 Masken des vietnamesischen Restaurants Loixua aus Speyer freudig entgegen nahm. Die Schutzmasken aus China sind ein Geschenk von hohen Beamt*innen aus Guandong, die im Jahr 2018 im Rahmen einer vierwöchigen Weiterbildung an der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer waren und mit der Spende ihre Dankbarkeit für die damalige Gastfreundschaft zum Ausdruck bringen.
Die Verteilung der insgesamt 1.650 Masken erfolgt über die Stadt an ausgewählte Institutionen sowie an die Feuerwehr Speyer, das Abstrichzentrum und die Corona-Ambulanz. Weiterhin hat die Stadt 1.500 selbstgenähte Mund-Nasen-Masken in Auftrag gegeben, um damit die Erstversorgung der Mitarbeiter*innen der Verwaltung und weiterer städtischer Unternehmen sicher zu stellen. Die ortsansässigen Schneidereien freuen sich auch über weitere Aufträge aus der Privatwirtschaft und von Speyerer Bürger*innen. Eine Übersichtsliste mit allen Speyerer Schneidereien, die selbstgenähte Masken anbieten und verkaufen, gibt es auf www.speyer.de/verkaufsstellen_masken.
„Wenn wir alle einfache Masken tragen und gleichzeitig drauf achten, Abstand zu halten und regelmäßig unsere Hände waschen, können wir uns gegenseitig schützen und einen aktiven Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die gerade auch mit Blick auf die Lockerungen im Einzelhandel dringend zum Tragen von Masken aufruft.
21.04.2020 TRIO DREI ZWOO EINS - Konzert ohne Publikum No. 2
Nach dem erfolgreichen Auftakt am letzten Sonntag wird im Rahmen der Kampagne "Speyer.Kultur.Support" am Sonntag, 26. April 2020, 18 Uhr, in der Stadthalle ein weiteres Konzert ohne Publikum stattfinden, das live in die sozialen Netzwerke YouTube und Facebook übertragen wird. Das TRIO DREI ZWOO EINS, drei stadtbekannte Musiker, werden beim zweiten Konzert ohne Publikum auf der Bühne der Stadthalle stehen: Dr. Michael Beutelspacher - Gitarre, Blockflöte & Gesang, TC Debus - Kontrabass, Blockflöte & Gesang und Hering Cerin - Standschlagzeug, Elektronik, Gesang & Moderation werden bekanntes Liedgut auf völlig neue und sehr unterhaltsame Art präsentieren. Von Abba bis Zappa eingedenk Kurt Dehn, Thelonious Monk und Christian Anders zelebrieren die drei Mannen aus der Domstadt unter Einhaltung aller gegebenen Hygieneregeln und Wahrung des Mindestabstands ihren PFALZ BLUES SCHLAGER JAZZ inklusive frontaler Spontanmoderation und virtueller Publikumsbeteiligung, eventuelle Beschimpfungen nicht ausgeschlossen!
Die Musiker erhalten eine Gage. Online werden spezielle Unterstützertickets angeboten, deren Erlös in den „Speyer.Kultur.Support.Fonds“ fließt, der wiederum Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt. Alle Infos dazu unter www.speyer.de/kultursupport.
Übertragen wird der Livestream über die YouTube-Seite des Offenen Kanals Speyer, www.okspeyer.de und die Facebook-Seite https://www.facebook.com/Speyer.Kultur/.
20.04.2020 Live-Übertragung der Stadtratssitzung am 23. April 2020
Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Sitzung des Stadtrates am Donnerstag, 23. April 2020, 17 Uhr vom Stadtratssitzungssaal in den Kleinen Saal der Stadthalle verlegt. Um den Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleisten zu können, wurde mit den Fraktionen vereinbart, dass jede Fraktion nur mit der Hälfte ihrer Mitglieder an der Sitzung teilnimmt.
Da aus den aufgeführten Gründen außerdem keine Besucher*innen zur Sitzung zugelassen werden können, bietet die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Offenen Kanal Speyer eine Live-Übertragung der Stadtratssitzung an. Der Live-Stream ist ab Donnerstag, 23. April 2020, 17 Uhr unter http://www.okspeyer.de/streams.html abrufbar. Darüber hinaus überträgt der Offene Kanal Speyer die Sitzung zum gleichen Zeitpunkt auch im Fernsehen (OK Speyer).
18.04.2020 Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft – Lockerungen gelten ab Montag
Am Freitag, 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die einheitlich für ganz Rheinland-Pfalz erste Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus festlegt. Die Landesverordnung ersetzt die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie gilt ab Montag, 20. April 2020 und tritt mit Ablauf des 6. Mai 2020 außer Kraft.
„Es muss uns allen klar sein, dass die in der Landesverordnung festgelegten Lockerungen und weiterhin geltenden Einschränkungen ein Kompromiss sind, die nicht alle von uns zufriedenstellen und nicht für jeden oder jede von uns vollumfänglich nachvollziehbar sein werden. Bei allen verständlichen Wünschen nach einer Rückkehr zu einer gewissen Normalität, müssen weiterhin der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung oberste Priorität haben. Genaues Abwägen und schrittweise Lockerungen sind daher das Gebot der Stunde. Auch wenn ich an der ein oder anderen Stelle persönlich anders entschieden hätte, stehe ich voll und ganz hinter den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern und der Landesverordnung“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Ab Montag können alle Verkaufsstellen des Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm wieder öffnen. Auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 qm verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. Das entsprechende Formblatt kann unter www.speyer.de/formblatt_handel heruntergeladen werden.
- Bibliotheken, Büchereien, Buchhandlungen und Archive dürfen unabhängig von ihrer Größe öffnen. Gleiches gilt für den Fahrradhandel, den Autohandel und den LKW-Handel.
- Abstandsregelungen, Hygieneauflagen und vor allem die Begrenzung von einer Kundin bzw. einem Kunden pro 10 qm Verkaufsfläche gelten für alle.
- Ebenfalls erlaubt ist ab Montag der Straßenverkauf von Eis. Ein entsprechendes Formblatt ist den Eisdielen und Eiscafés per Mail zugegangen und kann unter www.speyer.de/formblatt_eisverkauf heruntergeladen werden.
- Ausbildung in überbetrieblichen Ausbildungsstätten ist wieder möglich.
- Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis, Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen. Geöffnet werden daher der Trimm-Dich-Pfad (Erster Richtweg), das Rheinstadion und die Aschelaufbahn am JudoMaxx.
Mit Blick auf die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen appelliert Oberbürgermeisterin Seiler noch einmal eindringlich an die Speyerer Bevölkerung: „Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Kontaktsperre, die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit sich und andere. Tragen Sie wenn möglich eine Behelfsmaske in Form eines Mund-Nasen-Schutz. Haben Sie weiter Geduld, seien Sie solidarisch und nehmen Sie Rücksicht aufeinander“, so die Oberbürgermeisterin.
Die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörige Auslegungshilfe kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.
Hier finden Sie eine Übersicht der vom Verwaltungsstab der Stadt Speyer getroffenen Entscheidungen auf Grundlage der Beschlüsse von Bund und Ländern vom Mittwoch, 15. April 2020 sowie der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz.18.04.2020 Städtische Kultureinrichtungen bis 6. Mai 2020 geschlossen - Absage städtischer Großveranstaltungen bis 31. August 2020
Die Stadt Speyer informiert, dass angesichts der Corona-Pandemie vorerst alle städtischen Kultureinrichtungen und Veranstaltungsstätten bis einschließlich Mittwoch, 6. Mai 2020 geschlossen bleiben. Dazu gehören unter anderem die Stadthalle, die Städtische Galerie, die Heiliggeistkirche, das Kinder- und Jugendtheater, die Winkeldruckerey sowie das Zimmertheater. Das Stadtarchiv und die Stadtbibliothek bleiben noch bis einschließlich Sonntag, 3. Mai 2020 für die Öffentlichkeit geschlossen. Bis dahin wird ein Konzept für eine Öffnung unter den geltenden Hygienerichtlinien erarbeitet. Auch die Musikschule der Stadt Speyer erarbeitet derzeit ein Hygienekonzept, um auf eine mögliche Wiedereröffnung vorbereitet zu sein.
Darüber hinaus werden alle städtischen Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 abgesagt. Entfallen werden demnach der Kinder- und Jugendflohmarkt am 2. Mai 2020, der Stoffmarkt am 3. Mai 2020, der Töpfer- und Kunsthandwerkermarkt am 16. und 17. Mai 2020, das Fest „Voll was los“ auf dem Berliner Platz am 9. Mai 2020, die Kult(o)urnacht am 5. Juni 2020 sowie Jazz im Rathaushof vom 20. bis 23. August 2020. Das Brezelfest und das Siedlerfest wurden bereits durch die Veranstalter abgesagt.
Mit den externen Veranstaltern des Musikfestes, der Kaisertafel und des Mittelalterlichen Phantasie Spektakulums finden im Laufe der kommenden Woche gesonderte Gespräche statt.
Außerdem werden alle Stadtteilfeste bis einschließlich Juli 2020 abgesagt. Ob und welche Stadtteilfeste ab August 2020 stattfinden können wird zu einem späteren Zeitpunkt entschieden.
Auch die Verlegung der Stolpersteine kann nicht wie geplant im Mai stattfinden. Sobald ein Ausweichtermin festgelegt wurde, wird die Stadt Speyer entsprechend informieren.
18.04.2020 Verlegung des Wochenmarkts auf den Festplatz
Aufgrund des beschränkten Platzangebots auf dem Königsplatz wird der Wochenmarkt an Samstagen ab dem 25. April 2020 und zunächst bis zum 30. Mai 2020 vom Königplatz auf den hinteren Teil des Festplatzes verlegt.
Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Kund*innen jeweils in 1,5 Meter Abstand zueinander bewegen und dieser Mindestabstand auch bei der Bildung von Warteschlangen eingehalten werden kann.„Die strengen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus der letzten Wochen haben Wirkung gezeigt, die Infektionsraten sind gesunken. Um diesen Erfolg nicht zu gefährden und eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus auch weiterhin zu verhindern, ist das oberste Gebot nach wie vor die Einhaltung der Hygiene- und Abstandrichtlinien sowie die Vorgaben zur Kontaktreduzierung“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Uns ist bewusst, dass diese Verlegung ein großer Eingriff in geliebte Gewohnheiten der Speyerer Bevölkerung und der Beschicker*innen ist. Unter dem Aspekt des Infektionsschutzes ist diese Maßnahme allerdings notwendig. Den Marktbeschickerinnen und Marktbeschickern danke ich für ihr Verständnis und ihre Mithilfe“, so die Stadtchefin weiter.
Im Zuge der Verlegung wird der Festplatz an allen Samstagen ab einschließlich Samstag, 25. April 2020 bis einschließlich Samstag, 30. Mai 2020 jeweils von 5:00 bis 14:30 Uhr für den Individualverkehr teilweise gesperrt.
17.04.2020 Stadt erhält Bescheid über Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie
Wie bereits angekündigt erhält die Stadt Speyer eine Sonderzahlung des Landes zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie. Am gestrigen Donnerstag, 16. April 2020 ging die schriftliche Zusage über eine Auszahlung in Höhe von 1.264.775 Euro bei der Verwaltung ein.
„Die Corona-Pandemie stellt uns alle vor eine nie dagewesene Herausforderung, bei der die Kommunen an vorderster Front kämpfen. Das ist auch finanziell eine Herkulesaufgabe. Ich bin daher froh, dass das Land das erkannt hat und den Gebietskörperschaften finanzielle Hilfe zur Verfügung stellt“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Mit Hilfe der Sonderzahlungen wird die Stadt Speyer unter anderem ein Hilfspaket für soziale und kulturelle Einrichtungen, freie Träger, gemeinnützige Initiativen, Hilfsorganisationen und Härtefälle auf den Weg bringen. Zudem werden die Mittel zur Beschaffung von Schutzausrüstung genutzt und dienen als Ersatz für ausgefallene oder erlassene städtische Gebühren. Eine entsprechende Beschlussvorlage für die kommende Stadtratssitzung am 23. April 2020 ist zurzeit in Vorbereitung.
Die Sonderzahlung des Landes wird über das „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“, einen 3,3 Milliarden starken Nachtragshaushalt, bereitgestellt. Für die Berechnung der Sonderzahlung wurde die Bevölkerungszahl der Stadt Speyer mit dem festgelegten Pro-Kopf-Betrag in Höhe von 25 Euro multipliziert.
17.04.2020 Landesweite Regelung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende
Seit Freitag, 10. April 2020 gilt die Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung, die landesweit Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende regelt. Nachdem das Robert-Koch-Institut vergangene Woche Ein- und Rückreisenden aus allen Ländern empfohlen hat, sich nach Einreise in eine 14-tägige häusliche Quarantäne zu begeben, hat der Gesetzgeber mit dem Erlass der Änderungsverordnung daraus nun eine Verpflichtung gemacht. Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind demnach dazu verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen ständig dort abzusondern. Dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Bundesland eingereist sind.
Innerhalb des 14-tägigen Zeitraums ist es nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem eigenen Hausstand angehören. Alle, die über die genannten Wege eingereist sind, sind verpflichtet, unverzüglich nach Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und diese auf das Vorliegen der Verpflichtung der Quarantäne hinzuweisen. Ferner ist die zuständige Behörde unverzüglich über das Auftreten von Krankheitssymptomen zu informieren.
Bei Personen mit Meldeadresse Speyer ist die zuständige Behörde das städtische Ordnungsamt. Dieses ist per E-Mail unter ordnungswesen@stadt-speyer.de erreichbar. Bei Kontaktaufnahme sollten in der Mail am Tag der Einreise für jeden Mitreisenden folgende Daten angegeben oder beigefügt sein:
Vor- und Zuname, Meldeadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Reisedaten (Reisezeitraum und Aufenthaltsort), ggf. Nachweis über den Hin- und Rückflug (z.B. Boarding Pass als Foto oder PDF im Anhang).Ausnahmen der Regelung finden sich in der Änderungsverordnung etwa für Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren und Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, Personen deren Tätigkeit für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen, der Funktionsfähigkeit des Rechtswesens, der Funktionsfähigkeit von Volksvertretung, Regierung und Verwaltung des Bundes, der Länder und der Kommunen, der Funktionsfähigkeit der Organe der Europäischen Union und internationaler Organisationen zwingend notwendig ist; die zwingende Notwendigkeit ist durch den Dienstherrn oder den Arbeitgeber zu prüfen und zu bescheinigen. Auch Saisonarbeitskräfte sind von der Regelung nicht betroffen, wenn am Unterbringungsort und am Ort der Tätigkeit in den ersten 14 Tagen nach der Einreise gruppenbezogen betriebliche Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe ergriffen werden, die einer Absonderung vergleichbar sind und das Verlassen der Unterbringung nur zur Ausübung ihrer Tätigkeit gestattet ist.
Diese Aufzählung ist nicht abschließend und kann in voller Länge unter www.speyer.de/corona, in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“, nachgelesen werden.
16.04.2020 Statement von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum Tod des ersten Covid-19-Patienten in Speyer
„Auch wenn wir damit gerechnet haben, dass es früher oder später auch in Speyer einen ersten Todesfall in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion geben wird, macht mich die Nachricht, die mich heute Abend aus dem Diakonissen-Stiftungskrankenhaus erreichte, sehr betroffen. Ein 80-jähriger Mann ist an den Folgen der Covid-19-Lungenerkrankung verstorben. Mein tiefes Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Angehörigen.
Es ist besonders tragisch, dass wir gerade heute, wo wir in erster Linie über die am Montag in Kraft tretenden Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gesprochen haben, den ersten Todesfall in unserer Stadt zu beklagen haben. Gleichzeitig führt uns das aber auch vor Augen, dass wir im Moment einen Drahtseilakt vollführen müssen. Bei allen verständlichen Wünschen nach einer Rückkehr zu einer gewissen Normalität im öffentlichen Leben, muss nach wie vor der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung unsere oberste Prämisse sein. Deshalb möchte ich erneut an alle Speyererinnen und Speyerer appellieren: Halten Sie sich an die nach wie vor geltende Kontaktsperre und die Hygiene- und Abstandsrichtlinien und schützen Sie damit nicht nur sich, sondern vor allem vulnerable Bevölkerungsgruppen für die eine Infektion mit dem Virus ernste oder im schlimmsten Falle tödliche Folgen haben könnte. Haben Sie weiter Geduld, seien Sie solidarisch und nehmen Sie Rücksicht aufeinander. Dann werden wir diese Krise gemeinsam meistern.“
16.04.2020 Schrittweise Lockerung der Corona-Maßnahmen – Erste Geschäfte dürfen ab Montag öffnen
Gemäß der gestern zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung dürfen ab kommenden Montag, 20. April 2020 Verkaufsstellen des Einzelhandels mit bis zu 800 qm Verkaufsfläche sowie KfZ- und Fahrradhändler*innen, Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive unabhängig von der zur Verfügung stehenden Fläche unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlagen öffnen.
Auch Geschäfte mit mehr als 800 qm Verkaufsfläche können geöffnet werden, wenn sie ihre Verkaufsfläche durch geeignete Absperrmaßnahmen auf maximal 800 qm verkleinern und ebenfalls die dargelegten Auflagen einhalten. In diesem Fall ist jedoch eine Kontaktaufnahme mit und eine Genehmigung durch das Ordnungsamt der Stadt Speyer erforderlich.
„Uns ist bewusst, dass die bisher getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus die Einzelhändlerinnen und Einzelhändler schwer getroffen haben und dass sie sich alle, zur Sicherung ihrer Existenzen, eine schnelle Rückkehr zur Normalität wünschen. Gleichzeitig dürfen wir jedoch nicht vergessen, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Schutz unseres Gesundheitssystems vor Überlastung nach wie vor oberste Priorität haben“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie betont weiterhin, dass die nun schrittweise eingeleiteten Lockerungen nicht zu einem Rückschlag führen dürfen und daher die Abstands- und Hygieneregelungen zwingend eingehalten werden müssen.
Um ein einheitliches Vorgehen zur gewährleisten, sind alle Einzel-, KfZ- und Fahrradhändler*innen sowie Buchhandlungen, Bibliotheken und Archive aufgefordert, das unter www.speyer.de/formblatt_handel abrufbare Formblatt ausgefüllt und unterschrieben bis spätestens Mittwoch, 22. April 2020 beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt Speyer einzureichen. Möglich ist das per E-Mail an ordnungswesen@stadt-speyer.de oder per Fax an 06232-14-2458.
Die Einhaltung der Auflagen wird unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Für Rückfragen stehen das Ordnungsamt unter den genannten Kontaktdaten sowie die Wirtschaftsförderung unter Telefon 06232-14-2280 sowie per Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.
Informationen zu einer möglichen Öffnung von Frisörbetrieben und anderer Dienstleister*innen folgen zu gegebener Zeit.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Pressemeldung und das zur Verfügung gestellte Formblatt vorbehaltlich der Vierten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz gelten. Diese wird voraussichtlich am morgigen Freitag, 17. April 2020 veröffentlicht.
16.04.2020 Änderung der Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101
Basierend auf den Erfahrungen der zurückliegenden Wochen werden die Öffnungszeiten des Abstrichzentrums in der Halle 101 ab kommenden Montag, 20. April 2020 angepasst. Fortan wird das Abstrichzentrum von Montag bis Samstag von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. An Sonntagen bleibt geschlossen.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Entwicklung der Fallzahlen und die Inanspruchnahme der Testmöglichkeit in der Halle 101 weiterhin genau beobachtet werden. Auf neue Entwicklungen kann im Bedarfsfalls schnell mit einer erneuten Anpassung der Öffnungszeiten reagiert werden.
11.04.2020 Erntehelfer*innen in Jugendherberge untergebracht
In der Kurpfalz-Jugendherberge Speyer sind zurzeit Erntehelfer*innen aus Rumänien untergebracht. Veranlasst hat das das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft in Kooperation mit den Bauernverbänden, da die üblicherweise durch die Bauern vorgehaltenen Unterbringungskapazitäten aufgrund der geltenden Quarantäne- und Hygieneauflagen nicht ausreichen.
09.04.2020 Jugendförderung startet mit Online-Angebot in die Osterferien
© JuFö SpeyerAufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus können die beliebten Osterferien in der Walderholung in diesem Jahr leider nicht wie gewohnt stattfinden. Damit bei den Grundschulkindern trotzdem keine Langeweile aufkommt, hat sich die Jugendförderung etwas einfallen lassen, getreu dem Motto: Wenn die Kinder nicht zur Walderholung kommen können, kommt die Jugendförderung eben zu den Kindern. Und zwar mit selbst erstellten Videos direkt ins heimische Wohnzimmer. Keine Angst, dabei klingelt niemand an der Haustür. Stattdessen wird „kontaktsperrenkonform“ an jedem Tag der Osterferien auf dem YouTube Channel der Stadt Speyer (URL: https://www.youtube.com/user/stadtspeyer) ein Video mit einfachen Bastel- und Spielideen zum Nachmachen veröffentlicht.
Ihr habt auch eine tolle Spiel- oder Bastelidee? Nehmt sie auf und schickt euer Video per E-Mail an info@jugendfoerderung-speyer.de. Die JuFö veröffentlicht euer Video dann als Inspiration für andere Kinder auf ihrer Internetseite.
Weitere Infos gibt es unter www.jufö.de.
08.04.2020 Christine & Stephan Rahn live - Konzert ohne Publikum am 19. April
© Frank Schindelbeck FotografieIm Rahmen der Kampagne "Speyer.Kultur.Support" wird das Klavierduo Christine & Stephan Rahn am Sonntag, 19. April 2020, 18 Uhr, ein Konzert ohne Publikum spielen, das aus der Stadthalle der Stadt Speyer im Livestream übertragen wird.
Auf dem Programm stehen zwei Komponisten, die in enger Beziehung zueinander standen: Robert Schumann und Johannes Brahms. Farbenreich startet das Konzert mit Robert Schumanns „Bilder aus Osten“, in denen Schumanns Faszination für den Orient zum Ausdruck kommt. Weiterhin zu hören sind die Variationen für Klavier zu vier Händen op. 23 von Johannes Brahms, in denen Brahms ein Thema Robert Schumanns aufgreift und geistreich und ausdrucksstark weiter entwickelt. Zum Abschluss spielt das Klavierduo von Johann Sebastian Bach „Gottes Zeit ist die allerbeste Zeit“ in einer Bearbeitung für Klavier zu vier Händen.
Das in Speyerer beheimatete Klavierduo Christine und Stephan Rahn hat von Beginn an schnell Aufmerksamkeit erregt und feiert seit mittlerweile fünf Jahren große Erfolge. Die Presse spricht von vierhändigem Klavierspiel, „das an Einfühlung und Virtuosität nicht zu überbieten ist.“ (Badisches Tagblatt)
Die Ausführenden erhalten Gagen. Online werden spezielle Unterstützer-Tickets angeboten, deren Erlös in den „Speyer.Kultur.Support.Fonds“ fließt, der wiederum Speyerer Künstlerinnen und Künstlern zugutekommt. Alle Infos zur Kampagne Speyer.Kultur.Support unter www.speyer.de/kultursupport.
Übertragen wird der Livestream über die YouTube-Seite des Offenen Kanals Speyer https://www.youtube.com/watch?v=XhMZLcihqLY oder die Facebook-Seite https://www.facebook.com/Speyer.Kultur/.08.04.2020 Asylbewerber positiv auf Sars-COV-2 getestet – Gemeinschaftsunterkunft unter Quarantäne
In einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber*innen wurden zwei Bewohner*innen positiv auf das neuartige Coronavirus getestet.
Da die Bewohner*innen Küche, Speisesaal und Sanitäranlagen gemeinsam nutzen, ist eine Identifikation und Nachverfolgung aller Kontaktpersonen nicht möglich. „Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, die ganze Unterkunft für zunächst 14 Tage unter Quarantäne zu stellen und alle Bewohnerinnen und Bewohner, bei denen Symptome auftreten, testen zu lassen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler das Vorgehen. Darüber hinaus werde die Wohnsituation entzerrt, Personen in andere Einrichtungen verlegt und dort unter Quarantäne gestellt – selbstverständlich in einem abgegrenzten Bereich. Weiterhin versichert die Stadtchefin: „Wir tun alles Notwendige, um die Ausbreitung des Virus zu verhindern. Für die Speyerer Bevölkerung besteht keine erhöhte Ansteckungsgefahr.“Bereits am Vormittag wurden die Bewohner*innen über die getroffenen Maßnahmen informiert. „Natürlich haben wir uns auf ein Szenario wie dieses vorbereitet“, betont Sozialdezernentin und Bürgermeisterin Monika Kabs. „Da Gemeinschaftsküchen aus Gründen des Infektionsschutzes geschlossen werden müssen, übernimmt das DRK die Versorgung der unter Quarantäne gestellten Menschen.“
Sollten während der Quarantäne neue Fälle auftreten, verlängert sich diese um weitere 14 Tage.
08.04.2020 Abstrichzentrum und Corona-Ambulanz: Öffnungszeiten über Ostern
Das Abstrichzentrum in der Halle 101 wird von Karfreitag, 10. April 2020, bis einschließlich Ostermontag, 13. April 2020, jeweils von 16:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Aufgesucht werden kann es von Patient*innen, deren Hausarztpraxis in Speyer, Dudenhofen, Römerberg (mit Berghausen, Heiligenstein und Mechtersheim), Harthausen, Hanhofen oder Böhl-Iggelheim ansässig ist. Über die Osterfeiertage können Patient*innen mit Krankheitssymptomen auch ohne Termin ins Abstrichzentrum kommen. Ob ein Test erforderlich ist entscheidet der zuständige Arzt/die zuständige Ärztin vor Ort.
Die Corona-Ambulanz im Erdgeschoss des ehemaligen Stiftungskrankenhauses bleibt über Ostern geschlossen und öffnet wieder am Dienstag, 14. April 2020, zwischen 12:00 und 14:00 Uhr. Zu beachten ist, dass die Corona-Ambulanz aus Gründen des Infektionsschutzes ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung des Patienten/der Patientin durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin aufgesucht werden kann.
08.04.2020 Frist für Anträge auf Lernmittelfreiheit verlängert
Die Abteilung Schule und Sport darüber, dass die Abgabefrist für Anträge auf Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 nun einmalig bis zum 30. April 2020 verlängert wurde. Die Antragsformulare liegen den Schüler*innen bereits vor und können schriftlich in Papierform oder per E-Mail als eingescannte Datei an die Abteilung Schule und Sport geschickt werden. Sollten Antragsformulare benötigt werden, können diese unter https://lmf-online.rlp.de/ heruntergeladen oder per E-Mail bei der Abteilung Schule und Sport angefordert werden. Die Anträge sollen bis auf Weiteres ausschließlich kontaktlos über die beschriebenen Wege gestellt werden.
Kontaktdaten:
Stadtverwaltung Speyer
Abtl. Schule und Sport
Maximilianstraße 12
67346 Speyer
E-Mail: schuleundsport@stadt-speyer.de
Tel.: 14-2246 und 14-246108.04.2020 Stadtvorstand beschließt vorzeitige Auszahlung der Sportfördermittel
Aufgrund der starken, aber notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus in Speyer sind die finanziellen Auswirkungen auch für Vereine zum Teil erheblich.
Um im Bereich der Sportvereine Liquiditätsengpässe abfedern zu können, hat der Stadtvorstand die vorzeitige Auszahlung von Abschlagszahlungen der Sportfördermittel in Höhe von insgesamt circa 60.000 € angestoßen. Die jeweiligen Gutschriften werden in den kommenden Tagen auf den Konten der Vereine eingehen. Parallel wurden die Vorstände schriftlich über die Höhe der jeweiligen Zahlung informiert.
Für Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs, die beide selbst zahlreichen Vereinen angehören, ist der Schutz der Speyerer Vereinslandschaft eine Herzensangelegenheit.
„Ob Sport, Musik oder Kultur - das Vereinsleben in Speyer ist einzigartig. Viele Menschen engagieren sich ehrenamtlich und mit viel Leidenschaft für ihre Sache. Ohne funktionierenden Vereinsalltag und ohne Möglichkeit, Veranstaltungen durchzuführen, wird der Blick ins Klub-Portemonnaie jedoch immer ernüchternder. Viele Traditionsvereine fürchten um ihre Existenz“, betont Oberbürgermeisterin Seiler.
Bürgermeisterin Monika Kabs appelliert an die Speyerer*innen: „Wenn Sie schon länger mit dem Gedanken spielen, Teil eines Vereins zu werden oder durch Spenden helfen möchten: Jetzt ist definitiv der richtige Zeitpunkt dafür! Helfen Sie dabei, die Vielfalt der Speyerer Vereinslandschaft zu erhalten.“07.04.2020 Stadt reaktiviert das 2. Obergeschoss des Stifts für die Einrichtung einer temporären Kurzzeitpflegestation
Die Stadt Speyer richtet im 2. Obergeschoss des ehemaligen Stifts in der Spitalgasse 1 eine temporäre Kurzzeitpflegestation für nicht mehr infektiöse Patient*innen nach überstandener COVID-19 Erkrankung oder Patient*innen mit anderen Krankheiten, die keine vollumfängliche Krankenhausversorgung mehr benötigen, ein.
Ziel ist es, das genannte Patientenklientel aus der stationären Aufnahme entlassen zu können, um in den Krankenhäusern wichtige Behandlungskapazitäten für neue Erkrankte zu schaffen und gleichzeitig für Menschen, die noch nicht in ihr übliches häusliches oder pflegerisches Umfeld entlassen werden können, eine bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.„In engem Austausch mit unserem medizinischen Fachberater, den beiden ortsansässigen Krankenhäusern und den Hilfsorganisationen haben wir die Ansätze der benachbarten Gebietskörperschaften beobachtet, Eindrücke gesammelt und im Hinblick auf die Situation in Speyer geprüft und bewertet. Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir als Stadt Speyer keine zusätzliche medizinische und pflegerische Versorgung von an COVID-19 erkrankten Menschen unter Einhaltung der Klinikstandards neben den beiden Krankenhäusern leisten können. Vielmehr wollen wir unsere Krankenhäuser durch das Angebot der temporären Kurzzeitpflege bei Bedarf entlasten und so dafür sorgen, dass genug Kapazitäten für die stationäre Aufnahme von Patientinnen und Patienten, die eine intensive medizinische Betreuung benötigen, zur Verfügung stehen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Aufgenommen werden können daher ausschließlich Patient*innen, die direkt aus der stationären Behandlung in einem der beiden Speyerer Krankenhäuser kommen und die – sofern sie an COVID-19 erkrankt waren - symptomfrei und negativ getestet sind. Menschen, die COVID-19 positiv sind oder sich in ihrem üblichen pflegerischen oder häuslichen Umfeld befinden können ausdrücklich nicht aufgenommen werden. Die Station im Stift ist analog zu einem Seniorenwohn- oder Pflegeheim an eine hausärztliche Praxis angeschlossen, um den Bedarf an Visiten, Medikationen, Rezepten und ähnlichem zu decken.
Aktuell wird die Einrichtung der temporären Kurzzeitpflegestation vorbereitet. Das bislang leerstehende zweite Obergeschoss im Stift wurde technisch und raumpflegerisch vorbereitet, die Beschaffung der notwendigen Materialien ist angelaufen. Die tatsächliche Inbetriebnahme ist in erster Linie vom Bedarf der Speyerer Krankenhäuser abhängig und erfolgt erst nach Rücksprache mit diesen. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Kapazitätsengpässe. „Natürlich hoffen wir alle sehr, dass wir die städtische temporäre Kurzzeitpflegestation gar nicht erst in Betrieb nehmen müssen und es weiterhin dabei bleibt, dass alle Patientinnen und Patienten im Krankenhaus behandelt werden, bis sie als gesund entlassen werden können“, so die Stadtchefin abschließend.
07.04.2020 Hilfe für wohnungs- und obdachlose Menschen
Speyer hält zusammen und hilft Menschen, die von der Corona-Pandemie am stärksten betroffen sind, das zeigte sich in den vergangenen Woche bereits mehrfach. In Zusammenarbeit zwischen der Wohnraumsicherung der Stadt Speyer und der Sozialen Anlaufstelle Speyer (SAS) wurden nun Notfallbeutel für wohnungs- und obdachlose Menschen zusammengestellt und an die Betroffenen übergeben.
Die Notfallbeutel enthielten Lebensmittel wie Tee, Kaffee, Konserven und Kekse, aber auch Hygieneartikel wie Duschgel und Händedesinfektionsmittel und einen Übersichtsflyer mit Hilfsangeboten. Gepackt wurden die über 100 Beutel vom ehrenamtlichen Team der SAS, um anschließend von der Wohnraumsicherung der Stadt kontaktlos an den zuvor abgesprochen Orten und in den Notunterkünften übergeben zu werden. „Wohnungs- und obdachlose Menschen sind eine Risikogruppe und ihr Hilfsnetz, das sie sonst über den Tag rettet, bricht infolge der Corona-Pandemie völlig weg“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich bin deshalb sehr dankbar, dass sich die Wohnraumhilfe der Stadt und die Soziale Anlaufstelle zusammengeschlossen haben und unbürokratisch Hilfe leisten“, so die Stadtchefin weiter.
Auch die zuständige Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs betont: „Wir sind in Speyer trotz allem noch relativ gut aufgestellt und stellen wohnungs- und obdachlosen Menschen entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten. Auch die Speyerer Tafel und die MahlZeit der Protestantischen Gesamtkirchengemeinde sind nach wie vor offen und versorgen Bedürftige. Wir erreichen mit diesen Angeboten aber leider nicht alle Menschen und so sind die Notfallbeutel eine wichtige Ergänzung.“
Die Lebens- und Hygienemitteln wurden aus Spendengeldern bezahlt, die extra für die SAS und bereits vor der Corona-Pandemie auf einem städtischen Verwahrkonto eingegangen waren. Dank der tatkräftigen Unterstützung der Feuerwehr Speyer wird unter der Koordination des SAS-Projektverantwortlichen Stefan Wagner und der Wohnraumhilfe Speyer die Ausgabe der Notfallbeutel keine einmalige Aktion sein, sondern bis auf Weiteres regelmäßig stattfinden.
Zudem wird am Gründonnerstag auf Einladung der Industriehof Speyer GmbH und Schmidts im Industriehof eine Osteressenausgabe für die Menschen in den städtischen Notunterkünften und die Gäste der SAS stattfinden, über das ebenfalls in den Notfallbeuteln informiert wurde.
07.04.2020 Stadtbibliothek baut digitales Medienangebot aus
Auch wenn die Stadtbibliothek aufgrund der Corona-Pandemie bis auf weiteres für Besucher geschlossen ist, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinter verschlossenen Türen in der Villa Ecarius aktiv. Dort werden derzeit verschlissene und veraltete Medien aussortiert und im örtlichen Buchhandel neue Bücher bestellt. Über die Social-Media-Kanäle (Facebook und Instagram) wird über verschiedene Medien-, Informations- und Beschäftigungsangebote informiert. Ein telefonischer Dienst ist eingerichtet, über den auch unbürokratisch Neunanmeldungen möglich sind. Während der Schließzeit stehen eine ganze Reihe von digitalen Diensten zur Verfügung. Dazu zählen die „Onleihe“ - die E-Book-Ausleihe über metropolbib.de, der Pressreader - digitale Zeitungen und Zeitschriften, Brockhaus Enzyklopädie und Brockhaus Schülertraining sowie das Munzinger-Archiv (Personen und Länder).
Um der steigenden Nachfrage nach aktueller, digitaler Literatur für bisherige und neue Nutzer*innen noch attraktiver zu gestalten, hat Bürgermeisterin Monika Kabs veranlasst, zusätzliche Mittel in Höhe von 3.000,- € bereitzustellen, um neue Lizenzen an E-Medien zu erwerben, die in den nächsten Tagen auf der Plattform metropolbib.de zur Ausleihe bereit stehen werden.
06.04.2020 Oberbürgermeisterin Seiler kritisiert Ladenöffnung an Osterfeiertagen
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler unterstützt die von Kirchen und Gewerkschaften formulierte Kritik an Ladenöffnungen an den Osterfeiertagen.
„Es ist nicht nachvollziehbar, warum an den Osterfeiertagen, insbesondere an Karfreitag und Ostersonntag, Geschäfte öffnen dürfen. Wir sollten nicht vergessen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einzelhandels in den letzten Wochen Großartiges geleistet und viele Überstunden erbracht haben, um die Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Sie haben sich eine Verschnaufpause verdient“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Es sei gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern nicht erklärbar, warum sie ihre Familien an Ostern nicht besuchen sollen, gleichzeitig aber einkaufen gehen dürften.
Um eine Entzerrung der Feiertagseinkäufe zu gewährleisten appelliert die Oberbürgermeisterin an die Bürger*innen: „Bitte planen und erledigen Sie Ihre Ostereinkäufe frühzeitig, um längere Wartezeiten und Menschenansammlungen vor und in den Supermärkten zu vermeiden. Ich versichere Ihnen, dass es nach wie vor keinen Versorgungsnotstand gibt und Hamsterkäufe auch vor dem anstehenden Osterwochenende nicht notwendig sind.“
Gemäß der am 17. März 2020 erlassenen Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion dürfen Verkaufsstellen von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau- und Gartenbaubedarf, Zeitungen und Tierbedarf bis einschließlich 19. April 2020 an allen Sonn- und Feiertagen von 12:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein.
06.04.2020 Stadt Speyer ahndet Zuwiderhandlung gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes
Die Stadt Speyer ahndet zwei Ordnungswidrigkeiten im Sinne der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Gegen zwei Cafébesitzer in der Innenstadt soll ein Bußgeld in Höhe von 4.000 € verhängt werden, nachdem der Kommunale Vollzugsdienst am gestrigen Sonntag, 5. April 2020, im Rahmen seiner regelmäßigen Kontrolle festgestellt hat, dass Eis im Straßenverkauf angeboten wurde. Zum Zeitpunkt des Eintreffens der Vollzugsbeamt*innen hatten sich schon lange Warteschlangen gebildet. Es ist beabsichtigt, den im Bußgeldkatalog eingeräumten Festsetzungsspielraum bei Verstößen gegen die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung voll auszuschöpfen.
„Ich appelliere noch einmal eindringlich an die Gastronomen und Eiscafés, aber auch an die Bürgerinnen und Bürger, sich an die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu halten. In Zeiten von Versammlungs- und Kontaktsperre kann und darf es nicht sein, dass sich an Eisverkaufsständen unkontrolliert lange Warteschlangen bilden“, betont Oberbürgermeisterin Seiler. Insgesamt werde die Ordnungsbehörde nicht nachlassen, weiterhin intensiv zu kontrollieren und bei Verstößen Bußgelder zu verhängen. „Das sind wir auch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung schuldig, die sich an die Maßnahmen hält und ein vorbildliches Verhalten an den Tag legt“, so die Stadtchefin weiter.
Das Land Rheinland-Pfalz hat bereits am 27. März 2020 einen einheitlichen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Landesverordnung erlassen, den die Stadt Speyer nun entsprechend anwendet.
03.04.2020 Corona-Ambulanz öffnet im ehemaligen Stiftungskrankenhaus
Am kommenden Montag, 6. April 2020, eröffnet im Erdgeschoss des ehemaligen Stiftungskrankenhauses in der Spitalgasse eine Corona-Ambulanz. In dieser werden Patient*innen behandelt, die entweder bereits positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet wurden oder die die Symptome Fieber und Husten aufweisen und deren Abstrichergebnis noch aussteht.
