Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)
Die Fördermaßnahmen im Rahmen der Entwicklung von Umwelt, Landwirtschaft und Landschaft (EULLa) und der Vorgängerprogramme Programm Agrar-Umwelt-Landschaft (PAULa) sowie Förderprogramm Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL) zählen zu den Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der II. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
Die ADD ist Fachaufsichtsbehörde über die für die Durchführung der Agrarumweltmaßnahmen zuständigen Kreisverwaltungen. Vorrangiges Ziel ist deren Unterstützung zur einheitlichen Umsetzung der EU-Förderung in diesem Bereich.
Durch die u. a. EULLa-Maßnahmen soll die Kulturlandschaft erhalten sowie Stoffeinträge und Bodenerosionen reduziert werden; darüber hinaus soll die Artenvielfalt bei Flora und Fauna gesichert und wiederhergestellt und somit ein Beitrag zur Biodiversität geschaffen werden.
Durch diese positiven Umweltaspekte leisten die Agrarumweltmaßnahmen einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Pflege der vielfältigen rheinland-pfälzischen Kulturlandschaften. Davon profitieren unmittelbar andere Wirtschaftsbereiche des ländlichen Raums wie z. B. der Tourismus.