Voraussetzung für die Anstellung ist eine abgeschlossene Ausbildung/Studium als Sozialpädagogin/e, Diplom-Pädagogin/e, Sozialarbeiter/in, Erzieher/in, Heilpädagoge/in, Heilerziehungspfleger/in, Sozialassistent/in oder Kinderpfleger/in oder vergleichbare Berufe/Studium.
Alternativ können sich auch folgende Absolventinnen/Absolventen bewerben:
Studiengänge Religionspädagogik, Heilpädagogik, Logopädie, Ergotherapie, Physiotherapie und vergleichbare Abschlüsse an Hochschulen sowie Berufsakademien mit staatlicher Anerkennung mit einer pädagogischen Basisqualifizierung (ohne staatliche Anerkennung mit einjähriger Berufserfahrung)
Absolventinnen und Absolventen einschlägiger psychologischer Studiengänge an Hochschulen und vergleichbare Abschlüsse mit der pädagogischen Basisqualifizierung,
Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer sowie Förderschullehrerinnen und Förderschullehrer nach erfolgreicher Absolvierung des ersten Staatsexamens und der pädagogischen Basisqualifizierung. Die pädagogische Basisqualifizierung ist spätestens im ersten Jahr der Einstellung zu absolvieren.
Entgelt und sonstige Arbeitsbedingungen richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst.
Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen sind bis zum 02.04.2024 zu richten an:
Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten
z.Hd. Frau Heinz
Bahnhofstraße 1
56355 Nastätten
bewerbungen@vg-nastaetten.de