Ein kleines Mädchen mit seiner Schwimmlehrerin beim Schwimmunterricht. © istockphoto.com-ID:509106258/FatCamera

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Geprüfte*r Meister*in für Bäderbetriebe

Ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.

Geprüfte*r Meister*innen für Bäderbetriebe sind hauptsächlich beschäftigt in

  • öffentlichen und privaten Frei- und Hallenbädern
  • See- und Strandbädern
  • Meerwasser- und Wellenbädern
  • bei Schwimmvereinen oder Fitnesszentren
  • Wellnesshotels
  • bei kommunalen Sportämtern
  • in medizinischen Badeeinrichtungen von Rehabilitationskliniken oder in Altenheimen

Sie übernehmen Fach- und Führungsaufgaben im Kur- und Bäderwesen.

Ziel ihrer Tätigkeit
Die Leitung des Badebetriebes und die Überwachung sämtlicher technischer Anlagen zu koordinieren und kontrollieren.