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Sportanlagenförderung

Zuwendungen im Bereich Sportanlagenförderung werden gewährt für notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Sanierungen folgender Sportanlagen:

  • Sporthallen,
  • Sportplatzanlagen,
  • Sportplatz- und Umkleidegebäude,
  • Hallen- und Freibäder, zu letzteren sind auch Naturbäder zu rechnen,
  • Anlagen für besondere Sportarten (Sondersportanlagen wie Tennis-, Squash- und Badmintonhallen; Tennis-, Turn-, Kampf-, Kraftsport-, Golf-, Reitsport-, Skater- und Schießsportanlagen; Bootshäuser und Steganlagen von Wassersportvereinen) nur nach dem Nachweis der nachhaltigen Nutzung, generationenübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und
  • Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen.

Maßgebend für die Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz ist die Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung vom 10. Dezember 2015. Dort finden Sie Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen, dem Umfang und der Höhe der Förderung, dem Antragsverfahren und den erforderlichen Antragsunterlagen.