Hinweise zur Briefwahl
- Die Teilnahme an der Briefwahl bedarf keiner Begründung.
- Die Antragstellung erfolgt bei der Gemeindeverwaltung der Hauptwohnung
- durch die eigene Entscheidung des Wahlberechtigten, bei Wahlberechtigten mit Behinderung ggf. unterstützt von einer Hilfsperson.
- durch eine dritte Person mit schriftlicher Vollmacht des Wahlberechtigten.
- schriftlich, per Fax, E-Mail, oder online, nicht aber telefonisch.
- mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder formlos.
- durch persönliches Erscheinen (dann ist auch ein direktes Wählen möglich).
- möglichst frühzeitig, spätestens bis Freitag vor der Wahl, 18:00 Uhr.
- bei Krankheit noch am Wahltag bis 15:00 Uhr.
- Briefwahlunterlagen können
- nach Hause oder zum Urlaubsort gesendet werden.
- von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden (max. für vier Personen).
- Richtig wählen
- Stimmzettel eigenhändig und deutlich kennzeichnen, z. B. mit Kreuzchen; Bemerkungen machen den Stimmzettel ungültig.
- Stimmzettel falten, in Stimmzettelumschlag legen und verschließen.
- Auf Wahlschein persönlich die eidesstattliche Versicherung unterschreiben.
- Beide Dokumente in den Wahlbriefumschlag legen und kostenfrei versenden.
- Richtig wählen mit einer Hilfsperson (min. 16 Jahre alt)
- Hilfsperson muss den geäußerten - nicht vermuteten - Wählerwillen umsetzen.
- Hilfsperson bestätigt auf Wahlschein die Umsetzung des Wählerwillens.
- Ein Missbrauch ist strafbewährt.
Auswertung Statistik Wahlscheine
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Langfassung zum Download