Experimenteller Wohnungs- und Städtebau
Mit dem Landesförderprogram ‚Experimenteller Wohnungs- und Städtebau (ExWoSt)‘ fördert das Land Rheinland-Pfalz innovative Planungen und Maßnahmen zu wichtigen wohnungs- und städtebaulichen Themen. Es orientiert sich an den Schwerpunkten der Landespolitik. Innovative Ideen sollen am gebauten Beispiel konkret angewendet und erprobt werden.
Die ADD ist im Zuge der Antragstellung beratend tätig und legt dem Ministerium der Finanzen als Bewilligungsbehörde die ExWoSt-Förderanträge zur Entscheidung vor. Nach der Bewilligung ist die ADD innerhalb des ExWoSt-Programms für die Auszahlung der Zuwendungsmittel und die Prüfung des Verwendungsnachweises zuständig. Der ADD-Arbeitssitz Trier ist für das ExWoSt-Programm landesweit zuständig.
Nähere Informationen hierzu liefert das Ministerium der Finanzen.