Sterbefall im Ausland beurkunden

  • Leistungsbeschreibung

    Sterbefälle im Ausland können nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden, wenn die oder der Verstorbene

    • die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
    • asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling war und sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass,
    • ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen (Apostille, Legalisation),
    • Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil),
    • Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
    • bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde,
    • bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus.
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Keine.

  • Rechtsgrundlage

  • Anträge / Formulare

    Formloser Antrag - antragsberechtigt sind:

    • die Eltern,
    • die Kinder,
    • der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin

    der verstorbenen Person.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sie sind nicht verpflichtet, den Sterbefall im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gilt auch die ausländische Sterbeurkunde.

  • Bemerkungen

    Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.