In der Ambulanz werden von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassene niedergelassene Vertragsärzt*innen tätig sein, die sich freiwillig für den Dienst im Stiftungskrankenhaus gemeldet haben. „Ich bin sehr froh darüber, dass die Stadt Speyer über ein solch hervorragendes Netz an niedergelassenen Ärzt*innen verfügt, die sich über die weiterhin anfallende Arbeit in ihren Praxen hinaus für die Menschen engagieren für sie da sind“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Für den Dienst in der Corona-Ambulanz haben sich 24 Mediziner*innen freiwillig registrieren lassen. Für eine solch große Bereitschaft bin ich von Herzen dankbar“, so die Stadtchefin weiter. Darüber hinaus stellen die Stadtverwaltung, die Feuerwehr Speyer und der Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Speyer Helfer*innen, die organisatorisch und operativ unterstützen werden.
Aufgesucht werden kann die Corona-Ambulanz aus Gründen des Infektionsschutzes ausschließlich nach vorheriger telefonischer Anmeldung des Patienten/der Patientin durch den Hausarzt bzw. die Hausärztin. Die Sprechzeiten sind zunächst werktags von 12:00 bis 14:00 Uhr und werden gegebenenfalls nach Bedarf angepasst. Das Einzugsgebiet umfasst die Stadt Speyer und die umliegenden Gemeinden.
„Unser Ziel ist es, durch die Einrichtung dieser zusätzlichen Anlaufstelle die Patientenströme zu trennen und die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen sowie die Krankenhausambulanzen zu entlasten. Positiv getesteten Personen wird somit eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung garantiert, während die Hausarztpraxen vor einer Kontamination mit dem Virus geschützt werden“, erklärt Dr. Maria Montero-Muth, die sich gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung für die Organisation der Praxisabläufe verantwortlich zeichnet. Darüber hinaus ermöglicht die Corona-Ambulanz die Identifikation von Patient*innen, die eine Krankenhauseinweisung benötigen. Durch die enge Zusammenarbeit mit den beiden vor Ort ansässigen Kliniken ist eine schnelle Reaktionszeit gewährleistet.
„Ich bin dem Stadtvorstand und der Verwaltung wirklich dankbar für die großartige Unterstützung und die reibungslose Zusammenarbeit. Gleiches gilt auch für die Feuerwehr Speyer und das Deutsche Rote Kreuz, ohne deren unbürokratische Hilfe eine so schnelle Umsetzung unseres Vorhabens nicht möglich gewesen wäre“, so Dr. Montero-Muth.
Die nötige Infrastruktur im Stiftungskrankenhaus hat die Stadt Speyer mit der Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz mit Unterstützung des Schaustellerverbands Speyer e.V. hergestellt. Der zunächst geplante Standort in der Sporthalle-Ost wurde aufgrund nicht ausreichender Belüftungsmöglichkeiten verworfen.
03.04.2020 Ein digitaler Ruck geht durch die Weiterbildungseinrichtungen der Stadt Speyer – Volkshochschule und Musikschule gehen neue Wege
Normalerweise finden die VHS-Italienischkurse der Dozentin Maria Leitmeyer in der Berufsbildenden Schule montagsabends ab 18 Uhr statt. Aufgrund der aktuellen Lage treffen sich die Teilnehmer*innen zwar weiterhin zur gewohnten Zeit, aber nicht am gewohnten Ort. Nun sitzen sie vor ihrem Computer, Tablet oder Smartphone zum Online-Unterricht. Maria Leitmeyer hat ihre Schüler*innen dazu eingeladen, das neue Unterrichtsformat auszuprobieren. Und ausnahmslos alle waren sofort bereit, das Experiment zu wagen – mit Erfolg! Zum üblichen Unterrichtsbeginn erschienen nach und nach alle Kursteilnehmer*innen auf dem Bildschirm. Für Maria Leitmeyer ein großartiger Augenblick, da sich alle über das virtuelle Wiedersehen freuten. Die Teilnehmer*innen besuchen den Kurs seit vielen Jahre und kennen sich ebenso lange. Sehr schnell hatten sich die Beteiligten an das neue Format des Online-Unterrichts gewöhnt. Am Ende waren alle einhellig der Meinung, dass der Kurs unbedingt auf diese Art und Weise fortgesetzt werden sollte. Alle hatten nach kurzer Zeit vergessen, dass sie sich nicht physisch, sondern virtuell gegenüber saßen – jeder zu Hause vor seinem Bildschirm. Im Bereich der Sprachkurse der Volkshochschule – von Deutsch über Englisch, Französisch, Italienisch, Japanisch, Russisch, Schwedisch bis hin zu Spanisch - werden derzeit 26 online weitergeführt und damit rund 240 Menschen digital zusammengebracht.
„Bedingt durch die Corona-Krise sind wir gezwungen neue Wege zu gehen. Erstaunlicherweise sind die dabei erworbenen Erfahrungen sehr positiv,“ resümiert Bürgermeisterin Monika Kabs, die den Online-Unterricht in der Musikschule und in der VHS begrüßt und fördert. Der direkte Kontakt zwischen Lehrkräften und Kursteilnehmer*innen könne zwar nicht ersetzt werden, so die Bürgermeisterin, aber diese Form des Unterrichts öffne neue Perspektiven.
Wir erreichen über den „digitalen Weg“ ca. 70 Prozent unserer Schülerinnen und Schüler, sagt Bernhard Sperrfechter, Leiter der städtischen Musikschule. Auch dort wird intensiv an Modellen für den Online-Musikunterricht gearbeitet. Zum Einsatz kommen Messengerdienste, E-Mail und Konferenzsoftware wie Skype und Zoom, vereinzelt auch das normale Telefon. Laut einer Umfrage, die von der Musikschule intern durchgeführt wurde, sind die Schüler*innen dabei hoch konzentriert und begeistert bei der Sache. Die Fortschritte, die innerhalb einer Unterrichtseinheit gemacht werden, entsprechen denen des Präsenzunterrichts. Ein gravierender Nachteil ist laut Sperrfechter allerdings die technisch bedingte Verzögerung der Übertragung, es kann also nicht zusammen musiziert werden.
Durch den Einsatz des Internets als Medium ergeben sich aber auch neue Formen von Unterricht. „Harmonielehre und Gehörbildung, Improvisation und Arrangieren können sehr gut via Internet vermittelt werden. Wir werden in Kürze solche Angebote starten, und zwar ausschließlich auf diesem Weg“, so Bernhard Sperrfechter. Diese werden dann auch zukünftig ein ergänzender Bestandteil des Unterrichts sein. Eine gänzlich neue Möglichkeit ist die „Übebetreuung“ beim Schüler zuhause. So kann zusätzlich ein virtueller Lehrerbesuch organisiert werden, eine gute Verstärkung des musikalischen Lernens. Auch diese Möglichkeit wird die Musikschule künftig weiter anbieten.
„Bei allen neuen Wegen, die wir sehen und dem „digitalen Ruck“, der gegenwärtig durch die ganze Gesellschaft geht, freuen wir uns aber jetzt schon wieder auf das gemeinsame Musizieren in unseren Ensembles, Bands und Orchestern“, betont Sperrfechter. Gut, dass nicht alle Dinge im Leben „digital“ ersetzt werden können.
02.04.2020 Speyer hält zusammen: Nähen, spenden, helfen!
Selbstgenähte oder selbstgemachte Mund-Nasen-Masken können dazu beitragen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und zwar insbesondere dann, wenn viele Menschen sie tragen. Aus diesem Grund ruft die Stadt Speyer alle (Hobby-)näher*innen dazu auf, Mund-Nasen-Masken aus Baumwolle anzufertigen, für sich selbst, für Familienangehörige, Freunde oder für Mitmenschen, die selbst nicht die Möglichkeit haben, Schutzmasken zu nähen – beispielsweise in Pflegeeinrichtungen.
„Solche Schutzmasken haben in erster Linie den Zweck, Mitmenschen davor zu schützen sich anzustecken, wenn man selbst – möglicherweise ohne es zu wissen – mit dem Coronavirus infiziert ist. Durch die Stoffbarriere wird die Weiterverbreitung von Tröpfchen, die beim Husten, Niesen oder Sprechen entstehen, eingeschränkt“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Besonders wirksam sind die Masken dann, wenn möglichst viele Menschen sie nutzen. Als Nebeneffekt verhindern sie außerdem, dass sich der Träger oder die Trägerin unbewusst ins Gesicht fasst. Die Masken erinnern uns optisch daran, wie ernst die Lage leider ist, und sind zugleich ein Zeichen von Höflichkeit.“ Das Tragen einer Schutzmaske darf indes keinesfalls dazu führen, dass die bekannten Abstands-und Hygieneregeln nicht mehr eingehalten werden.
Im medizinischen Bereich sorgt die Corona-Pandemie dafür, dass Vorräte an Schutzkleidung, die sonst Monate halten, innerhalb weniger Tage aufgebraucht sind. Durch den weltweit enorm gestiegenen Bedarf ist die Beschaffung von Nachschub zurzeit nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Oberbürgermeisterin Seiler betont daher ausdrücklich, dass zertifizierte Originalware dringend für die medizinische Versorgung gebraucht wird, insbesondere in Krankenhäusern. „Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger für den privaten Gebrauch unbedingt auf Masken der Marke Eigenbau – beispielsweise selbstgenähte – zurückzugreifen“, so die Stadtchefin.
Die Stadt Speyer unterstützt diejenigen, die Masken spenden möchten, gerne bei der Weiterverteilung an Mitmenschen und Pflegeeinrichtungen. Interessierte Näher*innen wenden sich bitte telefonisch unter 06232 14-2489 oder per E-Mail an heidi.jester@stadt-speyer.de an die Stadtverwaltung.
02.04.2020 Wochenmärkte finden statt
Trotz der Corona-Krise finden die Speyerer Wochenmärkte – freitags auf dem Berliner Platz und samstags auf dem Königsplatz – sowie der Dienstagsmarkt auf der Maximilianstraße jeweils von 7:00 bis 13:00 Uhr statt.
Das Angebot dient der Nahversorgung der Bevölkerung und ist daher von den Einschränkungen zur Eindämmung des Coronavirus ausgenommen. Die Stände wurden entzerrt, um den Besucher*innen die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m untereinander zu ermöglichen. Der Kommunale Vollzugsdienst überprüft die Einhaltung der Hygieneregeln.„Vergangene Woche haben sich die Besucherinnen und Besucher vorbildlich an die Vorgaben gehalten. Bitte tun Sie dies auch weiterhin. Halten Sie Abstand, erledigen Sie zügig Ihre Einkäufe und verweilen Sie nicht auf dem Markt“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Stadtverwaltung weist außerdem darauf hin, dass das samstägliche Parkverbot zur Durchführung des Wochenmarkts auf dem Königsplatz nach wie vor gilt. Auch Anwohner*innen mit Bewohnerparkausweis, die städtische Parkplätze vorübergehend kostenfrei nutzen dürfen, müssen diese Regelung beachten.
01.04.2020 Zeit für Menschlichkeit – Aufruf zum Karten- und Briefeschreiben
Speyer hält zusammen. Das gilt besonders auch in diesen Tagen und so rufen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs Familien und Kinder dazu auf, Karten und Briefe an Bewohner*innen von Alten- und Pflegeheimen schicken, die derzeit kaum Besuch empfangen und die Einrichtungen auch nicht verlassen dürfen.
Mit der Aktion „Zeit für Menschlichkeit“ möchte der Stadtvorstand aufkommender Einsamkeit entgegenwirken und Jung und Alt vereinen. Familien und Kinder sind aufgerufen, gemeinsam Bilder zu malen, zu basteln oder Briefe und Karten mit guten Gedanken für die Senior*innen zu fertigen. Diese werden dann in den Einrichtungen verteilt, vorgelesen oder aufgehängt. „Insbesondere in Krisenzeiten ist es wichtig füreinander da zu sein und ein Zeichen zu setzen. Die Aktion „Zeit für Menschlichkeit“ ist eine tolle Gelegenheit, um den Menschen ein Lächeln auf die Gesichter zu zaubern und zugleich etwas Abwechslung in den Alltag der Kinder zu bringen, die derzeit zu Hause sind und keinen Kontakt zu Freunden haben können“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Auch Bürgermeisterin Monika Kabs betont: „Ein handgeschriebener Brief, ein selbst gemaltes Bild und positive Worte könnten in diesen schweren Zeiten ein wirklicher Lichtblick sein. Machen Sie mit und zeigen Sie den Menschen in den Pflege- und Altenheimen, dass sie nicht alleine sind!“
Karten und Briefe können ab sofort an die folgenden Einrichtungen gesendet oder dort eingeworfen werden:
- Salier-Stift, Obere Langgasse 5a
- Pflegezentrum Speyer Haus Edelberg, Landauer Straße 53
- Diakonissen Seniorenstift Bürgerhospital, Mausbergweg 150
- AWO-Seniorenhaus Burgfeld, Burgstraße 34-36
- Seniorenzentrum Storchenpark, Obere Langgasse 13
- Haus am Germansberg, Else-Krieg-Straße 2
- Alten- und Pflegeheim Am Adenauerpark, Bahnhofstraße 56a
Wer möchte, kann seinen Namen und die Absender-Adresse dazu schreiben. Vielleicht ist das der Beginn einer Brieffreundschaft.
31.03.2020 Mit Gutscheinkauf Speyerer Unternehmen in der Corona-Krise unterstützen
Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in Speyer stellen die lokale Wirtschaft vor große Herausforderungen. Gerade Selbstständigen und kleineren Betrieben fehlen nun die Einnahmen, mit denen bisher Fixkosten wie Miete und Gehälter bezahlt wurden.
Um die Unternehmen vor Ort zu unterstützen, hat die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Stadtmarketing erneut die Initiative ergriffen und kooperiert nun mit der Gutscheinplattform www.lokal.help. Die anfallenden Hostinggebühren trägt die Stadt Speyer.
