Amtsblatt Nr. 034-2017 - 25.08.2017

I. Bundestagswahl 2017 – Einsicht Wählerverzeichnis, Erteilung von Wahlscheinen

II. Öffentliche Ausschreibung VOL/A – Lieferung v. Holzhackschnitzeln als Fallschutz für Spielplätze

III. Öffentliche Ausschreibung VOL/A - Erwerb v. benzolfreiem Kraftstoff u. Stihl MotoMix

IV. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 19.09.2017

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I.         

Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017
Bekanntmachung
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis
und die Erteilung von Wahlscheinen

1. Am Sonntag, dem 24. September 2017, findet in der Bundesrepublik Deutsch-land die Wahl des Bundestages statt.

Das Wählerverzeichnis der Stimmbezirke der Stadt Speyer wird in der Zeit von Montag, 4. September 2017 bis Freitag, 8. September 2017,  während der Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr


beim Wahlbüro im Rathaus der Stadtverwaltung Speyer, Maximilianstraße 12, Speyer, für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei über den Rathausinnenhof zu erreichen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag (4. September 2017) bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am Freitag, 8. September 2017, bis 13:00 Uhr, bei der unter Ziffer 1 genannten Stelle der Stadtverwaltung Speyer Einspruch einlegen. Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum Sonntag, 3. September 2017 eine Wahlbenachrichtigung.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 8. September 2017 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 208 Neustadt – Speyer durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

5.  Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
5.1. in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,
5.2. nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte,

a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 3. September 2017) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 8. September 2017) versäumt haben,

b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,

c) wenn ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 22. September 2017, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Speyer mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt.

Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, die Vornamen, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort) der/des Antragstellenden anzugeben. Darüber hinaus soll zur zweifelsfreien Identifikation der/des Antragstellenden, diese/r Wählerverzeichnis- sowie die Wahlbezirks-nummer, angegeben. Beide Angaben können der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.

Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular (Onlinewahlscheinantrag) steht im Internet unter http://www.speyer.de/sv_speyer/de/Rathaus/Wahlen/ zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an die Adresse wahlen@stadt-speyer.de gerichtet werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahl-raumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.

Versichert eine Wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Für solche Fälle hat das Wahlbüro der Stadtverwaltung Speyer am Samstag, dem 12. März 2016, von 10:00 bis 12:00 Uhr geöffnet.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2. Buchstaben a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Eine wahlberechtigte behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

6. Eine wahlberechtigte Person, die im Wege der Briefwahl wählen will, erhält mit dem Wahlschein im Einzelnen folgende Unterlagen ausgehändigt oder überandt:
-einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
-einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
-einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen hellroten Wahlbriefumschlag und
-ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadtverwaltung Speyer abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht. Es wird empfohlen, den Wahlbrief nicht später als Donnerstag vor dem Wahltag auf den Postweg zu bringen.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle der Stadt-verwaltung Speyer (siehe Ziffer 1) oder am Tage der Wahl bis spätestens 18:00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. Alternativ kann der Wahlbrief in den Hausbriefkasten des Rathauses Maximilianstraße 12 oder des Stadthauses Maximilianstraße 100, Speyer, eingeworfen werden.

Speyer, den 25. August 2017
Stadtverwaltung
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister

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II. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A;
Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A

Die Stadt Speyer schreibt aus:

„Lieferung von Holzhackschnitzel als Fallschutz für Spielplätze“
Vergabe-Nr. SSPE-2017-0094

a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle-
Maximilianstr. 100
67346 Speyer

b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur

d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Lieferung von Holzhackschnitzel natürlicher Herkunft  gem. DIN-EN 1176 als Fallschutzmaterial für Spielplätze in Speyer. Gewünscht wird überwiegend Nadelholz (Kiefer, Fichte, Douglasie), wobei die Lieferung von Laubholz ebenfalls möglich ist (kein Alt-, Bau-, Palettenholz).
Geplant ist die Lieferung für eine Gesamtfläche von ca. 600 m³ (geschätzter Jahresbedarf) in Teillieferungen. Diese erfolgen bedarfsweise 3-4 Tage nach Abruf.

e) Aufteilung in Lose: nein

f) Zulassung von Nebenangeboten: nein

g) Ausführungsfrist:
Verbindliche Ausführungsfrist: September 2017 – August 2018
Die Lieferungen erfolgen bedarfsweise 3-4 Tage nach Abruf.

h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de     kostenfrei

i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Vergabestelle Speyer (siehe Punkt a); bitte nur vormittags und nach telef. Vorankündigung.
Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale i.H.v. € 5,00 fällig, die mit beiliegendem Überweisungsträger auf das vorgegebene Konto überwiesen werden kann.

j) Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 13.09.2017/ 10:30 Uhr

k) Sicherheitsleistungen: keine

l) Zahlungsbedingungen: VOL/B

m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen: siehe Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes sowie Leistungsbeschreibung

n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

o) Zuschlagskriterien und Bindefrist: die Bindefrist endet am 11.10.2017,
Entscheidungskriterien siehe Leistungsbeschreibung

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III. Öffentliche Ausschreibung gem. § 3 VOL/A;
Bekanntmachung gem. § 12 VOL/A

Die Stadt Speyer schreibt aus:

„Erwerb von benzolfreien Kraftstoff und Stihl MotoMix“
Vergabe-Nr. SSPE-2017-0084

a) Stadtverwaltung Speyer
-Vergabestelle-
Maximilianstr. 100
67346 Speyer

b) Öffentliche Ausschreibung

c) Angebote können abgegeben werden:
-schriftlich
-elektronisch mit fortgeschrittener Signatur
-elektronisch mit qualifizierter Signatur
Das Angebot ist in Deutsch abzufassen.

d) Umfang der Leistung und Ort der Leistung:
Es werden 5 Liter-, 25 Liter-, 60 Liter- und 200 Liter-Gebinden benötigt. Der Bedarf an Alkylatbenzin beträgt ca. 5.700 Liter, der Bedarf an STIHL MotoMix beträgt 3.600 Liter.

e) Aufteilung in Lose: Ja

f) Zulassung von Nebenangeboten: Nein

g) Ausführungsfrist:
Verbindliche Ausführungsfrist: Vertragsbeginn: 01.11.2017
Vertragsende: 31.10.2021
Die Rahmenvereinbarung tritt zum 01.11.2017 in Kraft und hat eine Laufzeit von 2 Jahren. Über die vorgesehene Verlängerungsoption kann die Laufzeit 2-mal um jeweils 1 Jahr verlängert werden (max. 4 Jahre)

h) Herunterladen der Unterlagen
www.auftragsboerse.de     kostenfrei

i) Anschrift für Abholung Leistungsverzeichnis und Angebotsunterlagen:
Sie erhalten die Vergabeunterlagen auf elektronischem Weg unter http://www.auftragsboerse.de.
Bei Anforderung der Unterlagen in Papierform/ CD wird eine Kostenpauschale i.H.v. € 5,00 fällig, die mit beiliegendem Überweisungsträger auf das vorgegebene Konto überwiesen werden kann.

j) Angebotsfrist:
Abgabe der Angebote bis 26.09.2017, 10.00 Uhr

k) Sicherheitsleistungen:
keine

l) Zahlungsbedingungen: gemäß VOL/B

m) Qualitätsnachweise (Referenzen) sind vorzulegen:
Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis nachzuweisen.
Der Nachweis der Eignung kann auch durch die in der Ausschreibung angehängte Eigenerklärung (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
Hinweis: Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen, muss deren Eignung ebenfalls über das Präqualifikationsverzeichnis oder durch Eigenerklärung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Eignung der Nachunternehmer muss nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle und für die Bieter erfolgen, die in die engere Wahl kommen.

n) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

o) Zuschlagskriterien und Bindefrist: die Bindefrist endet am 26.10.2017

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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de

IV. Energieberatung:
Positive Halbzeitbilanz der Photovoltaik-Aktion der Verbraucherzentrale

Noch bis zum 30. September mitmachen und 500-Euro-Gutschein gewinnen

Seit eineinhalb Monaten läuft die Aktion der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz „Solarstrom selber erzeugen“ – und das mit gutem Erfolg: Seit dem Start am 3. Juli fanden 165 persönliche Beratungen statt; dabei kam es in 114 Fällen zu einer rechnerischen Abschätzung der Wirtschaftlichkeit im Einzelfall. Die Auswertung der Berechnungen zeigt, dass eine Photovoltaik-Anlage ohne Batteriespeicher im Schnitt schon nach 14 Jahren die Investitionskosten wieder eingespielt hat, in Einzelfällen sogar nach zehn oder elf Jahren. Bezieht man einen Batteriespeicher in die Kalkulation mit ein, erhöht sich die durchschnittliche Amortisationsdauer auf 19 Jahre. Im Einzelfall kann sie hier auch schon bei 15 Jahren liegen.

Bis zum 30. September geht die Aktion noch. Dank der Förderung durch das rheinland-pfälzische Umweltministerium werden unter allen Ratsuchenden, die sich bis Ende September bei der Energieberatung der Verbraucherzentrale an einem der 70 Standorte im Land beraten lassen, fünf Gutscheine im Wert von je 500 Euro als Zuschuss für die Anschaffung eines Photovoltaikspeichers verlost. Um eine individuelle Abschätzung der Wirtschaftlichkeit vornehmen zu können, sollten die letzte Stromrechnung sowie ein Foto des Hauses, auf dem das Dach gut zu erkennen ist, mitgebracht werden. Die Größe der Dachfläche benötigt der Berater ebenfalls. Das Ergebnis wird per Email oder Post zugesandt. Auch bereits vorliegende Angebote können analysiert werden.Vom Energieberater erhalten sie dann weiteres Infomaterial sowie eine auszufüllende Teilnehmerkarte für die Verlosung der Speichergutscheine. Die Verlosung und die Bekanntgabe der Gewinner erfolgen im Oktober. Der Gutschein kann nach der Installation eines Photovoltaik-Speichers eingelöst werden. Die Noch bis zum 30. September mitmachen und 500Energieberatungsorte sind unter www.energieberatung-rlp.de zu finden.

Die Energieberatung hat am Dienstag, dem 19.09.2017 von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus (Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos. Voranmeldung unter 06232/14-0.

Für weitere Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr

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Behördenrufnummer 115

Kennen Sie schon unser Serviceangebot der einheitlichen Behördenrufnummer 115?

Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern  des 115-Servicezentrums der MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente Auskunft.

Probieren Sie es doch einfach einmal aus!

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Stadtverwaltung Speyer, 25.08.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister


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