Förderungen in der Weiterbildung
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz fördert die Arbeit der anerkannten Weiterbildungsorganisationen im Land. Den Großteil der Landesmittel erhalten die Weiterbildungseinrichtungen im Rahmen der Regelförderung nach dem Weiterbildungsgesetz.
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Für die Weiterentwicklung von Erwachsenenbildung im Zeichen des beschleunigten sozialen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels sind Modellprojekte das zentrale Instrument zur Einführung von Neuerungen. Sie übernehmen eine Voreiterrolle bei der dauerhaften Verankerung neuer Methoden, Ansätze und Strukturen in das Weiterbildungssystem.
Modellprojekte ermöglichen die Konzeption, Umsetzung, Evaluation und Reflexion von Innovationen, in ihnen werden Professionalität und Engagement der Weiterbildungsträger deutlich. Des Weiteren werden Kooperation, Netzwerkbildung und Praxistransfer weiter vorangetrieben sowie neue Zielgruppen für die Weiterbildung erschlossen.
In den vergangenen Jahren konnten durch Modellprojekte zahlreiche Themen dauerhaft und nachhaltig im Weiterbildungsbereich verankert werden.
Schwerpunkte sind der
- demographische Wandel,
- Qualitätsentwicklung,
- bildungsbereichsübergreifende Vernetzung,
- Kompetenzentwicklung und
- die Nutzung der neuen Medien in der Weiterbildung.
Die fachliche Beurteilung erfolgt durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung (MASTD), die ADD ist für die Verwaltungsseite der Bearbeitung zuständig.
Anträge und Vordrucke
ANBest-P - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Verwendungsnachweis ohne Belege
Kontakt
Anja Schönberg
Tel: +49 (651) 9494- 363
Stephanie Zeimet
Tel: +49(651) 9494-508
Die Förderung der anerkannten Weiterbildungseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage des rheinland-pfälzischen Weiterbildungsgesetzes.
Es regelt die Ordnung und Förderung der Weiterbildung und gewährleistet Strukturen und Rahmenbedingungen.
Das Weiterbildungsgesetz ermöglicht neben einer Grund- und einer Angebotsförderung für die anerkannten Träger der Weiterbildung die Förderung von Maßnahmen der Weiterbildung
- zur Förderung der Gleichstellung von Frau und Mann,
- zum Nachholen von Schulabschlüssen,
- zu aktuellen Themen im Bereich der politischen Bildung,
- für bildungsbenachteiligte Zielgruppen
- sowie für das Weiterbildungspersonal.
Anträge
ANBest-P - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung
- Verwendungsnachweis ohne Belege
Kontakt
Tobias Clemens
Tel: +49(651) 9494-568
Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur fördert Maßnahmen der anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen zur Erlangung von Schulabschlüssen als Schwerpunktaufgabe über die Regelförderung nach dem Weiterbildungsgesetz hinaus.
Die Voraussetzungen für eine Förderung ergeben sich aus der Förderrichtlinie
Zuwendungen zu den Kosten der von anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung durchgeführten Kurse zur Vorbereitung auf den Erwerb von Schulabschlüssen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 5. Dezember 2007 (9121 – 53 107-3/407 (1))
Zuständig für Antragstellung und Bewilligung ist die ADD Trier.
An der Teilnahme Interessierte finden eine Übersicht über Träger sowie weitere Informationen zu Veranstaltungen und Leistungen auf den Internetseiten des
- Bildungsserver RLP
- Landesbeirats für Weiterbildung
- Landesverband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz.
Anträge
Kontakt
Tobias Clemens
Tel: +49(651) 9494-568
Die regionalen Beiräte für Weiterbildung in den kreisfreien Städten und Landkreisen sollen in ihrem Tätigkeitsbereich zu einer Zusammenarbeit in der Weiterbildung, insbesondere von anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen sowie Einrichtungen anderer Bildungsbereiche, beitragen.
Zur Unterstützung von
- gemeinsamen Veranstaltungen oder
- Veranstaltungsreihen,
- Messen oder
- öffentliche Präsentationen,
- gemeinsamen Veröffentlichungen
- sowie Maßnahmen,
die der gemeinsamen Werbung für den Bereich Weiterbildung dienen, können die Beiräte auf Antrag eine Förderung erhalten.
Der Zuschuss
- des Landes ist hierbei auf 80% beschränkt,
- so dass ein Eigenanteil von 20%
beizutragen ist. Die Förderung erfolgt nach Antragseingang sowie nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans.
Anträge sind unmittelbar an das Ministerium für für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung zu richten.
Kontakt
Tobias Clemens
Tel: +49(651) 9494-568