Informationen und Regelungen
Zu den versicherten Betrieben gehören die Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, deren Träger Gemeinden, Städte, Landkreise oder das Land ist.
Einrichtungen in privater und freigemeinnütziger Trägerschaft sind bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert.
Bei ihrer täglichen Arbeit sind die Beschäftigten zahlreichen physischen und psychischen Gefährdungen bzw. Belastungen ausgesetzt. Absoluter Unfallschwerpunkt sind Verletzungen mit gebrauchten Kanülen, Lanzetten, Skalpellen etc., wobei das Risiko besteht, sich zu infizieren (vor allem mit Hepatitis B, Hepatitis C, HIV). Gleiches gilt bei direktem Haut- bzw. Schleimhautkontakt mit potenziell infektiösem Material.
Weiterhin stehen beruflich verursachte Erkrankungen der Beschäftigten im Vordergrund:
Für den Gesundheitsdienst sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse. Diese und weitere Regelungen finden Sie auf der Suchseite der DGUV.
Praktika sind in vielerlei Hinsicht wertvoll. Zum einen dienen sie nicht selten einer guten Berufsfindung junger Menschen, zum anderen sind sie häufig essentieller Bestandteil einer Berufsausbildung. Nicht zuletzt stellen sie immer mehr auch eine nützliche Unterstützung für die Praktikumsgeber dar, indem sie dazu beitragen, künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden.