Sie geben im Einsatz alles – wir sorgen dafür, dass Sie im Fall der Fälle rundum geschützt sind. Denn wir wissen: Ohne die vielen Helferinnen und Helfer in Rheinland-Pfalz würde es nicht gehen. Daher stehen Hilfeleistungen von der Ersten Hilfe bis zum Katastrophenschutz ebenfalls unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Wir haben hier die gängigsten Beispiele für Sie zusammengefasst.
Bei weiteren Fragen stehen Ihnen gerne auch unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.
Eine Gemeinde vor dem Hochwasser bewahren, einen Kranken- oder Rettungstransport übernehmen, alte Menschen mit Mahlzeiten beliefern: Hilfeleistungsunternehmen übernehmen vielfältige Aufgaben. Im Mittelpunkt stehen die schnelle Hilfe für Menschen in Not sowie das Wohl der Allgemeinheit. Gut zu wissen, dass alle Personen, die in Hilfeleistungsunternehmen tätig sind, ebenfalls gesetzlich unfallversichert sind. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um ehrenamtliche oder hauptamtliche Kräfte handelt. Auch der Einsatz im Ausland ist gesetzlich unfallversichert.
Neben den Freiwilligen Feuerwehren versichern wir folgende Hilfeleistungsunternehmen in Rheinland-Pfalz:
Für das Deutsche Rote Kreuz (DRK) ist die Unfallkasse des Bundes zuständig. Der Unfallversicherungsschutz umfasst alle mit dem Hilfeleistungsunternehmen zusammenhängenden Tätigkeiten, zum Beispiel den Einsatz, alle notwendigen Vorbereitungshandlungen einschließlich der Wege und Ausbildungsveranstaltungen sowie sonstige Tätigkeiten, die den Zwecken des Unternehmens wesentlich dienen (Verwaltungsarbeiten, Sammlungen, etc).
Sie spenden regelmäßig Blut? Dann werden auch Sie im Interesse der Allgemeinheit tätig und stehen währenddessen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Versicherungsschutz für Spenderinnen und Spender
Unser Versicherungsschutz umfasst alle Tätigkeiten, die direkt mit der Spende zusammenhängen. Zudem greift er auf dem Weg zu und von dem Ort der Spende, aber auch falls Komplikationen auftreten. Gleiches gilt für Menschen, die Organe oder körpereigenes Gewebe spenden, wie etwa Knochenmark oder Haut. Es ist nicht wichtig, ob die Spende für ein gewerbliches oder ein gemeinnütziges (z. B. Deutsches Rotes Kreuz) Unternehmen erfolgt und ob sie entlohnt wird. Allerdings sind eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, zum Beispiel die Eigenblutspende, nicht gesetzlich unfallversichert. Erleiden Sie im Zusammenhang mit der Blut- oder Organspende einen Unfall, sind Sie bei der Berufsgenossenschaft oder der Unfallkasse versichert, die auch für das Unternehmen / die Einrichtung (z. B. DRK, Klinik) zuständig ist.
Im Notfall versichert – dies gilt für alle Helferinnen und Helfer, die sich in einer Gefahrensituation für andere einsetzen und hierbei ihre eigene Gesundheit riskieren. Als Nothelferinnen und Nothelfer stehen sie unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn sie privat, also nicht im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses bei Unglücksfällen Hilfe leisten.
Versicherungsschutz
Sie sind gesetzlich unfallversichert, wenn Sie bei Unglücksfällen, allgemeiner Gefahr oder Not Hilfe leisten oder einen anderen aus einer akuten Gefahr für seine Gesundheit retten bzw. zu retten versuchen, zum Beispiel:
Auch wenn Sie im Ausland Hilfe leisten, sind Sie bei uns gesetzlich unfallversichert, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben.
Unsere Leistungen im Überblick
Heilbehandlung
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und Leben in der Gemeinschaft, z. B.
Geldleistungen