Ausschnitt eines handgeschriebenen Schulzeugnisses © Lukassek - iStockphoto.com ID:641146628

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Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Sie haben einen Berufsabschluss im Ausland erworben?
Und wollen in Ihrem Beruf in Deutschland arbeiten?

Dann können Sie prüfen lassen, ob Ihr Berufsabschluss mit einem deutschen Berufsabschluss gleichwertig ist. Die Prüfung heißt auch Anerkennungs-Verfahren.

Für jeden Beruf gibt es eine für das Anerkennungs-Verfahren zuständige Stelle. In Rheinland-Pfalz ist die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion zuständig für die Berufe des öffentlichen Dienstes und der Hauswirtschaft (ausgenommen die ländliche Hauswirtschaft).

Haben Sie einen anderen Beruf erlernt? Die zuständige Stelle finden Sie über den Anerkennungs-Finder.

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Schulzeugnissen und von schulischen Berufsabschlüssen finden Sie hier.