Das ehrenamtliche Projekt www.lokal.help aus Annweiler ist eine Non-Profit-Plattform, auf der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben, Gutscheine für ihr Lieblingsgeschäft zu erwerben. Diese können mit nur wenigen Klicks bestellt und via Paypal unmittelbar bezahlt werden. Auch eine Gutscheinbestellung per E-Mail oder Telefon ist möglich.„Wir werden nichts unversucht lassen, um unseren Gewerbetreibenden in dieser schwierigen Zeit zu helfen. Das Gutscheinportal bietet eine einfache und gute Möglichkeit, die heimische Wirtschaft zu unterstützen und gleichzeitig die Liquidität der Unternehmen zu sichern“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Weiterhin appelliert sie an alle Bürgerinnen und Bürger: „Wer noch auf der Suche nach einem passenden Geschenk für Ostern, Mutter- oder Vatertag ist und dabei etwas Gutes für die Unternehmen vor Ort tun möchte, dem sei ein Gutscheinkauf ans Herz gelegt“.
Interessierte Speyerer Unternehmen können sich ab heute ganz einfach und unkompliziert selbst auf www.lokal.help registrieren.
Das Angebot ergänzt die umfangreiche Übersicht von Liefer- und Abholdiensten Speyerer Unternehmen, welche unter www.speyer.de/lieferdienste bereitgestellt wird.
Für weitere Informationen oder Rückfragen stehen Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing gerne per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.
30.03.2020 Information über finanzielle Unterstützung für Familien bei Verdienstausfällen
Ab Ende März können Familien Lohnersatz wegen Schul- und Kitaschließung sowie einen Notfall Kinderzuschlag bei Verdienstausfällen beantragen
Die Schul- und Kitaschließung stellt viele Eltern vor große Herausforderungen. Daher wird auch in Speyer für systemrelevanten Berufsgruppen und Alleinerziehende ohne anderweitige Betreuungsmöglichkeiten eine Notbetreuung in Kitas und Schulen bereitgestellt. Eltern, die davon keinen Gebrauch machen können und wegen Schul- oder Kitaschließung nicht zur Arbeit können, sollen, so ein Beschluss des Bundestages vom 25. März 2020, durch eine Neuregelung des Infektionsschutzgesetz gegen übermäßige Einkommenseinbußen abgesichert werden. Diese Regelung soll Ende März in Kraft treten.
„Viele Familien sind zurzeit mit großen Herausforderungen konfrontiert. Sie betreuen ihre Kinder zuhause, lernen mit ihnen, kochen und sorgen für Beschäftigung. Darüber hinaus sind nicht wenige von Kurzarbeit, Verdienstausfällen und - in letzter Konsequenz - existentiellen Sorgen betroffen. Es ist aus meiner Sicht daher wichtig und richtig, dass der Bund hier tätig wird und für finanzielle Entlastung sorgt“, so Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Eltern erhalten nach der Neuregelung eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2.016 Euro) für bis zu sechs Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.
Voraussetzung dafür ist:
• dass die erwerbstätigen Eltern Kinder unter 12 Jahren zu betreuen haben, weil eine Betreuung anderweitig nicht sichergestellt werden kann,
• das Gleitzeit- beziehungsweise Überstundenguthaben ausgeschöpft sind.Weiterhin wurde vom Bundestag eine befristete Neuregelung bei der Berechnungsgrundlage des Kinderzuschlags getroffen. Familien mit kleinen Einkommen haben die Möglichkeit einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro zu erhalten.
Berechnungsgrundlage für den Kinderzuschlag ist bisher das Durchschnittseinkommen der letzten sechs Monate. Damit auch Familien vom KiZ profitieren können, die aufgrund der Corona-Pandemie kurzfristig Verdienstausfälle hinnehmen müssen, plant die Bundesregierung einen Notfall-KiZ:
Ab April müssen Familien, die einen Antrag auf den KiZ stellen, nicht mehr das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur des letzten Monats vor der Antragstellung. Diese Regelung soll befristet bis zum 30. September 2020 gelten. Familien, die bereits im März erhebliche Verdienstausfälle hatten, können daher ab dem 1. April einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen.
Ob Anspruch auf Kinderzuschlag besteht, kann mithilfe des KiZ-Lotsen (https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse) der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit) geprüft werden. Die Beantragung ist digital hier möglich: https://con.arbeitsagentur.de/prod/kiz/ui/start
28.03.2020 Stadt Speyer begrüßt einheitlichen Bußgeldkatalog bei Verstößen gegen die Corona-Bekämpfungsverordnung
Im Kampf gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus hat auch das Land Rheinland-Pfalz umfangreiche Regelungen zur Kontaktreduzierung erlassen. Seit Freitag, 27. März 2020, gibt es nun auch einen landeseinheitlichen Bußgeldkatalog der festlegt, welche Verstöße welche Strafen nach sich ziehen.
„Ich bin froh, dass der Kommunale Vollzugsdienst und die Polizei nun klare Regelungen an der Hand haben, wie welche Verstöße gegen die Landesverordnung zu ahnden sind“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Ich habe in den vergangenen Tagen zwar festgestellt, dass die meisten Speyererinnen und Speyerer den Ernst der Lage erkannt haben und die kontaktreduzierenden Maßnahmen befolgen, allerdings gibt es leider immer einige Uneinsichtige. Gerade für die nun bevorstehenden sonnigen Tage wird der Bußgeldkatalog den Vollzugsbeamten eine hilfreiche Unterstützung sein“.
Das Ordnungsamt und der Kommunale Vollzugsdienst überwachen indes nicht nur die Einhaltung der Landesverordnung, sondern auch die Erfüllung der Quarantäneverordnungen. Alle Personen, die sich auf Anordnung des Gesundheitsamtes in häuslicher Quarantäne befinden, werden regelmäßig kontaktiert. „Bisher haben sich alle an die Vorgaben gehalten und sind der Verantwortung, die sie gegenüber ihren Mitmenschen tragen, in vorbildlicher Weise geregt geworden“, lobt die Stadtchefin.
Alle Informationen rund um das Coronavirus sind jederzeit unter www.speyer.de/corona abrufbar.
Den Bußgeldkatalog im Wortlaut finden Sie hier.
27.03.2020 Speyer. Kultur. Support. Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige im Kulturbereich - Stadtspitze macht sich für die Speyerer Kulturszene stark
© Stadt Speyerund Veranstaltungssäle sind geschlossen, Konzerte abgesagt, Tickets verfallen. Vielen Kulturschaffenden und Künstler*innen fehlt über Monate das Einkommen, Existenzen sind bedroht. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Kulturbürgermeisterin Monika Kabs sehen das mit großer Sorge und wollen helfen.
Mit der Schaffung eines Soforthilfeprogrammes für Solo-Selbstständige wird derzeit im Stadthaus und im Fachbereich „Kultur, Tourismus, Bildung & Sport“ schnelle Hilfe organisiert. Die Stadtverwaltung wird 30.000 € in einen „Härtefonds Kultur“ einbringen, die eingeplant waren für Projekte und Veranstaltungen, die aufgrund der aktuellen Situation nicht stattfinden können. Die Kulturstiftung Speyer, die Sparkasse Vorderpfalz und die Vereinigte VR Bank Kur- und Rheinpfalz haben ebenfalls namhafte Beträge zugesagt. Der Fonds soll durch die weitere Einwerbung von Spenden- und Sponsorengeldern wachsen.Ab Montag wird dazu ein entsprechendes Angebot auf der Website der Stadt zu finden sein: Freischaffende Speyerer Künstlerinnen und Künstler, die von abgesagten Engagements und ausgefallenen Honoraren betroffen sind, können als erste Maßnahme über ein einfaches Formular auf www.speyer.de/kultursupport eine Soforthilfe in Höhe von 500 Euro in Anspruch nehmen, die kurzfristig ausgezahlt wird. „Wir wissen, dass dies nur ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Wir sehen es als Geste, die helfen kann Zeit zu überbrücken bis andere staatliche Programme und die vorhandenen Sozialsysteme greifen,“ so die Oberbürgermeisterin. Der Bund hat in diesem Zusammenhang ein 50 Milliarden Euro-Hilfspaket für Solo-Selbständige beschlossen.
„Kultur berührt die Seele unserer Stadt“, ergänzt Kulturbürgermeisterin Monika Kabs, selbst ein großer Fan der örtlichen Kulturvielfalt. „Wir müssen insbesondere der freien Szene in Speyer helfen, die schwere Zeit der Corona-Krise zu überbrücken.“
Das Soforthilfeprogramm ist Teil der im Stadthaus geplanten Kampagne „Speyer.Kultur.Support.“, in die möglichst viele Kulturschaffende eingebunden werden sollen. Um diese Initiative auf vielen Kanälen zu verbreiten, sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus allen Sparten eingeladen, kurze Video-Clips zu diesem Motto zu produzieren. Auch dafür wird pro Clip eine kleine Vergütung in Höhe von 100 Euro ausgezahlt. Namhafte Kulturschaffende haben sich bereit erklärt unentgeltlich bei dieser Kampagne mitzuwirken. Video-Clips und eine begleitende Plakataktion sollen helfen, weitere Sponsoren für den Härtefonds zu gewinnen.
Übrigens können auch kleine Beiträge helfen. Über das Online-Ticketportal Reservix können ab Montag Kultur-Support-Tickets für Speyer in Stückelungen von 25 Euro, 50 Euro und 100 Euro gekauft werden, deren Beträge direkt in den Härtefonds Kultur fließen.
Weitere Infos
Kontakt: Matthias Nowack (Tel. 14 24 60) und Anke Illg (Tel. 14 22 50);
E-Mail: kultur@stadt-speyer.de
Internet: www.speyer.de/kultursupport
Facebook: http://www.facebook.com/speyer.kultur27.03.2020 Corona-Abstrichzentrum Speyer – Bericht aus dem laufenden Betrieb
Am 18. März 2020 ging in der Halle 101 ein Corona-Abstrichzentrum in Betrieb, in welchem täglich zwischen 16:00 und 20:00 Uhr Patient*innen mit entsprechender Symptomatik mittels Mund-Rachen-Abstrich auf die durch das Coronavirus verursachte Erkrankung Covid-19 getestet werden.
Stellvertretend für die Stadt Speyer übt die Feuerwehr Speyer das Hausrecht im Abstrichzentrum aus. Betrieben wird es von den niedergelassenen Ärzt*innen der PRAVO (Praxisnetzwerk Vorderpfalz) und dem DRK Kreisverband Speyer. Die ärztliche Leitung hat Dr. med. Klaus-Peter Wresch. Täglich sind zwei Ärzt*innen vor Ort, die in ihrer Arbeit durch ehrenamtliche Kräfte des DRK, Mitarbeiter*innen der Stadt Speyer und durch Kräfte der Feuerwehr unterstützt werden.
Oberste Priorität genießt der Schutz der Mitarbeiter*innen und nicht infizierter Personen vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Die Art und Qualität der Schutzkleidung der Helfer*innen ist auf die Intensität des notwendigen Kontakts mit den zu testenden Personen abgestimmt. Zu jeder Zeit werden größtmögliche Abstände eingehalten und die Hygieneregeln und –vorgaben befolgt. Die genau getakteten Abläufe verhindern auch Kontakte der getesteten Personen untereinander.
Der Testvorgang ist in seinem Ablauf klar geregelt. Nach einer kurzen Befragung am Eingang entscheidet der diensthabende Arzt/die diensthabende Ärztin abschließend darüber, ob ein Test durchgeführt wird oder nicht. Ist dies der Fall, so werden zunächst die persönlichen Daten erfasst, bevor mit einem Watteträger ein Rachenabstrich durchgeführt wird. Der gesamte Prozess dauert nur etwa fünf Minuten. Die abgestrichenen Personen sowie alle, die mit diesen in einer Hausgemeinschaft leben, müssen strenge häusliche Quarantäne einhalten, bis sie von ihrem Hausarzt/von ihrer Hausärztin über das Testergebnis benachrichtigt werden. Ein positives Testergebnis wird gleichzeitig dem Gesundheitsamt mitgeteilt, das mit der erkrankten Person telefonischen Kontakt aufnimmt, die Dauer Quarantäne festlegt und gegebenenfalls weitere Maßnahmen veranlasst.
Bis heute wurden im Abstrichzentrum Speyer etwa 250 Personen getestet.
Die wichtigsten Informationen zusammengefasst:
- Im Abstrichzentrum Speyer werden ab sofort nur noch Patient*innen getestet, deren Hausarztpraxis in Speyer, Dudenhofen, Römerberg (mit Berghausen, Heiligenstein und Mechtersheim), Harthausen, Hanhofen oder Böhl-Iggelheim ansässig ist.
- Eine Anmeldung mit Terminvergabe muss vorab telefonisch über die jeweilige Hausarztpraxis oder den Ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117) erfolgen.
- Ausschließlich an Samstagen und Sonntagen können Patient*innen mit Krankheitssymptomen auch ohne Termin ins Abstrichzentrum kommen. Ob ein Abstrich erforderlich ist entscheidet der zuständige Arzt/die zuständige Ärztin vor Ort.
Alle aktuellen Informationen zum Coronavirus sind jederzeit auf www.speyer.de/corona abrufbar.
Eine Erklärung zu den Abläufen im Abstrichzentrum finden Sie hier.
