Erreichbarkeit der Kreisverwaltung
Terminvereinbarung erforderlich
Die Kreisverwaltung steht für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger gern zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger richten bitte alle Angelegenheiten zunächst per E-Mail, telefonisch oder schriftlich an die Verwaltung. Für ein persönliches Gespräch muss in jedem Fall mit der jeweiligen Sachbearbeiterin oder dem jeweiligen Sachbearbeiter ein Termin vereinbart werden.
Sollte Ihnen die zuständige Ansprechperson innerhalb der Kreisverwaltung SÜW nicht bekannt sein, können Sie hier nach der zuständigen Stelle suchen, indem Sie einen Suchbegriff eingeben oder einen Fachbereich auswählen.
Bei der Ausländerbehörde, Zulassungs- und Führerscheinstelle bitte hier Ihre Termine online buchen.
Allgemeine Erreichbarkeitszeiten
Montag: 8.30 bis 12 Uhr
Dienstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Mittwoch: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr
Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 14 bis 17.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12 Uhr
Dies sind die Zeiten, zu denen die Kreisverwaltung allgemein erreichbar ist. Darüber hinaus stehen die verschiedenen Abteilungen und Mitarbeitenden der Kreisverwaltung jeweils zu weiteren Zeiten zur Verfügung.