Unternehmer haben nach der DGUV Vorschrift 2, Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) genannten Aufgaben zu bestellen.
Für das Unternehmen besteht die Möglichkeit Betriebsärztinnen und Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit selbst zu beschäftigen oder externe Dienstleister zu beauftragen.
Die Unfallkasse RLP bietet ihren Mitgliedern als kostenfreien Service, die Vermittlung externer Dienstleister an.
Hierzu können sie sich der VASD der Unfallkasse RLP anschließen.
Was macht die VASD?
- Die VASD beauftragt Dienstleistende, die die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung im Sinne der DGUV Vorschrift 2 und des ASiG bei seinen Mitgliedern durchführen.
- Die VASD übernimmt die Akquise und Vorauswahl der Dienstleistenden.
- Die VASD tritt selbst nicht als Dienstleistende für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung auf.
Wie kommt eine Betreuung im Unternehmen zustande?
- Sobald die Akquise abgeschlossen ist und es zur vertraglichen Vereinbarung mit dem Dienstleistenden gekommen ist, erfolgen die weitere Absprachen unmittelbar zwischen Dienstleistenden und Mitglied, welches sich der VASD angeschlossen hat.
- Die Aufteilung zwischen Grund- und betriebsspezifischer Betreuung obliegt ebenso dem Binnenverhältnis von Dienstleistenden und Mitglied, wie die regelmäßige Berichterstattung bezüglich relevanter Änderungen (Beispiele sind: wechselnde Namen der Ansprechpersonen, preisliche Anpassungen etc.). Die Unfallkasse RLP erhält lediglich den Jahresbericht des Dienstleistenden in Kopie.
- Die Dienstleister rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit dem Mitglied ab. Abrechnungsfragen werden zwischen Mitglied und Dienstleistenden im direkten Dialog geklärt.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne per Mail unter praevention@spam protectukrlp.de oder unter Tel. 02632 960-1500 zur Verfügung.