Kind in KiTa anmelden

  • Leistungsbeschreibung

    Formen der Kindertagesbetreuung sind

    • Kindertageseinrichtungen (Kindergärten, -krippen sowie Horte) und
    • Kindertagespflege (vorrangig für Kinder unter drei Jahren).

    Die verlässliche Betreuung der Kinder steht im Zentrum der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Elternbeiträge werden von den jeweiligen örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise, kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte mit eigenem Jugendamt) festgesetzt und können daher variieren. Der Besuch des Kindergartens ist seit 01.08.2010 ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr beitragsfrei.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Weitere Informationen finden Sie auf:

  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende