Gewerbe Ummeldung

  • Leistungsbeschreibung

    Gründe für eine Gewerbeummeldung:

    • Verlegung des Unternehmenssitzes innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der das Gewerbe bisher gemeldet war
    • Verlegung einer unselbständigen Zweigstelle innerhalb der Gemeinde oder Stadt, in der die Zweigstelle bisher gemeldet war
    • Wechsel des  Gegenstandes des angezeigten Gewerbes
    • Ausdehnung bzw. Erweiterung des Gegenstandes des angezeigten Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind

    Auch wenn reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten ausgeübt oder ein Reisegewerbe betrieben wird, muss eine Gewerbeummeldung erfolgen, falls der Gewerbegegenstand geändert oder eine Ausdehnung auf andere Waren oder Dienstleistungen erfolgen soll.

  • Verfahrensablauf

    Das Gewerbe kann  schriftlich oder elektronisch umgemeldet werden.

    Wenn die Anzeige schriftlich eingereicht wird, muss das Formular "Gewerbe-Ummeldung „GewA 2" verwendet werden. Es liegt in Ihrer Gemeinde aus beziehungsweise steht auch, je nach Angebot Ihrer Gemeinde, zum Download zur Verfügung.

    Das Formular muss handschriftlich unterschrieben sein.

    Bei elektronischer Ummeldung kann die zuständige Stelle zur Feststellung der Identität bestimmte Verfahren vorsehen.

    Dazu gehören u. a. der Einsatz

    • des PIN/TAN-Verfahrens
    • des elektronischen Personalausweises
    • des elektronischen Aufenthaltstitels
    • der De-Mail nach § 5 De-Mailgesetz
    • oder auch der Übersendung einer Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses. 
  • Voraussetzungen

    • Verlegung eines selbständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle, 
      oder
    • Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind 
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • ​Ausgefülltes Formular zur Gewerbeummeldung (GewA 2)
    • Nachweis der Identität (z. B.: Personalausweis oder Reisepass )
    • bei elektronischer Gewerbeummeldung sind auch andere Möglichkeiten zur Identifizierung möglich (zum Beispiel elektronischer Personalausweis, De-Mail, PIN/TAN-Verfahren).
    • notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag bzw. Handelsregisterauszug, Zustimmung der Gesellschafter (bei juristischen Personen bzw. Personengesellschaften)
    • Zustimmungserklärung Gesellschafter
    • Beiblatt Vertretungsberechtigte
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Empfangsbescheinigung ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis). 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Das Gewerbe muss zum Zeitpunkt der tatsächlichen Betriebsverlegung oder Änderung beziehungsweise der Erweiterung des Gewerbegegenstands umgemeldet werden.

  • Bearbeitungsdauer

    • Bei persönlicher Vorsprache: sofort
    • Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen, sofern die benötigten Unterlagen vollständig der zuständigen Behörde vorliegen. 
  • Rechtsgrundlage


Ihr Anliegen direkt online starten

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende