Geprüfte*r Wassermeister*in ist eine berufliche Fortbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG). Die Meisterprüfung ist bundesweit einheitlich geregelt.
Sie sind tätig in
der Wasserversorgung
Abwasserwirtschaft, z.B. in industriellen oder kommunalen Wasserwerken oder Kläranlagen
in der Getränkeherstellung, etwa bei der Wassergewinnung
Sie übernehmen unter anderem Fach- und Führungsaufgaben in Wasserwerken und Wasserversorgungs-betrieben.
Ziel ihrer Tätigkeit ist es, die Wassergewinnung, -aufbereitung und –speicherung zu koordinieren.
Prüfungsfächer des grundlegenden Teils
Rechtsbewusstes Handeln
Betriebswirtschaftliches Handeln
Anwenden von Methoden der Information
Kommunikation und Planung
Zusammenarbeit im Betrieb
Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Prüfungsfächer des handlungsspezifischen Teils
Handlungsbereich Technik
Handlungsbereich Organisation
Handlungsbereich Führung und Personal
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zur Fachkraft für Wasserversorgungstechnik und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Ver- und Entsorger/in und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
eine mindestens dreijährige Berufspraxis und die elektrotechnische Qualifikation und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
Prüfungstermine Diese Fortbildung wird zur Zeit in Rheinland-Pfalz nicht angeboten und daher wird von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion keine Prüfung durchgeführt. Die Beantragung der Zulassung muss daher bei der zuständigen Stelle in dem Bundesland erfolgen, in dem auch der entsprechende Vorbereitungskurs besucht und die Prüfung angestrebt wird.