26.03.2020 Oberbürgermeisterin Seiler appelliert an Bevölkerung die Notrufnummer freizuhalten
© Stadt SpeyerNachdem die Stadtverwaltung in den vergangenen Tagen immer wieder die Rückmeldung erhalten hat, dass Bürgerinnen und Bürger, die eine entsprechende Symptomatik aufweisen und Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, vermehrt den Notruf wählen, wendet sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler mit einem Appell an die Bevölkerung: „Wir alle verstehen, wenn sich Menschen Sorgen machen und unsicher sind, wenn bei Ihnen die für eine COVID-19-Infektion typischen Symptome auftreten. Trotzdem möchte und muss ich Sie alle dazu aufrufen, die 112 auch weiterhin nur in akuten Notsituationen – beispielsweise bei Herzinfarkten, Schlaganfällen oder plötzlich auftretender schwerer Atemnot – zu wählen! Nur so kann die Einsatzfähigkeit des Rettungsdienstes und eine schnelle notfallmedizinische Versorgung in unmittelbar lebensbedrohlichen Situationen gewährleisten werden!“
Bürger*innen, die einen Abstrich vornehmen lassen möchten oder medizinische Fragen zum Coronavirus haben, können sich an die eigens dafür geschaffene Nummer des Landes Rheinland-Pfalz wenden. Die 0800 99 00 400 ist rund um die Uhr besetzt.
26.03.2020 Stadtbibliothek Speyer unterstützt Schüler*innen, Lehrkräfte und Schulen während der Schulschließungen mit umfangreichem Digital-Angebot von Brockhaus
Ab sofort in der Stadtbibliothek Speyer: Der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellt zurzeit seine Online-Lernhilfe Schülertraining kostenfrei zur Verfügung. Mit dem Angebot erschließen sich Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in einer sicheren, werbefreien Lernwelt den Schulstoff in spannenden Lernmodulen selbst. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis kann jederzeit von zu Hause aus auf das Angebot zugegriffen werden.
Aufgrund der Schulschließungen stehen viele Schülerinnen und Schüler, aber auch Eltern vor der Frage, wie sie das Lernen von zu Hause aus gestalten und organisieren können – eine zusätzliche Herausforderung für Familien. Die Stadtbibliothek Speyer und der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellen allen Bibliothekskund*innen daher ab sofort für die Dauer der Schulschließungen das Online-Lernangebot Schülertraining kostenfrei zur Verfügung. Der Zugang erfolgt mit der Leseausweisnummer über die Homepage der Stadt Speyer oder den Katalog (Web-OPAC) der Stadtbibliothek.
Brockhaus Schülertraining im Überblick
Das Brockhaus Schülertraining für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik hilft Schüler*innen beim Verstehen von Unterrichtsinhalten, Schließen von Wissenslücken und bei der Vertiefung von bereits erlerntem Stoff. Schüler*innen wählen in dem digitalem Nachhilfe-Angebot einfach ihr Wunschfach und -thema aus und erhalten nach einer kurzen Einführung Zugang zu abwechslungsreichen, interaktiven Übrungen. Von Fachexpert*innen und Didaktiker*innen entwickelt, fördert das Brockhaus Schülertraining neben dem Umgang mit Computer und Internet auch Lesekompetenzen, Textverständnis und eigenständiges Arbeiten.
Die Vorteile im Überblick:- Schüler*innen lernen im eigenen Tempo und damit ohne Stress
- direktes Feedback und das Anzeigen des Lösungswegs helfen beim Aneignen des Unterrichtsstoffs
- Schüler*innen bewegen sich in einer sicheren Lernumgebung mit geprüften Inhalten, die sich an den zentralen Lehrplaninhalten orientieren
- durch Auswahl der Wunschmodule lernen sie gezielt und selbstbestimmt
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek gerne telefonisch zur Verfügung, Tel. 06232 14-1380.
26.03.2020 Beratungs- und Hilfsangebote für Schwangere, Eltern und Familien in Zeiten von Corona
Aufgrund der Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie entfallen derzeit viele Eltern-Kind-Angebote, Familienzentren mussten ihre Pforten schließen und viele Beratungsstellen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Wohin also können sich Schwangere, Eltern und Familien wenden, wenn sie Fragen und Sorgen haben? Wer hört ihnen zu oder berät sie, wenn sie in Not oder in einer Konfliktsituation sind? Die Familienbildung und die Netzwerkkoordination Kindeswohl der Stadt Speyer haben eine Übersicht an Beratungsmöglichkeiten zusammengestellt, bei denen eine Telefon- oder Online-Beratung möglich ist.
„Auch und gerade in einer Ausnahmesituation wie dieser ist es wichtig, dass weiterhin Beratungsangebote zur Verfügung stehen“, weiß Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs. „Ich bin froh, dass sich viele Stellen mit den außergewöhnlichen Bedingungen arrangiert haben und sich weiterhin, wenn auch auf andere Art und Weise, um die ganz individuellen Sorgen der Menschen kümmern“.
Die vollständige Auflistung finden Sie hier.
25.03.2020 Stadt Speyer erhält rund 1,2 Millionen Euro Soforthilfe
Wie die Landesregierung gestern mitteilte werden die Landkreise und kreisfreien Städte in Rheinland-Pfalz insgesamt 100 Millionen Euro Soforthilfe zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erhalten. Auf die Stadt Speyer würden demnach rund 1,2 Millionen Euro entfallen.
„Ich begrüße den Beschluss des Ministerrates hinsichtlich der finanziellen Unterstützung der Gebietskörperschaften sehr. Die Ausbreitung des Coronavirus stellt uns alle vor eine nie dagewesene Herausforderung, bei der die Kommunen an vorderster Front kämpfen. Es ist in dieser Situation überaus wichtig, dass wir alle Hand in Hand arbeiten, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. All das geht allerdings nicht ohne die nötige finanzielle Ausstattung“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Sie sei daher froh, dass das Land dies erkannt habe und nun schnelle Hilfen zusagt.
Die Mittel werden über das „Schutzschild für Rheinland-Pfalz“, einen 3,3 Milliarden starken Nachtragshaushalt, bereitgestellt, über den die Landtagsabgeordneten am kommenden Freitag abstimmen wollen. Die Höhe der Soforthilfe richtet sich nach der Einwohnerzahl. Ausbezahlt werden soll das Geld im Anschluss rasch und unbürokratisch über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.
Weitere Informationen auf der Website der Landesregierung.
25.03.2020 Stadt und Feuerwehr unterstützen Speyerer Tafel mit Lebensmittellieferung
© Stadt SpeyerBundesweit sind bei den Tafeln die Auswirkungen durch die Ausbreitung des Coronavirus spürbar. Auch die Speyerer Tafel hat in Folge sogenannter „Hamsterkäufe“, wie sie in den vergangen Tagen und Wochen vermehrt durch Bürgerinnen und Bürger getätigt wurden, weniger Lebensmittel für die Weiterverteilung an Bedürftige erhalten als gewöhnlich. Das betrifft insbesondere haltbare Lebensmittel wie Nudeln oder Reis, aber auch einige Frischprodukte.
Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs zögerte nicht lange, als das Problem an sie herangetragen wurde und organisierte schnelle und unbürokratische Hilfe. „Ich habe die Feuerwehr ins Boot geholt, die diese untypische Aufgabe nicht nur angenommen, sondern auch umgehend und völlig unkompliziert erledigt hat. Noch am Tag unseres Gesprächs wurden die dringend benötigten Lebensmittel im Großmarkt besorgt und an die Tafel geliefert“, betont Kabs. „Dieser Einsatz ist außergewöhnlich und zeigt einmal mehr, dass wir uns immer auf die Männer und Frauen unserer Wehr verlassen können. Hierfür möchte ich von Herzen Danke sagen!“.
Insgesamt erhielt die Speyerer Tafel 200kg Nudeln, 200kg Reis, 100kg Mehl, 300kg Kartoffel, 200kg Zwiebel, 100kg Tomaten, 22 Stiegen Joghurt und 20kg Käse. Das Geld zur Beschaffung der Lebensmittel wurde aus einer städtischen Stiftung abgerufen.
24.03.2020 Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes tritt in Kraft – Geänderter Ablauf im Abstrichzentrum – Fieberambulanz wird eingerichtet
Am Montag, 23.02.2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die „Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung“ erlassen, die einheitliche Schutzmaßnahmen für ganz Rheinland-Pfalz festlegt, um die weiterhin rasante Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Die Landesverordnung wird die seitens der Stadt Speyer zuvor erlassenen Allgemeinverfügungen ersetzen.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die zwischen Bund und Ländern getroffene Übereinkunft: „Ich freue mich, dass es nun landesweit einheitliche Regelungen gibt. Um die Infektionskurve abzuflachen und somit unser Gesundheitssystem vor Überlastung zu schützen, müssen wir alle an einem Strang ziehen. Eine klare und einheitliche Vorgehensweise kann uns dabei nur entgegen kommen“. In der praktischen Umsetzung bringt die Landesverordnung keine wesentlichen Neuerungen mit sich, da mit den letzten Allgemeinverfügungen bereits im Kern gleichlautende Regelungen getroffen worden waren.
Aufgrund steigender Fallzahlen in Speyer und im Rhein-Pfalz-Kreis findet im Abstrichzentrum in der Halle 101 ab sofort keine Vorselektion der Patient*innen mehr statt. Das bedeutet, dass jede*r Patient*in mit entsprechender Symptomatik abgestrichen wird, unabhängig von einem Aufenthalt in einem Risikogebiet oder dem Kontakt zu einer nachgewiesen infizierten Person. Weiterhin unabdingbar ist allerdings die vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Hausarzt, um einen Termin im Abstrichzentrum zu vereinbaren. Nur dadurch lassen sich vor Ort Warteschlangen vermeiden.
Darüber hinaus hat der Aufbau einer Corona-/bzw. Fieberambulanz in der Sporthalle-Ost begonnen. Die Stadt Speyer, Stabsstelle Feuerwehr und Katastrophenschutz, hat mit Unterstützung des Schaustellerverbandes Speyer e.V. heute bereits die nötige Infrastruktur eingerichtet. Für die notwendige medizinische Ausrüstung und die Organisation der Praxisabläufe zeichnen sich Dr. Maria Montero-Muth und die Kassenärztliche Vereinigung verantwortlich. Die Fieberambulanz aufsuchen können Patient*innen, die bereits positiv auf das Coronavirus getestet wurden und ihre Erkrankung im Grunde zuhause auskurieren, die aber ein Patient-Arzt-Gespräch bzw. eine entsprechende Medikation benötigen. „Ich unterstütze die Initiative von Dr. Maria Montero-Muth sehr gerne, weil dadurch sowohl die bedarfsgerechte Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten als auch der Schutz der Personen gewährleistet werden kann, die mit ganz anderen Krankheiten und Anliegen einen Hausarzt aufsuchen“, betont die Oberbürgermeisterin.
Sobald in den kommenden Tagen der Eröffnungstermin der Fieberambulanz feststeht, wird die Stadt Speyer entsprechend informieren.
23.03.2020 Stadt erlaubt Anwohner*innen die kostenfreie Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze
Durch die von Bund, Land und Stadt verfügten Maßnahmen zur Kontaktreduzierung befinden sich viele Speyererinnen und Speyerer derzeit zuhause bzw. arbeiten im Home-Office. Dies führt dazu, dass die Anwohnerparkplätze vielerorts nicht mehr ausreichen. Um diesem Problem entgegenzuwirken erlaubt die Stadt den Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen ab sofort das kostenfreie Parken auf gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen. Zu beachten ist, dass dabei der Bewohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen ist und dass durch das Fahrzeug keine Verkehrsbehinderungen verursacht werden dürfen. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung gelten nach wie vor.
Nachtrag: Aufgrund der Sondersituation und der Schließung der Verwaltung für den regulären Publikumsverkehr werden ausnahmsweise auch kürzlich (nicht vor 2020) abgelaufene Bewohnerparkausweise nicht beanstandet und berechtigen somit zum Parken auf den gebührenpflichtigen städtischen Parkplätzen.21.03.2020 Speyerer Unternehmen unterstützen - Wirtschaftsförderung erstellt Übersicht von Lieferdiensten
Die tiefgreifenden, aber notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus in Speyer stellen ortsansässige Unternehmen, Gastronomiebetriebe, Hotels und Vereine vor große wirtschaftliche Herausforderungen.
Viele Betriebe haben reagiert und einen eigenen Lieferdienst oder Services eingerichtet, die den verordneten Hygienemaßnahmen entsprechen. Die städtische Wirtschaftsförderung hat aus den bekannten Angeboten eine Übersicht erstellt, welche zentral unter www.speyer.de/lieferdienste abrufbar ist. Unternehmen, die vergleichbare Leistungen anbieten, jedoch nicht in der Liste aufgeführt sind, werden gebeten sich per E-Mail an wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zu wenden.
Indes appelliert die Oberbürgermeisterin an den Zusammenhalt der Speyererinnen und Speyerer: „Bitte bestellen Sie gerade in diesen schwierigen Zeiten nicht arglos bei Großhändlern im Internet, sondern unterstützen Sie unsere Speyerer Unternehmen. Kaufen Sie Gutscheine, werden Sie Vereinsmitglied und helfen Sie so, die wirtschaftlichen Folgen der Krise etwas abzumildern“.
Die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht allen Unternehmen bei Rückfragen gerne telefonisch unter 06232 14-2280 oder 06232 14-2760 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.
