I. Sitzung
des Jugendhilfeausschusses am 28.11.2017 – Tagesordnung
II. Sitzung des Stadtrates am 30.11.2017 – Tagesordnung
III. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO
IV. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO
V. Öffentliche Zustellung – Zwangsstillegung KFZ – SP-HR 16 – Hakki Aygün
VI. Statistisches Landesamt RLP – Einkommens- und Verbrauchsstichprobe
VII. Verbraucherzentrale RLP – Energieberatung in SP am 05.12.2017
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I. Bekanntmachung
über die 16. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
am Dienstag, dem 28.11.2017, 16:00
Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus,
Maximilianstraße 12
Tagesordnung
A)
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Öffentliche
Sitzung
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1.
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15. Kinder- und
Jugendbericht des Bundes;
Zentrale Ergebnisse - Schwerpunkt Jugend
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2.
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2. Kinder- und
Jugendbericht des Landes RLP -
RESPEKT! RÄUME! RESSOURCEN!
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3.
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Projekt
"Jugend stärken im Quartier (JUSTIQ);
Zwischenbericht
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4.
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Jugendfördermittel
2017 –
Beschlussfassung über den Verteilungsschlüssel
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5.
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Konzept
„Stationäre Wohnungslosenhilfe für Jugendliche und junge Erwachsene gem. §§
27, 24, 41, 42 SGB VIII“ – ein Angebot des Caritasverbandes für die Diözese
Speyer e.V.
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6.
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Innovationstitel
des Landes RLP
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6.1.
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Sachstandsbericht
der geförderten Projekte
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6.2.
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Beschlussfassung
für die Jahre 2018 und 2019
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7.
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Nachbesetzung von
Mitgliedern in der AG nach §78 SGB VIII
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8.
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Verschiedenes
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II.
Bekanntmachung über die 35. Sitzung des Stadtrates
am Donnerstag, dem 30.11.2017, 17:00
Uhr, im Stadtratssitzungssaal, Rathaus,
Maximilian-
straße 12
Tagesordnung
A)
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Öffentliche
Sitzung
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1.
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Haushalte 2018 der
Stadt Speyer, der Bürgerhospitalstiftung und der Waisenhausstiftung -
Beratung der Teilhaushalte
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2.
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Ehrung Altkanzler
Dr. Helmut Kohl
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2.1.
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Antrag der
CDU-Stadtratsfraktion vom 16.11.2017
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2.2.
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Antrag der
BGS-Stadtratsfraktion vom 02.11.2017
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2.3.
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Antrag der
Stadtratsfraktion Die Linke vom 23.06.2017
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3.
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Satzung zur
Vernetzung der Grünflächen;
Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.11.2017
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4.
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Sozialwohnungen;
Anfrage der Stadtratsfraktion Die Linke vom 19.11.2017
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5.
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Asylbewerber;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 17.11.2017
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6.
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Vorwahlkampf für
die Oberbürgermeisterwahl 2018;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 20.11.2017
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7.
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Städtebauliches
Umfeld am Wartturm;
Anfrage der CDU-Stadtratsfraktion vom 20.11.2017
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8.
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Flächenfreigabe
der Erstaufnahmeeinrichtung (ehemalige Kurpfalz-Kaserne); Anfrage der
CDU-Stadtratsfraktion vom 20.11.2017
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9.
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Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 der Stadt Speyer
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Oberbürgermeisters, der Bürgermeisterin und der
Beigeordneten für 2016
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10.
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Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 der Bürgerhospitalstiftung
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Stiftungsvorstandes
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11.
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Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 der Waisenhausstiftung
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Stiftungsvorstandes
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12.
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Prüfung des
Jahresabschlusses 2016 der Kolbstiftung
1. Feststellung des Jahresabschlusses
2. Entlastung des Stiftungsvorstandes
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13.
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Änderung/Ergänzung
der Satzung der Stadt Speyer über die Erhebung von Vergnügungssteuer vom
01.07.2011 – Erhöhung des Steuersatzes
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14.
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Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. 035 B "Windthorststraße"
hier: Auswertung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
der förmlichen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB sowie Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
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15.
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Vorhabenbezogener
Bebauungsplan Nr. "Nr. 016 A „Östliches Erlichgebiet – Änderungsplanung
Waldstraße“;
hier: Aufstellungsbeschluss nach § 1 Abs. 3 BauGB; Beschluss zur frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Scoping)
gemäß § 4 Abs.1 BauGB
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16.
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IV. Änderung des
FNP 2020 der Stadt Speyer „Schlangenwühl- Nord, 1. Erweiterung“ und
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 013 E „Schlangenwühl- Nord, 1.
Erweiterung“;
hier: Aufstellungsbeschlüsse nach § 1 Abs. 3 BauGB
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17.
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Modellprojekt für
preisgünstiges und effizientes Bauen und Wohnen
„Am Mausbergweg“
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18.
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Erarbeitung einer
Baulandstrategie für die Stadt Speyer
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19.
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Wohnungsmarktkonzept
für die Stadt Speyer
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20.
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Wirtschaftsplan
der Entsorgungsbetriebe Speyer 2018
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21.
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GML, Kreditvertrag
zur Baumaßnahme „IGNIS“ für die Gesellschafterversammlung; Erhöhung der
Bürgschaftssumme entsprechend der Konsortialvereinbarung
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22.
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Satzungsänderung;
Satzung vom xx.xx.2017 zur Änderung der Satzung der Stadt Speyer über die
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen (Abfallsatzung) vom
23.05.2003
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23.
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Umbesetzung von
Ausschüssen
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24.
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Annahme und
Verwendung von Spenden nach § 94 Abs. 3 GemO;
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B)
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Nichtöffentliche
Sitzung
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25.
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Finanzangelegenheiten
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26.
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Verschiedenes
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III. Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO
Der Firma Ro.Montig
GmbH, zuletzt ansässig in der Draisstraße 39b in 67346 Speyer, wird hiermit ein
Bescheid vom 21.11.2017, AZ. 211/Ko, nach § 35 GewO öffentlich zugestellt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 21.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung
Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer eingesehen
werden.
Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige
rechtliche Wirkungen haben können.
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IV.
Öffentliche Zustellung – Bescheid nach § 35 GewO
Herrn Jontez Mitja,
geb. am 11.05.1974, zuletzt wohnhaft in Velika Vernica 14, 2285 Zgornji
Leskovec, Slowenien, wird hiermit ein Bescheid vom 21.11.2017, AZ. 211/Ko, nach
§ 35 GewO öffentlich zugestellt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 21.11.2017 kann bei der Stadtverwaltung
Speyer, Fachbereich II, Große Himmelsgasse 10, Zimmer 202, 67346 Speyer
eingesehen werden.
Mit der Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, die für den Adressaten nachteilige
rechtliche Wirkungen haben können.
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V. Öffentliche Zustellung
Verfügung zur zwangsweisen
Außerbetriebssetzung eines
Kraftfahrzeuges
Herrn Hakki Aygün, wohnhaft Ginsterweg 27, 67346
Speyer, wird hiermit die Inbetriebnahme seines Kraftfahrzeuges mit dem amtl.
Kennzeichen SP-HR16 untersagt.
Das der Verfügung zugrunde liegende Schreiben vom 02.11.2017 kann bei der
Stadtverwaltung Speyer, Bürgerbüro II, Industriestraße 23, Zimmer 3 oder 4,
67346 Speyer eingesehen werden und gilt hiermit als öffentlich zugestellt.
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VI. Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe: Freiwillige gesucht
Das Statistische
Landesamt Rheinland-Pfalz sucht freiwillige Haushalte für die Teilnahme an der
Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) 2018. Diese Erhebung findet im
Turnus von fünf Jahren statt und liefert wichtige Erkenntnisse über die
Lebenshaltungskosten, die Verbrauchsgewohnheiten und die Wohn-situation
privater Haushalte.
Die Ergebnisse werden unter anderem für Regierungsberichte zur Familien- und
Sozialpolitik - zum Beispiel für den Armuts- und Reichtumsbericht - sowie für
die Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik verwendet. Außerdem sind
sie eine wichtige Grundlage für die Berechnung der Inflationsrate und für die
Festsetzung von Regelbedarfen in der Sozialgesetzgebung. „Die freiwilligen Teilnehmerinnen
und Teilnehmer leisten also einen wichtigen Beitrag zu belastbaren
statistischen Informationen über die Einkommenssituation und das Verbrauchsverhalten
der privaten Haushalte“, erklärt der Präsident des Statistischen Landesamtes,
Marcel Hürter. „Zugleich gewinnen sie über das Führen der Haushaltsbücher Erkenntnisse
über das eigene Ausgabeverhalten.“
Gesucht werden private Haushalte, die bestimmte Grunddaten sowie ihre Ein-nahmen
und Ausgaben für ein Quartal in einem Haushaltsbuch aufzeichnen und dem
Statistischen Landesamt für anonymisierte statistische Auswertungen zur Verfügung
stellen.
Die Ergebnisse der EVS sollen ein realistisches Bild der Lebensverhältnisse in
unserem Land zeigen. Daher müssen Haushalte aus allen Schichten und Gruppierungen
vertreten sein.
Für die Mitwirkung bei der EVS 2018 erhält jeder Haushalt eine Prämie, die
mindestens 100 Euro beträgt. Detaillierte Informationen gibt es im Internet
unter www.evs2018.de. Wer
mitmachen möchte, kann sich dort direkt online anmelden oder sich unter der
kostenlosen Rufnummer 0800 3872003 bzw. per Mail (haushaltserhebunqen@statistik.rlp.de) mit dem
Statistischen Landesamt in Bad Ems in Verbindung setzen.
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Verbraucherberatung
Bahnhofstraße 1
67059 Ludwigshafen
Pressestelle 06131/28 48 85
Telefax 06131/28 48 66
energie@vz-rlp.de
www.verbraucherzentrale-rlp.de
VII. Energieberatung:
Wie lässt sich der eigene Heizenergieverbrauch bewerten?
Der Energieverbrauch für
Heizung und Warmwasser ist häufig ein großer Kostenfaktor bei den Nebenkosten.
Wie viel Energie ein Haus oder eine Wohnung verbraucht, hängt von der Qualität
der Dämmung und der Effizienz der Heizungsanlage, von den Klimabedingungen am
Wohnort, sowie vom Verhalten der Bewohner ab. Erfahrungswerte zeigen, dass der
Heizenergieverbrauch eines nicht modernisierten Altbaus um bis zu fünf Mal
größer sein kann als der eines neuen Energiesparhauses. Wie lässt sich nun der
eigene Verbrauch bewerten? Einen ersten Anhaltspunkt liefert der so genannte
Energieverbrauchskennwert. Diesen errechnet man, indem man den
Brennstoffverbrauch im Jahr durch die beheizbare Wohn- und Nutzfläche teilt. Um
Gebäude unabhängig von ihrer Brennstoffart miteinander vergleichen zu können,
muss man den Verbrauch zunächst in eine einheitliche Energiemenge umrechnen.
Hierzu ist es gut zu wissen, dass der Energiegehalt von einem Liter Heizöl bei
etwa 10 Kilowattstunden (kWh) liegt. Bei
Erdgas als Brennstoff kann man den Gesamtverbrauch in Kilowattstunden der
letzten Jahresrechnung entnehmen. Verbraucht also ein Einfamilienhaus 2500
Liter Heizöl im Jahr, entspricht dies 25.000 Kilowattstunden. Der
Energiekennwert von bisher nicht modernisierten Altbauten liegt oft über 200
Kilowattstunden pro Quadratmeter im Jahr. Ziel einer umfassenden wärmetechnischen
Modernisierung sollte ein Wert von deutlich unter 100 Kilowattstunden pro
Quadratmeter im Jahr sein. Damit werden auch die Heizkosten mehr als halbiert.
Individuelle Beratung zu allen Fragen des Energiesparens bieten die Energieberater
der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nach telefonischer Voranmeldung.
Die
Energieberatung hat am Dienstag, dem 05.12.2017
von 16.00 bis 20.30 Uhr Sprechstunde in Speyer im Historischen Rathaus
(Rückgebäude), Maximilianstr. 12. Die Beratungsgespräche sind kostenlos.
Voranmeldung unter 06232/14-0.
Für weitere
Informationen und einen kostenlosen Beratungstermin:
Energietelefon
Rheinland-Pfalz: 0800 / 60 75 600 (kostenlos)
montags von 9 bis 13 und 14 bis 18 Uhr,
dienstags und donnerstags von 10 bis 13 und 14 bis 17 Uhr
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Behördenrufnummer 115
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Unter der Telefonnummer 115 erhalten Sie (zum Ortstarif) zu Standardfragen wie
Ansprechpartner/-innen, Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderlichen
Unterlagen, eventuellen Gebühren etc. von den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern des 115-Servicezentrums der
MRN von Montag bis Freitag, durchgängig von 8:00 bis 18:00 Uhr, kompetente
Auskunft.
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Stadtverwaltung Speyer, 24.11.2017
gez. Hansjörg Eger
Oberbürgermeister