Sportanlagenförderung
Zuwendungen im Bereich Sportanlagenförderung werden gewährt für notwendige Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie für Sanierungen folgender Sportanlagen:
- Sporthallen,
- Sportplatzanlagen,
- Sportplatz- und Umkleidegebäude,
- Hallen- und Freibäder, zu letzteren sind auch Naturbäder zu rechnen,
- Anlagen für besondere Sportarten (Sondersportanlagen wie Tennis-, Squash- und Badmintonhallen; Tennis-, Turn-, Kampf-, Kraftsport-, Golf-, Reitsport-, Skater- und Schießsportanlagen; Bootshäuser und Steganlagen von Wassersportvereinen) nur nach dem Nachweis der nachhaltigen Nutzung, generationenübergreifende Sportfunktionsanlagen (Bewegungsparcours) und
- Umbau von vorhandener Hochbauinfrastruktur wie Dorfgemeinschaftshäusern zu in erster Linie Sportzwecken dienenden Anlagen.
Maßgebend für die Sportanlagenförderung des Landes Rheinland-Pfalz ist die Verwaltungsvorschrift Sportanlagen-Förderung vom 10. Dezember 2015. Dort finden Sie Hinweise zu den Förderungsvoraussetzungen, dem Umfang und der Höhe der Förderung, dem Antragsverfahren und den erforderlichen Antragsunterlagen.