Informationen und Regelungen
Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche in den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten und die Vielschichtigkeit der Tätigkeitsfelder kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu.
Während Beschäftigte bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten Versicherte der Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind, unterliegen Richterinnen, Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie Beamtinnen und Beamte der Fürsorge des Dienstherrn.
Für alle Personengruppen hilft die Unfallkasse Rheinland-Pfalz durch sinnvollen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Erkrankungen und Unfälle zu vermeiden.
Personen, die sich in Rheinland-Pfalz im Strafvollzug befinden, stehen, soweit sie arbeiten, ebenfalls unter dem Unfallversicherungsschutz der Unfallkasse Rheinland-Pfalz.
Durch die breit gefächerten Tätigkeitsbereiche in den Justizvollzugsanstalten kommt dem Arbeits- und Gesundheitsschutz eine besondere Bedeutung zu. Erschwerend ist hierbei auch der Umstand, dass die inhaftierten Personen häufig nur berufsfremd eingesetzt werden können.
Die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in staatlichen Rechtsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Regeln über Sicherheit und Gesundheitsschutz sowie sonstigen Informationen zusammengefasst. Für die Justiz sind neben den allgemeinen Regelungen die nachfolgenden fachspezifischen Schriften von besonderem Interesse: