Geprüfte*r Abwassermeister*in ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Sie sind hauptsächlich in der Abwasserwirtschaft tätig, z.B. in industriellen und kommunalen Kläranlagen. Darüber hinaus gibt es Tätigkeitsfelder in Industriebetrieben, in denen die Abwasseraufbereitung eine wichtige Rolle spielt, z.B. in der Papier- und Zellstofferzeugung, in Textilfärbereien oder auch in Betrieben der chemischen Industrie.
Sie übernehmen unter anderem Fach- und Führungsaufgaben bei der Abwasserentsorgung.
Ziel der Tätigkeit ist es, den Betriebsablauf zur ordnungsgemäßen Abwasserreinigung zu organisieren und den Schutz der Gewässer vor schädlichen Einleitungen zu gewährleisten.
Prüfungsfächer des grundlegenden Teils:
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwenden von Methoden der Information
Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Prüfungsfächer des handlungsspezifischen Teils:
Handlungsbereich Technik
Handlungsbereich Organisation
Handlungsbereich Führung und Personal
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Abwassertechnik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Ver- und Entsorger / in und die elektrotechnische Qualifikation sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und die elektrotechnische Qualifikation sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation sowie danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis