Briefwahl beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und wollen am Wahltag Ihre Stimme im Wege der Briefwahl abgeben. In diesem Fall können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Wo und wie Sie die Unterlagen beantragen können, ist auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben. Die Unterlagen für die Briefwahl können Sie sich zusenden lassen oder Sie holen diese bei der Gemeindebehörde ab. Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Gemeindebehörde abholen, können Sie Ihre Stimme gleich an Ort und Stelle abgeben. Mit dem Abholen der Briefwahlunterlagen können Sie auch eine Person Ihres Vertrauens beauftragen. Die oder der Bevollmächtigte benötigt dafür eine schriftliche Vollmacht.

    Die ausgefüllten Wahlunterlagen können Sie an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle übersenden oder persönlich bei dieser Stelle abgeben.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Wenn Sie des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung gehindert sind, Ihre Stimme im Wege der Briefwahl abzugeben, darf Ihnen eine andere Person helfen. Diese Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet hat.


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