21.03.2020 Blutspenden heute wichtiger denn je
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ruft zusammen mit dem DRK-Kreisverband Speyer zum Blutspenden auf. „Blutspenden werden dringend benötigt, damit Patientinnen und Patienten weiterhin sicher mit Blutpräparaten in Therapie und Notfallversorgung behandelt werden können. Gerade jetzt ist Mitmenschlichkeit und Verantwortung gefragt“, so Seiler. Aus diesem Grund findet am Sonntag, 22. März 2020, von 12.00 bis 17.00 Uhr im Speyerer DRK-Haus in der Karl-Leiling-Allee 5 ein Blutspendetermin statt.
Trotz dem allgemeinen Aufruf soziale Kontakte zu minimieren und zu Hause zu bleiben, sind die Speyererinnen und Speyerer zur Blutspende aufgerufen. Die Durchführung des Blutspendetermins am Sonntag erfolgt natürlich unter ärztlicher Aufsicht und bei Berücksichtigung höchster Hygiene- und Sicherheitsstandards, welche durch das Robert-Koch-Institut und das Paul-Ehrlich-Institut als oberste Aufsichtsbehörden der DRK Blutspendedienste vorgegeben sind. So erfolgt die Blutentnahme ausschließlich auf Liegen unter Einhaltung des Mindestabstandes. Zur Verpflegung werden Lunchpakete verteilt.
Weiterhin gilt zu beachten, dass bei einem durchschnittlichen Blutspendetermin die Besucherinnen und Besucher nicht mit mehr Menschen in Kontakt kommen als beim Einkauf. Zudem sind die anwesenden Personen im Regelfall gesund und gehören keiner Risikogruppe an. Menschen mit grippalen oder Erkältungs-Symptomen sollten sich wie sonst auch gar nicht erst auf den Weg zum Blutspendetermin machen, die anwesenden Ärztinnen und Ärzte lassen diese Personen nicht zur Spende zu. Das gilt auch für Spendenwillige, die vom Coronavirus betroffene Risikogebiete bereist haben. Direkt zu Beginn wird daher Fieber gemessen. Wer Fieber hat, darf nicht spenden.
An der Präparatesicherheit für Transfusionsempfänger hat sich durch das Virus nichts geändert. Für die Übertragbarkeit des Erregers durch Blut und Blutprodukte gibt es keine gesicherten Hinweise. Bluttransfusionen sind sicher und unverzichtbar, denn die Versorgungslage mit Blutpräparaten ist derzeit angespannt. Jährlich kommt es in der Erkältungs- und Grippesaison zu einem Rückgang der Blutspenden. Vor dem Hintergrund einer weiteren möglichen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus kann sich die Versorgungslage in kürzester Zeit aber drastisch verschärfen.
21.03.2020 Abfallwirtschaftshof in Speyer geschlossen
Nach dem regulären Schließtag am Montag sind ab Dienstag, 24. März 2020, am Abfallwirtschaftshof (AWH) an der Franz-Kirrmeier-Straße keine privaten Anlieferungen mehr möglich. Die Verantwortlichen der Entsorgungsbetriebe Speyer (EBS) haben diesen Entschluss fassen müssen, weil die Mindestvorgaben für die Personendichte auf dem Hof durch den hohen Kundendruck nicht ausreichend eingehalten werden konnten. Im Zuge der Corona-Prävention dient die Maßnahme dem Schutz der Anlieferer sowie des Personals von AWH und Kläranlage gleichermaßen. Der Betrieb der Kläranlage muss mit Blick auf die Daseinsvorsorge unter allen Umständen aufrechterhalten werden.
Solange keine öffentlichen Anordnungen dagegenstehen, werden die Grünabfallcontainer auf den acht verschiedenen Plätzen im Stadtgebiet weiterhin bereitgestellt. Auch hier bitten die EBS die Nutzer eindringlich um Achtsamkeit und gegenseitige Rücksichtnahme. Im Container soll immer nur eine Einzelperson Grünschnitt einschichten. Wartende müssen den notwendigen Abstand voneinander halten.
Medien-Information der Stadtwerke Speyer
20.03.2020 Dienstbetrieb der Stadtverwaltung Speyer wird beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet
Weiterhin breiten sich die Infektionen mit dem Coronavirus/SARS-CoV-2 zügig aus. Die Stadt Speyer hat bereits mit verschiedenen Maßnahmen auf die Entwicklungen reagiert. Um die Zahl von sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr auch am Arbeitsplatz zu minimieren und so die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen, wird der Dienstbetrieb der Stadtverwaltung bis auf Weiteres auf das zwingend Notwendige reduziert. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt.
„Die Corona-Pandemie verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Mit der Entscheidung möchte ich dazu beitragen, dass die Ausbreitung des Virus eingedämmt wird. Gleichzeitig möchte ich als Chefin der Verwaltung damit aber auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zuhause auf Abruf bereit hält, könne die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung auch gewährleistet werden, wenn die Kolleginngen und Kollegen vor Ort aufgrund von Krankheit oder Quarantänemaßnahmen ausfallen sollten.
20.03.2020 Stadt Speyer untersagt das Betreten öffentlicher Orte – Restaurants müssen schließen
Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen erlässt die Stadt Speyer eine überarbeitete Allgemeinverfügung, die das Betreten öffentlicher Orte untersagt. Die neuen Regelungen gelten ab Samstag, 21. März 2020.
Wichtig ist, dass es nicht um eine generelle Ausgangssperre handelt! Das Betreten öffentlicher Orte wie Straßen, Wege, Gehwege, Plätze, öffentliche Grünflächen und Parkanlagen ist zwar grundsätzlich untersagt, allerdings gibt es Ausnahmeregelungen. Das Haus oder die Wohnung sollte nur noch verlassen werden, um zur Arbeit zu kommen inkl. der Unterbringung von Kindern, zum Arzt zu gehen oder Lebensmittel einzukaufen. Weiterhin im Freien aufhalten darf sich außerdem, wer alleine, zu zweit oder mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, zum Beispiel spazieren oder joggen geht oder ein Haustier ausführt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstands von 1,50 m zwischen den Personen untereinander zu achten.
„Leider haben die Erfahrungen der letzten Tage gezeigt, dass dieser Schritt erforderlich ist, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich die Entscheidung nicht leicht gemacht hat. „Uns allen fällt „Social Distancing“ schwer, aber leider ist es in unserer aktuellen Situation die einzig wirksame Gegenmaßnahme“.
Darüber hinaus werden mit separater Verfügung ab dem morgigen Samstag alle Restaurants und Gaststätten im Stadtgebiet geschlossen. Weiterhin erlaubt bleiben nur Liefer- und Abholservices unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
Um sicherzustellen, dass die Einhaltung der Bestimmungen in ausreichendem Maße überprüft werden können, hat die Stadtspitze entschieden, den Kommunalen Vollzugsdienst personell aufzustocken. Die Vollzugsbeamten erhalten Unterstützung durch die Kollegen aus dem Bereich Straßenverkehr.
19.03.2020 Kundeninformation der DB Regio Bus gmbh zu Fahrplanänderungen in Speyer
18.03.2020 Stadt erlässt Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge
Zur Entlastung der Eltern hat der Speyerer Stadtvorstand beschlossen, die Eltern- und Verpflegungskostenbeiträge für Kindertagesstätten und Kinderhorte in kommunaler und freier Trägerschaft auszusetzen. „Uns ist bewusst, dass die momentane Situation für viele Eltern, die durch die Schul- und Kitaschließungen anderweitige Betreuungsmöglichkeiten für ihre Kinder finden müssen, alles andere als einfach ist. Es ist uns wichtig, ein Zeichen zu setzen und den Eltern dafür zu danken, dass sie Verständnis zeigen und diese besondere Situation mittragen“, begründen Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs ihre Entscheidung.
Konkret bedeutet der Beschluss des Stadtvortandes, dass die Elternbeiträge für Krippen- und Hortbetreuung sowie die Verpflegungskosten für Kitas pauschal für alle Eltern, deren Kinder in Kindertagesstätten in kommunaler oder freier Trägerschaft betreut werden, zunächst für einen Monat entfallen. „Wir werden die weiteren Entwicklungen genau beobachten und dann entscheiden, ob wir gegebenenfalls nochmal nachjustieren“, so Seiler und Kabs.
Seit Montag, 16. März 2020, wird in allen Kitas eine Notbetreuung für Kinder sichergestellt, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten: Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen, Polizei, Rettungsdiensten, Feuerwehr, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Justiz und Justizvollzugsanstalten, Angestellte von Energie- und Wasserversorgung, Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte).
18.03.2020 Neue Allgemeinverfügungen der Stadt Speyer
Hier finden Sie die erweiterte und ergänzte Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz erweitert und ergänzt.
Darüber hinaus finden Sie hier die Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19).Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert nochmals eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger ihr Freizeitverhalten zu überdenken: „Bitte helfen Sie dabei, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Risikogruppe zu schützen, indem Sie sich an die Vorgaben halten. Gerade jetzt ist es wichtig sich selbst zu reflektieren und sich die Frage zu stellen, ob sich das Frühlingswetter nicht ebenso gut daheim genießen lässt. Glauben Sie mir: Das Eis schmeckt besser, wenn wir alle gesund sind!“
18.03.2020 Stadtvorstand beschließt Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen – Wirtschaftsförderung informiert über Unterstützungsmöglichkeiten von Bund und Land
Um Speyerer Unternehmen zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der Corona-Pandemie leiden, hat der Stadtvorstand als Soforthilfemaßnahme die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen beschlossen. Betroffen ist insbesondere die Gewerbesteuer, in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Indes informiert die Wirtschaftsförderung der Stadt Speyer ortsansässige Unternehmen über Hilfsangebote des Bundes und des Landes.
„In Ausnahmesituationen wie dieser sind Solidarität und Zusammenhalt wichtiger denn je. Viele Unternehmen sind aktuell von vorübergehenden Schließungen oder Umsatzeinbußen betroffen, die nicht nur viele Fragen aufwerfen, sondern auch Existenzängste schüren“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Mit dem Angebot einer zinslosen Stundung städtischer Steuerforderungen und der Aussetzung von Mietforderungen für gewerblich genutzte, städtische Immobilien möchten wir als Kommune unseren Beitrag dazu leisten, die Existenzen der Gewerbetreibenden in unserer Stadt zu sichern“.
Die wichtigsten Angebote zusammengefasst:
1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen
Im Eilverfahren hat das Bundeskabinett das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht. Den Betrieben soll dadurch ermöglicht werden, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu halten. Darüber hinaus werden vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeber*innen sorgen. Weitere Informationen stellt die Bundesregierung auf ihrer Homepage zur Verfügung: www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386 .
Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 030 186151515 zu erreichen.
Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520 zur Verfügung.
2. Förderprogramme der KfW und ISB
Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten beantwortet die ISB unter der Beratungshotline 06131 61721333 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de. Die Telefone sind von Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wird die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität erleichtern. Bestehende Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler werden genutzt, um dort die Zugangsbedingungen und Konditionen zu verbessern. Wichtig ist, dass es sich bei dieser Maßnahme nicht um Zuschüsse handelt. Für die Antragsstellung sollte mit der jeweiligen Hausbank Kontakt aufgenommen werden.
Darüber hinaus arbeitet die KfW an einem Sonderprogramm für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Aktuelle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
3. Steuerforderungen
Fragen zu Stundungen von städtischen Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, beantwortet die städtische Steuerabteilung unter der Telefonnummer 06232 14-2248.
Diejenigen Unternehmerinnen und Unternehmer, die das Angebot der Stundung in Anspruch nehmen möchten, senden bitte eine E-Mail mit einer kurzen Begründung (z.B. Umsatzausfall durch Schließung) an die Steuerabteilung der Stadt Speyer unter peter.imo@stadt-speyer.de. Nachdem der Antrag bewilligt wurde werden die Steuerforderungen aus Veranlagungen 2018 zinsfrei bis 31. Dezember 2020 gestundet. Auch Forderungen aus 2017 können gegebenenfalls nach einer Einzelfallentscheidung mit Zinsfestsetzung gestundet werden.
Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die zuständigen Ansprechpartner*innen des Finanzamts können Unternehmer*innen ihrem Steuerbescheid entnehmen.
4. Aussetzung von Mietforderungen
Die Stadt Speyer wird für die von ihr vermieteten Gewerbeimmobilien die Mietforderungen zunächst für den Monat April aussetzen und zu gegebener Zeit und je nach Entwicklung weitere Erleichterungsmaßnahmen mit den Mieter*innen besprechen. Darüber hinaus appelliert die Oberbürgermeisterin auch an die privaten Eigentümer und Vermieter gewerblich genutzter Immobilien, es der Stadt gleichzutun: „Helfen Sie ihren Mieterinnen und Mietern mit großzügigen Mietpreisreduzierungen oder –stundungen wo immer es für Sie verkraftbar ist. Seien Sie solidarisch und helfen Sie dabei, die Innenstadt, das Gewerbe und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen zu schützen!“
Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 06232 14-2280 oder 06232 14-2760 sowie per E-Mail unter wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de zur Verfügung.
17.03.2020 Zusammenfassung der aktuellen Maßnahmen der Stadt Speyer zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus
- Aktuelle Fallzahlen: 4 bestätigte Fälle in Speyer
- Stand heute wird in keinem Speyerer Krankenhaus ein Patient auf Covid-19 behandelt
- Beide Krankenhäuser haben Vorkehrungsmaßnahmen getroffen, um für den Bedarfsfall zusätzliche Behandlungskapazitäten zu schaffen und Personalkapazitäten aufzustocken
- Ab dem morgigen Mittwoch, 18.03.2020, wird das neu eingerichtete Bürgertelefon der
Stadt Speyer unter der Telefonnummer 14-1312 zu folgenden Zeiten
erreichbar sein: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 12:30 Uhr und 13:30
bis 16:00 Uhr, Freitag 10:00 bis 12:30 Uhr.
