Der Kreisvorstand
Der Kreisvorstand besteht aus dem Landrat und den Kreisbeigeordneten. Der Landrat bedarf der Zustimmung des Kreisvorstands bei der Festsetzung der Tagesordnung für den Kreistag sowie bei Eilentscheidungen. Soweit der Landrat nach der Landkreisordnung Angelegenheiten im Benehmen mit den Kreisbeigeordneten zu entscheiden hat, erfolgen die Beratungen im Kreisvorstand. Auch die Besprechungen des Landrats mit den Kreisbeigeordneten und der leitenden staatlichen Beamtin erfolgen im Rahmen der Sitzungen des Kreisvorstands.
Der Landrat beruft die Mitglieder des Kreisvorstands bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat, zu einer Sitzung ein.
Veröffentlichungen
Unterrichtung über Nebentätigkeiten und Ehrenämter gemäß § 119 Absatz 3 Landesbeamtengesetz