Kindertagesstätten
Ohne Kinder wäre unsere Gesellschaft um vieles ärmer, denn Kinder sind unsere Zukunft.
Vom vollendeten zweiten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Kinder einen Anspruch auf Erziehung, Bildung und Betreuung im Kindergarten. Für Kinder ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr ist der Besuch des Kindergartens beitragsfrei.
Für eine Betreuung von Kindern unter zwei Jahren, die noch keinen Anspruch auf Aufnahme in einen Kindergarten haben, stehen Krippenplätze, in für diese Altersgruppe geeigneten Kindertagesstätten oder in Kindertagespflege, zur Verfügung.
Neben der Betreuung im Regelkindergarten wurde aufgrund der demographischen Entwicklung im Kindertagesstättenbereich der Ausbau von Ganztagsplätzen sowie von Plätzen für Kinder unter drei Jahren auch im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges stark ausgebaut.
Eine durchgehende Betreuung von Schulkindern bis zum vollendeten 14. Lebensjahr, ist ebenfalls gewährleistet.
Neben dem Angebot an Ganztagsschulen steht der Kinderhort der Verbandsgemeinde Wirges, mit Standort am Schulzentrum in Wirges, für die Betreuung dieser Altersgruppe zur Verfügung. Hier werden Kinder täglich in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr und in den Schulferien von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr betreut. Die Öffnungszeiten des Horts sind am Bedarf der Eltern orientiert.
Wer möchte kann täglich am gemeinsamen Mittagessen im Kinderhort teilnehmen.