Die Kolleg*innen werden alle Fragen beantworten, die keinen medizinischen Hintergrund haben, beispielsweise Fragen zur Notbetreuung in Kitas und Schulen. Bürger*innen, die Sorgen haben sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich telefonisch an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst, Tel. 11 61 17.
- Seit gestern nimmt die städtische Wirtschaftsförderung proaktiv Kontakt mit Verbänden auf, um offene Fragen zu klären und Unsicherheiten zu beseitigen. Gewerbetreibende können sich mit ihren Fragen und Anliegen auch selbst an die Wirtschaftsförderung wenden, Tel. 14 22 80 oder 14 27 60, E-Mail: wirtschaftsfoerderung@stadt-speyer.de
- Die Stadt Speyer arbeitet derzeit am Aufbau eines Versorgungs- bzw. Einkaufsdienstes für Ältere und Vorerkrankte sowie alleinstehende Menschen unter Quarantäne. Ehrenamtliche Helfer*innen, die sich in diesem Bereich engagieren möchten, oder Hilfesuchende, die den Dienst in Anspruch nehmen möchten, wenden sich an das Bürgertelefon, Tel. 14 13 12 (Erreichbarkeit s.o.).
- Über
das vergangene Wochenende haben die Stadt Speyer, die Feuerwehr, die
ansässigen Hilfsorganisationen, die PRAVO (Praxisnetz Vorderpfalz), die
niedergelassenen Ärzte und der DRK Kreisverband Speyer ein Abstrichzentrum
in der Halle 101 eingerichtet. Dieses öffnet erstmals am morgigen
Mittwoch, 18.03.2020, und ist zuständig für die Bürger*innen der Stadt
Speyer und des südlichen Rhein-Pfalz-Kreises (Römerberg, Dudenhofen,
Harthausen, Hanhofen und Böhl-Iggelheim) sowie für diejenigen
Bürger*innen aus dem weiteren Umland, deren Hausarzt in Speyer ansässig
ist.
Das Abstrichzentrum ist kein Diagnosezentrum für Patient-Arzt-Gespräche oder die Ausstellung von Rezepten oder Krankschreibungen. Aufgesucht werden kann das Abstrichzentrum ausschließlich von Personen, die zuvor ein telefonisches Vorgespräch mit ihrem Hausarzt geführt und von diesem einen Termin für eine Abstrichentnahme bekommen haben.
Jede Person, von der ein Abstrich genommen wurde, muss zwingend in häuslicher Quarantäne bleiben, bis das Laborergebnis vorliegt. Das dauert z.Zt. circa zwei bis drei Tage. Die Ergebnisse werden von den Laboren zentral an das Sankt-Vincentius-Krankenhaus und von dort an die jeweiligen Hausärzte gegeben. Die Hausärzte benachrichtigen dann ihre Patienten bzw. in einem positiv getesteten Fall das Gesundheitsamt über das Testergebnis.
- Aktuell
gibt es in allen städtischen Kindertagestätten und allen Schulen eine
Notbetreuung für Kinder, deren Eltern folgende Berufsgruppen angehören
und die anderweitig keine Betreuung ihrer Kinder realisieren konnten:
Angehörige von Gesundheits- und Pflegeberufen
Polizei
Rettungsdienste
Feuerwehr
Lehrkräfte
Erzieher/-innen
Justiz und Justizvollzugsanstalten
Angestellte von Energie- und Wasserversorgung
Angestellte in der Daseinsvorsorge (Verkauf Supermärkte)
- Die Stadtverwaltung Speyer ist bis auf Weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen, persönliche Vorsprache ist in allen Bereichen nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
- Das Bürgerbüro in der Industriestraße bietet bis auf Weiteres nur noch Dienstleistungen rund um das Thema Kfz-Angelegenheiten an, während das Bürgerbüro Maximilianstraße alle anderen Aufgaben übernimmt (z.B. Pass- und Meldewesen). Nach wie vor sind persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich. Bitte beachten Sie, dass im Bereich der Zulassungsstelle aktuell nur Kunden aus dem Stadtgebiet Speyer Termine erhalten können. Weiterhin bieten die Bürgerbüros keine Leistungen der Stadtwerke Speyer mehr an, d.h. es können auch keine Müllsäcke mehr ausgegeben werden. Die Stadtwerke haben eine kontaktlose Ausgabestelle im Foyer ihres Kundenzentrums eingerichtet. Aus aktuellem Anlass bitten wir die Bürger*innen solidarisch zu sein und von jeder Sorte Müllsäcke nur eine Rolle pro Haushalt mitzunehmen.
- Trauungen und Trauerfeiern können nur noch im engsten Familienkreis abgehalten werden. Alle Vorsichtmaßnahmen und Auflagen sind hier nachzulesen.
- Die Volkshochschule und die Musikschule der Stadt Speyer sind bis auf Weiteres geschlossen. Kurse wurden eingestellt, unterbrochen oder verschoben. Auch die Städtische Galerie, die Heiliggeistkirche, das Kinder- und Jugendtheater sowie die Stadtbibliothek sind geschlossen. FAQs zur Schließung der Stadtbibliothek finden Sie hier.
- Darüber hinaus sind alle touristischen Einrichtungen im Stadtgebiet bis auf Weiteres geschlossen
- In
einer Telefonkonferenz haben die Stadtspitze und die
Fraktionsvorsitzenden beschlossen, dass alle Gremiensitzungen bis zum
Ende der Osterferien abgesagt werden.
Abgesagt sind demnach folgende Termine:
Verkehrsausschuss, 18.03.2020
Aufsichtsrat Stadtwerke, 19.03.2020
Beirat für Migration und Integration, 19.03.2020
Sozialausschuss, 25.03.2020
Ältestenrat, 31.03.2020
Werkausschuss, 01.04.2020
Aufsichtsrat GEWO, 02.04.2020
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion, 07.04.2020
- Darüber hinaus hat die Stadt Speyer drei neue Allgemeinverfügungen veröffentlicht. Diese sind im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachzulesen
17.03.2020 Allgemeinverfügung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zu Ladenöffnungszeiten
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.
17.03.2020 ALLGEMEINVERFÜGUNG der Stadtverwaltung Speyer zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen in Rheinland-Pfalz
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.
17.03.2020 ALLGEMEINVERFÜGUNG der Stadtverwaltung Speyer zum Entfall von Unterricht und Betreuungsangeboten im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.
17.03.2020 Aktuelle Informationen zum Coronavirus - Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen ab Mittwoch, 18. März 2020
Nach einer Telefonschaltkonferenz mit der Bundesregierung hat auch das Land Rheinland-Pfalz die Kommunen aufgefordert, noch entschlossener gegen die Ausbreitung der Corona-Pandemie vorzugehen. Aus diesem Grund wird die Stadt Speyer ihre Allgemeinverfügung aktualisieren.
"Wir sind uns der Tragweite dieser Allgemeinverfügung bewusst, aber wir müssen alles tun, um unser Gesundheitssystem und alle die darin arbeiten genauso wie die Schwächsten in unserer Gesellschaft zu schützen. Die Ausbreitung des Coronavirus ist derzeit sprunghaft und muss eingedämmt werden", so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Folgende Maßnahmen sind hinzugekommen und gelten ab Mittwoch, 18. März 2020:
- Verboten wird der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Prostitutionsstätten, Museen, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theater und Kinos sowie Innenbereiche von gewerbsmäßigen Aquarien.
- Ausdrücklich NICHT geschlossen werden der Einzelhandel für Lebensmittel, Apotheken, Drogerien, Wochenmärkte, Friseure, Poststellen, Reinigungen, Baumärkte und Gartenbau, Zeitungsverkäufer*innen, Tierbedarfshandel, Großhandel, Tankstellen und Banken.
- Gastronomie, d.h. Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden, sind ebenfalls ausgenommen. Diese Ausnahme gilt auch für Hotels, soweit ausschließlich Übernachtungsgäste bewirtet werden. Tische zur Bewirtung haben mindestens zwei Meter Abstand einzuhalten. Es dürfen höchstens vier Personen gleichzeitig an einem Tisch bewirtet werden.Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.
16.03.2020 ALLGEMEINVERFÜGUNG der Stadt Speyer zum Betreten von Pflegeeinrichtungen und Altenheimen
Die Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie hier.
16.03.2020 Stadt Speyer erlässt neue Allgemeinverfügung: Untersagung von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen
Zur Eindämmung der weiteren Verbreitung des Coronavirus, hat die Stadt Speyer eine neue Allgemeinverfügungen erlassen, die Veranstaltungen mit einer zu erwartenden Teilnehmer*innenzahl von mehr als 75 Personen im Stadtgebiet untersagt.
Davon betroffen sind auch private Veranstaltungen, Versammlungen, Aufzüge und sonstige Versammlungen, sowohl unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen. Für Veranstaltungen unter 75 Personen gilt zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus in der jeweils gültigen Fassung.
14.03.2020 Maßahmen zur Eindämmung des Coronavirus
Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.
„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
"Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.
Im Laufe des gestrigen Tages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.
Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.
Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.
Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.
Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona
Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de zur Verfügung.
13.03.2020 PERSÖNLICHE VORSPRACHE NUR NOCH NACH TERMINVEREINBARUNG
Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.
Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro I – Maximilianstraße
Tel.: 14-1333
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.deBürgerbüro II – Industriestraße
Tel.: 14-1334
E-Mail: buergerbuero@stadt-speyer.deOrdnungs- und Ausländerbehörde
Tel.: 14-2725
E-Mail: ordnungswesen@stadt-speyer.deStraßenverkehrsbehörde
Tel.: 14-2480
E-Mail: strassenverkehr@stadt-speyer.deStandesamt/Friedhof
Tel.: 14-2503
E-Mail: standesamt@stadt-speyer.deKultur, Tourismus, Bildung und Sport
Tel.: 14-2207
E-Mail: kultur@stadt-speyer.deFamilie, Jugend und Soziales
Tel.: 14-2400
E-Mail: fb4@stadt-speyer.deBauamt
Tel.: 14-2302
E-Mail: bauordnung@stadt-speyer.deAlle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.
13.03.2020 Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil
In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen.
Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen. „Der Krisenstab der Stadt Speyer tagt regelmäßig in unterschiedlichen Konstellationen und hält die Öffentlichkeit über alle neuen Entwicklungen in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Land Rheinland-Pfalz auf dem Laufenden“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen. Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt die Oberbürgermeisterin. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.12.03.2020 Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus
Die Stadtverwaltung Speyer hat am 12. März 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen erlassen.
Die Allgemeinverfügung kann im Wortlaut hier nachgelesen werden:
- Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020
- Anlage 1: Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/ Slider/Informationen zum Coronavirus/) einzusehen.
Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
11.03.2020 Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen
Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.
Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.
Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.
Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am morgigen Donnerstag, 12. März 2020.
Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:
1. es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
2. Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
3. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanz-veranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
4. die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet.
Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.
Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.
Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.
Weitere Informationen sind auf der Homepage des Robert Koch-Institutes (www.rki.de) und des zuständigen Gesundheitsamtes im Rhein-Pfalz-Kreis (www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/ Slider/Informationen zum Coronavirus/) einzusehen.
Stefanie Seiler
OberbürgermeisterinDas Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
09.03.2020 Neue Informationen zum Coronavirus
Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.
„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.
Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.
Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/
Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor. Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Checkliste für Veranstaltungendes Landkreises Südliche Weinstraße, welche wir nach Rücksprache ebenso zur Verfügung stellen, finden Sie hier.
Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen vom Robert-Koch-Institut gibt es hier.
28.02.2020 Informationen zum Coronavirus
Auf der Internetseite des Gesundheitsamtes des Landkreises Rhein-Pfalz Kreis, das auch für die Stadt Speyer zuständig ist, sind aktuelle Infos rund um den Coronavirus zusammengetragen: https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/
Derzeit gibt es weder in der Stadt, noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. „Unsere Feuerwehr sowie die umliegenden Krankenhäuser, aber auch wir als Stadt sind gut vorbereitet“, bestätigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die sich heute zu einem Austauschgespräch mit den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung, Feuerwehr, Betriebsärztin und dem medizinischen Fachberater der Stadt, Dr. Klaus-Peter Wresch, getroffen hat. Eine ausführliche Zusammenfassung des Gesprächs finden Sie hier.
Grundsätzlich tragen einfache Hygienemaßnahmen im Alltag auch beim Coronavirus dazu bei, sich und andere vor ansteckenden Infektionskrankheiten zu schützen. Präventiv kommen eine Reihe von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten in Betracht.
Personen, die befürchten, sich mit dem neuartigen Coronavirus infiziert zu haben, oder die aus Regionen zurückkehren, in denen es zu Übertragungen kommt, wenden sich bitte zunächst telefonisch an das Gesundheitsamt und sollten beim Auftreten von Symptomen nach telefonischer Voranmeldung einen Arzt aufsuchen. Der Besuch von Notaufnahmen, Krankenhäusern und Arztpraxen ohne telefonische Voranmeldung sollte unterlassen werden.
Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie am Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist. Das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises steht ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung.
Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen vom Robert-Koch-Institut gibt es hier.