Stadt Mayen "Genovevaburg" © Stadt Mayen "Genovevaburg"

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Investitionsstock

Der Investitionsstock ist ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zur Schaffung von gemeindlichen Vorhaben, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen sollen. Hierbei handelt es sich um Projekte oder um Beteiligungen der Kommunen an bestimmten Maßnahmen. In der Regel betrifft dies Baumaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau.
Zuwendungen aus dem Investitionsstock werden auf der Grundlage des § 18 Abs. 1 Nr. 6 LAFG und der Verwaltungsvorschrift „Investitionsstock“ vom 16. Februar 2011 gewährt.

Antragsberechtigt sind:

  • Ortsgemeinden
  • Verbandsgemeinden
  • Große kreisangehörige Städte
  • kreisfreie Städte
  • Landkreise

Förderfähig sind u. a.:

  • Neubau, Sanierung oder Erweiterung von Verwaltungsgebäuden
  • Neubau oder Sanierung von Dorfgemeinschaftshäuser
  • Sanierung oder Erweiterung von Friedhöfen
  • Verbesserung der Infrastruktur (z. B. Ausbau oder Sanierung von Straßen)

Bei der Entscheidung, ob eine Maßnahme gefördert werden kann, kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion berät und unterstützt die Antragsteller. Bei Fragen stehen Ihnen die oben aufgeführten Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.