- InformationsanfragenVorwarnungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten
- zielgerichtete Weitergabe der Anfragen an die zuständigen Behörden in Rheinland-Pfalz
- Überprüfung der rechtlichen Voraussetzungen
- Verbindungsstelle bei Unstimmigkeiten zwischen den Behörden
- Notifizierungskoordinator im Rahmen der sogenannten Dauerberichtspflicht nach (Art. 15 und 16 EU-Dienstleistungsrichtlinie)
- Weiterleitung aller Prüfberichte über dienstleistungsrelevante Rechtsänderungen der rechtssetzenden Stellen in Rheinland-Pfalz an die EU-Kommission
Über das Binnenmarktinformationssystem (IMI) weden sensible, personenbezogene Daten ausgetauscht. Daher muss ein umfassender Datenschutz gewährleistet werden. Das Binnenmarktinformationssystem (IMI) ist keine standardisierten Regelabfrage, sondern wird nur bei begründetem, konkretem Informationsinteresse im Zusammenhang mit Dienstleistungen eingesetzt.