Pflegestrukturplanung
Rechtliche Grundlage
Das Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur (LPflegeASG)fordert in §3 eine Pflegestrukturplanung von den Landkreisen und kreisfreien Städten. Im Jahr 2009 war die Stadt Speyer an dem Modellprojekt Pflegestrukturplanung beteiligt. Neben acht weiteren Kommunen, die alle an unterschiedlichen Schwerpunktthemen gearbeitet haben, hat Speyer „Bewusstseinsbildung für Menschen mit Demenz“ in den Mittelpunkt gestellt. | ARchiv Pflegereform |