I. Sitzung des Stadtrates am
28.06.2017 – Tagesordnung
II. Vermietungsangebot der Stadt Speyer
III. Bekanntmachung – Errichtung Tiefbrunnen Speyer-Nord – Einsicht in
gehobene
Erlaubnis
IV. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 18.07.2017
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I.
Bekanntmachung über die 30. Sitzung des
Stadtrates am Mittwoch, dem 28.06.2017, 17:00
Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus,
Maximilian- straße 12
Tagesordnung
A)
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Öffentliche Sitzung
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1.
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Wahl des/der 1.
hauptamtlichen Beigeordneten der Stadt Speyer (Bürgermeister/in) gemäß § 53 a
Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz
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2.
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Ferienwohnungen in Speyer;
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 12.06.2017
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3.
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Genehmigung von
Ferienwohnungen;
Antrag der Stadtratsfraktion Die Linke vom 14.06.2017
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4.
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Einzelhandel;
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.06.2017
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5.
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Immobilienbestand;
Anfrage der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.06.2017
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6.
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Ökoprojekt für
Langzeitarbeitslose;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2017
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7.
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Jugendpolitik;
Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2017
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8.
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Sozialwohnungen;
Anfrage der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.06.2017
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9.
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Altstadtsatzung;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017
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10.
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Status der Digitalisierung
der Stadt Speyer;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017
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11.
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Fassadenwettbewerb;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017
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12.
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S-Bahn-Haltepunkt Süd;
Anfrage der SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017
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13.
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Mehr Qualität durch einen
unabhängigen Planungs- und Gestaltungsbeirat; Antrag der
SWG-Stadtratsfraktion vom 14.06.2017, gemeinsam mit FWS-Ratsmitglied
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14.
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Verlegung von
Stolpersteinen im Stadtgebiet von Speyer
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15.
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Wissenschaftliche
Erforschung der Stadtgeschichte im Dritten Reich
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16.
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Wochenmarkt;
Bericht zum Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 21.01.2016
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17.
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Überprüfung
Sondernutzungssatzung einschl. der Richtlinien;
gemeinsamer Antrag CDU und SPD-Stadtratsfraktionen vom 16.03.2016
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18.
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Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 068 A "Alte Rheinhäuser Straße, 1. Änderung"
hier: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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19.
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Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Nr. 035 B "Windthorststraße"
hier: Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange (TöB) gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Beschluss zur Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
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20.
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Bebauungsplan Nr. 050
„Armensünderweg“
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 1 Abs. 3 BauGB
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21.
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Einzelhandelsentwicklung
hier: „Fortschreibung Einzelhandelsgutachtens der Stadt Speyer, 2017“
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22.
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Sachstandsinformationen zum
Thema Wohnen:
Wohnungsmarktkonzept und Wohnbaustrategien
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23.
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Richtlinien für die städt.
Kindertagesstätten Speyer
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24.
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Änderung des
Gesellschaftsvertrags der GML Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH;
Namensänderung
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25.
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Anpassung der
Abfallgebührensatzung
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26.
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Investiver Finanzhaushalt
2017; Übertragung von Ermächtigungen für die Auszahlung aus
Investitionstätigkeit des Haushaltsjahres 2016
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27.
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Beantragung eines
zweckgebundenen, zinsfreien Kommunalkredites bei der Investitions- und
Strukturbank (ISB) zur Finanzierung des Erwerbs und des Umbaus des ehemaligen
Rodensteiner Hofs (Schustergasse 7, 7a/ kleine Pfaffengasse 1) zu einer
Unterkunft für Flüchtlinge
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28.
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Ermächtigung des Haupt- und
Stiftungsausschusses während der Sommerpause
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29.
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Umbesetzung von
Ausschüssen;
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30.
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Annahme und Verwendung von
Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;
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B)
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Nichtöffentliche Sitzung
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31.
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Grundstücksangelegenheiten
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32.
