Folgende Aufgabenbereiche sind der unteren Wasserbehörde zugeordnet:
Bewirtschaften und Entwickeln von Grundwasser und Gewässer II. und III. Ordnung
Erteilen wasserrechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse
- zum Entnehmen von Wasser
- zum Bauen am Gewässer
- zur Nutzung der Erdwärme
- zur Gewinnung von Bodenschätzen und anderen Benutzungen, z.B. Kiesausbeute.
Reinhaltung von Boden, Gewässer und Grundwasser durch
- Überwachung Tankanlagen
- Anordnungen zur Gefahrenabwehr
- Untersuchung, Sanierung, Ersatzvornahme bei Kontaminationen durch umweltgefährdende Stoffe
- Gewässeraufsicht beim Lagern und Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen.