Schulbauorganisation und Schulbauförderung

Der Schulträger muss  

  • bis spätestens 1. August eines Jahres das Vorhaben bei der Schulbehörde (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) anmelden und
  • bis spätestens 1. Oktober eines Jahres die Planungsunterlagen mit dem Antrag auf Erteilung der schulbehördlichen Genehmigung und auf Gewährung einer Zuwendung vorlegen, damit die Maßnahme in das Schulbauprogramm des folgenden Haushaltsjahres aufgenommen werden kann.

Es empfiehlt sich, bereits vor Antragstellung mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Kontakt aufzunehmen.