Geplante Corona-Maßnahmen


Stadt plant Allgemeinverfügung


Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird die Stadt Speyer per Allgemeinverfügung eine Ausgangsbegrenzung in den Nachtstunden von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, eine allgemeine Ladenöffnungszeit in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr und ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit verkünden. Des Weiteren ist eine Verschärfung der Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum auf Personen eines Hausstands und zwei weitere Personen aus einem weiteren Hausstand vorgesehen. Außerdem soll eine Besucherbegrenzung in Seniorenheimen gelten. Besuche sollen auf maximal 1 Person pro Tag für den Zeitraum von 1 Stunde begrenzt sein. 

Die Stadt Speyer wird nach Erlass des Landes die Regelungen per Allgemeinverfügung am Montag, 7. Dezember 2020 in Kraft setzen. Alle Regelungen sollen bis Sonntag, 20. Dezember 2020 gelten.

Medieninformation der Stadt Speyer vom 4. Dezember 2020