Geprüfte*r Meister*in für Bäderbetriebe
Ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Geprüfte*r Meister*innen für Bäderbetriebe sind hauptsächlich beschäftigt in
- öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern
- See- und Strandbädern
- Meerwasser- und Wellenbädern
- bei Schwimmvereinen oder Fitnesszentren
- Wellnesshotels
- bei kommunalen Sportämtern
- in medizinischen Badeeinrichtungen von Rehabilitationskliniken oder in Altenheimen
Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Kur- und Bäderwesen.
Ziel ihrer Tätigkeit
Die Leitung des Badebetriebes und die Überwachung sämtlicher technischer Anlagen zu koordinieren und kontrollieren.