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Wahlen in der Verbandsgemeinde Wirges

Wahlen in der Verbandsgemeinde Wirges

Das Wahlamt der Verbandsgemeinde Wirges ist für die organisatorische Abwicklung aller Wahlen und Abstimmungen im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges zuständig.

Bei Bundestagswahlen gehört die Verbandsgemeinde Wirges zum Wahlkreis 204 Montabaur.

Bei Landtagswahlen gehört die Verbandsgemeinde Wirges zum Wahlkreis 6 – Montabaur,  zu dem folgende Verbandsgemeinden gehören: 

  • Montabaur
  • Ransbach-Baumbach
  • Wallmerod 
  • Wirges

Im Bereich der Verbandsgemeinde Wirges werden in einem Turnus von 4 bis 8 Jahren folgende Wahlen durchgeführt:

  1. Wahl zum Europäischen Parlament alle 5 Jahre (nächste Wahl 2024)
  2. Wahl zum Deutschen Bundestag alle 4 Jahre (nächste Wahl: 2025)
  3. Wahl zum Landtag von Rheinland-Pfalz alle 5 Jahre (nächste Wahl 2026)
  4. Wahl zum Kreistag des Westerwaldkreises alle 5 Jahre (nächste Wahl 2024)
  5. Wahl des Landrates/der Landrätin des Westerwaldkreises alle 8 Jahre (nächste Wahl  2025)
  6. Wahl zum Verbandsgemeinderat Wirges alle 5 Jahre (nächste Wahl 2024)
  7. Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Wirges alle 8 Jahre (nächste Wahl 2029)
  8. Wahl zum Stadtrat Wirges und den Ortsgemeindenräten alle 5 Jahre (nächste Wahl 2024)
  9. Wahl der ehrenamtlichen Stadt-/Ortsbürgermeister(innen) alle 5 Jahre (nächste Wahl 2024)

Für die Durchführung der Wahl am Wahltag sind wir auf die Hilfe vieler ehrenamtlicher Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den jeweiligen Wahlvorständen angewiesen.

Der Wahlvorstand besteht aus dem Wahlvorsteher, seinem Stellvertreter und den Beisitzern. Er hat für eine reibungslose und unparteiische Durchführung der Wahl im Stimmbezirk und für die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk zu sorgen.
Wenn Sie Interesse haben bei Wahlen mitzuhelfen, können Sie sich mit dem Wahlamt der Verbandsgemeinde Wirges oder Ihrem/Ihrer Stadt- bzw. Ortsbürgermeister(in) in Verbindung setzen. Um als Mitglied in einem Wahlvorstand zu fungieren, müssen Sie für die jeweilige Wahl stimmberechtigt sein.
Für Ihre Mithilfe erhalten Sie ein Erfrischungsgeld, das vor jeder Wahl festgesetzt wird.

Weitere Informationen zu Wahlen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:

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