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Verschiedenes
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II. Die Stadt Speyer
vermietet
Die Stadt Speyer
vermietet ab 01.08.2017 ein Ladengeschäft in 1 A Lage im Anwesen
Maximilianstraße 90 mit 50 qm im Erdgeschoss und 2 Nebenräumen mit ca. 105 qm
im Untergeschoss.
Die Miete beträgt 3.750,-- €/mtl.
zuzüglich Nebenkosten.
Eine Mietkaution in Höhe von 3 Monatsmieten ist zu hinterlegen.
Schriftliche Bewerbungen unter Hinzufügung einer ausführlichen Konzeption
bitten wir bis spätestens 14.07.2017 (Eingangsstempel der Stadtverwaltung) bei
der Immobilienverwaltung der Stadt Speyer, Große Himmelsgasse 10, einzureichen.
Besichtigungstermine können vorab telefonisch von 8.30 – 12.00 Uhr, Tel.
06232/142215, vereinbart werden.
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III. Zutagefördern von
Grundwasser im Gewinnungsgebiet Speyer-Nord – Errichtung eines zusätzlichen
Tiefbrunnens (TB6)
BEKANNTMACHUNG
Die gehobene Erlaubnis der Struktur- und
Genehmigungsdirektion Süd vom
08.06.2017, Az. 312-101 – Sp 2/04, welche das o.g. Vorhaben betrifft, liegt
mit einer Ausfertigung der Planunterlagen (einschließlich
Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom
26. Juni 2017 bis einschließlich 07. Juli 2017
bei der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 12, Zi. 17 während der
Dienststunden, zu jedermanns Einsicht aus.
Der Bescheid und die Planunterlagen können auch bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Friedrich-Ebert-Straße 14,
67433 Neustadt an der Weinstraße sowie unter der Internetadresse www.sgdsued.rlp.de in der Rubrik „Öffentlichkeitsbeteiligung /
Bekanntmachungen“ eingesehen werden.
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
IV.
Energieberatung: Die Sonne draußen lassen
Hochsommerliche
Temperaturen sorgen bei manch einem für schlaflose Nächte. Vor unerträglichen
Temperaturen in den eigenen vier Wänden, kann kluger Hitzeschutz bewahren.
Der Schutz ist
am wirksamsten, wenn Sonnenstrahlen abgewehrt werden, bevor sie die
Fensterflächen und die Hausfassade erreichen. Markisen, Sonnensegel, Jalousien,
Roll- und Klappläden oder Beschattung durch Laubbäume, Balkone und
Dachüberstände schützen von außen. Besonders wichtig ist der außen liegende
Schutz für Dachflächen-fenster. Auf der Innenseite des Fensters angebrachte
Rollos und Vorhänge können die Sonnenstrahlen erst abschirmen, wenn Sie bereits
in den Raum eingedrungen sind. Dann erwärmen sie aber schon die Raumluft.
An sehr heißen Tagen, sollte nur in den kühleren Morgenstunden bzw. in der
zweiten Nachthälfte, wenn es draußen abgekühlt ist, ausgiebig gelüftet werden -
wobei Querlüftung am meisten bringt. Zeitweise Erleichterung können auch
Ventilatoren verschaffen, die deutlich weniger Strom verbrauchen als
Klimageräte. Die vorbei-strömende „Ventilatorluft“ sorgt für einen Kühleffekt
auf der Hautoberfläche. Auch richtiges Dämmen kann eine sinnvolle Maßnahme
darstellen. Das Eindringen der Sommerhitze über Wände und Dach wird am besten
von Dämmstoffen verzögert. Diese reduzieren den Wärmefluss in beide Richtungen
– im Winter von Innen nach Außen und im Sommer umgekehrt.
Eine individuelle Beratung zu Hitzeschutz und Dämmung erhalten Ratsuchende im
persönlichen Gespräch mit Energieberatern der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
Die Energieberatung hat am Dienstag, dem
18.07.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im
Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche
sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für
weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800
/ 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115
Kennen Sie schon unser
Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?
Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen
Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der
MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente
Auskunft.
Probieren Sie es doch einfach einmal aus!
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Stadtverwaltung Speyer, 23.06.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister