Sterbefall im Ausland beurkunden
Leistungsbeschreibung
Sterbefälle im Ausland können nachträglich in das deutsche Sterberegister eingetragen werden, wenn die oder der Verstorbene
- die deutsche Staatsangehörigkeit besessen hat oder
- asylberechtigt, staatenlos, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder ausländischer Flüchtling war und sich gewöhnlich in Deutschland aufgehalten hat.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass,
- ausländische Sterbeurkunde mit Übersetzung – gegebenenfalls mit Beglaubigungen (Apostille, Legalisation),
- Nachweise des Familienstandes der verstorbenen Person (z.B. Eheurkunde, Scheidungsurteil),
- Geburtsurkunde der verstorbenen Person,
- bei Eingebürgerten: zusätzlich Einbürgerungsurkunde,
- bei Asylberechtigten, Staatenlosen, heimatlosen Ausländern und Ausländerinnen sowie ausländischen Flüchtlingen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland: zusätzlich Nachweis des Sonderstatus.
Welche Gebühren fallen an?
Die Nachbeurkundung eines Sterbefalles im Ausland kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formloser Antrag - antragsberechtigt sind:
- die Eltern,
- die Kinder,
- der Ehemann oder Lebenspartner beziehungsweise die Ehefrau oder Lebenspartnerin
der verstorbenen Person.
Was sollte ich noch wissen?
Sie sind nicht verpflichtet, den Sterbefall im Ausland in Deutschland nachbeurkunden zu lassen. Als Nachweis des Sterbefalls gilt auch die ausländische Sterbeurkunde.
Bemerkungen
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Sterbeurkunde ausstellen kann und folglich keine Übersetzungen und ggf. Beglaubigungen der ausländischen Sterbeurkunde mehr benötigt werden.